Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger

Ein Mann tippt in einem Büro auf einer Tastatur.

Finanzen

Online-Kommentierung

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro vor.

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Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden.

Die Modalitäten der Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Besoldung sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 4. Februar 2022 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 4. Februar 2022 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

52. Kommentar von :NoName31399

Nichts neues in "The Länd"

Leider war zu erwarten, dass sich der schwäbische Geiz auch in der Verteilung der Corona Boni widerspiegelt. So ein Pech aber auch, dass die Verordnung zur Gewährung der Unterhaltsbeihilfe an Referendare abschließend ist. Ich wüsste keine Lösung. Würde ein Referendar obige Annahme in einer Prüfungsleistung treffen, so würde er vom Korrektor

Leider war zu erwarten, dass sich der schwäbische Geiz auch in der Verteilung der Corona Boni widerspiegelt.

So ein Pech aber auch, dass die Verordnung zur Gewährung der Unterhaltsbeihilfe an Referendare abschließend ist. Ich wüsste keine Lösung.

Würde ein Referendar obige Annahme in einer Prüfungsleistung treffen, so würde er vom Korrektor ein überraschtes "?" oder ähnliches ernten.

Schlechterdings unvertretbar.

65. Kommentar von :AS2395

Rechtsreferendare bleiben außen vor

Ich kann mich den anderen Kommentaren nur anschließen und finde es sehr schade, dass man nun zu der Einschätzung gekommen ist, Rechtsreferendar*innen keine Sonderzahlung zu gewähren. Warum und weshalb dies nun so entschieden wurde, entzieht sich leider meinem Verstand. Dabei gäbe es genug gute Gründe und Argumente Rechtsreferendar*innen diese

Ich kann mich den anderen Kommentaren nur anschließen und finde es sehr schade, dass man nun zu der Einschätzung gekommen ist, Rechtsreferendar*innen keine Sonderzahlung zu gewähren.

Warum und weshalb dies nun so entschieden wurde, entzieht sich leider meinem Verstand. Dabei gäbe es genug gute Gründe und Argumente Rechtsreferendar*innen diese einmalige Sonderzahlung zu überlassen.

Es bleibt wohl dabei, dass die Annerkennung diesen Auszubildenden weiterhin verwehrt bleibt.

69. Kommentar von :ohne Name 31401

Rechtsreferendare

Leider bleiben Rechtsreferendare komplett außen vor. Zweck der Sonderzahlung soll es sein, die zusätzlichen Belastungen abzumildern. Solche Belastungen bestehen allerdings eindeutig auch für Rechtsreferendare. Es ist für jeden - auch von Landesseite - der mit der Ausbildung in Kontakt kommt ersichtlich, dass Referendare erheblich unter der

Leider bleiben Rechtsreferendare komplett außen vor. Zweck der Sonderzahlung soll es sein, die zusätzlichen Belastungen abzumildern. Solche Belastungen bestehen allerdings eindeutig auch für Rechtsreferendare.

Es ist für jeden - auch von Landesseite - der mit der Ausbildung in Kontakt kommt ersichtlich, dass Referendare erheblich unter der Corona-Pandemie leiden und Nachteile entstehen. Dies beginnt bei dem AG-Unterricht an sich und endet bei der praktischen Arbeit in den jeweiligen Stationen.

Wichtige Möglichkeiten und auch bisher feste Bestandteile der Ausbildung fanden unter erschwerten Bedingungen statt oder wurden überhaupt nicht angeboten.

Wie bei der Vergabe der Impfung - noch zutreffend - festgestellt wurde, stellen Referendare auch eine wichtige Rolle in der Justiz dar. Dies zeigt sich schon mit der Verantwortung die einem z.B. bei den Sitzungsdiensten übertragen wird.

Die Corona-Sonderzahlung wäre hier eine Möglichkeit gewesen - zumindest stückweise - die Benachteiligungen aufzuwiegen und den Rechtsreferendaren eine gewisse Wertschätzung entgegen zu bringen.

Das Land BW handelt hier meiner Meinung nach unreflektiert und denkt zu kurz - ins. im Hinblick auf den Fachkräftemangel in der Justiz. Als Arbeitgeber macht sich das Land BW sehenden Auges "unbeliebt" im Vergleich zu anderen Ländern oder der privaten Wirtschaft.

106. Kommentar von :ohne Name 31504

Keinerlei Wertschätzung/Fürsorge für RRefs

Die Entscheidung, Rechtsreferendare von der Corona-Sonderzahlung auszunehmen, reiht sich ein in das allgemein sehr traurige Bild der Behandlung durch das Land. Bei Impfaktionen oder Testmöglichkeiten wurden wir nicht berücksichtigt und auch Masken gibt es erst seit kurzem und das trotz unverminderter Einteilung zu Protokoll- oder Sitzungsdiensten.

Die Entscheidung, Rechtsreferendare von der Corona-Sonderzahlung auszunehmen, reiht sich ein in das allgemein sehr traurige Bild der Behandlung durch das Land. Bei Impfaktionen oder Testmöglichkeiten wurden wir nicht berücksichtigt und auch Masken gibt es erst seit kurzem und das trotz unverminderter Einteilung zu Protokoll- oder Sitzungsdiensten.

Geschlossene Bibliotheken und höhere Kosten für Strom und Literatur im Home-Office hätten eine Sonderzahlung für Rechstreferendare gerechtfertigt. Durch die Ungleichbehandlung im Vergleich zu praktisch allen anderen Beschäftigten des Landes, verfestigt sich zudem der Eindruck, wir seien dem Land bestenfalls egal.

Floskeln, man stehe im „Kampf um die besten Köpfe“, die man für den Staatsdienst gewinnen wolle, wirken da nur noch wie Hohn!

2. Kommentar von :ohne Name 30993

Änderungsvorschlag §2 Absatz 2 Satz 1

Die Höhe der Corona-Sonderzahlung erscheint mir zu niedrig: Schon heute gibt es einen eklatanten Fachkräftemangel in Baden-Württemberg. Im Bereich der Lehrkräfte z.B. steht Baden-Württemberg in einem besonderen Wettbewerbsverhältnis mit der Schweiz, wo diese sehr viel besser bezahlt werden. Die Corona-Sonderzahlung ist außerdem nicht

Die Höhe der Corona-Sonderzahlung erscheint mir zu niedrig:

Schon heute gibt es einen eklatanten Fachkräftemangel in Baden-Württemberg. Im Bereich der Lehrkräfte z.B. steht Baden-Württemberg in einem besonderen Wettbewerbsverhältnis mit der Schweiz, wo diese sehr viel besser bezahlt werden.

Die Corona-Sonderzahlung ist außerdem nicht tabellenwirkam, sodass im Lichte der hohen Inflation unter dem Strich eine Besoldungskürzung stehen würde.

Ziel meines Vorschlags ist es, die fehlende Tabellenwirksamkeit und die Effekte der Inflation durch eine erhöhte Einmalzahlung abzumildern.

Ich schlage deshalb folgende Änderung des o.g. Satzes vor:

"Die einmalige Corona-Sonderzahlung beträgt 3 000 Euro; für Anwärterinnen und Anwärter sowie Berechtigte nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 beträgt sie 1 500 Euro."

71. Kommentar von :Dr. Julia Chladek

Sonderzahlung auch für Rechtsreferendare

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Armutszeugnis und an Geringschätzung gegenüber Rechtsreferendar*innen nicht zu überbieten. Wir waren diejenigen, die auch zu Hochzeiten der Pandemie insbesondere Sitzungsvertretungen in der Staatsanwaltschaft übernehmen mussten, an sämtlichen von den Ausbilder*innen anberaumten Sitzungen, Protokolldiensten und

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Armutszeugnis und an Geringschätzung gegenüber Rechtsreferendar*innen nicht zu überbieten. Wir waren diejenigen, die auch zu Hochzeiten der Pandemie insbesondere Sitzungsvertretungen in der Staatsanwaltschaft übernehmen mussten, an sämtlichen von den Ausbilder*innen anberaumten Sitzungen, Protokolldiensten und und und teilzunehmen hatten – ohne die Möglichkeit, einen Antrag auf Sitzungsverlegung wegen der epidemiologischen Lage zu stellen und ohne die Möglichkeit, die Parteien zur Ordnung zu rufen, wenn wieder einmal das korrekte Tragen einer Maske zu viel verlangt war. Während andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst seit zwei Jahren ohne Publikumskontakt im Home Office sitzen. All das neben dem Umstand, dass unsere eigene Ausbildung durch die Pandemie erheblich beeinträchtigt wurde und wird.
Wundert es ernsthaft noch irgendjemanden, das niemand unter den qualifizierten Nachwuchs-Jurist*innen mehr die geringste Lust verspürt, in den Staatsdienst einzutreten? Nachdem kürzlich erst die Gebühren für den Verbesserungsversuch mitten in der Pandemie erhöht wurden, setzt dieser Schritt der durchgehenden Geringschätzung gegenüber Rechtsreferendar*innen die Krone auf.
Die Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe steht einer Auszahlung entgegen? Wollte man dies unterstellen – was ich doch bezweifle – so erscheint mir nach sieben Jahren juristischer Ausbildung recht naheliegend, wer das ändern könnte. Wie wäre es mit dem Verordnungsgeber?

74. Kommentar von :ohne Name 31450

Rechtsreferendare berücksichtigen

Niedersachsen, Hamburg, NRW, Berlin... dort werden Rechtsreferendare bei der Sonderzahlung berücksichtigt und dort hat man anerkannt, dass auch Rechtsrerferendare massiv unter der Pandemie leiden. BaWü steht im ständigen Vergleich mit anderen Bundesländern, warum jetzt ohne erkennbaren sachlichen Grund abweichen? Aus Geiz? Nur weil wir

Niedersachsen, Hamburg, NRW, Berlin... dort werden Rechtsreferendare bei der Sonderzahlung berücksichtigt und dort hat man anerkannt, dass auch Rechtsrerferendare massiv unter der Pandemie leiden. BaWü steht im ständigen Vergleich mit anderen Bundesländern, warum jetzt ohne erkennbaren sachlichen Grund abweichen? Aus Geiz? Nur weil wir Rechtsreferendare zahlenmäßig im Land nicht so viele sind, ist es noch lange nicht rechtmäßig uns zu übergehen.. SONDERzahlungen müssen auch an Rechtsreferendare einmalig auszahlbar sein.

102. Kommentar von :ohne Name 31571

Völlig unverständlich

Ich kann mich meinen Vorredner:innen hier nur anschließen. Ich finde es völlig unverständlich, warum Rechtsreferendar:innen, welche von Corona genauso betroffen sind, wie alle anderen, nicht mit einbezogen werden sollen. Andere Auszubildende werden berücksichtigt, Referendar:innen jedoch nicht. Dabei heißt es in § 5 Abs. 1 JAG doch gerade, dass

Ich kann mich meinen Vorredner:innen hier nur anschließen. Ich finde es völlig unverständlich, warum Rechtsreferendar:innen, welche von Corona genauso betroffen sind, wie alle anderen, nicht mit einbezogen werden sollen. Andere Auszubildende werden berücksichtigt, Referendar:innen jedoch nicht. Dabei heißt es in § 5 Abs. 1 JAG doch gerade, dass Rechtsreferendar:innen sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden. Wo der Unterschied zu anderen Auszubildenden sein soll, erschließt sich mir nicht. Genauso kann ich aus den Regelungen zur Unterhaltsbeihilfe weder herauslesen, dass diese Regelungen abschließend sein sollen, noch dass eine Sonderzahlung ausgeschlossen ist. Auf mich macht es den Eindruck als würde die Entscheidung, Rechtsreferendar:innen nicht miteinzubeziehen, allein auf bloßer Willkür beruhen. Wenn man sich dann noch überlegt, dass die Qualität der Ausbildung bereits ohnehin sehr unter Corona leidet und darüber hinaus auch noch die Gebühr für den Verbesserungsversuch erheblich erhöht wird, während früheren Jahrgängen wegen Corona die Gebühr komplett erlassen wurde, wundert es mich nicht mehr, wenn viele der zukünftigen Volljuristen “the Länd” gänzlich von ihrer Liste potentieller Arbeitgeber streichen. Wirklich unfassbar schade, dass Rechtsreferendaren einfach keinerlei Wertschätzung entgegengebracht wird.

130. Kommentar von :ohne Name 31625

Absolute Willkür Rechtsreferendare auszuschließen

Als Rechtsreferendar fühlt man sich mit dieser Entscheidung so ein bisschen wie ein "billiger Praktikant", mit "billig" im zweideutigen Sinne. Wir sind genau so von der Pandemie betroffen wie jeder andere Auszubildende des öffentlichen Dienstes, wenn nicht gar noch mehr. Nur um mal ein anschauliches Beispiel zu bringen: Die Bibliothek ist bei uns

Als Rechtsreferendar fühlt man sich mit dieser Entscheidung so ein bisschen wie ein "billiger Praktikant", mit "billig" im zweideutigen Sinne.
Wir sind genau so von der Pandemie betroffen wie jeder andere Auszubildende des öffentlichen Dienstes, wenn nicht gar noch mehr. Nur um mal ein anschauliches Beispiel zu bringen: Die Bibliothek ist bei uns geschlossen, man darf nicht einmal einen Fuß in diese setzten oder gar mal ein Buch ausleihen oder daraus etwas kopieren. Die ganze Literatur, die sich mittlerweile bei mir auf sicherlich um die 1.000 Euro belaufen dürfte, musste ich mir deshalb zusätzlich (aus meinen Ersparnissen) anschaffen und das Referendariat ist ja noch nicht einmal zu Ende.
Es besteht auch überhaupt kein rechtfertigender Grund, wieso Lehramtsreferendare einbezogen werden, Rechtsreferendare aber nicht. Wir arbeiten genau so im öffentlichen Dienst und sicherlich auch nicht qualitativ oder quantitativ weniger als die Lehrämtler. Mit den 5/6 Urteilen/Gutachten, die ich pro Woche als Stationsarbeit schreiben muss, plus Unterricht, plus die Examensvorbereitung, die sicherlich erheblich umfangreicher als bei der sonstigen Ausbildung ist, komme ich auf eine 7-Tages-Woche. Das Rechtsreferendariat ist auch kein lapidares Freizeit-Praktikum. Auch der Umstand, dass natürlich nicht alle nach dem Referendariat beim Staat bleiben, ist hier kein Argument, weil die Pandemiezulage ja darauf gar nicht zugeschnitten ist; stattdessen geht es ja um einen Ausgleich für die zusätzliche Belastung während der Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Die Unterhaltsbeihilfe, die wir bekommen, ist auch kein Argument uns auszuschließen. Auch die Lehrämtler bekommen diese und sogar eine höhere. Da kann man auch nicht einfach sagen, die Unterhaltsbeihilfe hätte einen abschließenden Charakter. Wenn man so argumentiert, dann hat das Gehalt eines jeden, der im öffentlichen Dienst arbeitet, auch einen abschließenden Charakter. Diese Regelungen wurden vor der Pandemie getroffen und hatten eine Pandemie gar nicht im Blick. Die Pandemiezulage reagiert ja gerade als außerordentliche Maßnahme darauf.
Kurz um: eine sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung von wesentlich gleichgelagerten Fällen lässt sich hier nicht finden. Oder mit den Worten des BVerfG: Eine Verletzung des Willkürverbots liegt vor, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht.


29. Kommentar von :ohne Name 31315

Sonderzahlung auch an Rechts- und Lehramtsreferendare

Sowohl Lehramts- als auch Rechtsreferendare sollten unbedingt zum begünstigten Personenkreis gehören.
Die Bezüge für Referendare sind sowieso sehr niedrig für das was sie leisten. In solch unsicheren Zeiten bedürfen auch diese jungen Menschen, die in Zukunft das Rückgrat des Landes darstellen werden eine finanzielle Unterstützung.