Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger

Ein Mann tippt in einem Büro auf einer Tastatur.

Finanzen

Online-Kommentierung

Das Gesetz sieht eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise für Besoldungsempfängerinnen und -empfänger des Landes vor.

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Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 29. November 2021 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Die dabei vereinbarte einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro und für Auszubildende in Höhe von 650 Euro soll zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung in der Corona-Krise auf die Besoldung übertragen werden.

Die Modalitäten der Übertragung der anderen Bestandteile des Tarifabschlusses auf die Besoldung sollen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden.

Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände sowie die kommunalen Landesverbände hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach § 89 Absatz 2 und § 90 LBG Gelegenheit erhalten, bis spätestens 4. Februar 2022 zu dem beiliegenden Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Kommentare : zum Gesetz über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs

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93. Kommentar von :ohne Name 31540

Kein Anspruch auf notwendige Arbeitsmittel?

Die Pandemieprämie wäre gerade vor dem Hintergrund angebracht, dass wir keine Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt bekommen, um unsere Arbeit zu machen.

Da ist es wohl selbstverständlich, dass man im Homeoffice auf seinem privaten Laptop mit dem privat bezahlten Wordprogrammen ein Urteil/Anklageschrift/Protokolle verfasst…

92. Kommentar von :ohne Name 31534

Keine Wertschätzung gegenüber Rechtsreferendaren

Auch ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Man studiert 5-6 Jahre, hat eine anstrengende Examensvorbereitung (teilweise auch schon unter Corona-Bedingungen) hinter sich und freut sich auf die tolle Praxis und das Referendariat. Um dann wie ein Schulkind behandelt zu werden, von dem trotzdem sehr viel erwartet wird.

Auch ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.

Man studiert 5-6 Jahre, hat eine anstrengende Examensvorbereitung (teilweise auch schon unter Corona-Bedingungen) hinter sich und freut sich auf die tolle Praxis und das Referendariat.

Um dann wie ein Schulkind behandelt zu werden, von dem trotzdem sehr viel erwartet wird. Anwesenheitspflicht bei teilweise sehr schlechten AGs und Sitzungsdienst in den hintersten Käffern.
Und der krönende Abschluss ist dann ein Examen, das fernab von der Praxis ist und für enormen psychischen Druck während der gesamten Ref-Zeit sorgt.

Natürlich wäre das auch ohne Corona so, jedoch verschlimmert die Pandemie die teilweise schlechte Ausbildung noch mehr. Insbesondere finde ich den finanziellen Mehraufwand für Lehrbücher enorm, da man keine Bibliotheken nutzen kann.

Hinzu kommen die fehlenden sozialen Kontakte und die „Ref-Events“ wie AG-Fahrt, Trinkversuch, die die Zeit einigermaßen erträglich machen.

Es wäre deshalb wenigstens ein bisschen Anerkennung, wenn auch uns der Bonus ausbezahlt werden würde. Dann könnte ich mir zumindest die Kaiser-Seminare leisten, ohne die ich leider Schwarz sehe für die erforderlichen Noten für den Staatsdienst.

Wenn man denn nach so einer Aktion überhaupt noch Lust darauf hat.

91. Kommentar von :ohne Name 31525

Schlechte Ausbildung-Fehlende Wertschätzung

Leider ist das super coole THE LÄND wieder einmal hinten dran…es wäre schön gewesen, wenn man damit zeigen könnte, sich der Bedeutung des Nachwuchses bewusst zu sein…es ist interessant immer wieder zu lesen, wie sehr man sich in allen anderen Bereichen vor allem in der Wirtschaft um den Nachwuchs bemüht, weil es einen so hohen Bedarf an neuen

Leider ist das super coole THE LÄND wieder einmal hinten dran…es wäre schön gewesen, wenn man damit zeigen könnte, sich der Bedeutung des Nachwuchses bewusst zu sein…es ist interessant immer wieder zu lesen, wie sehr man sich in allen anderen Bereichen vor allem in der Wirtschaft um den Nachwuchs bemüht, weil es einen so hohen Bedarf an neuen Mitarbeitern gebe. Letzteres liest man auch immer wieder über die Justiz, die einzige Bemühung hier ist aber nichts anderes als eine unterdurchschnittliche Ausbildung. Es ist unklar, warum Rechtsreferendare, die wie alle anderen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sind und in den Genuss dieser Sonderzahlung kommen, hiervon ausgeschlossen werden. Die Botschaft hingegen ist unmissverständlich.

90. Kommentar von :ohne Name 31527

Rechtsreferendari*innen

Auch ich schließe mich meinen Vorredner*innen an. Insbesondere hervorheben möchte ich die permanente Geringschätzung, die uns Referendar*innen seitens des Landes entgegenkommt. 1. Selbst die Referendar*innen, die zum Zeitpunkt der Impfkampagne in der Justiz in der Strafstation und damit wöchentlich zur Wahrnehmung von Sitzungsdiensten mit

Auch ich schließe mich meinen Vorredner*innen an. Insbesondere hervorheben möchte ich die permanente Geringschätzung, die uns Referendar*innen seitens des Landes entgegenkommt.

1. Selbst die Referendar*innen, die zum Zeitpunkt der Impfkampagne in der Justiz in der Strafstation und damit wöchentlich zur Wahrnehmung von Sitzungsdiensten mit teilweise 15 Prozessbeteiligten inkl. Zeug*innen verpflichtet waren, wurden bei der Impfung nicht berücksichtigt. In der Justiz priorisiert waren schließlich nur "wichtige Personen". Also die Entscheidungsträger in ihren Büros. Dass gerade wir uns keine Autos leisten können, und die AGs im letzten Kaff nur mit den Öffis erreichen, spielte absolut keine Rolle. Andere Bundesländer zeigten sich solidarischer.

2. Die Gebühr für den Zweitversuch wurde von 400 auf 650 € angehoben. Das mitten in der Pandemie, trotz der massiv erschwerten Lernbedigungen. Grund: Inflation. Unsere (ohnehin geringe) Unterhaltsbeihilfe bleibt gleich. Scheinbar macht die Inflation da eine Ausnahme. Wer von Ihnen könnte von 1.150 € netto leben?

3. Nun werden alle Beschäftigten wertgeschätzt. Außer wir. Und auch hier handhaben dies andere Bundesländer anders.

Ich kann mir vorstellen, Richterin zu werden und bringe aktuell die Voraussetzungen dafür mit. In Baden-Württemberg überlege ich mir das aber dreimal.

89. Kommentar von :ohne Name 31526

Gleiche Leistungen und mehr Verständnis und Engagement erwarten aber nichts honorieren

Das Referendariat unter Pandemiebedingungen ist für viele alles, was sie jemals an Erfahrungen sammeln und mitnehmen konnten, Unterricht, Lernen und Klausuren alles von zuhause Haus ohne Alternativen und ohne, dass nach fast 2 Jahren technisch alles läuft. Gleichzeitig wird aber Verständnis erwartet, Sitzungsdienste unverändert verteilt und auch

Das Referendariat unter Pandemiebedingungen ist für viele alles, was sie jemals an Erfahrungen sammeln und mitnehmen konnten, Unterricht, Lernen und Klausuren alles von zuhause Haus ohne Alternativen und ohne, dass nach fast 2 Jahren technisch alles läuft. Gleichzeitig wird aber Verständnis erwartet, Sitzungsdienste unverändert verteilt und auch erwartet, dass man diese wahrnimmt, auch im Winter bei Minusgraden mit Maske und offenen Fenstern. Mit über 40 Personen vor einem Bildschirm zu hängen, teils wegen völlig überlasteter Server ohne Bild ist kein Ausgleich zur Examensvorbereitung vor Ort. Dennoch werden die gleichen Kenntnisse vorausgesetzt in der Praxis. Dafür keinen Ausgleich zu erhalten, wenn für Lehramtsreferendare zu Recht auch honoriert wird, ist einfach enttäuschend.

88. Kommentar von :ohne Name 31524

Enttäuschender Umgang mit dem Nachwuchs

Der Staat erwartet selbst viel von seinem Nachwuchs, zu Recht - hier bleibt er jedoch hinter den Erwartungen des Nachwuchses zurück. Wie viele andere auch - und mit Sicherheit nicht weniger als andere in öffentlichen Ausbildungsverhältnissen Befindliche - haben Referendar*innen, bei denen es um viel geht, mit ungeheuer widrigen Bedingungen zu

Der Staat erwartet selbst viel von seinem Nachwuchs, zu Recht - hier bleibt er jedoch hinter den Erwartungen des Nachwuchses zurück. Wie viele andere auch - und mit Sicherheit nicht weniger als andere in öffentlichen Ausbildungsverhältnissen Befindliche - haben Referendar*innen, bei denen es um viel geht, mit ungeheuer widrigen Bedingungen zu kämpfen seit Beginn dieser Pandemie. In anderen Bundesländern wird das honoriert, wird durch Extrakurse und zusätzliche Bemühungen im Hinblick auf Prüfungsbedingungen und -vorbereitung entgegengesteuert - und Baden-Württemberg bleibt dahinter zurück und möchte aber dennoch, so wird es jedenfalls in den Stationen vermittelt, möglichst viel und guten Nachwuchs für den späteren Einsatz im Staatsdienst gewinnen. Dass nun die Gruppe der Rechtsreferendar*innen als Einzige von der Einmalzahlung ausgeschlossen werden soll, die allen anderen zugute kommen wird, erscheint da eher kontraproduktiv. Es darf auch nicht vergessen werden, dass dem juristischen Nachwuchs ohnehin schon mehr als den allermeisten anderen Akademiker*innen abverlangt wird, die nach dem Masterstudium bereits in der Berufswelt angelangt sind, während die Referendare sich noch von Repetitorium zu Übungsklausur zu Sitzungsdienst etc. hangeln. Das sollte nicht übergangen werden.

87. Kommentar von :ohne Name 31518

Das Land Baden-Württemberg verlangt von seine Referendaren mehr als die meisten Länder, gibt dafür aber weniger.

Während wir unseren Aufgaben in der Ausbildung im gleichen Umfang nachkommen mussten – nur halt autodidaktisch – viel ein nur ansatzweise vertretbarer Unterricht durch das Land Baden-Württemberg aus. Dafür behält das Land Baden Württemberg aber auch die 650 € die andere Bundesländer z.B. Hamburg und Berlin an die Referendare auszahlen. Klingt fair.

Während wir unseren Aufgaben in der Ausbildung im gleichen Umfang nachkommen mussten – nur halt autodidaktisch – viel ein nur ansatzweise vertretbarer Unterricht durch das Land Baden-Württemberg aus. Dafür behält das Land Baden Württemberg aber auch die 650 € die andere Bundesländer z.B. Hamburg und Berlin an die Referendare auszahlen. Klingt fair.

Die klügeren Bundesländer werden sich über die zusätzlichen Bewerber freuen. Es gibt endgültig keinen Grund mehr sein Referendariat in Baden-Württemberg aufzunehmen. Während der Richterbund hunderte neue Stellen für Staatsanwälte und Richter fordert zur Bearbeitung von Straftaten im Internet, versucht das Land Baden-Württemberg die letzten heimatverbundenen Idealisten in andere Bundesländer zu treiben. Weiter so. Irgendwo lacht sich ein Sachse ins Fäustchen.


86. Kommentar von :ohne Name 31517

Wertschätzung gegenüber ReferendarInnen: 0 %

Ich finde schon sehr extrem, wie passiv das Land BW bei der Referendarausbildung in Pandemiezeiten bleibt. Während viele andere Länder mit Zusatzrepetitorien, Online-Besprechung ihrer OLG Klausuren, finanziellen Ausgleich und sogar Entlastungen im Prüfungsstoff vornehmen, passiert in BW ziemlich wenig bis gar nichts. Ich bin enttäuscht: Über die

Ich finde schon sehr extrem, wie passiv das Land BW bei der Referendarausbildung in Pandemiezeiten bleibt. Während viele andere Länder mit Zusatzrepetitorien, Online-Besprechung ihrer OLG Klausuren, finanziellen Ausgleich und sogar Entlastungen im Prüfungsstoff vornehmen, passiert in BW ziemlich wenig bis gar nichts. Ich bin enttäuscht: Über die geringe Wertschätzung gegenüber uns ReferendarInnen und mit der Ausbildung, die am Ende top Ergebnisse erwartet, aber keine top Ausbildung bietet.

85. Kommentar von :ohne Name 31507

Referendare einbeziehen!

Während sicherlich einige der im öffentlichen Dienst Beschäftigten in einem Haus oder wenigstens einer Wohnung mit mehreren Zimmern die Pandemie verbracht haben waren viele Referendare in WGs, kleinen Wohnungen und hatten keine Möglichkeit eines Ortswechsels, da Kanzleien, Bibliotheken und Gerichte den Präsenzbetrieb weitgehend geschlossen hatten.

Während sicherlich einige der im öffentlichen Dienst Beschäftigten in einem Haus oder wenigstens einer Wohnung mit mehreren Zimmern die Pandemie verbracht haben waren viele Referendare in WGs, kleinen Wohnungen und hatten keine Möglichkeit eines Ortswechsels, da Kanzleien, Bibliotheken und Gerichte den Präsenzbetrieb weitgehend geschlossen hatten. Auch die Kinderbetreuung war zeitweise wegen angeblich mangelnder Systemrelevanz nicht möglich. Und wer hat sich um diese Kinder gekümmert? Richtig: Referendare bei denen nebenher der Unterricht lief.
Wer sagt, da soll man sich sicherlich nicht über die Bezüge beschweren hier eine einfach Rechnung:
1150€ netto (ohne Kinder und unverheiratet)
- 450€ Zimmer/Wohnung
- 40€ Bus/Bahn/Beförderung
- 100€ für Lehrbücher und Lernmaterial und Ausstattung
- 350€ Essen, Hygiene usw.
- 50 € Rückstellungen zB für den Verbesserungsversuch
Bleiben noch 150€, die man als junger Mensch auch gut gebrauchen kann, sollte man mal neue Kleidung, Schuhe oder einen Laptop brauchen.

Da fällt es mir schwer zu verstehen, warum Referendare gegenüber den übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst anders behandelt werden. Ganz abgesehen davon, dass es hier um gut ausgebildete junge Menschen geht, auf deren Engagement das Land zukünftig dringend angewiesen sein wird.

84. Kommentar von :ohne Name 31509

Ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Rechtsreferendaren

Es ist mehr als unbegreiflich und ein Schlag ins Gesicht der Rechtsreferendare, dass diese nicht zum Kreise der Sonderzahlungsberechtigten gehören sollen. Wie wird die Ungleichbehandlung zu den Lehramtsreferendaren gerechtfertigt? Für mich sind keine Gründe ersichtlich, warum die Rechtsreferendare nicht erfasst sein sollen. Ich bin

Es ist mehr als unbegreiflich und ein Schlag ins Gesicht der Rechtsreferendare, dass diese nicht zum Kreise der Sonderzahlungsberechtigten gehören sollen. Wie wird die Ungleichbehandlung zu den Lehramtsreferendaren gerechtfertigt? Für mich sind keine Gründe ersichtlich, warum die Rechtsreferendare nicht erfasst sein sollen.
Ich bin Rechtsreferendarin und habe die letzten Monate wöchentlich den Sitzungsdienst für die Staatsanwaltschaft wahrgenommen, bin dafür im gesamten Landgerichtsbezirk umhergefahren und saß teilweise den ganzen Tag im Gerichtssaal. Das wird alles gerne vom Staat in Anspruch genommen. Im Gegenzug erhält man eine Unterhaltsbeihilfe, die unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt und wird sogar von der Corona-Sonderzahlung ausgeschlossen. Unglaublich! Ein Armutszeugnis für das Land...