Alle Ministerien des Landes Baden-Württemberg

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)

Klima-Maßnahmenregister 2023

Stellungnahme Gebäude

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) dankt den Bürgerinnen und Bürgern für die Öffentlichkeitsbeteiligung am Klima-Maßnahmen-Register (KMR) und für die unterbreiteten Vorschläge.

In die Stellungnahme zu den Kommentaren der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Gebäudesektor sind auch die Bewertungen weiterer zuständiger Ressorts eingeflossen. Es handelt sich dabei um das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM), das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus (WM), das Ministerium für Finanzen (FM) und das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR).

Für den Sektor Gebäude wurden insgesamt 23 Kommentare im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegeben. Diese enthalten zum einen neue Vorschläge und zum anderen Hinweise, Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge zu bestehenden Maßnahmen im KMR. Da sich der Kommentar 19 („Photovoltaik Strompreis“) auf den Sektor Energiewirtschaft und der Kommentar 20 („Fahrradabstellplätze für Lastenräder“) auf den Sektor Verkehr beziehen, werden diese in den entsprechenden sektoralen Stellungnahmen berücksichtigt und haben keinen weiteren Eingang in die vorliegende Stellungnahme gefunden.

Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz

Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 7. Februar 2023 sieht für den Sektor Gebäude für 2030 ein Sektorziel von 49 Prozent vor, also eine Abnahme der Treibhausgas(THG)-Emissionen um 49 Prozent gegenüber dem Jahr 1990. Bis 2040 ist dann die Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die nach KlimaG BW dem Gebäudesektor zugeordneten Emissionen umfassen allerdings nur die Emissionen aus dem Gebäudebetrieb und betreffen somit im Wesentlichen die Gebäudeenergieeffizienz bzw. die Emissionen, die durch das Heizen, Kühlen, Lüften und die Trinkwarmwasserbereitung mit fossilen Brennstoffen entstehen. Die Zuständigkeit für die Gebäudeenergieeffizienz liegt in Baden-Württemberg beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

Die regulatorischen Möglichkeiten in Baden-Württemberg für Maßnahmen innerhalb des Landes sind aufgrund der Einbettung in den europäischen und bundesdeutschen Rechtsrahmen und der dortigen Regelungskompetenz eingeschränkt. So reduzieren sich die Steuerungsmöglichkeiten des Landes im Wesentlichen auf die Mitwirkung und gegebenenfalls Initiativen bei der relevanten Bundesgesetzgebung, den Bereich der Landesliegenschaften, auf Förderprogramme und deren klimafreundliche Ausrichtung sowie in Grenzen auch auf die Stärkung des Vollzugs der Maßnahmen.

Um Einfluss auf eine Verbesserung des regulatorischen Rahmens für den Sektor Gebäude zu nehmen, hat die Bauministerkonferenz (BMK) unter dem Vorsitz von Frau Ministerin Nicole Razavi im April 2022 „Leitlinien zur Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Förderstandards auf Basis von THG-Emissionen“ beschlossen und daran anknüpfend mit der im September 2022 verabschiedeten „Stuttgarter Erklärung“ zentrale Eckpunkte für die Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Die Bauministerkonferenz wendet sich damit an die Bundesregierung und fordert unter anderem bei der Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes neben dem bisherigen Standard-Ansatz einen individuellen, technologieoffenen Zielerreichungsplan – betreffend die THG-Emissionen – als ordnungsrechtliche Alternative zu etablieren. Auch die Möglichkeiten von Quartiers- und Flottenansätzen sollen gestärkt werden. Wirtschaftliche und soziale Gesichtspunkte sollen dabei berücksichtigt werden. Für das MLW steht fest: der Weg zur Erreichung der Klimaziele muss technologieoffen sein.

Ganzheitlicher Ansatz zur Senkung der Treibhausgasemissionen

Wichtig ist für das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen insbesondere ein ganzheitlicher, umfassender Ansatz zur Senkung der Treibhausgasemissionen, der nicht nur die Betriebsphase berücksichtigt, sondern den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick nimmt. Jede Bautätigkeit verursacht beispielsweise durch Gewinnung und Herstellung der Baustoffe oder durch deren Transport Treibhausgasemissionen (graue Emissionen) und muss, um einen echten Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können, im Kontext ihrer Effektivität in Bezug auf die tatsächliche Reduktion von Treibhausgasemissionen betrachtet werden. Um dieser sehr komplexen Aufgabe gerecht zu werden, ist aus Sicht des MLW die Betrachtung des Gebäudesektors mit Fokus auf den Gebäudebetrieb hinsichtlich der Zielerreichung, nämlich der maximal möglichen Senkung von Treibhausgasemissionen, nur ein Baustein von vielen.

Für das MLW ist unstrittig, dass die Notwendigkeit erheblicher Fortschritte bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen besteht. Die Landesregierung steht aber auch in der Pflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, in den Zeiten wachsender Veränderungen und Unsicherheiten für Verlässlichkeit und Sicherheit einzustehen und die gesamtgesellschaftlich wichtigen Fragen, wie zum Beispiel der Bezahlbarkeit des Wohnens, im Blick zu behalten. Die soziale Frage und die Umsetzung weiterer Schritte hin zu Klimaneutralität müssen zwingend gemeinsam betrachtet werden und erfordern die Einführung und Umsetzung von Maßnahmen mit Augenmaß. In keinem Falle darf die Leistungsfähigkeit der Akteurinnen und Akteure und der Gesellschaft überfordert werden. Den Klimaschutz mit anderen Zielen unter Berücksichtigung ihrer wesentlichen Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit zu vereinen, ist die zentrale Aufgabenstellung einer zukunftsorientierten Politik.

Folgend wird auf die Hinweise zu Ergänzungen beziehungsweise Verbesserungen bestehender Maßnahmen und insbesondere auf die Vorschläge für neue Maßnahmen der Bürgerinnen und Bürger eingegangen. Zur besseren Übersichtlichkeit und zur strukturierten Bündelung der Bewertung der Maßnahmenvorschläge erfolgte eine Zusammenfassung und Zuordnung der Kommentare zu übergeordneten Themenfeldern.