Sicherheit

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Das Gesetz regelt die Vorbereitung und Bewältigung von Außergewöhnlichen Einsatzlagen und Katastrophen. Mit der gesetzlichen Neuregelung werden die Stärkung des Katastrophenschutzes und die Sicherung der Einsatzbereitschaft bezweckt.

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Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 15. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

24. Kommentar von :Wenzel, Guido

Bevölkerungsschutzeinheiten zeitgemäß und schlagkräftig aufstellen

Notwendige Maßnahmen des Landes: Überarbeitung der VWV KatSD unter Definition neuer Einsatzformationen für den weißen Bereich gemäß dem Konzeptvorschlag des DRK. Klare Definition der Leistungsanforderungen dieser neuen Einsatzformationen. Umsetzung eines sinnvollen und zielführenden Verteilungsschlüssels der Landesausstattung für diese

Notwendige Maßnahmen des Landes:
Überarbeitung der VWV KatSD unter Definition neuer Einsatzformationen für den weißen Bereich gemäß dem Konzeptvorschlag des DRK. Klare Definition der Leistungsanforderungen dieser neuen Einsatzformationen.
Umsetzung eines sinnvollen und zielführenden Verteilungsschlüssels der Landesausstattung für diese Einsatzformationen in enger Abstimmung mit den im Bevölkerungsschutz operativ tätigen Hilfsorganisationen unter konzeptioneller Einbeziehung organisationseigener Vorhaltungen.
Definition von Leistungen für größere Einsatzlagen (z.B. BHP25, BetPl500 etc.). Vordefinition je Regierungsbezirk, welche Einsatzformationen diese Leistungen durch Skalierung gemeinsam erbringen sollen.

23. Kommentar von :Wenzel, Guido

Führung im weißen Katastrophenschutz rechtssicher verbessern

Notwendige Maßnahmen des Landes: Etablierung rechtssicherer Standards bei der Führung von Schadenslagen im weißen Bereich über den Bereich Rettungsdienst hinaus durch die landesweit einheitliche und organisationsübergreifende Einführung des „Einsatzleiters Fachdienste“ zur Führung der weißen fachdienstlichen Einsatzformationen und Einheiten des

Notwendige Maßnahmen des Landes:
Etablierung rechtssicherer Standards bei der Führung von Schadenslagen im weißen Bereich über den Bereich Rettungsdienst hinaus durch die landesweit einheitliche und organisationsübergreifende Einführung des „Einsatzleiters Fachdienste“ zur Führung der weißen fachdienstlichen Einsatzformationen und Einheiten des Bevölkerungsschutzes. Einheitliche Ausstattung der Führungsstufe C durch das Land und Schaffung einer landesweiten Führungsstufe B. In diesen Führungsstufen wird der Einsatzleiter Fachdienste tätig.

22. Kommentar von :Wenzel, Guido

Betreuungs- und Verpflegungsdienst deutlich stärken

Notwendige Maßnahmen des Landes:
Deutliche Ergänzung und Stärkung der bestehenden Strukturen des Betreuungsdienstes.
Grundlegende Neukonzeption des Verpflegungsdienstes mit adäquater Ausstattung als festem Bestandteil im Landeskatastrophenschutz.
Ausbau der logistischen und technischen Fähigkeiten auch im weißen Bevölkerungsschutz.

21. Kommentar von :Wenzel, Guido

Keine überalterten Fahrzeuge im Bevölkerungsschutz

Notwendige Maßnahmen des Landes: Nachhaltige Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Einsatzfahrzeuge und deren Ausrüstung durch einen rechtzeitigen Austausch. Entwicklung, Erprobung und Etablierung eines Konzeptes, wie mit der zunehmenden Verbreitung von elektrischen Fahrzeugen die Einsatzfähigkeit des Bevölkerungsschutzes unter Berücksichtigung

Notwendige Maßnahmen des Landes:
Nachhaltige Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Einsatzfahrzeuge und deren Ausrüstung durch einen rechtzeitigen Austausch.
Entwicklung, Erprobung und Etablierung eines Konzeptes, wie mit der zunehmenden Verbreitung von elektrischen Fahrzeugen die Einsatzfähigkeit des Bevölkerungsschutzes unter Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte in Krisensituationen gewährleistet werden kann.

20. Kommentar von :Wenzel, Guido

Fahrzeuge des Zivilschutzes nicht doppelt verplanen

Notwendige Maßnahmen des Landes: Vollständige Ausstattung der gemäß der VwV KatSD definierten Einsatzformationen des Katastrophenschutzes durch landeseigene Fahrzeuge und Ausrüstung. Die Fahrzeuge des Zivilschutzes dienen ausschließlich der ergänzenden Ausstattung. Die VwV KatSD bietet jedoch genug Spielraum, auch diese Ausstattung im Einsatzfall

Notwendige Maßnahmen des Landes:
Vollständige Ausstattung der gemäß der VwV KatSD definierten Einsatzformationen des Katastrophenschutzes durch landeseigene Fahrzeuge und Ausrüstung.
Die Fahrzeuge des Zivilschutzes dienen ausschließlich der ergänzenden Ausstattung. Die VwV KatSD bietet jedoch genug Spielraum, auch diese Ausstattung im Einsatzfall zielführend zu integrieren.

19. Kommentar von :Wenzel, Guido

Bevorratung ausbauen

Notwendige Maßnahmen des Landes: Aufbau einer zentralen Ressourcenverwaltung zur Vorhaltung von Engpassressourcen und Notfallmaterialien für Krisen und Katastrophen. Vorhaltung von Ressourcen in einem staatlichen Zentrallager je Regierungsbezirk. Das DRK und ggf. weitere Hilfsorganisationen werden beim Aufbau und Betrieb dieser Zentrallager

Notwendige Maßnahmen des Landes:
Aufbau einer zentralen Ressourcenverwaltung zur Vorhaltung von Engpassressourcen und Notfallmaterialien für Krisen und Katastrophen. Vorhaltung von Ressourcen in einem staatlichen Zentrallager je Regierungsbezirk. Das DRK und ggf. weitere Hilfsorganisationen werden beim Aufbau und Betrieb dieser Zentrallager einbezogen.

18. Kommentar von :Wenzel, Guido

Kontinuierliche bedarfsgerechte Steigerung der Haushaltsmittel

Notwendige Maßnahmen des Landes: Abbildung einer Vollfinanzierung des Katastrophenschutzes im aktuell zu überarbeitenden Landeskatastrophenschutzgesetz. Zur Vollfinanzierung zählen dabei Ausstattung, Fahrzeuge mit deren Unterbringung und Unterhaltung, aber auch die Ausbildung aller Einsatz- und Führungskräfte mit allen Begleitkosten. In der

Notwendige Maßnahmen des Landes:
Abbildung einer Vollfinanzierung des Katastrophenschutzes im aktuell zu überarbeitenden Landeskatastrophenschutzgesetz. Zur Vollfinanzierung zählen dabei Ausstattung, Fahrzeuge mit deren Unterbringung und Unterhaltung, aber auch die Ausbildung aller Einsatz- und Führungskräfte mit allen Begleitkosten. In der Vollfinanzierung muss ebenfalls die Finanzierung der Kosten der Verwaltungsaufwendungen sowohl in der Vorbereitung als auch bei der Bewältigung von Krisen enthalten sein. Das Land Baden-Württemberg stellt hierfür 0,5% des Landeshaushaltes zur Verfügung.

17. Kommentar von :Wenzel, Guido

Stetige Weiterentwicklung und Optimierung im Bevölkerungsschutz

Notwendige Maßnahmen des Landes: Etablierung eines stetigen Prozesses der Reflexion und Optimierung für den Bevölkerungsschutz unter verlässlicher Einbindung der im Bevölkerungsschutz operativ tätigen Hilfsorganisationen. Gründung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums mit einer operativen Einsatzzentrale zusammen mit den Hilfsorganisationen unter

Notwendige Maßnahmen des Landes:
Etablierung eines stetigen Prozesses der Reflexion und Optimierung für den Bevölkerungsschutz unter verlässlicher Einbindung der im Bevölkerungsschutz operativ tätigen Hilfsorganisationen.
Gründung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums mit einer operativen Einsatzzentrale zusammen mit den Hilfsorganisationen unter Berücksichtigung des Umfangs derer Aufgabenwahrnehmung.
Bildung von fachbezogenen Expertengruppen aus dem Landesbeirat Katastrophenschutz heraus. Diese Expertengruppen bringen sich aktiv ein, um die Behörden bei der Erstellung von Konzepten, Beschaffungsmaßnahmen, Einsatzplanungen, etc. zu unterstützen.
Stärkung der direkten Kommunikationsstrukturen zwischen Hilfsorganisationen und Behörden und Anbindung der Einsatzstäbe der Hilfsorganisationen an die Elektronische Lagedarstellung des Landes (ELD-BS).
Definition klarer Leistungsanforderungen für den weißen Bevölkerungsschutz unter verlässlicher Einbindung der im Bevölkerungsschutz operativ tätigen Hilfsorganisationen. Hieraus Ableitung eines einheitlichen Fähigkeitsmanagements sowie zeitgemäßer Planungsgrößen für die Aufstellung von Einsatzformationen.

16. Kommentar von :Wenzel, Guido

Bürokratie abbauen

Notwendige Maßnahmen des Landes: Sicherstellung, dass für die Behörden im Umgang mit Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz die Vereinbarkeit von Ehrenamt, Beruf und Privatleben handlungsleitend sind. Konsequenter Abbau von Bürokratie. Dort wo Bürokratie unvermeidbar ist, muss sie maximal vereinfacht und digitalisiert werden. Überregulierungen und

Notwendige Maßnahmen des Landes:
Sicherstellung, dass für die Behörden im Umgang mit Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz die Vereinbarkeit von Ehrenamt, Beruf und Privatleben handlungsleitend sind.
Konsequenter Abbau von Bürokratie. Dort wo Bürokratie unvermeidbar ist, muss sie maximal vereinfacht und digitalisiert werden. Überregulierungen und überflüssige bürokratische Abläufe müssen konsequent vermieden werden. Einführung von Pauschalen zur vereinfachten Bearbeitung von Abrechnungen.

15. Kommentar von :Wenzel, Guido

1. Rechtliche Verankerung von Helfergleichstellung und Helferfreistellung

Notwendige Maßnahmen des Landes: Schaffung klarer und einheitlicher gesetzlicher Voraussetzungen für die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen zur Freistellung von der Arbeits-/Dienstleistung sowie Gewährung von Verdienstausfall oder anderer pauschaler Entschädigungsleistungen (analog zu den Einsatzkräften der Feuerwehr). Einsatzkräfte des

Notwendige Maßnahmen des Landes:
Schaffung klarer und einheitlicher gesetzlicher Voraussetzungen für die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen zur Freistellung von der Arbeits-/Dienstleistung sowie Gewährung von Verdienstausfall oder anderer pauschaler Entschädigungsleistungen (analog zu den Einsatzkräften der Feuerwehr). Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes müssen, unabhängig der Uniformfarbe, rechtlich auf Augenhöhe stehen. Bereitstellung einheitlicher und verbindlicher Informationen für Arbeitgeber/Dienstherren hinsichtlich Freistellung und Lohnfortzahlung.