Klima-Maßnahmenregister 2023
Das Klimaschutz-und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) des Landes regelt, dass das Land bis 2040 treibhausgasneutral sein soll, bis zum Jahr 2030 müssen insgesamt 65 Prozent der Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zu 1990 eingespart werden. Das entspricht auf alle Sektoren verteilt einem Emissionsziel von rund 32 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2030. Dieses ambitionierte Ziel erfordert entsprechend ambitionierte Einsparungen in den einzelnen Sektoren. Auch die Höhe der einzelnen Sektorziele zur Emissionsminderung sind Bestandteil des Klimaschutz-und Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG BW). Die zu erzielende Einsparung von insgesamt 65% verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Sektoren*:
- Energiewirtschaft: 75 Prozent
- Industrie: 62 Prozent
- Verkehr: 55 Prozent
- Gebäude: 49 Prozent
- Landwirtschaft: 39 Prozent
- Abfallwirtschaft und Sonstiges: 88 Prozent
- Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (natürliche Senken): -4,4
(*Minderungsziele in Prozent jeweils im Vergleich zu den Treibhausgasemissionen des Jahres 1990; für den Sektor »Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft« Senkenleistung in Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten)
Das KlimaG BW führt in § 14 das Klima-Maßnahmen-Register (KMR) ein. Es ersetzt den Maßnahmenteil des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts (IEKK), das die Landesregierung bisher alle fünf Jahre fortgeschrieben hat. Ziel des KMR ist, die erforderlichen Maßnahmen zur Emissionsminderung schneller und flexibler umzusetzen.
Die Maßnahmen sind nach Sektoren gegliedert. Es dokumentiert alle Klimaschutz-Aktivitäten der Landesregierung zentral und ist öffentlich im Internet einsehbar.
Die Sektoren sind folgendermaßen aufgeteilt:
- Energiewirtschaft (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft)
- Industrie (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus)
- Gebäude (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen)
- Verkehr (Ministerium für Verkehr)
- Landwirtschaft (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
- Abfallwirtschaft (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft)
- Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz).
Für jeden Sektor gibt es ein verantwortliches Ministerium. Das verantwortliche Ministerium und weitere fachlich betroffene Ressorts setzen für den entsprechenden Sektor Maßnahmen um und entwickeln sie weiter. Sie können auch neue Maßnahmen entwickeln. Die Maßnahmen sollen geeignet sein, das jeweilige Sektorziel zu erreichen. Bevor eine Maßnahme in das Klima-Maßnahmen-Register aufgenommen wird, muss dies mit den berührten Ressorts einvernehmlich abgestimmt werden. Neben den einzelnen Sektoren ist im KMR auch ein Querschnittsbereich mit übergreifenden Maßnahmen enthalten.