Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger

Ein Mann tippt in einem Büro auf einer Tastatur.

Finanzen

Online-Kommentierung

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger des Landes vor.

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Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden.

Die Modalitäten der Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Besoldung sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 4. Februar 2022 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs

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133. Kommentar von :ohne Name 31640

Kein Grund warum Rechtsreferendare schlechter gestellt sind!

Wer bescheinigt bekommt, dass er als Azubi gilt, seine Unterhaltsbeihilfe vom LBV bekommt und in einem öffentlich rechtlichen Arbeitsverhältnis ist kann eigentlich beim ersten Lesen des Entwurfes davon ausgehen, dass man als Auszubildender i.S.d. Entwurfes gilt. Warum jetzt aber Rechtsreferendare keine Sonderzahlungen bekommen sollen erschließt

Wer bescheinigt bekommt, dass er als Azubi gilt, seine Unterhaltsbeihilfe vom LBV bekommt und in einem öffentlich rechtlichen Arbeitsverhältnis ist kann eigentlich beim ersten Lesen des Entwurfes davon ausgehen, dass man als Auszubildender i.S.d. Entwurfes gilt. Warum jetzt aber Rechtsreferendare keine Sonderzahlungen bekommen sollen erschließt sich mir nicht. Die Nachteile der Corona-Pandemie ist bei den Referendaren nicht schlimmer oder milder als bei anderen Auszubildenden.
Von Art. 3 I GG haben die Verantwortlichen demnach wahrscheinlich noch nichts gehört. Also sollten, wenn schon die Auszubildenden berücksichtigt werden, auch wirklich alle berücksichtigt werden.

132. Kommentar von :ohne Name 31532

Sonderzahlung auch für RechtsreferendarInnen!

Die falsch kommunizierte und willkürlich gefällte Vorentscheidung, ReferendarInnen von der Sonderzahlung auszunehmen, ist schwer nachvollziehbar und führt zum Verlust des Vertrauens von ReferendarInnen gegenüber dem Staat. Wer noch am überlegen ist, sich mit guten Examensnoten für den Staatsdienst zu bewerben oder in die Privatwirtschaft zu

Die falsch kommunizierte und willkürlich gefällte Vorentscheidung, ReferendarInnen von der Sonderzahlung auszunehmen, ist schwer nachvollziehbar und führt zum Verlust des Vertrauens von ReferendarInnen gegenüber dem Staat.

Wer noch am überlegen ist, sich mit guten Examensnoten für den Staatsdienst zu bewerben oder in die Privatwirtschaft zu gehen, wird wieder einmal gezeigt bekommen, dass der Staat die Aufopferung seiner Angestellten in der Corona-Pandemie nicht angemessen würdigt, und wird sich im Zweifel für die Privatwirtschaft entscheiden.

Sie haben gerade die Gelegenheit, ohne großen finanziellen Aufwand Ihre Dankbarkeit für ReferendarInnen zu zeigen, die durch die pandemiebedingten Einschränkungen erhebliche finanzielle und persönliche Einbußen im Rahmen der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen erleiden müssen. Die von Ihnen vorgenommene Ungleichbehandlung ist - gerade in Relation zu anderen Auszubildenden im Öffentlichen Dienst und ReferendarInnen in anderen Bundesländern - nicht nachzuvollziehen.

Bitte inkludieren Sie ReferendarInnen als Anspruchsberechtigte füt die einmalige Corona-Sonderzahlung des Landes Baden-Württemberg.

131. Kommentar von :faklercl

Corona Sonderzahlung nicht an Pensionäre

Meine Politikverdrossenheit steigt immer mehr. Wenn es um die eigenen Pfründe geht ist man schnell dabei. Ich erinnere nur an den Versuch der Neuregelung der Altersversorgung der Abgeordneten, welcher nur aufgrund der Proteste der Öffentlichkeit nicht zustande kam. Ich bin dann auch mal gespannt wie die nächste Erhöhung der Diäten aussehen wird.

Meine Politikverdrossenheit steigt immer mehr. Wenn es um die eigenen Pfründe geht ist man schnell dabei. Ich erinnere nur an den Versuch der Neuregelung der Altersversorgung der Abgeordneten, welcher nur aufgrund der Proteste der Öffentlichkeit nicht zustande kam.
Ich bin dann auch mal gespannt wie die nächste Erhöhung der Diäten aussehen wird.

Wenn es aber um die Staatsdiener geht sieht die Lage anders aus.
Wir Pensionäre (ich bin nach 42 Jahren als Polizeibeamter, davon 27 Jahre Schichtdienst mittlerweile Pensionär mittlerer Dienst) sind von der Corona-Situation sowie den damit verbundenen gestiegenen Kosten für Krankenversicherung aber auch durch die Inflation, Energiekosten usw. extrem stark betroffen.

Ich erhoffe mir, dass die Landesregierung zur Vernunft kommt und künftig mit Maß und Ziel handelt und die Situation derjenigen die jahrelang für das Land tätig waren berücksichtigt und deshalb die Corona-Sonderzahlung auch für Pensionäre einbezieht, und das nicht erst im Dezember 2022.

130. Kommentar von :ohne Name 31625

Absolute Willkür Rechtsreferendare auszuschließen

Als Rechtsreferendar fühlt man sich mit dieser Entscheidung so ein bisschen wie ein "billiger Praktikant", mit "billig" im zweideutigen Sinne. Wir sind genau so von der Pandemie betroffen wie jeder andere Auszubildende des öffentlichen Dienstes, wenn nicht gar noch mehr. Nur um mal ein anschauliches Beispiel zu bringen: Die Bibliothek ist bei uns

Als Rechtsreferendar fühlt man sich mit dieser Entscheidung so ein bisschen wie ein "billiger Praktikant", mit "billig" im zweideutigen Sinne.
Wir sind genau so von der Pandemie betroffen wie jeder andere Auszubildende des öffentlichen Dienstes, wenn nicht gar noch mehr. Nur um mal ein anschauliches Beispiel zu bringen: Die Bibliothek ist bei uns geschlossen, man darf nicht einmal einen Fuß in diese setzten oder gar mal ein Buch ausleihen oder daraus etwas kopieren. Die ganze Literatur, die sich mittlerweile bei mir auf sicherlich um die 1.000 Euro belaufen dürfte, musste ich mir deshalb zusätzlich (aus meinen Ersparnissen) anschaffen und das Referendariat ist ja noch nicht einmal zu Ende.
Es besteht auch überhaupt kein rechtfertigender Grund, wieso Lehramtsreferendare einbezogen werden, Rechtsreferendare aber nicht. Wir arbeiten genau so im öffentlichen Dienst und sicherlich auch nicht qualitativ oder quantitativ weniger als die Lehrämtler. Mit den 5/6 Urteilen/Gutachten, die ich pro Woche als Stationsarbeit schreiben muss, plus Unterricht, plus die Examensvorbereitung, die sicherlich erheblich umfangreicher als bei der sonstigen Ausbildung ist, komme ich auf eine 7-Tages-Woche. Das Rechtsreferendariat ist auch kein lapidares Freizeit-Praktikum. Auch der Umstand, dass natürlich nicht alle nach dem Referendariat beim Staat bleiben, ist hier kein Argument, weil die Pandemiezulage ja darauf gar nicht zugeschnitten ist; stattdessen geht es ja um einen Ausgleich für die zusätzliche Belastung während der Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Die Unterhaltsbeihilfe, die wir bekommen, ist auch kein Argument uns auszuschließen. Auch die Lehrämtler bekommen diese und sogar eine höhere. Da kann man auch nicht einfach sagen, die Unterhaltsbeihilfe hätte einen abschließenden Charakter. Wenn man so argumentiert, dann hat das Gehalt eines jeden, der im öffentlichen Dienst arbeitet, auch einen abschließenden Charakter. Diese Regelungen wurden vor der Pandemie getroffen und hatten eine Pandemie gar nicht im Blick. Die Pandemiezulage reagiert ja gerade als außerordentliche Maßnahme darauf.
Kurz um: eine sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung von wesentlich gleichgelagerten Fällen lässt sich hier nicht finden. Oder mit den Worten des BVerfG: Eine Verletzung des Willkürverbots liegt vor, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht.


129. Kommentar von :ohne Name 31626

Sonderzahlung

Ich finde es sehr schade, dass bei den Referendaren als Gruppe, die sich am wenigsten wehren kann, mal wieder gespart wird. Gefühlt hatte es diese Gruppe schon während der gesamten Pandemie besonders schwer. So war etwa der Zugang zur Bibliothek zum lernen nur nach erneuter Immatrikulation möglich (Zweitstudiengebühren von 650€!). Hier wird finde

Ich finde es sehr schade, dass bei den Referendaren als Gruppe, die sich am wenigsten wehren kann, mal wieder gespart wird. Gefühlt hatte es diese Gruppe schon während der gesamten Pandemie besonders schwer. So war etwa der Zugang zur Bibliothek zum lernen nur nach erneuter Immatrikulation möglich (Zweitstudiengebühren von 650€!). Hier wird finde ich die Chance vertan, zu zeigen, dass BaWü der Nachschub an Juristen am Herzen liegt! Das schaffen auch viele andere Bundesländer! Wenn das nicht gelingt, muss man sich nicht wundern, wenn qualifiziertes Personal in andere Bundesländer abwandert. Symbole und Wertschätzung machen bei solchen Entscheidungen viel aus.

128. Kommentar von :ohne Name 31624

Roland Hetzel

Es ist erstaunlich wie schnell man, im Ruhestand angekommen, seinen Verstand verlieren kann. Nur so kann ich die Initiative, auch den Pensionären die Coronaprämie auszuzahlen nachvollziehen. Ich habe immer gesagt, dass wir als Pensionäre die Coronagewinner sind, weil wir das Ganze von der Seitenlinie anschauen konnten und nicht mehr unseren Kopf

Es ist erstaunlich wie schnell man, im Ruhestand angekommen, seinen Verstand verlieren kann. Nur so kann ich die Initiative, auch den Pensionären die Coronaprämie auszuzahlen nachvollziehen.
Ich habe immer gesagt, dass wir als Pensionäre die Coronagewinner sind, weil wir das Ganze von der Seitenlinie anschauen konnten und nicht mehr unseren Kopf hinhalten mussten. Jeder von uns konnte nach seinen Bedürfnissen und Möglichkeiten den Tagesablauf und die Kontakte gestalten und auswählen. Die aktiven Kolleginnen und Kollegen hatten diese Auswahl nicht. Wenn wir Pensionäre uns jetzt auf die selbe Stufe stellen, dann muss ich sagen, dass hier einige einen totalen Realitätsverlust haben. Aber manche können den Hals nicht genug vollbekommen. Schämt Euch.
Wie viele Existenzen wurden zerstört und wie viele Träume sind geplatzt. Das alles ging an uns vorbei, weil jeden Monat immer die gleiche Summe auf unserem Konto angekommen ist.
Man braucht sich bei solchen unverschämten Forderungen nicht wundern, dass in der Bevölkerung der Groll gegen die Beamten wächst. Ich persönlich kann mich mit dieser Art gewerkschaftlicher Forderungen auf keinem Fall identifizieren und wünsche mir, diesem Verein eigentlich nicht mehr anzugehören. Das mit der Kündigung überlege ich mir im Ernst.
Was ich mir wünsche ist, dass die Landesregierung diese Forderung ablehnt. Ich werde mich dort auch dafür stark machen.

127. Kommentar von :ohne Name 31493

Warum werden Rechtsreferendare ausgeschlossen?

Dass Rechtsreferendare bei der Sonderzahlung nicht berücksichtigt werden, ist absolut unverständlich... Der Bonus soll gerade die zusätzliche Belastung durch die Pandemie abmildern. Interessanterweise wurden dabei alle erheblich belastet, nur die Referendare nicht. Dass wir genauso die meiste Zeit im Homeoffice verbringen, dauernd Termine ausfallen

Dass Rechtsreferendare bei der Sonderzahlung nicht berücksichtigt werden, ist absolut unverständlich... Der Bonus soll gerade die zusätzliche Belastung durch die Pandemie abmildern. Interessanterweise wurden dabei alle erheblich belastet, nur die Referendare nicht. Dass wir genauso die meiste Zeit im Homeoffice verbringen, dauernd Termine ausfallen oder verschoben werden, die Bibliothek geschlossen bleibt und es Auswirkungen in jeder Station gibt, wird dabei nicht gesehen. Warum Lehramtsreferendare die Sonderzahlung erhalten, Rechtsreferendare jedoch nicht, ist auch unklar. Eine Ungleichbehandlung und Enttäuschung. Man spürt leider gar keine Wertschätzung, ein weiterer Grund warum man sich danach für die freie Wirtschaft entscheidet!

126. Kommentar von :ohne Name 31493
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125. Kommentar von :ohne Name 31616

Corona Sonderzahlung

Wertschätzung in Zeiten von Abstand und Isolation entgegen zu bringen ist schwierig, es wäre jedoch möglich gewesen, indem man auch die ReferendarInnen an der Sonderzahlung teilhaben lässt.

Ein Mal mehr leider keine Werbung für den Staatsdienst, der nur gute Noten und Leistung fordert.

124. Kommentar von :ohne Name 31485

"Part of the Länd" - Ja aber doch Nein! Dt. Beamtentum in a nutshell

Die ReferendarInnen in BW leiden immens unter Auswirkungen der Corona- Pandemie. Die Ungleichbehandlung im Bezug auf die Corona- Sonderzahlungen entbehrt jeglicher Rechtfertigung. ReferendarInnen, die ihr Referendariat während der Pandemie begonnen waren von Tag 1 an mit den Auswirkungen Pandemie konfrontiert und hatten erhebliche

Die ReferendarInnen in BW leiden immens unter Auswirkungen der Corona- Pandemie. Die Ungleichbehandlung im Bezug auf die Corona- Sonderzahlungen entbehrt jeglicher Rechtfertigung.

ReferendarInnen, die ihr Referendariat während der Pandemie begonnen waren von Tag 1 an mit den Auswirkungen Pandemie konfrontiert und hatten erhebliche Beeinträchtigungen ihrer AUSBILDUNG hinzunehmen ohne das dies in irgendeiner Weise seitens des Landes berücksichtigt wird. Kein Präsenzunterricht, ersatzloser Ausfall von Unterricht und sonst. Veranstaltungen, stark eingeschränkter Kontakt zum jeweiligen Ausbilder sowie keine Möglichkeit vor Ort zu arbeiten seien hier nur exemplarisch genannt.
Gleichzeitig wird aber erwartet, dass sich ReferendarInnen, die während Corona mangels Universitätszugehörigkeit kein Zugang zu Bibliotheken haben, sämtliche Literatur und sonstige Materialien privat anschaffen, um im "Home- Office" vernünftig arbeiten zu können. Bei EUR 1.1150, 00 Unterhaltsbeihilfe abzgl. Miete und sonst. Lebenshaltungskosten ein teures Vergnügen.
Darüber hinaus wird trotz steigender Inzidenzen erwartet, zur "Rush-Hour" in der völlig überfüllten Bahn in die letzten Käffer zu fahren, um den Sitzungsdienst wahrzunehmen. Berücksichtigt wurden die ReferendarInnen bei der eigenen Impfkampagne trotzdem nicht. Und das obwohl so manche Staatsanwaltschaften ihren Sitzungsdienst nicht mehr bewerkstelligen können, seit die ReferendarInnen die StA- Station beendet haben. Bevor erneut verzweifelte "Hilferufe" zur Entlastung der "armen" Staatsanwälte an ReferendarInnen verschickt werden, sollte ggf. daran gedacht werden die ReferendarInnen auch sonst als vollwertigen Teil der Justiz anzuerkennen.

Wenn das Referendariat in BW dazu dienen soll, zukünftige Volljuristen auszubilden und diesen das Land als Arbeitgeber nahezubringen, ist das Land hier auf beiden Ebenen während der Pandemie kläglich gescheitert.

Das Beklagen von fehlendem Nachwuchs in der Justiz, entlockt einem so wohl nur ein müdes Lächeln.

Nun gilt es zu hoffen, dass diese Kommentare nicht von eben diesen mittelalten Beamten gelesen werden, die trotz Pandemie jeden Tag in ihr Einzelbüro gehen konnten und mangels Blick für die Betroffenen, diese nicht nachvollziehbaren Entscheidungen getroffen haben.

Aber die EUR 1.300 Sonderzahlung sind für sie ja wohl das Mindeste. Die FFP2- Maske auf dem Weg zur Kaffeküche war schließlich die Hölle!