Klimaschutz

Klima-Maßnahmenregister 2023

Das Klima-Maßnahmen-Register enthält viele dezentrale Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasen (vor allem Kohlenstoffdioxid) senken sollen. Es ist jederzeit erweiterbar, wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt.

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Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)

Klima-Maßnahmenregister 2023

Stellungnahme Verkehr

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Das Ministerium für Verkehr hat die Kommentare von Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern des Landes, zu den Maßnahmen des Klima-Maßnahmen-Registers im Sektor Verkehr sorgfältig geprüft.

Da sich die eingegangenen Kommentare zum Teil thematisch überlappen und zum Teil wiederholen, war eine klare Abgrenzung bei der Beantwortung nicht immer möglich oder sinnvoll. Daher hat das Ministerium für Verkehr die Stellungnahme zu den Kommentaren im Folgenden thematisch gruppiert.

Eine Landesstrategie zur Einhaltung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor entwickeln

Die Umstellung auf einen klimaneutralen und nachhaltigen Verkehrssektor kann mit einem umfassenden Gesamtkonzept erreicht werden, das die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und der Wirtschaft in den Städten und im ländlichen Raum gleichermaßen berücksichtigt. Das Ministerium für Verkehr erarbeitet dafür aktuell das Landeskonzept Mobilität und Klima (LMK), welches aufzeigen soll, mit welchen konkreten Maßnahmen und Investitionen die Klimaschutzziele des Landes für den Verkehrssektor eingehalten werden können. Es sind dabei sowohl Maßnahmen zur Antriebs- oder Energiewende (gleich Umstellung motorisierter Antriebe auf klimaneutrale Energieträger aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft) als auch zur Mobilitätswende (gleich Veränderung des Mobilitätsverhaltens, Digitalisierung und Vernetzung zur Vermeidung, Verbesserung und Verlagerung des Verkehrs) notwendig. Das Landeskonzept für Mobilität und Klima umfasst dabei nochmal deutlich mehr konkrete Maßnahmen, wie in Kommentar Nummer 23 gefordert, welche nach Verabschiedung des Konzepts auch in das Klima-Maßnahmen-Register übernommen werden sollen.

Den öffentlichen Verkehr ausbauen

Ein wesentlicher Baustein für eine nachhaltige und klimafreundliche Verkehrswende ist der massive Ausbau und die stärkere Nutzung des öffentlichen Verkehrs, mit dem Ziel, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren.

Mit der Mobilitätsgarantie setzt das Land im aktuellen Koalitionsvertrag den Angebotsausbau im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf die Agenda. Hierzu ist auf Seite 126 zu lesen: „[…] Erreichbarkeit von früh bis spät – garantiert: Wir werden eine Garantie für eine verlässliche Bedienung im öffentlichen Nahverkehr umsetzen; alle Orte (geschlossenen Ortschaften) in Baden-Württemberg werden von fünf Uhr früh bis Mitternacht mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sein. Zu den gängigen Verkehrszeiten soll im Ballungsraum mindestens ein 15-Minuten-Takt, im Ländlichen Raum ein 30-Minuten-Takt sichergestellt werden. In einer ersten Stufe soll dieser Takt bis 2026 in den Hauptverkehrszeiten des Berufsverkehrs erreicht sein, zu den übrigen Zeiten jeweils mindestens ein Stundentakt im Ländlichen Raum und in den Ballungsräumen ein 30-Minuten-Takt. Der ÖPNV-Ausbau erhält durch diese Standards eine zentrale und gewichtige Bedeutung. […]“. Das Ministerium für Verkehr teilt die Meinung der Bürgerinnen und Bürger, dass in Stadt und Land ein verlässliches, regelmäßiges ÖPNV-Angebot die Nachfrage letztendlich dann auch stärkt. Daher ist die Mobilitätsgarantie im ÖPNV ein wichtiges Vorhaben der Landesregierung. Gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden und 21 Modellkommunen wurden dazu bereits verschiedene Vorbereitungen getroffen. Insbesondere in Räumen und zu Zeiten mit schwacher Nachfrage sind dann, wie beispielsweise in Kommentar Nummer 5 vorgeschlagen, abrufbare Mobilitätsangebote (on demand) aus ökonomischen und ökologischen Gründen wichtig.

Auch die Ertüchtigung der Schieneninfrastruktur und Modernisierung der Sicherungs- und Leittechnik sind für den robusten Betrieb des Schienenpersonnennahverkehrs (SPNV) unerlässlich. In Baden-Württemberg umfasst das Schienennetz insgesamt rund 4.100 Kilometer. Das Land investiert in den Ausbau und die Digitalisierung der Schiene. Ziel ist es mehr Gleise zu bauen, alte Bahnstrecken zu reaktivieren und mehr Strecken im Land zu elektrifizieren. Für Bürgerinnen und Bürger wird die Bahn damit schneller und zuverlässiger. Mit dem Programm „Digitale Schiene Deutschland“ will die Deutsche Bahn AG das gesamte deutsche Streckennetz mit neuer Leit- und Sicherungstechnik (ETCS – European Train Control System) und digitalen Stellwerken (DSTW) ausstatten. Damit soll eine Kapazitätssteigerung des Schienennetzes von bis zu 20 Prozent erreicht werden. Die Betriebsqualität und Pünktlichkeit im Gesamtnetz würde so verbessert und weitere Verkehre ermöglicht werden. Der Knoten Stuttgart ist in diesem Programm als Pilotprojekt vorgesehen.

Insbesondere eingleisige Strecken sind im Schienennetz anfällige Abschnitte, wie beispielsweise auch in Kommentar Nummer 31 bemängelt. Eine robuste Schieneninfrastruktur mit genügend Redundanzen ist für einen stabilen Zugbetrieb und kürzere Reisezeiten jedoch unabdingbar. Gerade hinsichtlich des Angebotsausbaus sind in Zukunft weitere Züge auf dem Bestandsnetz zu erwarten. Der zweigleisige Ausbau aktuell noch eingleisiger Strecken ist daher ein wichtiger Punkt. Die Finanzierung der Schieneninfrastruktur erfolgt primär durch den Bund. Das Land Baden-Württemberg setzt sich beim Bund für den Ausbau ein, so unter anderem für die Frankenbahn zwischen Stuttgart und Würzburg. Diese ist nicht durchgängig zweigleisig und es fehlt an Haltepunkten für den Nahverkehr.

Attraktive Preise im öffentlichen Verkehr – aber keinen „kostenlosen“ ÖPNV – anbieten

Das Preis-Leistungsverhältnis im ÖPNV kann darüber entscheiden, ob sich Menschen für oder gegen eine Fahrt mit nachhaltigen Verkehrsmitteln entscheiden. Aus Kommentar Nummer 17 ist abzulesen, dass viele Menschen – selbst nach der Einführung des Deutschlandtickets – den ÖV noch für (zu) teuer erachten. Zusätzlich zum ÖPNV-Ausbau (= mehr Fahrten, mehr Leistung) sind weiterhin attraktive und transparente Tarife wichtig. Baden-Württemberg setzt daher nicht nur auf das Deutschlandticket als günstiges Abo – auch Gelegenheitskunden wollen günstige Tarife und eine leicht verständliche Ticketnutzung erfahren. Dafür wurde eigens das App-basierte Check-in-Check-out Baden-Württemberg (CiCo-BW) entwickelt und eingeführt. Ohne Tarifkenntnis und Ticketwahl einsteigen, losfahren und mit dem günstigsten (Bestpreisgarantie) Tarif Bus und Bahn fahren.

Einen kostenlosen ÖPNV, wie in Kommentar Nummer 37 gefordert, wird das Land in naher Zukunft nicht anbieten. Vorangestellt sei hier die Anmerkung, dass Mobilität immer kostet und dass unter „kostenlos“ eigentlich zu verstehen ist, dass die Fahrpreise für Bus und Bahn nicht über Fahrkarten oder Abos sowie Subventionen erhoben werden, sondern dann andere Finanzierungsmechanismen für den ÖPNV greifen müssen. Für ein dauerhaft kostenloses Angebot (nicht vereinzelte Wochenenden in der Adventszeit) müssten die Aufgabenträger Land und Kommunen die Mittel zur Kostendeckung signifikant anheben. Nach den erheblichen Investitionen in günstigere Tarife durch das Jugendticket Baden-Württemberg und das Deutschlandticket muss nun ein Fokus auf Angebotsverbesserungen und vor allem auf die Verbesserung der Qualität des ÖPNV gelegt werden. Ein weiteres Absenken der Ticketpreise ist daher aktuell nicht geplant.

In nachhaltige Straßeninfrastruktur investieren

Eine nachhaltige Straßeninfrastruktur ist für den Klimaschutz von zentraler Bedeutung. So sollen Vorgaben für eine klimafreundliche Straßenerhaltung weiterentwickelt und eingesetzt werden, zum Beispiel bezüglich eingesetzter Materialien und Verfahren. Die Stärkung und der bedarfsgerechte Ausbau zentraler Verkehrsachsen ist in begründeten Fällen aus Sicht des Ministeriums für Verkehr ebenso sinnvoll und wichtig. Durch die Harmonisierung des Verkehrsablaufes können Ausweichverkehre in das nachgeordnete Straßennetz und damit auch innerörtliche Stauschwerpunkte reduziert und somit Treibhausgasemissionen vermieden werden. Um dabei die Klimaschutzziele zu berücksichtigen, werden Straßenneubauprojekte für Landesstraßen mit Planungsbeginn nach dem Jahr 2025 perspektivisch einem Klimacheck unterzogen. Straßenneubauprojekte, die nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefördert werden, werden im Rahmen der Programmaufnahme bereits seit Jahresbeginn einem Klimacheck unterzogen. Dieser betrachtet sowohl die Emissionen aus dem Fahrbetrieb wie auch die Lebenszyklusemissionen der Infrastruktur, wie in Kommentar Nummer 1 gefordert.

Lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten schaffen

Mit der Schaffung von lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten möchte das Ministerium für Verkehr die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr sowie den ÖPNV verbessern, so dass der Anteil der aktiven Mobilität am Modal Split steigt und die Bedeutung des Kraftfahrzeugs(Kfz)-Verkehrs insbesondere auf kürzeren Strecken abnimmt. Das große Verlagerungspotential liegt daher bei kurzen Wegen, die Flächenkonkurrenz ist derzeit das größte Hemmnis. Im Hinblick auf die Verkehrsfunktion und Verkehrsbedeutung kann in begründeten Fällen die Kombination einer lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitte mit einer Ortsumfahrung sinnvoll sein.

Die unter Kommentar Nummer 13 angesprochene Entsiegelung von Verkehrsflächen, wie zum Beispiel von Parkplätzen, ist insbesondere für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels von großer Bedeutung. Das Ministerium für Verkehr befürwortet und achtet darauf, dass ein Rückbau von Teilflächen und zusätzliche Begrünungsmaßnahmen geprüft werden, wenn Straßen- und Wegeflächen, zum Beispiel durch den Bau von Umgehungsstraßen oder durch die Umgestaltung von Ortsmitten, ihre Verkehrsbedeutung verlieren und keine Umnutzung, etwa als Radweg, vorgesehen ist.

Geschwindigkeiten im Kfz-Verkehr verringern

Für eine Einführung eines Tempolimits zum Beispiel von 120 Kilometern pro Stunde (km/h) auf Autobahnen, wie in den Kommentaren Nummer 10, 15, 22 und 26 gefordert, sowie eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird durch das Ministerium für Verkehr auf Bundesebene unterstützt. Zudem fordern Land und Kommunen, wie auch in Kommentar Nummer 30 gewünscht, dass Tempo 30 innerorts der Normalfall wird – oder zumindest keiner besonderen Begründung bedarf. Analog soll auch die Anordnung anderer Geschwindigkeiten möglich sein, insbesondere Tempo 20 auf Nebenstraßen und Tempo 40 auf Hauptverkehrsstraßen. Das Ministerium für Verkehr stellt dabei eine abgestimmte und systematische Vorgehensweise der oberen und unteren Straßenverkehrsbehörden zur Anordnung von Tempo 20/30/40 sicher. Für das Klima wirken Geschwindigkeitsbeschränkungen insbesondere im Falle einer möglichst flächendeckenden und dauerhaften Umsetzung. Um die Reduzierung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit sicherzustellen, begrüßt das Ministerium für Verkehr die Begleitung von verkehrsrechtliche Maßnahmen durch den Umbau von Straßen sowie entsprechende Kontrollen auf kommunaler Ebene.

Die Radverkehrsinfrastruktur verbessern

Damit mehr Menschen Wege mit dem Fahrrad zurücklegen, müssen schnell attraktive und sichere Radverkehrsnetze geschaffen werden. Nicht immer sind dabei separate Radwege die Lösung. In manchen Fällen gibt es keinen Platz dafür oder es sind langwierige Planungsprozesse nötig. Mit Radschutzstreifen auf der Fahrbahn, wie in Kommentar Nummer 30 gewünscht, kann hier rasch für Abhilfe gesorgt und für den Radverkehr ein sichtbarer Bereich geschaffen werden. Innerorts ist dieses Instrument schon üblich, BW ermöglicht dies seit Anfang des Jahres 2023 in Verbindung mit einem Tempolimit nun auch auf manchen Landstraßen. Das Ministerium für Verkehr hat über einen entsprechenden Erlass ermöglicht, dass die Straßenverkehrsbehörden vor Ort, unter bestimmten Umständen an Landstraßen die Einrichtung von 1,5 Meter breiten Radschutzstreifen erlauben können.

Für Radwege in der Baulast des Bundes oder des Landes ist das Land zuständig. Im März 2023 wurde ein Bedarfsplan für Radwege an Bundes- und Landesstraßen verabschiedet, der auch die Radschnellverbindungen in Baulast des Landes enthält. Über 80 Prozent der Radwege in Baden-Württemberg sind jedoch in kommunaler Baulast – für diese Radwege sind die Kommunen zuständig und das Land kann nur über die Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen Einfluss darauf nehmen und den Kommunen zum Beispiel nicht vorschreiben, Fahrradstraßen einzurichten, wie in Kommentar Nummer 19 gewünscht. Das Land unterstützt die Kommunen und Landkreise jedoch mit Beratung, Informationsmaterialien und Fördermitteln. Weiterhin fördert das Land auch die Entwicklung von kommunalen Radverkehrskonzepten sowie die Einrichtung von Personalstellen für die Koordination von Fragen des Radverkehrs in den Kreisen und größeren Städten. Nicht zuletzt hat das Ministerium für Verkehr als Handlungsorientierung für die Kommunen Qualitätsstandards und Musterlösungen für Radverkehrsinfrastruktur entwickelt, in denen unter anderem sinnvolle Anwendungsbereiche für Fahrradstraßen dargestellt sind. Mit der Einrichtung des Landesradnetztes „RadNETZ-BW“ hat das Land ein baulastträgerübergreifendes Radwegenetz definiert, das mit einer Länge von 8.000 Kilometern (km) alle Mittel- und Oberzentren des Landes verbindet.

Wie in Kommentar Nummer 29 beschrieben, sollten Wege im Forst, aber auch von Wasserwirtschaftswegen und landwirtschaftlichen Wegen auch für den Radverkehr nutzbar sein. Es bestehen jedoch oft Zielkonflikte, zum Beispiel mit der Forstwirtschaft. Um übergeordnete und einzelfallbezogene Lösungen voranzutreiben, ist ein Dialog zwischen den Akteuren notwendig. Auf Landesebene verfolgt das Ministerium für Verkehr einen ressortübergreifenden Austausch zur Bearbeitung des Themas. Die meisten Radwege im Wald sind Freizeitrouten, bei denen eine sogenannte „wassergebundene Decke“ genügt (Qualitätsstandards für Radinfrastruktur BW). Alltagsrouten sind die Ausnahme im Wald, hierfür ist eine Asphaltdecke unbedingt erforderlich.

Neben komfortablen und sicheren Radwegen sind gute Fahrradabstellanlagen, wie in Kommentar Nummer 39 gefordert, ein wichtiger Baustein der Radverkehrsförderung. Daher fördert das Land bereits seit zehn Jahren in den Kommunen Abstellanlagen zum Beispiel an Bahn- und Bushaltestellen und Schulen. Über eine weitere Landesförderung für betriebliches Mobilitätsmanagement werden Radabstellanlagen an Behörden und Unternehmen gefördert. Seit der Novelle von 2015 setzt die Landesbauordnung neben der Anzahl der Autostellplätze auch die Zahl und Qualität von Fahrradparkplätzen beim Neubau von Wohnungen fest. Danach muss es pro Wohnung zwei wettergeschützte und leicht zugängliche Fahrradabstellplätze geben.

Das Ministerium für Verkehr hat, wie im Kommentar Nummer 4 adressiert, das Potential von Lastenrädern als Beitrag zur Verkehrswende erkannt und bis zum Frühjahr 2021 ein Förderprogramm für Pedelecs in öffentlichen Verleihsystemen angeboten. Aktuell können Kommunen und Netzwerke von Kommunen im Rahmen einer Ad-hoc-Förderung über das Ministerium für Verkehr Mittel für Pedelec- und E-Lastenradverleihstationen beantragen.

Das Zufußgehen attraktiver gestalten

Um auch die Attraktivität des Zufußgehens zu steigern, wie in Kommentar Nummer 9 gefordert, und den Anteil des Fußverkehrs am Modalsplit bis 2030 von 21 Prozent auf 30 Prozent zu erhöhen, wird aktuell eine landesweite Fußverkehrsstrategie entwickelt. Mit ihrer Hilfe sollen die Kommunen beispielsweise dabei unterstützt werden, barriere- und hindernisfreie, sichere und direkte Fußwege zu schaffen und die Wartezeiten für Zufußgehende an Querungen zu reduzieren. Auch sollen durch die Einführung von kommunalen Fußverkehrsnetzen Hauptrouten geschaffen werden, die den Fußverkehr priorisieren.

Elektrifizierung vorantreiben – auch im Fuhrpark der Polizei

Bei der Modernisierung und Elektrifizierung des Landesfuhrparks unterstützt das Ministerium für Verkehr die Landesministerien und -behörden im Rahmen der Landesinitiative Elektromobilität (LE IV) bei der Beschaffung von Fahrzeugen mit klimaneutralem Antrieb und Ladeinfrastruktur. Dem Fuhrpark der Polizei kommt hierbei eine besondere Rolle zu, da dieser Fuhrpark vergleichsweise viele Fahrzeuge umfasst und diese oftmals rund um die Uhr einsatzbereit sein müssen. Grundsätzlich setzt die Polizei Baden-Württemberg lage- und einzelfallabhängig unterschiedliche Fahrzeuge, auch zur Begleitung von Versammlungen, ein. Hierbei kommen der Gewährleistung einer sicheren Durchführung der Versammlung sowie dem Schutz der Einsatzkräfte eine besondere Bedeutung zu. So werden, wenn möglich, bereits Einsatzkräfte der Polizei mit Fahrrädern bei sogenannten „Versammlungslagen“ eingesetzt, wie in Kommentar Nummer 35 gefordert.

Das Ministerium für Verkehr bedankt sich bei Ihnen für Ihr Engagement zur Auseinandersetzung mit einem wichtigen und komplexen Thema. Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben, das Klima-Maßnahmen-Register zu kommentieren. Falls Sie weitere Anregungen oder Vorschläge haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese über unsere Bürgerreferentinnen und -referenten mitteilen.

Das Klima-Maßnahmen-Register wird regelmäßig aktualisiert und um neue Maßnahmen ergänzt werden. Gemeinsam mit den Kommunen, den Unternehmen und vielen weiteren Akteuren im Land möchte das Ministerium für Verkehr mutig vorangehen, um in Zukunft allen Bürgerinnen und Bürgern eine attraktive und verlässliche, klimaschonende und barrierefreie, bezahlbare und sichere Mobilität zu ermöglichen und die Klimaschutzziele im Verkehrssektor einzuhalten.