Änderung des Landesbeamtengesetzes

Ein Beamter der Bereitschaftspolizei trägt eine anonymisierte Kennzeichnung an der Uniform.

Polizei

Online-Kommentierung

Durch das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes soll zur weiteren nachhaltigen Stärkung des großen Vertrauens der Bürgerschaft in die Polizei eine pseudonymisierte individuelle Kennzeichnung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in sogenannten stehenden geschlossenen Einheiten eingeführt werden.

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Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde vereinbart, zur weiteren nachhaltigen Stärkung des großen Vertrauens der Bürgerschaft in die Polizei eine pseudonymisierte individuelle Kennzeichnung für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in sogenannten stehenden geschlossenen Einheiten einzuführen. Stehende geschlossene Einheiten sind bei den Bereitschaftspolizeidirektionen des Polizeipräsidiums Einsatz (Standorte Bruchsal und Göppingen) sowie den Einsatzhundertschaften der regionalen Polizeipräsidien Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe ansässig. Diese werden insbesondere bei der Bewältigung von Versammlungslagen, risikobehafteten Fußballeinsätzen oder anderen kritischen Lagen, auch bundesweit, eingesetzt, für die sie speziell ausgebildet sind. Bei Großlagen dieser Art können die eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten durch die zu tragende Ausrüstung schwerer zu unterscheiden sein.

Durch die individuelle anonyme Kennzeichnung wird eine Zuordnung einfacher als bisher, beispielsweise um Vorwürfe aufklären und gegebenenfalls entkräften zu können. Gleichzeitig werden die rechtmäßig handelnden Polizeikräfte vor falschen Anschuldigungen geschützt.

Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der rund 1.640 Einsatzkräften, bei denen die individuelle anonymisierte Kennzeichnung zur Anwendung kommt, wird ebenfalls gewahrt. Die individuellen Kennzeichnungen werden pseudonymisiert, zum Beispiel in Form von einmalig vergebenen Buchstaben- und Ziffernkombinationen. Anders als zum Beispiel ein Namensschild ermöglicht die Kennzeichnung Außenstehenden demnach keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Person. Es wird klargestellt, dass die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der individuellen Kennzeichnung nur genutzt werden dürfen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass beim Einsatz eine strafbare Handlung oder eine nicht unerhebliche Dienstpflichtverletzung begangen wurde und die Identifizierung der Beamtin oder des Beamten auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist. Hinsichtlich der personenbezogenen Daten der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist zudem eine Löschfrist von sechs Monaten vorgesehen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 9. Januar 2023 kommentieren.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (PDF)

Kommentare : zur Änderung des Landesbeamtengesetzes

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1. Kommentar von :ohne Name 44153

Änderung des Landesbeamtengesetzes

Ich bin strikt gegen eine Änderung, bzw. Neufassung dieses Gesetzes. Unsere Polizeibeamten (männlich/weiblich) müssen Tag für Tag ihre Gesundheit und sogar ihr Leben aufs Spiel setzen um unsere Freiheit zu schützen. Von den Politikern haben sie in den seltesten Fällen Unterstüzung zu erwarten. Wenn ein Gesetzesbrecher in der Hitze des Verfahrens

Ich bin strikt gegen eine Änderung, bzw. Neufassung dieses Gesetzes. Unsere Polizeibeamten (männlich/weiblich) müssen Tag für Tag ihre Gesundheit und sogar ihr Leben aufs Spiel setzen um unsere Freiheit zu schützen. Von den Politikern haben sie in den seltesten Fällen Unterstüzung zu erwarten. Wenn ein Gesetzesbrecher in der Hitze des Verfahrens zu hart angefaßt wird, ducken sich die politisch Verantwortlichen schnell weg und verweisen auf die Gesetze. Was bei uns so abläuft schreit zum Himmel!