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Das Gesetz regelt die Vorbereitung und Bewältigung von Außergewöhnlichen Einsatzlagen und Katastrophen. Mit der gesetzlichen Neuregelung werden die Stärkung des Katastrophenschutzes und die Sicherung der Einsatzbereitschaft bezweckt.

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Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 15. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

34. Kommentar von :EckardtJ

Ein richtiger Schritt, aber wichtige Punkte fehlen

Der vorliegende Entwurf zum Landeskatastrophenschutzgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift jedoch in mehreren zentralen Bereichen zu kurz. Um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz wirksam begegnen zu können, ist es notwendig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen deutlich zu stärken und praxisnah

Der vorliegende Entwurf zum Landeskatastrophenschutzgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, greift jedoch in mehreren zentralen Bereichen zu kurz. Um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bevölkerungsschutz wirksam begegnen zu können, ist es notwendig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen deutlich zu stärken und praxisnah weiterzuentwickeln.

Ein zentrales Thema ist die Einbindung der Hilfsorganisationen. Diese leisten einen unverzichtbaren Beitrag im Bevölkerungsschutz Baden-Württembergs und verfügen über umfangreiche operative Erfahrung. Der Landesbeirat kann hierfür eine Plattform bieten, bleibt in seiner Funktion als rein beratendes Gremium jedoch unzureichend. Eine gesetzlich verankerte Mitwirkung der Hilfsorganisationen bei der Erstellung landesweiter Konzepte, bei der taktischen Planung sowie bei zentralen Beschaffungsvorhaben ist unerlässlich. Dies muss sowohl auf Landesebene als auch auf Ebene der Regierungspräsidien gelten. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass eine verspätete oder fehlende Einbindung regelmäßig zu praxisfernen und ineffizienten Lösungen führt. Nur durch die verbindliche Beteiligung der operativen Strukturen lassen sich wirtschaftliche und funktionale Lösungen im Bevölkerungsschutz dauerhaft sichern.

Auch im Bereich der Finanzierung bestehen erhebliche Unklarheiten. Zwar enthält der Entwurf Pauschalen und Erstattungsregelungen, doch fehlen konkrete Aussagen zur Bedarfsorientierung, Dynamisierung und zur dauerhaften Auskömmlichkeit der Mittel. Gerade im Bereich der Selbstbewirtschaftung reichen die zur Verfügung stehenden Mittel seit Jahren nicht mehr aus, um die tatsächlichen Kosten für Ausbildung, Unterhalt und Material zuverlässig zu decken. Eine gesetzlich festgeschriebene auskömmliche Finanzierung, die sich an den tatsächlichen Aufgaben orientiert, dynamisch anpassbar ist und dauerhaft Planungssicherheit bietet, ist daher dringend erforderlich. Die Einsatzbereitschaft der überwiegend ehrenamtlich getragenen Strukturen darf nicht von schwankenden Haushaltslagen abhängig sein. Um den Bevölkerungsschutz insgesamt auf tragfähige, resiliente Beine zu stellen, ist es notwendig, dass in Baden-Württemberg hierfür 0,5% des Landeshaushaltes zur Verfügung stehen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die geplante Lagerhaltung des Landes. Die Idee zentraler Lager ist grundsätzlich zu begrüßen, bleibt im Entwurf jedoch vage und unvollständig. Es fehlen klare Aussagen zur organisatorischen Ausgestaltung, zur Integration dezentraler Lagerstrukturen sowie zur langfristigen Finanzierung. Ohne verbindliche Zuständigkeiten, ausreichende Ressourcen und eine solide gesetzliche Verankerung ist die Einsatzfähigkeit dieser Lager im Krisenfall nicht gewährleistet. Erforderlich sind daher eine dauerhafte Finanzierung über eigene Haushaltslinien und die enge Einbindung der Hilfsorganisationen in Planung, Aufbau und Betrieb dieser Strukturen.

Nach wie vor besteht zudem eine strukturelle Ungleichbehandlung bei der Helferfreistellung. Während Angehörige der Feuerwehr über klare gesetzliche Regelungen zur Freistellung und Entschädigung verfügen, fehlen vergleichbare Grundlagen für ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen. Eine Gleichstellung aller Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch entscheidend für die langfristige Sicherung des Engagements. Das Gesetz sollte hier verbindliche Regelungen treffen und gleichzeitig die Arbeitgeber durch eindeutige und praxisnahe Informationen unterstützen.

Ebenso notwendig ist ein konsequenter Abbau bürokratischer Hürden im Bevölkerungsschutz. Der Verwaltungsaufwand darf nicht zur Belastung für Ehrenamtliche werden und die Einsatzbereitschaft der Strukturen behindern. Wo Bürokratie unumgänglich ist, muss sie digital, standardisiert und einfach handhabbar gestaltet werden. Pauschale Abrechnungsmodelle können einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung leisten und die Effizienz deutlich steigern.

Für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes braucht es darüber hinaus einen strukturierten und kontinuierlichen Prozess der Reflexion und Optimierung. Die Hilfsorganisationen sollten hierbei dauerhaft in die konzeptionelle und strategische Entwicklung eingebunden werden. Ziel muss die Etablierung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums mit operativer Einsatzzentrale sein, das in enger Abstimmung zwischen Behörden und Organisationen arbeitet, unter Berücksichtigung des tatsächlichen Umfangs der Aufgabenwahrnehmung durch die Hilfsorganisationen. Ergänzend dazu sollten fachlich spezialisierte Expertengruppen aus dem Landesbeirat heraus gebildet werden, die sich aktiv an der Entwicklung von Konzepten, Beschaffungen und Einsatzplanungen beteiligen. Die Kommunikation zwischen Behörden und Hilfsorganisationen muss auch im Einsatzfall verbessert werden. Die technische Anbindung der Einsatzstäbe an die elektronische Lagedarstellung des Landes (ELD-BS) ist dafür ein zentraler Schritt.

Insbesondere der weiße Bevölkerungsschutz benötigt klar definierte Leistungsanforderungen und strukturelle Weiterentwicklung. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, ein einheitliches landesweites Fähigkeitsmanagement sowie belastbare Planungsgrößen für die Aufstellung und Ausstattung von Einsatzformationen zu schaffen. Zugleich müssen die Führungsstrukturen im weißen Bereich deutlich gestärkt werden. Wir fordern die landesweit einheitliche und organisationsübergreifende Einführung der Funktion „Einsatzleiter Fachdienste“, die im Einsatzfall für die Koordination der weißen fachdienstlichen Einheiten verantwortlich ist. Diese Position muss fest in die Führungsorganisation eingebunden sein. Das Land ist in der Verantwortung, die Führungsstufe C einheitlich auszustatten und eine landesweite Führungsstufe B zu schaffen, in der der Einsatzleiter Fachdienste tätig werden kann. Nur mit einer solchen strukturierten Führungsarchitektur lässt sich die Einsatzfähigkeit in komplexen Lagen gewährleisten.

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass Fahrzeuge des Zivilschutzes nicht doppelt verplant und als Ersatz für eigentlich notwendige landeseigene Ausstattung verwendet werden. Eine klare Abgrenzung zwischen landesfinanzierten Fahrzeugen und ergänzender Zivilschutzausstattung ist zwingend erforderlich, um die Einsatzmittel verlässlich und sinnvoll einsetzen zu können.

Ein weiteres drängendes Problem betrifft den Zustand der bestehenden Einsatzfahrzeuge. Viele Fahrzeuge sind überaltert, ein systematischer Austausch erfolgt häufig zu spät oder gar nicht. Um die Einsatzfähigkeit auch unter veränderten technischen Rahmenbedingungen – etwa durch die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen – langfristig sicherzustellen, ist ein landesweites Erneuerungskonzept erforderlich, das sowohl Nachhaltigkeit als auch Einsatzrealität berücksichtigt.

Besonders gestärkt werden muss außerdem der Betreuungs- und Verpflegungsdienst. Die bestehenden Strukturen reichen in Umfang und Ausstattung nicht aus, um bei Großschadenslagen oder längeren Einsatzdauern eine durchgehende Versorgung sicherzustellen. Auch bzw. insbesondere die logistischen und technischen Fähigkeiten im Bereich des weißen Bevölkerungsschutzes sind zu stärken, vor allem im Hinblick auf Einsätze in Unwetter- / Hochwasserlagen.

Nicht zuletzt muss die zu überarbeitende VwV KatSD definieren, wie zeitgemäße und leistungsfähige Einsatzformationen künftig aufgestellt und im Land verteilt werden. Es braucht verbindliche Leistungsprofile, skalierbare Module für Großlagen – etwa Behandlungsplätze (BHP25) oder große Betreuungseinrichtungen – sowie nachvollziehbare Verteilungsschlüssel für die Landesausstattung. Diese müssen in enger Abstimmung mit den Hilfsorganisationen entwickelt werden, um vorhandene Ressourcen sinnvoll zu ergänzen und Überschneidungen zu vermeiden.

Wir appellieren daher eindringlich an den Gesetzgeber, die vorgetragenen Punkte im weiteren Verfahren aufzugreifen und im Sinne eines leistungsfähigen, zukunftssicheren und partnerschaftlich organisierten Bevölkerungsschutzes verbindlich im Gesetz zu verankern.

33. Kommentar von :Dolv

Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes

1. Rechtliche Verankerung von Helfergleichstellung und Helferfreistellung Notwendige Maßnahmen des Landes: Schaffung klarer und einheitlicher gesetzlicher Voraussetzungen für die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen zur Freistellung von der Arbeits-/Dienstleistung sowie Gewährung von Verdienstausfall oder anderer pauschaler

1. Rechtliche Verankerung von Helfergleichstellung und Helferfreistellung
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Schaffung klarer und einheitlicher gesetzlicher Voraussetzungen für die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen zur Freistellung von der Arbeits-/Dienstleistung sowie Gewährung von Verdienstausfall
oder anderer pauschaler Entschädigungsleistungen (analog zu den Einsatzkräften der Feuerwehr).
Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes müssen, unabhängig der Uniformfarbe, rechtlich auf Augenhöhe stehen. Bereitstellung einheitlicher und verbindlicher Informationen für Arbeitgeber/Dienstherren hinsichtlich Freistellung und Lohnfortzahlung.

2. Bürokratie abbauen
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Sicherstellung, dass für die Behörden im Umgang mit Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz die Vereinbarkeit von Ehrenamt, Beruf und Privatleben handlungsleitend sind.
Konsequenter Abbau von Bürokratie. Dort wo Bürokratie unvermeidbar ist, muss sie maximal vereinfacht und digitalisiert werden. Überregulierungen und überflüssige bürokratische Abläufe müssen konsequent vermieden werden. Einführung von Pauschalen zur vereinfachten Bearbeitung von Abrechnungen.

3. Stetige Weiterentwicklung und Optimierung im Bevölkerungsschutz
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Etablierung eines stetigen Prozesses der Reflexion und Optimierung für den Bevölkerungsschutz unter verlässlicher Einbindung der im Bevölkerungsschutz operativ tätigen Hilfsorganisationen.
Gründung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums mit einer operativen Einsatzzentrale zusammen mit den Hilfsorganisationen unter Berücksichtigung des Umfangs derer Aufgabenwahrnehmung.
Bildung von fachbezogenen Expertengruppen aus dem Landesbeirat Katastrophenschutz heraus. Diese Expertengruppen bringen sich aktiv ein, um die Behörden bei der Erstellung von Konzepten, Beschaffungsmaßnahmen, Einsatzplanungen, etc. zu unterstützen.
Stärkung der direkten Kommunikationsstrukturen zwischen Hilfsorganisationen und Behörden und
Anbindung der Einsatzstäbe der Hilfsorganisationen an die Elektronische Lagedarstellung des Landes (ELD-BS).
Definition klarer Leistungsanforderungen für den weißen Bevölkerungsschutz unter verlässlicher Einbindung der im Bevölkerungsschutz operativ tätigen Hilfsorganisationen. Hieraus Ableitung eines einheitlichen Fähigkeitsmanagements sowie zeitgemäßer Planungsgrößen für die Aufstellung von Einsatzformationen.

4. Kontinuierliche bedarfsgerechte Steigerung der Haushaltsmittel
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Abbildung einer Vollfinanzierung des Katastrophenschutzes im aktuell zu überarbeitenden Landeskatastrophenschutzgesetz. Zur Vollfinanzierung zählen dabei Ausstattung, Fahrzeuge mit deren Unterbringung und Unterhaltung, aber auch die Ausbildung aller Einsatz- und Führungskräfte mit allen Begleitkosten. In der Vollfinanzierung muss ebenfalls die Finanzierung der Kosten der Verwaltungsaufwendungen sowohl in der Vorbereitung als auch bei der Bewältigung von Krisen enthalten sein. Das Land Baden-Württemberg stellt hierfür 0,5% des Landeshaushaltes zur Verfügung.

5. Bevorratung ausbauen
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Aufbau einer zentralen Ressourcenverwaltung zur Vorhaltung von Engpassressourcen und Notfallmaterialien für Krisen und Katastrophen. Vorhaltung von Ressourcen in einem staatlichen Zentrallager je Regierungsbezirk.
Das DRK und ggf. weitere Hilfsorganisationen werden beim Aufbau und
Betrieb dieser Zentrallager einbezogen.

6. Fahrzeuge des Zivilschutzes nicht doppelt verplanen
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Vollständige Ausstattung der gemäß der VwV KatSD definierten Einsatzformationen des Katastrophenschutzes durch landeseigene Fahrzeuge und Ausrüstung.
Die Fahrzeuge des Zivilschutzes dienen ausschließlich der ergänzenden Ausstattung. Die VwV KatSD bietet jedoch genug Spielraum, auch diese Ausstattung im Einsatzfall zielführend zu integrieren.

7. Keine überalterten Fahrzeuge im Bevölkerungsschutz
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Nachhaltige Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Einsatzfahrzeuge und deren Ausrüstung durch einen rechtzeitigen Austausch.
Entwicklung, Erprobung und Etablierung eines Konzeptes, wie mit der zunehmenden Verbreitung von elektrischen Fahrzeugen die Einsatzfähigkeit des Bevölkerungsschutzes unter Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte in Krisensituationen gewährleistet werden kann.

8. Betreuungs- und Verpflegungsdienst deutlich stärken
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Deutliche Ergänzung und Stärkung der bestehenden Strukturen des Betreuungsdienstes. Grundlegende Neukonzeption des Verpflegungsdienstes mit adäquater Ausstattung als festem Bestandteil
im Landeskatastrophenschutz. Ausbau der logistischen und technischen Fähigkeiten auch im weißen Bevölkerungsschutz.

9. Führung im weißen Katastrophenschutz rechtssicher verbessern
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Etablierung rechtssicherer Standards bei der Führung von Schadenslagen im weißen Bereich über den Bereich Rettungsdienst hinaus durch die landesweit einheitliche und organisationsübergreifende Einführung des „Einsatzleiters Fachdienste“ zur Führung der weißen fachdienstlichen Einsatzformationen und Einheiten des Bevölkerungsschutzes. Einheitliche Ausstattung der Führungsstufe C durch das Land und Schaffung einer landesweiten Führungsstufe B. In diesen Führungsstufen wird der Einsatzleiter Fachdienste tätig.

10. Bevölkerungsschutzeinheiten zeitgemäß und schlagkräftig aufstellen
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Überarbeitung der VWV KatSD unter Definition neuer Einsatzformationen für den weißen Bereich gemäß dem Konzeptvorschlag des DRK. Klare Definition der Leistungsanforderungen dieser neuen Einsatzformationen.
Umsetzung eines sinnvollen und zielführenden Verteilungsschlüssels der Landesausstattung für diese Einsatzformationen in enger Abstimmung mit den im Bevölkerungsschutz operativ tätigen Hilfsorganisationen unter konzeptioneller Einbeziehung organisationseigener Vorhaltungen.
Definition von Leistungen für größere Einsatzlagen (z.B. BHP25, BetPl500 etc.). Vordefinition je Regierungsbezirk, welche Einsatzformationen diese Leistungen durch Skalierung gemeinsam erbringen sollen.

Kommentar vom Moderator

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32. Kommentar von :MMaS

LKatSG

1. Rechtliche Gleichstellung und Freistellung von Helferinnen und Helfern Erforderliche Maßnahmen des Landes: Das Land muss einheitliche gesetzliche Regelungen schaffen, die die Freistellung von Einsatzkräften der Hilfsorganisationen von der Arbeit bzw. dem Dienst ermöglichen – einschließlich des Anspruchs auf Verdienstausfall oder pauschale

1. Rechtliche Gleichstellung und Freistellung von Helferinnen und Helfern

Erforderliche Maßnahmen des Landes:
Das Land muss einheitliche gesetzliche Regelungen schaffen, die die Freistellung von Einsatzkräften der Hilfsorganisationen von der Arbeit bzw. dem Dienst ermöglichen – einschließlich des Anspruchs auf Verdienstausfall oder pauschale Entschädigung, vergleichbar mit den Regelungen für Feuerwehrangehörige.
Alle Einsatzkräfte im Bevölkerungsschutz – unabhängig von der Uniformfarbe – müssen rechtlich gleichgestellt sein. Zudem sind standardisierte, verbindliche Informationen für Arbeitgeber und Dienstherren bereitzustellen, um eine einheitliche Handhabung von Freistellung und Lohnfortzahlung sicherzustellen.



2. Bürokratie abbauen

Erforderliche Maßnahmen des Landes:
Die Arbeit der Behörden im Umgang mit ehrenamtlichen Einsatzkräften im Bevölkerungsschutz muss sich an der Vereinbarkeit von Ehrenamt, Beruf und Privatleben orientieren.
Bürokratische Prozesse sind konsequent zu reduzieren. Wo Bürokratie notwendig ist, soll sie so einfach und digital wie möglich gestaltet werden. Überregulierung und unnötige Verfahren sind zu vermeiden. Zur Vereinfachung von Abrechnungen sollen pauschale Regelungen eingeführt werden.



3. Bevölkerungsschutz stetig weiterentwickeln und optimieren

Erforderliche Maßnahmen des Landes:
Ein kontinuierlicher Reflexions- und Verbesserungsprozess für den Bevölkerungsschutz ist zu etablieren – unter aktiver und verlässlicher Einbindung der operativen Hilfsorganisationen.
Ein gemeinsames Kompetenzzentrum mit integrierter Einsatzzentrale soll zusammen mit den Hilfsorganisationen gegründet werden, orientiert an deren Aufgaben.
Fachbezogene Expertengruppen aus dem Landesbeirat Katastrophenschutz sollen Behörden bei Konzeptentwicklung, Beschaffung und Einsatzplanung beratend unterstützen.
Die Kommunikationsstrukturen zwischen Behörden und Hilfsorganisationen sind zu stärken, die Einsatzstäbe der Organisationen an das landeseigene System zur elektronischen Lagedarstellung (ELD-BS) anzubinden.
Es sind klare Leistungsanforderungen für den „weißen Bevölkerungsschutz“ zu definieren, aus denen ein einheitliches Fähigkeitsmanagement und moderne Planungsgrundlagen für Einsatzformationen abgeleitet werden.



4. Haushaltsmittel bedarfsgerecht und kontinuierlich erhöhen

Erforderliche Maßnahmen des Landes:
Im neuen Landeskatastrophenschutzgesetz muss eine Vollfinanzierung des Bevölkerungsschutzes verankert werden. Diese umfasst Fahrzeuge, Ausstattung, Unterbringung, Instandhaltung sowie Aus- und Fortbildung aller Einsatz- und Führungskräfte inklusive aller Nebenkosten.
Auch Verwaltungsaufwände – sowohl in der Vorbereitung als auch im Krisenfall – müssen durch das Land finanziert werden. Dafür sind dauerhaft 0,5 % des Landeshaushalts bereitzustellen.



5. Ausbau der Notfallbevorratung

Erforderliche Maßnahmen des Landes:
Ein zentrales Ressourcenmanagement für die Vorhaltung kritischer Einsatzmittel und Notfallmaterialien muss aufgebaut werden. Je Regierungsbezirk soll ein staatliches Zentrallager entstehen.
Hilfsorganisationen wie das DRK sind in Planung, Aufbau und Betrieb dieser Lager aktiv einzubeziehen.



6. Keine Doppelnutzung von Zivilschutzfahrzeugen

Erforderliche Maßnahmen des Landes:
Alle in der Verwaltungsvorschrift KatSD vorgesehenen Einsatzformationen müssen vollständig mit landeseigenen Fahrzeugen und Ausrüstung ausgestattet werden.
Fahrzeuge des Bundes-Zivilschutzes sind ausschließlich als ergänzende Ausstattung zu nutzen. Die VwV KatSD bietet hierfür ausreichend Spielraum.



7. Ersatz überalterter Fahrzeuge

Erforderliche Maßnahmen des Landes:
Die Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Ausrüstung ist durch frühzeitige Ersatzbeschaffung nachhaltig zu sichern.
Ein Konzept ist zu entwickeln, wie die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen unter nachhaltigen Aspekten in Krisensituationen einsatzfähig gehalten werden kann.



8. Betreuung und Verpflegung deutlich stärken

Erforderliche Maßnahmen des Landes:
Die bestehenden Strukturen des Betreuungsdienstes müssen deutlich erweitert und gestärkt werden.
Für den Verpflegungsdienst ist ein neues, zeitgemäßes Konzept mit entsprechender Ausstattung als fester Bestandteil im Landeskatastrophenschutz zu entwickeln.
Auch die logistischen und technischen Fähigkeiten im Bereich des „weißen Bevölkerungsschutzes“ sind gezielt auszubauen.



9. Führungsstrukturen im weißen Katastrophenschutz rechtssicher gestalten

Erforderliche Maßnahmen des Landes:
Zur einheitlichen Führung von Lagen im Bereich des „weißen Bevölkerungsschutzes“ ist der landesweite, organisationsübergreifende Einsatz des „Einsatzleiters Fachdienste“ über den Rettungsdienst hinaus erforderlich.
Das Land stellt dafür eine einheitliche Ausstattung der Führungsstufe C bereit und schafft eine landesweite Führungsstufe B, in der ebenfalls der Einsatzleiter Fachdienste tätig wird.



10. Einsatzformationen im Bevölkerungsschutz modernisieren und stärken

Erforderliche Maßnahmen des Landes:
Die Verwaltungsvorschrift KatSD ist zu überarbeiten, insbesondere durch die Definition neuer, schlagkräftiger Einsatzformationen für den „weißen Bereich“ auf Basis des DRK-Konzepts.
Diese neuen Einheiten benötigen klar definierte Leistungsanforderungen.
Die Ausstattung des Landes ist anhand eines durchdachten, mit den Hilfsorganisationen abgestimmten Verteilungsschlüssels bereitzustellen – unter Berücksichtigung organisationseigener Ressourcen.
Leistungen für größere Schadenslagen (z. B. BHP25, BetPl500) sind je Regierungsbezirk vorzudefinieren – inklusive der geplanten Skalierung durch mehrere Einsatzformationen.

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31. Kommentar von :Markus Stockelmann
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30. Kommentar von :ohne Name 136190

Heute an Morgen denken !

Als Führungskraft in einer der Mitwirkenden Hilfsorganisationen will ich dazu appellieren schon heute an morgen zu denken ! Wir wissen alle nicht was morgen kommt Hochwasser, Erdbeben, Stürme, Zivilschutz Angelegenheiten oder Waldbrände deshalb sollte heute hier und jetzt auch an die Zukunft gedacht werden und entsprechend im Kats. Gesetz und in

Als Führungskraft in einer der Mitwirkenden Hilfsorganisationen will ich dazu appellieren schon heute an morgen zu denken !

Wir wissen alle nicht was morgen kommt Hochwasser, Erdbeben, Stürme, Zivilschutz Angelegenheiten oder Waldbrände deshalb sollte heute hier und jetzt auch an die Zukunft gedacht werden und entsprechend im Kats. Gesetz und in der VWV KatsD. die dringend überholt werden sollte an die Zukunft gedacht werden.

- Fachdienste / Einheiten aufstellen
- Fachdienste / Einheiten finanziell unterstützen auch beim Bau von Unterkünften
- Fachdienste / Einheiten beüben
- Fachdienste / Einheiten überregional beziehungsweise auch Landesweit oder sogar Europa weit zur Hilfe entsenden
- gemeinsame Verwaltungssoftware anschaffen
- gleiche Führungssoftware anschaffen

Wir sollten wirklich dringend an morgen denken und das miteinander weiter fördern !

29. Kommentar von :Kai Häckel | RKB Alb-Donau-Kreis | DRK Kreisverband Ulm

Struktur, Resilienz, Führung, Verantwortung

Sehr geehrte Damen und Herren, ergänzend zu den bereits mehrfach vorgebrachten Forderungen des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg (vgl. OnePager „10 zentrale Forderungen zur Novellierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes“), die wir nachdrücklich unterstützen, möchten wir weitere praxisrelevante Aspekte einbringen, die aus Sicht der

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu den bereits mehrfach vorgebrachten Forderungen des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg (vgl. OnePager „10 zentrale Forderungen zur Novellierung des Landeskatastrophenschutzgesetzes“), die wir nachdrücklich unterstützen, möchten wir weitere praxisrelevante Aspekte einbringen, die aus Sicht der operativen Ebene zwingend in den Gesetzgebungsprozess sowie die spätere Umsetzung einfließen sollten:

1. Stärkung der Resilienzbildung in Schulen

Die im Koalitionsvertrag angekündigten und konzeptionell begrüßenswerten Katastrophenschutztage an Schulen verlaufen aktuell mangels klar geregelter Zuständigkeiten, unzureichender Finanzierung und fehlender Koordinierungsinstanzen weitgehend ins Leere. Zwischen Kultusministerium, Innenministerium, unteren Katastrophenschutzbehörden, Hilfsorganisationen und Schulen fehlt es an einem strukturierten Rahmen, verbindlichen Ansprechpartnern und operativer Steuerung. Eine rechtliche Verankerung von Bildungs- und Präventionsmaßnahmen im schulischen Kontext einschließlich Finanzierungsvorgaben ist dringend erforderlich.

2. Umsetzung der Notfalltreffpunkte/Leuchtturmkonzepte

Das im Jahr 2022 initiierte Konzept der Notfallinformationspunkte („Leuchttürme“) ist in der Fläche bislang kaum operationalisiert worden. Die Umsetzung scheitert vielerorts an mangelnden Ressourcen, fehlenden Standards und uneinheitlicher Verantwortungsverteilung auf kommunaler Ebene. Eine verbindliche landesrechtliche Grundlage mit klaren Mindeststandards, Zuständigkeitsregelungen, Führungsverantwortung und Finanzierungsvorgaben ist erforderlich, um eine landesweite, verlässliche Infrastruktur für die Notfallkommunikation und Erstversorgung in außergewöhnlichen Gefahrenlagen sicherzustellen.

3. Digitale Interoperabilität und Standardisierung von Führungsunterstützungssystemen

Die derzeitige Praxis der Nutzung unterschiedlichster IT-Lösungen durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt zu erheblichen Effizienzverlusten bei der Lagedarstellung, Führungsunterstützung und Einsatzdokumentation. Eine landesweite Strategie zur Standardisierung, Modularisierung und Interoperabilität von IT-Systemen (z. B. Führungsunterstützungssoftware, Lageportale, Schnittstellen zu FwDV100-konformen Verfahren) ist notwendig. Zudem bedarf es verbindlicher landesweiter Empfehlungen oder Vorgaben zum Einsatz erprobter Systeme und Schnittstellenstandards.

4. Einbindung ungebundener, freiwilliger Helferinnen und Helfer

Das Phänomen der spontanen/ungebundenen Helfer ist weder neu noch verschwunden, wird jedoch weiterhin unzureichend berücksichtigt. Eine gesetzlich geregelte Strategie zum strukturierten Umgang mit dieser Personengruppe – inklusive Registrierung, Qualifizierung, Absicherung (z. B. Unfall- und Haftpflichtversicherung) sowie Integration in bestehende Führungs- und Kommunikationsstrukturen – ist notwendig. Ziel muss ein rechtssicherer, fairer und nutzbringender Einsatzwilliger in besonderen Gefahrenlagen sein.

5. Stärkung des Zivilschutzes im Sinne des Humanitären Völkerrechts

Aktuelle geopolitische Entwicklungen, hybride Bedrohungslagen sowie die fortschreitende Entgrenzung zwischen zivilen und militärischen Gefahrenlagen zeigen deutlich: Der Zivilschutz als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge muss gestärkt und klarer im Landesrecht verankert werden. Dies betrifft insbesondere:
- die Umsetzung und Sichtbarmachung der Schutzzeichen nach den Genfer Abkommen (z. B. der Rotkreuz-Schutz),
- die Erhaltung geschützter ziviler Infrastrukturen und
- die Kenntnis und Schulung ehren- und hauptamtlicher Einsatzkräfte im Bereich Humanitäres Völkerrecht im Kontext des Zivilschutzes.

Das Landeskatastrophenschutzgesetz sollte ausdrücklich auf die Relevanz des Zivilschutzes in bewaffneten Konflikten sowie auf die Schutzverpflichtungen Deutschlands aus dem Zusatzprotokoll I zu den Genfer Abkommen Bezug nehmen. Die Erkenntnisse aus jüngsten Krisen – etwa im Kontext der Ukraine-Krise – verdeutlichen die Notwendigkeit, zivile Schutzstrukturen krisenfest und völkerrechtskonform aufzustellen.

Das novellierte Landeskatastrophenschutzgesetz muss praktikabel, zukunftsorientiert und robust genug sein, um die Herausforderungen zunehmender Schadens- und Krisenlagen zu bewältigen. Nur so lässt sich der Bevölkerungsschutz im Sinne aller Beteiligten weiterentwickeln – und zugleich völkerrechtlichen Verpflichtungen gerecht werden.

Danke an alle Kommentatoren für die unermüdliche Arbeit an diesem Themengebiet!

Mit freundlichen Grüßen

Kai Häckel
Rotkreuzbeauftragter Alb-Donau-Kreis
rkb.adk@drk-ulm.de

28. Kommentar von :Kai Häckel | RKB Alb-Donau-Kreis | DRK Kreisverband Ulm
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27. Kommentar von :Andreas Giel

Unterstützung bei infrastrukturellen Maßnahmen der Hilfsorganisationen

Für die Unterstellung von Material und Fahrzeugen des Katastrophenschutzes, sollten Fördermöglichkeiten bestehen, um entsprechende Räumlichkeiten zu bauen bzw zu erwerben. Die Beschaffung der Fahrzeuge ist das eine, aber die dauerhafte Unterbringung das andere. Hier werden Landesaufgaben meiner Meinung nach auf die Hilfsorganisationen abgewälzt.

Für die Unterstellung von Material und Fahrzeugen des Katastrophenschutzes, sollten Fördermöglichkeiten bestehen, um entsprechende Räumlichkeiten zu bauen bzw zu erwerben.

Die Beschaffung der Fahrzeuge ist das eine, aber die dauerhafte Unterbringung das andere. Hier werden Landesaufgaben meiner Meinung nach auf die Hilfsorganisationen abgewälzt.

Wer sich bereit erklärt, ein Fahrzeug und Material zu übernehmen, sollte auch in der Infrastruktur besser unterstützt werden.

26. Kommentar von :Andreas Giel

Rückmeldung neues LKatsG

1. Rechtliche Verankerung von Helfergleichstellung und Helferfreistellung Notwendige Maßnahmen des Landes: Schaffung klarer und einheitlicher gesetzlicher Voraussetzungen für die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen zur Freistellung von der Arbeits-/Dienstleistung sowie Gewährung von Verdienstausfall oder anderer pauschaler

1. Rechtliche Verankerung von Helfergleichstellung und Helferfreistellung
Notwendige Maßnahmen des Landes:

Schaffung klarer und einheitlicher gesetzlicher Voraussetzungen für die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen zur Freistellung von der Arbeits-/Dienstleistung sowie Gewährung von Verdienstausfall
oder anderer pauschaler Entschädigungsleistungen (analog zu den Einsatzkräften der Feuerwehr).
Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes müssen, unabhängig der Uniformfarbe, rechtlich auf Augenhöhe stehen. Bereitstellung einheitlicher und verbindlicher Informationen für Arbeitgeber/Dienstherren hinsichtlich Freistellung und Lohnfortzahlung.

2. Bürokratie abbauen
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Sicherstellung, dass für die Behörden im Umgang mit Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz die Vereinbarkeit von Ehrenamt, Beruf und Privatleben handlungsleitend sind. Konsequenter Abbau von Bürokratie. Dort wo Bürokratie unvermeidbar ist, muss sie maximal vereinfacht
und digitalisiert werden. Überregulierungen und überflüssige bürokratische Abläufe müssen konsequent vermieden werden. Einführung von Pauschalen zur vereinfachten Bearbeitung von Abrechnungen.

3. Stetige Weiterentwicklung und Optimierung im Bevölkerungsschutz
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Etablierung eines stetigen Prozesses der Reflexion und Optimierung für den Bevölkerungsschutz unter
verlässlicher Einbindung der im Bevölkerungsschutz operativ tätigen Hilfsorganisationen.
Gründung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums mit einer operativen Einsatzzentrale zusammen mit den Hilfsorganisationen unter Berücksichtigung des Umfangs derer Aufgabenwahrnehmung.
Bildung von fachbezogenen Expertengruppen aus dem Landesbeirat Katastrophenschutz heraus. Diese
Expertengruppen bringen sich aktiv ein, um die Behörden bei der Erstellung von Konzepten,
Beschaffungsmaßnahmen, Einsatzplanungen, etc. zu unterstützen.
Stärkung der direkten Kommunikationsstrukturen zwischen Hilfsorganisationen und Behörden und
Anbindung der Einsatzstäbe der Hilfsorganisationen an die Elektronische Lagedarstellung des Landes (ELD-BS). Definition klarer Leistungsanforderungen für den weißen Bevölkerungsschutz unter verlässlicher Einbindung der im Bevölkerungsschutz operativ tätigen Hilfsorganisationen. Hieraus Ableitung eines
einheitlichen Fähigkeitsmanagements sowie zeitgemäßer Planungsgrößen für die Aufstellung von Einsatzformationen.

4. Kontinuierliche bedarfsgerechte Steigerung der Haushaltsmittel
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Abbildung einer Vollfinanzierung des Katastrophenschutzes im aktuell zu überarbeitenden
Landeskatastrophenschutzgesetz. Zur Vollfinanzierung zählen dabei Ausstattung, Fahrzeuge mit deren
Unterbringung und Unterhaltung, aber auch die Ausbildung aller Einsatz- und Führungskräfte mit allen
Begleitkosten. In der Vollfinanzierung muss ebenfalls die Finanzierung der Kosten der Verwaltungsaufwendungen sowohl in der Vorbereitung als auch bei der Bewältigung von Krisen enthalten sein. Das Land Baden-Württemberg stellt hierfür 0,5% des Landeshaushaltes zur Verfügung.

5. Bevorratung ausbauen
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Aufbau einer zentralen Ressourcenverwaltung zur Vorhaltung von Engpassressourcen und Notfallmaterialien für Krisen und Katastrophen. Vorhaltung von Ressourcen in einem staatlichen Zentrallager je Regierungsbezirk. Das DRK und ggf. weitere Hilfsorganisationen werden beim Aufbau und Betrieb dieser Zentrallager einbezogen.

6. Fahrzeuge des Zivilschutzes nicht doppelt verplanen
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Vollständige Ausstattung der gemäß der VwV KatSD definierten Einsatzformationen des
Katastrophenschutzes durch landeseigene Fahrzeuge und Ausrüstung.
Die Fahrzeuge des Zivilschutzes dienen ausschließlich der ergänzenden Ausstattung. Die VwV KatSD bietet jedoch genug Spielraum, auch diese Ausstattung im Einsatzfall zielführend zu integrieren.

7. Keine überalterten Fahrzeuge im Bevölkerungsschutz
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Nachhaltige Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Einsatzfahrzeuge und deren Ausrüstung durch einen rechtzeitigen Austausch.
Entwicklung, Erprobung und Etablierung eines Konzeptes, wie mit der zunehmenden Verbreitung von elektrischen Fahrzeugen die Einsatzfähigkeit des Bevölkerungsschutzes unter Berücksichtigung
nachhaltiger Aspekte in Krisensituationen gewährleistet werden kann.

8. Betreuungs- und Verpflegungsdienst deutlich stärken
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Deutliche Ergänzung und Stärkung der bestehenden Strukturen des Betreuungsdienstes. Grundlegende Neukonzeption des Verpflegungsdienstes mit adäquater Ausstattung als festem Bestandteil
im Landeskatastrophenschutz. Ausbau der logistischen und technischen Fähigkeiten auch im weißen Bevölkerungsschutz.

9. Führung im weißen Katastrophenschutz rechtssicher verbessern
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Etablierung rechtssicherer Standards bei der Führung von Schadenslagen im weißen Bereich über den Bereich Rettungsdienst hinaus durch die landesweit einheitliche und organisationsübergreifende
Einführung des „Einsatzleiters Fachdienste“ zur Führung der weißen fachdienstlichen Einsatzformationen und Einheiten des Bevölkerungsschutzes. Einheitliche Ausstattung der Führungsstufe C durch das Land und Schaffung einer landesweiten Führungsstufe B. In diesen Führungsstufen wird der Einsatzleiter Fachdienste tätig.

10. Bevölkerungsschutzeinheiten zeitgemäß und schlagkräftig aufstellen
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Überarbeitung der VWV KatSD unter Definition neuer Einsatzformationen für den weißen Bereich gemäß
dem Konzeptvorschlag des DRK. Klare Definition der Leistungsanforderungen dieser neuen
Einsatzformationen. Umsetzung eines sinnvollen und zielführenden Verteilungsschlüssels der Landesausstattung für diese
Einsatzformationen in enger Abstimmung mit den im Bevölkerungsschutz operativ tätigen Hilfsorganisationen unter konzeptioneller Einbeziehung organisationseigener Vorhaltungen.
Definition von Leistungen für größere Einsatzlagen (z.B. BHP25, BetPl500 etc.). Vordefinition je
Regierungsbezirk, welche Einsatzformationen diese Leistungen durch Skalierung gemeinsam erbringen sollen.

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25. Kommentar von :Sascha Koffer

Rückmeldung Beteiligungsportal neues LKatsG

1. Rechtliche Verankerung von Helfergleichstellung und Helferfreistellung Notwendige Maßnahmen des Landes: Schaffung klarer und einheitlicher gesetzlicher Voraussetzungen für die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen zur Freistellung von der Arbeits-/Dienstleistung sowie Gewährung von Verdienstausfall oder anderer pauschaler

1. Rechtliche Verankerung von Helfergleichstellung und Helferfreistellung
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Schaffung klarer und einheitlicher gesetzlicher Voraussetzungen für die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen zur Freistellung von der Arbeits-/Dienstleistung sowie Gewährung von Verdienstausfall
oder anderer pauschaler Entschädigungsleistungen (analog zu den Einsatzkräften der Feuerwehr).
Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes müssen, unabhängig der Uniformfarbe, rechtlich auf Augenhöhe stehen.
Bereitstellung einheitlicher und verbindlicher Informationen für Arbeitgeber/Dienstherren hinsichtlich Freistellung und Lohnfortzahlung.

2. Bürokratie abbauen
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Sicherstellung, dass für die Behörden im Umgang mit Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz die Vereinbarkeit von Ehrenamt, Beruf und Privatleben handlungsleitend sind.
Konsequenter Abbau von Bürokratie. Dort wo Bürokratie unvermeidbar ist, muss sie maximal vereinfacht und digitalisiert werden. Überregulierungen und überflüssige bürokratische Abläufe müssen konsequent
vermieden werden.
Einführung von Pauschalen zur vereinfachten Bearbeitung von Abrechnungen.

3. Stetige Weiterentwicklung und Optimierung im Bevölkerungsschutz
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Etablierung eines stetigen Prozesses der Reflexion und Optimierung für den Bevölkerungsschutz unter verlässlicher Einbindung der im Bevölkerungsschutz operativ tätigen Hilfsorganisationen.
Gründung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums mit einer operativen Einsatzzentrale zusammen mit den Hilfsorganisationen unter Berücksichtigung des Umfangs derer Aufgabenwahrnehmung.
Bildung von fachbezogenen Expertengruppen aus dem Landesbeirat Katastrophenschutz heraus. Diese Expertengruppen bringen sich aktiv ein, um die Behörden bei der Erstellung von Konzepten, Beschaffungsmaßnahmen, Einsatzplanungen, etc. zu unterstützen.
Stärkung der direkten Kommunikationsstrukturen zwischen Hilfsorganisationen und Behörden und Anbindung der Einsatzstäbe der Hilfsorganisationen an die Elektronische Lagedarstellung des Landes
(ELD-BS).
Definition klarer Leistungsanforderungen für den weißen Bevölkerungsschutz unter verlässlicher Einbindung der im Bevölkerungsschutz operativ tätigen Hilfsorganisationen. Hieraus Ableitung eines einheitlichen Fähigkeitsmanagements sowie zeitgemäßer Planungsgrößen für die Aufstellung von Einsatzformationen.

4. Kontinuierliche bedarfsgerechte Steigerung der Haushaltsmittel
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Abbildung einer Vollfinanzierung des Katastrophenschutzes im aktuell zu überarbeitenden Landeskatastrophenschutzgesetz. Zur Vollfinanzierung zählen dabei Ausstattung, Fahrzeuge mit deren Unterbringung und Unterhaltung, aber auch die Ausbildung aller Einsatz- und Führungskräfte mit allen Begleitkosten. In der Vollfinanzierung muss ebenfalls die Finanzierung der Kosten der Verwaltungsaufwendungen sowohl in der Vorbereitung als auch bei der Bewältigung von Krisen enthalten
sein. Das Land Baden-Württemberg stellt hierfür 0,5% des Landeshaushaltes zur Verfügung.

5. Bevorratung ausbauen
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Aufbau einer zentralen Ressourcenverwaltung zur Vorhaltung von Engpassressourcen und Notfallmaterialien für Krisen und Katastrophen. Vorhaltung von Ressourcen in einem staatlichen Zentrallager je Regierungsbezirk. Das DRK und ggf. weitere Hilfsorganisationen werden beim Aufbau und Betrieb dieser Zentrallager einbezogen.

6. Fahrzeuge des Zivilschutzes nicht doppelt verplanen
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Vollständige Ausstattung der gemäß der VwV KatSD definierten Einsatzformationen des Katastrophenschutzes durch landeseigene Fahrzeuge und Ausrüstung.
Die Fahrzeuge des Zivilschutzes dienen ausschließlich der ergänzenden Ausstattung. Die VwV KatSD bietet jedoch genug Spielraum, auch diese Ausstattung im Einsatzfall zielführend zu integrieren.

7. Keine überalterten Fahrzeuge im Bevölkerungsschutz
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Nachhaltige Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Einsatzfahrzeuge und deren Ausrüstung durch einen rechtzeitigen Austausch.
Entwicklung, Erprobung und Etablierung eines Konzeptes, wie mit der zunehmenden Verbreitung von elektrischen Fahrzeugen die Einsatzfähigkeit des Bevölkerungsschutzes unter Berücksichtigung
nachhaltiger Aspekte in Krisensituationen gewährleistet werden kann.

8. Betreuungs- und Verpflegungsdienst deutlich stärken
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Deutliche Ergänzung und Stärkung der bestehenden Strukturen des Betreuungsdienstes.
Grundlegende Neukonzeption des Verpflegungsdienstes mit adäquater Ausstattung als festem Bestandteil im Landeskatastrophenschutz.
Ausbau der logistischen und technischen Fähigkeiten auch im weißen Bevölkerungsschutz.

9. Führung im weißen Katastrophenschutz rechtssicher verbessern
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Etablierung rechtssicherer Standards bei der Führung von Schadenslagen im weißen Bereich über den Bereich Rettungsdienst hinaus durch die landesweit einheitliche und organisationsübergreifende Einführung des „Einsatzleiters Fachdienste“ zur Führung der weißen fachdienstlichen Einsatzformationen und Einheiten des Bevölkerungsschutzes. Einheitliche Ausstattung der Führungsstufe C durch das Land und Schaffung einer landesweiten Führungsstufe B. In diesen Führungsstufen wird der Einsatzleiter Fachdienste tätig.

10. Bevölkerungsschutzeinheiten zeitgemäß und schlagkräftig aufstellen
Notwendige Maßnahmen des Landes:
Überarbeitung der VWV KatSD unter Definition neuer Einsatzformationen für den weißen Bereich gemäß dem Konzeptvorschlag des DRK. Klare Definition der Leistungsanforderungen dieser neuen Einsatzformationen.
Umsetzung eines sinnvollen und zielführenden Verteilungsschlüssels der Landesausstattung für diese Einsatzformationen in enger Abstimmung mit den im Bevölkerungsschutz operativ tätigen Hilfsorganisationen unter konzeptioneller Einbeziehung organisationseigener Vorhaltungen.
Definition von Leistungen für größere Einsatzlagen (z.B. BHP25, BetPl500 etc.). Vordefinition je Regierungsbezirk, welche Einsatzformationen diese Leistungen durch Skalierung gemeinsam erbringen
sollen.