Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger

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Finanzen

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Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger des Landes vor.

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Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden.

Die Modalitäten der Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Besoldung sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 4. Februar 2022 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

123. Kommentar von :ohne Name 31615

Keine Corona Sonderzahlung

Ich kann mich nur allen Vorrednern anschließen, die die Entscheidung, die Rechtsreferendare bei der Sonderzahlung nicht zu berücksichtigen, kritisieren. Warum diese Entscheidung getroffen wurde ist nicht nachvollziehbar und ergibt sich eigentlich auch nicht aus der VO. Es wirkt eher wie eine Ausrede. Ich fände es da schon schöner, wenn man

Ich kann mich nur allen Vorrednern anschließen, die die Entscheidung, die Rechtsreferendare bei der Sonderzahlung nicht zu berücksichtigen, kritisieren.

Warum diese Entscheidung getroffen wurde ist nicht nachvollziehbar und ergibt sich eigentlich auch nicht aus der VO. Es wirkt eher wie eine Ausrede.

Ich fände es da schon schöner, wenn man einfach dazu stehen würde, und offen zugeben würde, dass einem die Referendare sonst wo vorbeigehen. Das wäre zumindest mal ehrlich.

Ich mein, damit hat sich dann auch der freiwillige Sitzungsdienst für mich erledigt. Klar dann die StA nichts dafür und eigentlich hätte ich den auch echt gern weiter gemacht, vor allem als Übung, aber sicher nicht nur.

Aber nach so einer Geringschätzung denke ich nicht, dass ich da noch so viel Lust drauf habe.

Toll gemacht The Länd, aber genug Geld für den neuen Slogan und die Werbekampagne ist da, für die Nachwuchsjustiz dann halt nicht. Tolle Priorität.

122. Kommentar von :ohne Name 31418

Ohne Worte...

Was bleibt da noch zu sagen?

Ich schließe mich den vorherigen Kommentaren bzgl. der Situation von Rechtsreferendaren an.
Das RReferendariat ist kein Freizeitvergnügen. Wir sind in der gleichen Situation wie auch alle anderen Auszubildenden und haben daher auch die gleiche Corona-Entschädigung verdient.

121. Kommentar von :ohne Name 31612

Rechtsreferendar*innen in jeder Hinsicht vergessen.

Sehr geehrte Damen und Herren, gestern erst habe ich gelesen, dass für Jurastudenten fast allerorts das Semester erneut nicht auf den Freischuss angerechnet wird. Die Begründung: Erhebliche Belastungen infolge der Corona-Pandemie, die kompensiert werden müssen. Es sei den Studenten gegönnt. Gegönnt wird uns Rechtsreferendar*innen hingegen

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern erst habe ich gelesen, dass für Jurastudenten fast allerorts das Semester erneut nicht auf den Freischuss angerechnet wird.
Die Begründung: Erhebliche Belastungen infolge der Corona-Pandemie, die kompensiert werden müssen. Es sei den Studenten gegönnt.

Gegönnt wird uns Rechtsreferendar*innen hingegen nichts. Die Corona-bedingten Belastungen hören wohl an der Schwelle zum Rechtsreferendariat auf und fangen danach wieder an. Dabei wäre eine Entlastung dringend nötig (siehe andere Kommentare). Als RReferendar in BaWü fühle ich mich nicht nur in finanzieller Hinsicht vergessen. Ich denke, es fehlt den meisten Verantwortlichen völlig der Bezug zu der Lebenswirklichkeit eines Referendars / einer Referendarin.

Am meisten fehlt mir jedoch die Wertschätzung.
Anders als der restliche öffentliche Dienst sollen Rechtsreferendar*innen keine Corona-Sonderzahlung erhalten. Warum? Ich weiß es nicht. Zur Begründung wird eine Verordnung von 2011 bemüht, in der platt gesagt nicht steht, dass Rechtsreferendare eine Corona-Sonderzahlung erhalten. Okay, in der Klausur würde ich mir was Besseres einfallen lassen.

Als potentieller Arbeitgeber / Dienstherr macht das Land eine katastrophale Figur
Ich bin enttäuscht.

Mit freundlichen Grüßen
Ein RReferendar

120. Kommentar von :ohne Name 31613

Man kennt es nicht anders

Dass Rechtsreferendare die Sonderzahlung nicht erhalten sollen ist ärgerlich, aber kaum überraschend. Mehr als Minimalaufwand möchte das Land für seine Rechtsreferendare wohl nicht betreiben. Mit solchen Entscheidungen zeigt das Land seit jeher sein tiefsitzendes Desinteresse an der Attraktivität der juristischen Ausbildung und macht es einem

Dass Rechtsreferendare die Sonderzahlung nicht erhalten sollen ist ärgerlich, aber kaum überraschend. Mehr als Minimalaufwand möchte das Land für seine Rechtsreferendare wohl nicht betreiben.

Mit solchen Entscheidungen zeigt das Land seit jeher sein tiefsitzendes Desinteresse an der Attraktivität der juristischen Ausbildung und macht es einem äußerst schwer, den Staatsdienst als ernsthafte berufliche Perspektive zu betrachten.

119. Kommentar von :ohne Name 31608

Und die Rechtsreferendare?

Schade, dass man sich mit der Situation von Rechtsreferendaren in der Pandemie nicht inhaltlich auseinandergesetzt hat. Stattdessen begnügt man sich mit einem Verweis darauf, die Regelung zur Unterhaltsbeihilfe sei abschließend. Ich würde mal die steile These aufstellen, dass sich der Verordnungsgeber seinerzeit nicht mit der Möglichkeit einer

Schade, dass man sich mit der Situation von Rechtsreferendaren in der Pandemie nicht inhaltlich auseinandergesetzt hat. Stattdessen begnügt man sich mit einem Verweis darauf, die Regelung zur Unterhaltsbeihilfe sei abschließend.

Ich würde mal die steile These aufstellen, dass sich der Verordnungsgeber seinerzeit nicht mit der Möglichkeit einer Pandemie und deren Auswirkungen auf das Referendariat auseinandergesetzt hat.

Ich würde doch erwarten, dass man zumindest einen gewissen Begründungsaufwand betreibt, um eine derartige Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.

118. Kommentar von :ohne Name 31609

Rechtsreferendar:innen müssen auch berücksichtigt werden!

Es ist unverständlich, dass Rechtsreferendar:innen bei den Sonderzahlen nicht berücksichtigt werden sollen, obwohl diese ebenfalls die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren bekommen.

Hier eine Ungleichbehandlung vorzunehmen entbehrt jedem der Vernunft zugänglichen Argument.

117. Kommentar von :ohne Name 31604

Rechtsreferendare vergessen?

Ich möchte mich im Wesentlichen meinen "Vorrednern" anschließen. Eine Auslegung, dass Referendare nicht umfasst sein sollen ist verwunderlich. Weder die SONDERzahlung, noch die Pandemie als solche waren bei Regelung der Unterhaltsbeihilfe vorhersehbar. Ein derartiger pauschaler Ausschluss einer Sonderzahlung überzeugt damit nicht. Gerade nach dem

Ich möchte mich im Wesentlichen meinen "Vorrednern" anschließen.
Eine Auslegung, dass Referendare nicht umfasst sein sollen ist verwunderlich. Weder die SONDERzahlung, noch die Pandemie als solche waren bei Regelung der Unterhaltsbeihilfe vorhersehbar. Ein derartiger pauschaler Ausschluss einer Sonderzahlung überzeugt damit nicht. Gerade nach dem Sinn und Zweck des Bonus, erfolgt dieser ja gerade unabhängig von regelmäßigen Leistungen/ Bezügen, kann also durch solche nicht ausgeschlossen werden, weil eine anderer Regelungszweck gegeben ist.

Im Hinblick auf die insbesondere für Referendare finanziell, zeitlich und psychisch anstrengende Periode ist nicht nachvollziehbar warum dies nicht ebenso mit Wertschätzung gewürdigt werden sollte wie bei vergleichbaren Gruppen.

116. Kommentar von :ohne Name 31599

The Länd wird qualifizierte Jurist*innen an die Privatwirtschaft weiter verlieren

Dass die Corona-Sonderzahlung nicht an Rechtsreferendar*innen ausgezahlt wird, lässt mich nur erschaudern. Auch wir, so wie fast alle Personen auf diesem Planeten, sind stark von der Pandemie betroffen. Viele von uns sind seit Beginn des Referendariats aussließlich im HomeOffice (was die wenigsten von uns steuerlich geltend machen können, da man

Dass die Corona-Sonderzahlung nicht an Rechtsreferendar*innen ausgezahlt wird, lässt mich nur erschaudern.

Auch wir, so wie fast alle Personen auf diesem Planeten, sind stark von der Pandemie betroffen. Viele von uns sind seit Beginn des Referendariats aussließlich im HomeOffice (was die wenigsten von uns steuerlich geltend machen können, da man hierzu ein eigenes Arbeitszimmer benötigt - in einer WG ist das meist leider nicht drin und von den 1150 € netto sowieso nicht). Wir haben keine Möglichkeit, in eine Bibliothek zu gehen (die Landgerichtsbibiotheken verfügen über sehr wenig Arbeitsplätze und darüberhinaus über kein Internet, was heutzutage für ein sinnvolles Lernstudium definitiv nicht ausreichend ist). Die meisten von uns leben in WGs, in denen - wie der Name schon sagt - andere Personen wohnen (und nicht ausschließlich arbeiten), was nicht gerade zuträglich für konzentriertes Lernen ist. Der Unterricht findet ausschließlich online statt - obwohl wir alle wissen, dass Online-Unterricht niemals den Präsenzunterricht ersetzen kann, wohlweislich, dass nebenher die Schulen aufbleiben. Das Zweite Examen als krasser Stressfaktor (viele können sich weniger als für das Erste Examen motivieren, der immense Notendruck, die psychischen Folgen, wobei viele (!!!) von uns keine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen aus lauter Angst, beim Staat nicht mehr angestellt zu werden) verschlimmert sich im HomeOffice noch mehr: wir haben weniger Möglichkeiten, uns auszutauschen, man vergleicht sich viel mehr, weil man nicht mal die Kaffeepausen nutzen kann um sich gegenseitig kurz mal runterholen und mitzubekommen, dass jemand anders gerade auch keine Ahnung hat, wovon die Dozentin gesprochen hat. Die meisten von uns leben sowie schon am Existenzminimum mit einem Nettogehalt von 1150 € netto (was darüberhinaus auch noch sehr viel weniger ist als bei den Lehramtsstudierenden). Die Gebühren für den Notenverbesserungsversuch, der uns, sollten wir zu den wenigen gehören, die das das erhoffte VB in Händen halten, sowieso durch die Ausbilder*innen liebevoll ans Herz gelegt wird (weil aus uns ja sonst nichts wird), wurde um 150 (!!!) € mit fadenscheinigen Begründungen auf 650 € erhöht. Wer nicht noch nebenher von den Eltern unterstützt wird/werden möchte oder Erspartes hat oder arbeitet (was natürlich auch stets nochmal mehr die Personen mit weniger sozialem Kapital trifft), kann sich das Leben in den Städten, in denen die Landgerichte verteilt sind, kaum leisten. AG-Fahrten, Trinkversuch, JVA-Besuch - alles fällt flach.

Dass der Corona-Bonus nun an uns nicht gezahlt werden soll, verwundert mich - wenn ich ehrlich bin - traurigerweise nicht, sondern fügt sich ein in die weite Reihe des Paradoxen unserer Ausbildung:

Uns wird seit Beginn des Referendariats gepredigt, das Land habe Nachwuchsprobleme - mit dieser Aktion wird das Land leider auch in den kommenden Jahren an qualifizierten Jurist*innen leiden. Das gesamte Referendariat trieft nur so von schlechter Werbung für den Einsatz in der Justiz: Z.B. als es um ein Impfangebot für Justizbedienstete ging und viele von uns in der Staatsanwaltschaft den wöchentlichen Sitzungsdienst wahrnehmen mussten, kam niemand auf die Idee, sich zu fragen, ob nicht die Personen, die wirklich im Außendienst tätig sind als in "besonders relevanter Position" zu qualifizieren sind. Das Impfangebot, dass wir dann - Wochen nach dem Beginn des Impfens aller Personen - bekamen, war, dass in einer knapp 130km (!) entfernt gelegenen Stadt, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in knappen 3h zu erreichen war, ein Impfangebot bekämen, da dort noch ein paar Impfdosen für Referendar*innen übrig wären. Überdies existierte in sämtlichen LG-Bezirken des OLG-Bezirk ein Impfangebot für alle Referendar*innen. Wow!

Die Versagung des Bonus gibt mit nur noch mehr das Gefühl, dass kein Austausch auf Augenhöhe stattfindet.

Allerdings verstehe ich nur eines nicht: Warum schneidet ihr euch so ins eigene Fleisch? Wir sind eure Zukunft, eure zukünftige Elite des Landes, eure Versorger*innen, die, die das System am Laufen halten sollen. Versteht doch bitte, dass ihr auf uns angewiesen seid (und nicht nur für den periodischen Sitzungsdienst während der drei Monate in der Staatsanwaltschaft, sondern bald ganz in euren Reihen). Mit Aktionen wie dieser macht ihr leider den Staatsdienst gänzlich unattraktiv. Und wir sind auch wirklich nicht darauf angewiesen, in den Staatsdienst zu gehen. Wirklich nicht.
Und von der Ungleichbehandlung mit den Lehramtsreferendar*innen, die den Bonus ausbezahlt bekommen, ganz zu schweigen.

115. Kommentar von :ohne Name 31597

Symptomatisch.

Dieser Gesetzesentwurf ist für mich keine Überraschung. In mittlerweile fast zwei Jahren "Pandemie-Referendariat" hatte ich so gut wie nie das Gefühl, dass sich das Land BW tatsächlich für seine "Juristen in Ausbildung" interessiert. Dabei will man uns doch - angeblich (?) - so gerne für den Staatsdienst gewinnen. So gelingt das wohl kaum:

Dieser Gesetzesentwurf ist für mich keine Überraschung.

In mittlerweile fast zwei Jahren "Pandemie-Referendariat" hatte ich so gut wie nie das Gefühl, dass sich das Land BW tatsächlich für seine "Juristen in Ausbildung" interessiert. Dabei will man uns doch - angeblich (?) - so gerne für den Staatsdienst gewinnen. So gelingt das wohl kaum:

Lehrgänge und Unterricht zum Teil ersatzlos gestrichen, keine Masken, keine Tests, kein Impfangebot über die Stammdienststelle. Nur unseren Dienst, den durften wir selbstverständlich wie vorgesehen leisten. Hauptsache, man bekommt uns irgendwie "durchgeschleust", ohne dass wir den Verantwortlichen Arbeit machen.

Dass wir Referendare nun beim "Corona-Bonus" einmal mehr nicht berücksichtigt werden sollen, passt insofern schlicht ins Bild. Wir sind der Bodensatz der Justiz, ein Nachgedanke allenfalls.

Mit den 650 Euro konnten wir deshalb ohnehin nicht ernsthaft rechnen.

Die ausbleibende Zahlung ist letztlich nur eines von vielen Symptomen.
Die Krankheit heißt fehlende Wertschätzung.

Es wäre an der Zeit, mit der Therapie zu beginnen.

114. Kommentar von :Referendar31602

Ausschluss von RReferendar:innen :(

Welcher *hs hat sich denn ausgedacht, dass Rechtsreferendare keinen Corona-Bonus bekommen. 1150€ netto, unter der Armutsgefährdungsgrenze, aber bitte nur den Richtern und Beamten 1.300€ extra zahlen. Wäre wohl zuviel verlangt, dass The Länd die Referendare ordentlich bezahlt. Selbst schuld wer hier noch arbeitet. Gibt zum Glück ja noch andere

Welcher *hs hat sich denn ausgedacht, dass Rechtsreferendare keinen Corona-Bonus bekommen. 1150€ netto, unter der Armutsgefährdungsgrenze, aber bitte nur den Richtern und Beamten 1.300€ extra zahlen.
Wäre wohl zuviel verlangt, dass The Länd die Referendare ordentlich bezahlt. Selbst schuld wer hier noch arbeitet. Gibt zum Glück ja noch andere Bundesländer, die nicht nur gute Werbeslogans haben, sondern ihre Referendare gut behandelt.