Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden.
Die Modalitäten der Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Besoldung sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.
Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 4. Februar 2022 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 4. Februar 2022 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Rechtsreferendare
Sehr geehrte Damen und Herren, aus dem Gesetzentwurf lese ich, dass Lehramtsreferendare zum Kreis der Sonderzahlungsempfänger gehören, Rechtsreferendare hingegen nicht. Falls es sich hierbei um ein Versehen handelt, wäre Ihnen der wohl überwiegende Teil der Rechtsreferendare sehr verbunden, dieses zu korrigieren. Im Fall einer intendierten
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Gesetzentwurf lese ich, dass Lehramtsreferendare zum Kreis der Sonderzahlungsempfänger gehören, Rechtsreferendare hingegen nicht. Falls es sich hierbei um ein Versehen handelt, wäre Ihnen der wohl überwiegende Teil der Rechtsreferendare sehr verbunden, dieses zu korrigieren. Im Fall einer intendierten Ungleichbehandlung, teilen Sie bitte den sachlichen Grund hierfür mit. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ein Rechtsreferendar
"Part of the Länd" - Ja aber doch Nein! Dt. Beamtentum in a nutshell
Die ReferendarInnen in BW leiden immens unter Auswirkungen der Corona- Pandemie. Die Ungleichbehandlung im Bezug auf die Corona- Sonderzahlungen entbehrt jeglicher Rechtfertigung. ReferendarInnen, die ihr Referendariat während der Pandemie begonnen waren von Tag 1 an mit den Auswirkungen Pandemie konfrontiert und hatten erhebliche
Die ReferendarInnen in BW leiden immens unter Auswirkungen der Corona- Pandemie. Die Ungleichbehandlung im Bezug auf die Corona- Sonderzahlungen entbehrt jeglicher Rechtfertigung.
ReferendarInnen, die ihr Referendariat während der Pandemie begonnen waren von Tag 1 an mit den Auswirkungen Pandemie konfrontiert und hatten erhebliche Beeinträchtigungen ihrer AUSBILDUNG hinzunehmen ohne das dies in irgendeiner Weise seitens des Landes berücksichtigt wird. Kein Präsenzunterricht, ersatzloser Ausfall von Unterricht und sonst. Veranstaltungen, stark eingeschränkter Kontakt zum jeweiligen Ausbilder sowie keine Möglichkeit vor Ort zu arbeiten seien hier nur exemplarisch genannt.
Gleichzeitig wird aber erwartet, dass sich ReferendarInnen, die während Corona mangels Universitätszugehörigkeit kein Zugang zu Bibliotheken haben, sämtliche Literatur und sonstige Materialien privat anschaffen, um im "Home- Office" vernünftig arbeiten zu können. Bei EUR 1.1150, 00 Unterhaltsbeihilfe abzgl. Miete und sonst. Lebenshaltungskosten ein teures Vergnügen.
Darüber hinaus wird trotz steigender Inzidenzen erwartet, zur "Rush-Hour" in der völlig überfüllten Bahn in die letzten Käffer zu fahren, um den Sitzungsdienst wahrzunehmen. Berücksichtigt wurden die ReferendarInnen bei der eigenen Impfkampagne trotzdem nicht. Und das obwohl so manche Staatsanwaltschaften ihren Sitzungsdienst nicht mehr bewerkstelligen können, seit die ReferendarInnen die StA- Station beendet haben. Bevor erneut verzweifelte "Hilferufe" zur Entlastung der "armen" Staatsanwälte an ReferendarInnen verschickt werden, sollte ggf. daran gedacht werden die ReferendarInnen auch sonst als vollwertigen Teil der Justiz anzuerkennen.
Wenn das Referendariat in BW dazu dienen soll, zukünftige Volljuristen auszubilden und diesen das Land als Arbeitgeber nahezubringen, ist das Land hier auf beiden Ebenen während der Pandemie kläglich gescheitert.
Das Beklagen von fehlendem Nachwuchs in der Justiz, entlockt einem so wohl nur ein müdes Lächeln.
Nun gilt es zu hoffen, dass diese Kommentare nicht von eben diesen mittelalten Beamten gelesen werden, die trotz Pandemie jeden Tag in ihr Einzelbüro gehen konnten und mangels Blick für die Betroffenen, diese nicht nachvollziehbaren Entscheidungen getroffen haben.
Aber die EUR 1.300 Sonderzahlung sind für sie ja wohl das Mindeste. Die FFP2- Maske auf dem Weg zur Kaffeküche war schließlich die Hölle!
Keine Rechtfertigung für den Ausschluss von Rechtsreferendaren
Die zuletzt kommunizierte Absicht, Rechtsreferendare von der Sonderzahlung auszuschließen, ist aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt: 1. Es sind keine rechtlichen Gründe ersichtlich, warum Rechtsreferendare vom derzeitigen Entwurf nicht erfasst sein sollten. Rechtsreferendare befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen
Die zuletzt kommunizierte Absicht, Rechtsreferendare von der Sonderzahlung auszuschließen, ist aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt:
1. Es sind keine rechtlichen Gründe ersichtlich, warum Rechtsreferendare vom derzeitigen Entwurf nicht erfasst sein sollten. Rechtsreferendare befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beim Land im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Entwurfes und haben Anspruch auf eine Unterhaltsbeihilfe auf Grundlage von § 88 S. 7 des Landesbesoldungsgesetzes. Sie sind daher nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Entwurfes zum Erhalt der Sonderzahlung berechtigt. Die gewährte Unterhaltsbeihilfe ist auch nicht abschließend. Ein solches Verständnis lässt sich rechtlich nicht begründen. Auf Grundlage eines solchen Verständnisses könnten vielmehr auch die anderen Berufsgruppen gewährten Beihilfen (z.B. an Lehramtsreferendare) als abschließend verstanden wissen. § 2 Abs. 4 des Entwurfes sieht zudem ausdrücklich vor, dass die Sonderzahlung neben bereits gewährte Beihilfen tritt. Wenn eine willkürliche Ungleichbehandlung von Rechtsreferendaren gewünscht ist, dann soll sie doch bitte auch ausdrücklich als solche benannt werden. Wer tatsächlich Rechtsreferendaren eine Sonderzahlung gewähren will, schafft dies auch.
2. Es sprechen keine wirtschaftlichen Gründe gegen den Einbezug von Rechtsreferendaren. Im Gegenteil. Die gewährte Unterhaltsbeihilfe in Baden-Württemberg von monatlich ca. 1.150,- EUR netto ist knapp bemessen und bewegt sich im Vergleich zu anderen Ländern (Bayern, Hessen, Sachsen) nur noch im Mittelfeld. Selbst Berlin sind seine Rechtsreferendare mehr wert. Die ohnehin bereits angespannte (finanzielle) Situation von Rechtsreferendaren hat sich durch Corona noch verschärft: Bibliotheken sind geschlossen, Arbeitsplätze fehlen, Lernmaterial muss selbst besorgt werden, Nebentätigkeiten fallen weg, durch 1,5 Jahre Home-Office sind die Energiekosten deutlich gestiegen. Das Lernen und die Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen leiden hierunter teils erheblich.
3. Nahezu grotesk mutet es vor diesem Hintergrund an, dass im Gegenzug zum Herbst 2022 die Gebühren für den Verbesserungsversuch auf ca. 650,- EUR steigen und damit fast verdoppelt werden sollen. Dies entspricht mehr als der Hälfte des Nettomonatslohns für Rechtsreferendare. Zur Erinnerung: Der Verbesserungsversuch ist verfassungsrechtlich geboten, um das gesamte Ausbildungs- und Prüfungskonstrukt nicht dem Verdacht der Unverhältnismäßigkeit auszusetzen.
4. Letztlich vergibt das Land, wenn es bei seiner derzeitigen Auffassung bleibt, wie so oft die Chance, für sich selbst als attraktiven Arbeitgeber für Juristen zu werben. Dies ist schade, verspielt Vertrauen und zeugt von geringer Wertschätzung uns Rechtsreferendaren gegenüber. Auch wir setzen uns während stundenlangen Sitzungsvertretungen regelmäßig einem Infektionsrisiko aus.
The Länd wird qualifizierte Jurist*innen an die Privatwirtschaft weiter verlieren
Dass die Corona-Sonderzahlung nicht an Rechtsreferendar*innen ausgezahlt wird, lässt mich nur erschaudern. Auch wir, so wie fast alle Personen auf diesem Planeten, sind stark von der Pandemie betroffen. Viele von uns sind seit Beginn des Referendariats aussließlich im HomeOffice (was die wenigsten von uns steuerlich geltend machen können, da man
Dass die Corona-Sonderzahlung nicht an Rechtsreferendar*innen ausgezahlt wird, lässt mich nur erschaudern.
Auch wir, so wie fast alle Personen auf diesem Planeten, sind stark von der Pandemie betroffen. Viele von uns sind seit Beginn des Referendariats aussließlich im HomeOffice (was die wenigsten von uns steuerlich geltend machen können, da man hierzu ein eigenes Arbeitszimmer benötigt - in einer WG ist das meist leider nicht drin und von den 1150 € netto sowieso nicht). Wir haben keine Möglichkeit, in eine Bibliothek zu gehen (die Landgerichtsbibiotheken verfügen über sehr wenig Arbeitsplätze und darüberhinaus über kein Internet, was heutzutage für ein sinnvolles Lernstudium definitiv nicht ausreichend ist). Die meisten von uns leben in WGs, in denen - wie der Name schon sagt - andere Personen wohnen (und nicht ausschließlich arbeiten), was nicht gerade zuträglich für konzentriertes Lernen ist. Der Unterricht findet ausschließlich online statt - obwohl wir alle wissen, dass Online-Unterricht niemals den Präsenzunterricht ersetzen kann, wohlweislich, dass nebenher die Schulen aufbleiben. Das Zweite Examen als krasser Stressfaktor (viele können sich weniger als für das Erste Examen motivieren, der immense Notendruck, die psychischen Folgen, wobei viele (!!!) von uns keine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen aus lauter Angst, beim Staat nicht mehr angestellt zu werden) verschlimmert sich im HomeOffice noch mehr: wir haben weniger Möglichkeiten, uns auszutauschen, man vergleicht sich viel mehr, weil man nicht mal die Kaffeepausen nutzen kann um sich gegenseitig kurz mal runterholen und mitzubekommen, dass jemand anders gerade auch keine Ahnung hat, wovon die Dozentin gesprochen hat. Die meisten von uns leben sowie schon am Existenzminimum mit einem Nettogehalt von 1150 € netto (was darüberhinaus auch noch sehr viel weniger ist als bei den Lehramtsstudierenden). Die Gebühren für den Notenverbesserungsversuch, der uns, sollten wir zu den wenigen gehören, die das das erhoffte VB in Händen halten, sowieso durch die Ausbilder*innen liebevoll ans Herz gelegt wird (weil aus uns ja sonst nichts wird), wurde um 150 (!!!) € mit fadenscheinigen Begründungen auf 650 € erhöht. Wer nicht noch nebenher von den Eltern unterstützt wird/werden möchte oder Erspartes hat oder arbeitet (was natürlich auch stets nochmal mehr die Personen mit weniger sozialem Kapital trifft), kann sich das Leben in den Städten, in denen die Landgerichte verteilt sind, kaum leisten. AG-Fahrten, Trinkversuch, JVA-Besuch - alles fällt flach.
Dass der Corona-Bonus nun an uns nicht gezahlt werden soll, verwundert mich - wenn ich ehrlich bin - traurigerweise nicht, sondern fügt sich ein in die weite Reihe des Paradoxen unserer Ausbildung:
Uns wird seit Beginn des Referendariats gepredigt, das Land habe Nachwuchsprobleme - mit dieser Aktion wird das Land leider auch in den kommenden Jahren an qualifizierten Jurist*innen leiden. Das gesamte Referendariat trieft nur so von schlechter Werbung für den Einsatz in der Justiz: Z.B. als es um ein Impfangebot für Justizbedienstete ging und viele von uns in der Staatsanwaltschaft den wöchentlichen Sitzungsdienst wahrnehmen mussten, kam niemand auf die Idee, sich zu fragen, ob nicht die Personen, die wirklich im Außendienst tätig sind als in "besonders relevanter Position" zu qualifizieren sind. Das Impfangebot, dass wir dann - Wochen nach dem Beginn des Impfens aller Personen - bekamen, war, dass in einer knapp 130km (!) entfernt gelegenen Stadt, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in knappen 3h zu erreichen war, ein Impfangebot bekämen, da dort noch ein paar Impfdosen für Referendar*innen übrig wären. Überdies existierte in sämtlichen LG-Bezirken des OLG-Bezirk ein Impfangebot für alle Referendar*innen. Wow!
Die Versagung des Bonus gibt mit nur noch mehr das Gefühl, dass kein Austausch auf Augenhöhe stattfindet.
Allerdings verstehe ich nur eines nicht: Warum schneidet ihr euch so ins eigene Fleisch? Wir sind eure Zukunft, eure zukünftige Elite des Landes, eure Versorger*innen, die, die das System am Laufen halten sollen. Versteht doch bitte, dass ihr auf uns angewiesen seid (und nicht nur für den periodischen Sitzungsdienst während der drei Monate in der Staatsanwaltschaft, sondern bald ganz in euren Reihen). Mit Aktionen wie dieser macht ihr leider den Staatsdienst gänzlich unattraktiv. Und wir sind auch wirklich nicht darauf angewiesen, in den Staatsdienst zu gehen. Wirklich nicht.
Und von der Ungleichbehandlung mit den Lehramtsreferendar*innen, die den Bonus ausbezahlt bekommen, ganz zu schweigen.
RechtsreferendarInnen
Sehr geehrte Damen und Herren, aus welchem Grund werden RechtsreferendarInnen von der Sonderzahlung ausgenommen? Es ist bezeichnend, wie das Land mit seinem juristischen Nachwuchs umgeht. MP Kretschmann schreibt von einem starken Zeichen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe des Landes. Das Land ist demnach wohl nicht daran interessiert, kluge
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus welchem Grund werden RechtsreferendarInnen von der Sonderzahlung ausgenommen?
Es ist bezeichnend, wie das Land mit seinem juristischen Nachwuchs umgeht. MP Kretschmann schreibt von einem starken Zeichen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe des Landes. Das Land ist demnach wohl nicht daran interessiert, kluge Köpfe für den Nachwuchs in der Justiz/Verwaltung zu gewinnen.
RechtsreferendarInnen übernehmen in der Ausbildung eigenständig Aufgaben (Sitzungsvertretung/Protokolldienst etc.) für das Land. Dankbar dafür scheint das Land jedenfalls nicht zu sein.
Ich bitte höflich darum, diese Entscheidung nochmals zu überdenken. Mit der Unterhaltsbeihilfe von ca. 1150 Euro reicht es in den größeren Städten gerade so zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Durch die Corona-Pandemie (Anschaffung eines gut funktionierenden Laptops/ eingeschränkte Nutzbarkeit der Bibliotheken) sind für RechtsreferendarInnen zusätzliche Belastungen entstanden.
Insbesondere ist es nicht verständlich, warum Auszubildende und LehramtsreferendarInnen die Sonderzahlung erhalten sollen aber gerade die RechtsreferendarInnen nicht. Ich würde gerne den Grund für die Ungleichbehandlung wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Sonderzahlung an Rechtsreferendar:innen
Danke, the länd! Das macht den Weg in die Großkanzlei doch gleich viel einfacher.
Mit freundlichen Grüßen, ein "wertgeschätzter" Referendar
Coronasonderzahlungen an Rechtsreferendare
Es ist sehr verwunderlich, dass ausgerechnet die Rechtsreferendare bei der Auszahlung der Coronasonderzahlung nicht bedacht werden. Dabei leiden gerade die Rechtsreferendar*innen massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie. Der Referendarunterricht, der nunmehr seit fast zwei Jahren fast ausschließlich online stattfindet, ist völlig unzureichend
Es ist sehr verwunderlich, dass ausgerechnet die Rechtsreferendare bei der Auszahlung der Coronasonderzahlung nicht bedacht werden. Dabei leiden gerade die Rechtsreferendar*innen massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie.
Der Referendarunterricht, der nunmehr seit fast zwei Jahren fast ausschließlich online stattfindet, ist völlig unzureichend und bietet lange nicht den Standart, der zum Bestehen des zweiten Staatsexamen notwendig ist. Daher sind die Referendar*innen darauf angewiesen, sich bei teueren, privaten Repetitoren anzumelden. Dazu kommt, dass aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten der Bibliotheken die Referendar*innen zunehmend darauf angewiesen sind, sich die teuere Literatur selbst zu beschaffen. All dies sind Extra-Kosten die anfallen und von der monatlichen Unterhaltsbeihilfe iHv 1351 € gestemmt werden müssen.
Zudem ist die Situation für die Referendar*innen im Homeoffice oftmals extrem belastend. Viele Referendar*innen können sich aufgrund der ohnehin schon nur geringen Unterhaltsbeihilfe nur ein WG-Zimmer oder eine Ein-Zimmer-Wohnung leisten. Dauerhaft nur von Zuhause arbeiten und lernen zu müssen und dann noch die finanziellen Sorgen, ausgelöst durch die Repetitoren- und Bücherkosten, zu ertragen ist ein unerträglicher Zustand.
Schade, dass das Land Baden-Württemberg die Sorgen und Nöte des Nachwuchses, auf den es so dringend angewiesen ist, so wenig bedenkt. Das Land muss sich nicht wundern, wenn in ein paar Jahren viele Richter*innen in Rente gehen und sich von den jungen Jurist*innen niemand vorstellen kann für das Land zu arbeiten, wenn dieses, in einer so entscheidenen Phase so wenig Anerkennung und Wertschätzung gezeigt hat.
Keine Sonderzahlung für Rechtsreferendar:innen
Die Nachricht darüber, dass Rechtsreferendarin:innen nicht von den Coronasonderzahlungen betroffen sein sollen, habe ich heute mit Bestürzen zur Kenntnis genommen. Neben den bereits aufgeführten Argumenten sollte nicht unberücksichtigt bleiben, vor welche psychischen Herausforderungen die letzten Monate viele Referendar:innen gestellt haben. Der
Die Nachricht darüber, dass Rechtsreferendarin:innen nicht von den Coronasonderzahlungen betroffen sein sollen, habe ich heute mit Bestürzen zur Kenntnis genommen.
Neben den bereits aufgeführten Argumenten sollte nicht unberücksichtigt bleiben, vor welche psychischen Herausforderungen die letzten Monate viele Referendar:innen gestellt haben. Der ohnehin schon immense Prüfungsdruck, den eine Staatsexamensprüfung mit sich bringt, verstärkt sich für Viele durch die erschwerten Lernbedingungen, den fehlenden fachlichen und sozialen Austausch und nicht zuletzt durch den Ausfall zahlreicher Veranstaltungen, die das Referendariat sonst interessant und abwechslungsreich machen könnten (AG-Fahrten, Besuch von besonderen Einrichtungen etc.) immens.
Schade, dass die grundlegende Ignoranz der mitunter prekären psychischen Lage von angehenden Jurist:innen, die ich bereits im Studium von Seiten zahlreicher Fakultäten erfahren musste, sich gegenüber den Referendar:innen des Landes Baden-Württemberg fortsetzt.
Die Gewährung einer Bonuszahlung würde das geschilderte Problem sicher nicht lösen. Aber sie könnte ein Signal dafür sein, dass Rechtsreferendar:innen einen wichtigen Teil der Landesjustiz ausmachen und sich die Strapazen der Ausbildung am Ende vielleicht doch lohnen.
Rechtsreferendar*innen in jeder Hinsicht vergessen.
Sehr geehrte Damen und Herren, gestern erst habe ich gelesen, dass für Jurastudenten fast allerorts das Semester erneut nicht auf den Freischuss angerechnet wird. Die Begründung: Erhebliche Belastungen infolge der Corona-Pandemie, die kompensiert werden müssen. Es sei den Studenten gegönnt. Gegönnt wird uns Rechtsreferendar*innen hingegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern erst habe ich gelesen, dass für Jurastudenten fast allerorts das Semester erneut nicht auf den Freischuss angerechnet wird.
Die Begründung: Erhebliche Belastungen infolge der Corona-Pandemie, die kompensiert werden müssen. Es sei den Studenten gegönnt.
Gegönnt wird uns Rechtsreferendar*innen hingegen nichts. Die Corona-bedingten Belastungen hören wohl an der Schwelle zum Rechtsreferendariat auf und fangen danach wieder an. Dabei wäre eine Entlastung dringend nötig (siehe andere Kommentare). Als RReferendar in BaWü fühle ich mich nicht nur in finanzieller Hinsicht vergessen. Ich denke, es fehlt den meisten Verantwortlichen völlig der Bezug zu der Lebenswirklichkeit eines Referendars / einer Referendarin.
Am meisten fehlt mir jedoch die Wertschätzung.
Anders als der restliche öffentliche Dienst sollen Rechtsreferendar*innen keine Corona-Sonderzahlung erhalten. Warum? Ich weiß es nicht. Zur Begründung wird eine Verordnung von 2011 bemüht, in der platt gesagt nicht steht, dass Rechtsreferendare eine Corona-Sonderzahlung erhalten. Okay, in der Klausur würde ich mir was Besseres einfallen lassen.
Als potentieller Arbeitgeber / Dienstherr macht das Land eine katastrophale Figur
Ich bin enttäuscht.
Mit freundlichen Grüßen
Ein RReferendar
Rechtsreferendar
Mein Vorschläge wäre eine Sonderzahlung auch für Rechtsreferendare einzuführen.