Zahlreiche der eingegangenen Kommentare adressieren die Landesverwaltung. Dabei werden gute Anregungen gegeben. Nach Paragraph 11 Absatz 2 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz setzt sich das Land zum Ziel, bis zum Jahr 2030 die Landesverwaltung Netto-Treibhausgasneutralität zu organisieren. Um das ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist es notwendig, dass sowohl umfassende Maßnahmen wie beispielsweise die energetische Sanierung und Modernisierung von Landesgebäuden wie auch kleinere Maßnahmen wie der Umgang mit Energie im behördlichen Alltag umgesetzt werden. Ein ressortübergreifender Lenkungskreis Klimaneutrale Landesverwaltung tauscht sich regelmäßig über den erreichten Stand und weiter zu ergreifende Maßnahmen aus. Die eingebrachten Vorschläge sollen in diesem Lenkungskreis mit Blick auf deren Umsetzung diskutiert und beraten werden.