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Kinder

Kindertagesbetreuungs­gesetz

Das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG) soll geändert werden.

Mit einem neuen § 11 KiTaG soll den Trägern die Möglichkeit eingeräumt werden, in begründeten Fällen auf Antrag von den Normierungen des KiTaG und der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) abzuweichen (sogenannter „Erprobungsparagraf“). Ziel ist es, einen weiten, aber rechtssicheren Rahmen unter Beteiligung der Akteure vor Ort zu eröffnen, damit neue Konzepte entwickelt und erprobt werden können. Will der Träger das erprobte Modell im Anschluss an die Erprobung fortsetzen, ist die Wirksamkeit der Maßnahme nachzuweisen.

Zugleich soll § 2 Absatz 2 KiTaG an die bundesgesetzliche Norm angeglichen werden. Der Passus „Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt“ ist abzuändern in die Formulierung: „Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen sollen gemeinsam gefördert werden. Die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen und von Kindern, die von Behinderung bedroht sind, sind zu berücksichtigen.“

Weiter soll eine Ergänzung im Fachkräftekatalog (§ 7 KiTaG) erfolgen. Die Kinderpflegeausbildung wurde weiterentwickelt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Berufsbezeichnung geändert. Die Absolventinnen und Absolventen der weiterentwickelten Ausbildung sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin und staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.

Kommentare : zum Kindertagesbetreuungsgesetz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

84. Kommentar von :ohne Name 61288

Neues Gesetz

Vieles soll durch das neue Gesetz ermöglicht werden, doch unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen. Ich sehe keine Verbesserungsmöglichkeiten des aktuellen Zustands in den Einrichtungen. Die Anforderungen in unserem Beruf werden immer größer unter immer schlechteren Bedingungen. Die Qualität der pädagogischen Arbeit sinkt. So werden wohl

Vieles soll durch das neue Gesetz ermöglicht werden, doch unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen.
Ich sehe keine Verbesserungsmöglichkeiten des aktuellen Zustands in den Einrichtungen. Die Anforderungen in unserem Beruf werden immer größer unter immer schlechteren Bedingungen. Die Qualität der pädagogischen Arbeit sinkt.
So werden wohl immer mehr Fachkräfte aussteigen, weil sie so nicht mehr arbeiten können und wollen.

83. Kommentar von :ohne Name 61279

Kitabetreuungsgesetz

Wenn sich die Rahmenbedingungen weiterhin zum schlechteren für die Kinder und die ErzieherInnen ändern, werden immer mehr Fachkräfte diesen Beruf verlassen. Wir haben für bessere Qualität in unseren Einrichtungen gestreikt. Anscheinend werden wir bewusst ignoriert und auch nicht Ernst genommen. In diesem Land ist keine Bereitschaft zu sehen mehr

Wenn sich die Rahmenbedingungen weiterhin zum schlechteren für die Kinder und die ErzieherInnen ändern, werden immer mehr Fachkräfte diesen Beruf verlassen.
Wir haben für bessere Qualität in unseren Einrichtungen gestreikt. Anscheinend werden wir bewusst ignoriert und auch nicht Ernst genommen. In diesem Land ist keine Bereitschaft zu sehen mehr Geld für Bildung und Qualität auszugeben. In den skandinavischen Länder wird sehr viel Wert auf Bildung gelegt, wir wollen diesem System Nacheifern, jedoch mit einem Sparmodel.
. So funktioniert es aber nicht. Kinder scheinen in unserem Land keine Lobby zu haben und die pädagogischen Fachkräfte finden kein Gehör, seit so vielen Jahren ändert sich einfach nichts im Gegenteil, die Bedingungen werden immer schlechter.
Es ist wirklich sehr frustrierend .

82. Kommentar von :Barbara Pfeiffer, Initiative Familie e.V.

Änderung des Gesetzes- der Weg in die Willkür?

Mit dem § 11 KiTaG, der sogenannten Öffnungsklausel, sollen die Träger die Möglichkeit erhalten, in begründeten Fällen auf Antrag, von der Nominierung des KiTaG und der KiTaVO abzuweichen. Sowohl das Land, als auch die Kommunen, begrüßen die Öffnungsklausel als rechtlich sichere Möglichkeit, für kreative Lösungen in der angespannten Betreuungs-

Mit dem § 11 KiTaG, der sogenannten Öffnungsklausel, sollen die Träger die Möglichkeit erhalten, in begründeten Fällen auf Antrag, von der Nominierung des KiTaG und der KiTaVO abzuweichen.
Sowohl das Land, als auch die Kommunen, begrüßen die Öffnungsklausel als rechtlich sichere Möglichkeit, für kreative Lösungen in der angespannten Betreuungs- und Fachkräftesituation.

In dem Vorblatt zur der Gesetzesänderung des Landes, sind unter dem Punkt
„Kosten für den öffentlichen Haushalt" Ausführungen wie zum Beispiel:

„Von den Möglichkeiten der neuen Norm sollen Modelle profitieren, die einem Beteiligungsprozess vor Ort entspringen; mithin Modelle, die den Möglichkeiten vor Ort entsprechen. Aufgrund der Ressourcen- und Fachkräfteknappheit ist davon auszugehen, dass nach möglichst günstigen und möglichst wenig personalintensiven Modellen gesucht wird, um dennoch den bestehenden Rechtsansprüchen gerecht zu werden.“

oder

„Eine etwaige Neueröffnung von Gruppen ist auch bisher jederzeit möglich und - wenn Plätze fehlen - aufgrund der mit den Rechtsansprüchen einhergehenden Verpflichtung der Gemeinden, diese zur Verfügung zu stellen, auch geboten. In diesem Zusammenhang kann die Erprobungsnorm einer von weiteren Faktoren, wie zum Beispiel die konkrete Raumsituation, bestehende Bauvorschriften und Gesundheitsvorschriften, sein, die auch bei der Neueinrichtung einer Gruppe eine Rolle spielen.“ zu finden.

Dies bedeutet konkret: Weniger Fachkräfte, größere Gruppen, schlechtere räumliche Bedingungen.

Als Initiative Familien e.V. können wir diese Entwicklung nicht unterstützten! Hierunter leidet nicht nur die frühkindliche Bildung der Kinder massiv, sondern auch deren Entwicklung und Gesundheit.
Zudem wird das Gefühl der Wertschätzung bei den gut ausgebildeten Fachkräften darunter herabgesetzt.

Kinderbetreuung steht in der Gefahr beliebig zu werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass die bezahlte PIA- Ausbildung für ErzieherInnen flächendeckend eingeführt wird und diese nicht schlechter gestellt wird, als die von der BA geförderte PIA Ausbildung zur sozialpädagogischen AssistentIn.

Das Finden von kreativen Lösungen ist wichtig und richtig. Allerdings darf es nicht mit sich ständig verschlechternden Bedingungen einhergehen. Unsere Kinder und Fachkräfte dürfen nicht zu Opfern von „Erprobungsmodellen“ werden.

Gerade wurden die OECD-Zahlen veröffentlicht, wonach in Deutschland fast 10% aller jungen Erwachsenen – und damit auch rund 100.000 junge Männer und Frauen in Baden-Württemberg - weder eine Ausbildung absolvieren noch in einem Arbeitsverhältnis stehen und damit schwerlich als dringend benötigte Fachkräfte zur Verfügung stehen werden. 
Hier gilt es, schon in den frühesten Jahren der Bildungsbiografien gegenzusteuern. Eine Verringerung der Qualitätsstandards ist der falsche Weg.

Nicht nur für unsere Kinder, sondern für die gute zukünftige Entwicklung unseres Bundeslandes, stehen Landtag und Landesregierung in der Pflicht, solide und hochwertige kurz-, mittel- und auch langfristige Konzepte anzustreben und zu verfolgen, um in eine bessere Bildungslandschaft zu starten. Dies gilt für den Umgang mit erfahrenen Fachkräften, für die Ausbildung von Fachkräftenachwuchs und natürlich für die Gestaltung von Bildungseinrichtungen.

Anja Braekow vom Verband Kita-Fachkräfte Baden-Württemberg hat es gut zusammengefasst: „Es muss ein Umdenken auf politischer und gesellschaftlicher Ebene geben. Jede Investition in frühkindliche Bildung ist eine gute Investition und wird sich vielfach auszahlen. Kinder sind unsere Zukunft. Was wir hier nicht erfolgreich umsetzen, wird die Gesellschaft immer wieder einholen.“ Dem können wir uns nur anschließen.

Im Bezug auf §2 möchten wir Sie bitten, nochmal genauer darauf einzugehen, was mit Kindern passiert, welche bisher im Rahmen der Schulkindergärten in Kleingruppen betreut wurden. Werden Familien in Zukunft diese Wahl noch haben?

81. Kommentar von :ohne Name 61261

Änderungen des Gesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, wir können, als 14 köpfiges, pädagogisches Team einer städtischen Kindertageseinrichtung, den Vorschlägen der Regierung einstimmig nicht beispflichten. Durch die benannten Maßnahmen sehen wir keinerlei Verbesserungsmöglichkeiten der momentanen Zustände von Mangel an Betreuungsplätzen und Personalmangel, sondern

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir können, als 14 köpfiges, pädagogisches Team einer städtischen Kindertageseinrichtung, den Vorschlägen der Regierung einstimmig nicht beispflichten.
Durch die benannten Maßnahmen sehen wir keinerlei Verbesserungsmöglichkeiten der momentanen Zustände von Mangel an Betreuungsplätzen und Personalmangel, sondern eine Herabsetzung unseres Berufstandes und eine eindeutige Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Beides hat zur Folge, dass eine gute, pädagogisch wertvolle und wertschätzende Arbeit, kaum noch möglich wäre.
Finanzielle, räumliche, materielle, und ausbildungsinhaltliche Rahmenbedingungen für Kitas und deren Fachkräfte, sollten verbessert werden, bürokratische Vorgänge wesentlich einfacher sein.

Wir senden ein klares NEIN zu den Gesetzesänderungen.

Diana Stirm im Namen des gesamten Südstern Team

80. Kommentar von :Verein Evang. Ausbildungsstätten

Bildungsstandards im Berufsfeld dürfen nicht verloren gehen

Als Träger von vier Evangelischen Fachschulen für Sozialpädagogik und zwei Kindertagesstätten bitten wir den Ministerrat nachdrücklich darum, den Erprobungsparagraf nicht umzusetzen. Wir sehen bei der Abweichung von Höchstgruppenstärke und Mindestpersonalschlüssel (und das ohne inhaltlich-fachliche Prüfung!) eine große Gefahr sowohl für die

Als Träger von vier Evangelischen Fachschulen für Sozialpädagogik und zwei Kindertagesstätten bitten wir den Ministerrat nachdrücklich darum, den Erprobungsparagraf nicht umzusetzen.

Wir sehen bei der Abweichung von Höchstgruppenstärke und Mindestpersonalschlüssel (und das ohne inhaltlich-fachliche Prüfung!) eine große Gefahr sowohl für die Bildungs- und Betreuungsqualität in der Kita als auch für weiter sinkende Bewerberzahlen für die Erzieherausbildung. Trotz intensiver Werbung gehen die Ausbildungszahlen zurück! Das Berufsfeld wird durch das geplante Gesetz immer weniger attraktiv. Die in der Ausbildung vermittelten Inhalte können in der Praxis nicht mehr umgesetzt werden. Damit sind die Kinder und das Fachpersonal die Leidtragenden.

Unsere Erzieherinnen und Erzieher arbeiten seit vielen Jahren intensiv an der Umsetzung von Bildungsstandards. Das speist sich aus der Motivation für diesen Beruf und das müssen wir unbedingt erhalten, um nachfolgende Fachkräfte zu inspirieren und gewinnen zu können. Der Erzieherberuf darf in seiner Attraktivität nicht beeinträchtigt werden.

Gesamte Stellungnahme als pdf-Datei: www.evangelische-fachschulen.de/pressemitteilungen

79. Kommentar von :ohne Name 61255

Flexibilisierung braucht landesrechtlichen Rahmen

Weiterhin zwingend notwendig sind landesweit geltende verbindliche Grundlagen (Mindeststandards), die neben dem Kinderschutz auch fachlich überprüfbare Rahmenbedingungen regeln. Der KVJS/Landesjugendamt muss als verantwortliche Behörde auch in der Erprobung von Modellen vollumfänglich und aufgrund messbarer Kriterien für die Genehmigung dieser

Weiterhin zwingend notwendig sind landesweit geltende verbindliche Grundlagen (Mindeststandards), die neben dem Kinderschutz auch fachlich überprüfbare Rahmenbedingungen regeln. Der KVJS/Landesjugendamt muss als verantwortliche Behörde auch in der Erprobung von Modellen vollumfänglich und aufgrund messbarer Kriterien für die Genehmigung dieser Modelle seiner Verantwortung nachkommen.

78. Kommentar von :ohne Name 61243

Kommentierung zur ‚Änderung des Gesetzes (KiTaG)

Bei der vorgesehenen Offensive neue Konzepte für Kindertageseinrichtungen zu entwickeln und zu erproben, um den Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung besser erfüllen zu können, behält die Kindertagespflege ihren bewährten Platz aufrecht. Sie ist zuverlässig, stabil, kontinuierlich, flexibel und sowohl bei den Eltern und den

Bei der vorgesehenen Offensive neue Konzepte für Kindertageseinrichtungen zu entwickeln und zu erproben, um den Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung besser erfüllen zu können, behält die Kindertagespflege ihren bewährten Platz aufrecht. Sie ist zuverlässig, stabil, kontinuierlich, flexibel und sowohl bei den Eltern und den dazugehörigen Kindern wertgeschätzt. Die Arbeit der Kindertagespflegeperson gewinnt zunehmend an Beachtung und Anerkennung im System der Betreuungsangebote für Kinder in den frühen Lebensjahren.
Die Kindertagespflege trägt erheblich dazu bei, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot im Land Baden-Württemberg bereitzustellen. Das ist wiederum das Landesinteresse.
1. In der Bundesgesetzgebung darf eine Kindertagespflegeperson max. fünf Kinder gleichzeitig betreuen (§ 43 (3) SGB VIII). In Zusammenschlüssen von mindestens zwei Kindertagespflegepersonen dürfen in Baden-Württemberg max. neun Kinder gleichzeitig betreut werden. Eine Abweichung ist lt. VwV Kindertagespflege Baden-Württemberg bisher nicht gestattet.
Könnte im Rahmen des Erprobungsparagrafen die Anzahl der gleichzeitig zu betreuenden Kinder in Kindertagespflege auf 10 erweitert werden? Ab dem achten zu betreuenden Kind ist eine pädagogische Fachkraft im Sinne der VwV Kindertagespflege BW verpflichtend.
Die Betreuungsqualität in der Kindertagespflege wird trotz der zahlenmäßigen Veränderung als ein wesentliches Qualitätsmerkmal bestehen bleiben.
2. Die Anpassung des § 2 an das Bundesgesetz (inklusive Kinderbetreuung) gilt im vorliegenden Gesetzentwurf ohne weitere Einschränkungen aber auch ohne weitere qualitative Anforderungen.
Wir sehen die Kindertagespflege als optimalen Ort um Kinder und deren Familien mit besonderen Bedarfen zu betreuen und zu fördern. Allerdings braucht es dafür geeignete finanzielle und konzeptionelle Rahmenbedingen sowie qualitative Anforderungen an Kindertagespflegepersonen und Fachberatungen.

77. Kommentar von :ohne Name 61084

Orientierungslosigkeit im Kultusministerium statt "Orientierungsplan für Bildung und Erziehung"

Es gibt ein tolles Buch vom Kultusministerium Baden-Württemberg, das mich auf meinem Weg zur ausgebildeten Erzieherin begleitet hat. In jedem Ausbildungsblock und in jeder meiner schriftlichen Ausarbeitungen, mussten die Inhalte dieses Buches berücksichtigt sein. So standen die Grundlagen und Ziele von Bildung und Erziehung, sowie die Bildungs- und

Es gibt ein tolles Buch vom Kultusministerium Baden-Württemberg, das mich auf meinem Weg zur ausgebildeten Erzieherin begleitet hat. In jedem Ausbildungsblock und in jeder meiner schriftlichen Ausarbeitungen, mussten die Inhalte dieses Buches berücksichtigt sein. So standen die Grundlagen und Ziele von Bildung und Erziehung, sowie die Bildungs- und Erziehungsmatrix an vorderster Stelle.
Und jetzt?!
Nur noch Betreuung (Aufbewahrung)?
Is that realy THE LÄND?


76. Kommentar von :ohne Name 61033

Das Handtuch werfen

Im Boxsport ist es üblich, ein Handtuch in den Ring zu werfen, um den Kampf abzubrechen. In Situationen, die einem keine andere Wahl lassen, sagt man deshalb "ich werfe das Handtuch" und meint damit "ich kämpfe nicht bis zum Umfallen, sondern gebe freiwillig auf". Es ist erschreckend und traurig zugleich, wie viele langjährige und engagierte

Im Boxsport ist es üblich, ein Handtuch in den Ring zu werfen, um den Kampf abzubrechen. In Situationen, die einem keine andere Wahl lassen, sagt man deshalb "ich werfe das Handtuch" und meint damit "ich kämpfe nicht bis zum Umfallen, sondern gebe freiwillig auf". Es ist erschreckend und traurig zugleich, wie viele langjährige und engagierte Kollegen derzeit ihren ehemaligen Traumberuf nicht mehr ausüben können (Überbelastung) oder aufgrund der Perspektiven nicht mehr ausüben wollen. Dieser Gesetzentwurf wird diese Tendenz weiter verstärken.
Was ist also das Ziel?

75. Kommentar von :ohne Name 61033
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