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Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)

Klima-Maßnahmenregister 2023

Stellungnahme Landwirtschaft

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bedankt sich, als federführendes Ministerium für den Sektor Landwirtschaft, für die eingegangenen Rückmeldungen.

Die Landwirtschaft liefert die materiellen Grundlagen unseres Lebens. Auch aus klimapolitischen Erwägungen wird angestrebt, die regionale Erzeugung und den Grad der Eigenversorgung zu stärken. Ein wichtiges Ziel im Rahmen des Klimaschutzes ist es, die Landwirtinnen und Landwirte dabei zu unterstützen, Treibhausgasemissionen durch verbesserte Verfahren zu reduzieren. Eine Minderung auf Null ist aufgrund der natürlichen Prozesse jedoch nicht möglich. Gleichzeitig ist auch die Anpassung an den Klimawandel elementar, um zum Beispiel die Risiken von Ernteausfällen in der Landwirtschaft zu minimieren.

Die Kommentierungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Sektor Landwirtschaft (Stand Klima-Maßnahmen-Register (KMR) 31. Mai 2022) betreffen schwerpunktmäßig den Bereich Ernährung. Darüber hinaus werden die Themen Lebensmittelverschwendung, Direktvermarktung sowie spezielle Produktionsweisen in den Blick genommen. Die erfolgten Kommentierungen beziehen sich jedoch mitunter nicht direkt auf Klimaschutz, sondern auf weitere Aspekte wie Klimawandelanpassung oder Naturschutz. Daher wird in diesem Zusammenhang auf die weiterentwickelte Klimawandelanpassungsstrategie des Landes verwiesen.

Kommentar 1

Senkung der Treibhausgasemission der Landwirtschaft: In den letzten Jahren hat es aus verschiedenen Anlässen immer wieder Diskussionen um die Reform der Mehrwertsteuer bei Lebensmitteln gegeben, die in der Hand des Bundesfinanzministeriums liegt. Reformvorschläge für einen umwelt- und klimafreundlicheren Konsum sowie die Berücksichtigung sozialer Aspekte gibt es von verschiedenen Institutionen und Verbänden. So hat die Verbraucherschutzministerkonferenz 2022 den Bund gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Belastung der Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Preissteigerung bei Lebensmitteln durch geeignete Maßnahmen, insbesondere eine ganz oder teilweise Abschaffung der Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel, gedämpft wird. Außerdem sollte eine Tierwohlabgabe, die die Landwirtschaft bei der Transformation zu mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung unterstützen soll, erhoben werden.

Unbeschadet davon wäre auch zu prüfen, ob bei einem reduzierten Mehrwertsteuersatz für pflanzliche Erzeugnisse bei einer gleichzeitigen Erhöhung bei tierischen Erzeugnissen diese im Bereich pflanzlicher Erzeugnisse an die Endverbraucherinnen und -Verbraucher umfänglich weitergegeben wird.

Kommentar 2

Agroforestry als eine Option zur Klimaanpassung der Landwirtschaft: In diesem Zusammenhang wird auf die weiterentwickelte Klimawandelanpassungsstrategie des Landes verwiesen.

Kommentar 3

Foerderung nicht-fleischhatliger Ernaehrungen: Die Landesregierung hat im Oktober 2022 die Weiterentwicklung der in 2017 verabschiedeten Ernährungsstrategie beschlossen. Darin ist verankert, dass das Land mit regional und regional-ökologisch erzeugten Produkten in den Bereichen Catering, Kantine und Gesundheitsmanagement mit gutem Beispiel vorangeht. Dies soll unter anderem mit der geplanten Kantinenrichtlinie des Landes umgesetzt, bei der ein verpflichtender, möglichst regionaler Bio-Anteil von 40 Prozent in den Landeskantinen bis zum Jahr 2030 vorgesehen ist. Dabei soll insgesamt der Anteil regionaler Produkte in diesen Einrichtungen deutlich gesteigert werden. Die Landesregierung setzt daher insbesondere auf kurze Wertschöpfungsketten und legt einen Fokus auf bio-regionale, regionale und saisonale Produkte. Weiterhin sollen die Landeskantinen eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Verpflegung umsetzen.

Die Sensibilisierung der Bevölkerung für einen nachhaltigeren Ernährungsstil ist seit vielen Jahren ein wichtiges Ziel des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Abwechslungsreiche Angebote zur Ernährungsbildung fördern nachhaltigeres Ernährungsverhalten bei verschiedenen Verbrauchergruppen. Für Lehrkräfte wird beispielsweise das neue Fortbildungskonzept „Ein bisschen nachhaltig kann Jede und Jeder!“ angeboten.

Zur Besteuerung von Lebensmitteln siehe Stellungnahme bei Kommentar 1.

Kommentar 4

Verbot von beiheizten Freiflächen: Die Beheizung von Spargelflächen stellt in Baden-Württemberg die Ausnahme dar. Diese kommt auch nur in Betracht, wenn im unmittelbaren Umfeld der Spargelflächen Wärme als Nebenprodukt anfällt, die anderweitig nicht verwertet werden kann.

Kommentar 5

Ernährung: Zur Besteuerung von Lebensmitteln siehe Stellungnahme bei Kommentar 1.

Werbeeinschränkungen machen nur dann Sinn, wenn sie in einen Maßnahmenmix für eine Ernährungswende eingebettet sind, in dem auch die Ernährungsbildung und die Gemeinschaftsverpflegung adressiert werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitet derzeit hierfür die nationale Ernährungsstrategie. Die Inhalte und Maßnahmen der Strategie bleiben abzuwarten. Ein Bundesgesetz zur Regulierung der Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt, die an Kinder gerichtet sind, befindet sich derzeit in der Abstimmung.

Bereits heute ermöglicht der Nutri-Score Orientierung bei der Lebensmittelauswahl.

Kommentar 6

Hecken: Aufgrund des fehlenden Zusammenhangs des Kommentars zum KMR und zum Klimaschutz wird auf die Ausführungen zu Nummer 2 verwiesen.

Kommentar 7

Direktvermarktung, Lebensmittelverschwendung: „Von der Region, für die Region“ ist einer der Grundsätze für die Direktvermarktung. Baden-Württemberg unterstützt daher seit Jahrzenten seine Landwirtschaftsbetriebe nicht nur ausschließlich in der Produktion gesunder Lebensmittel, sondern auch in deren Direktvermarktung. So vielfältig die Betriebe und Produkte sind, so mannigfaltig sind auch die zumeist individuellen Strategien für den Direktvertrieb der erzeugten und zum Teil weiterverarbeiteten Produkte. Mit dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm werden unter anderem landwirtschaftliche Betriebe unterstützt, welche ausschließlich eigene landwirtschaftliche Produkte direkt vermarkten; die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die weitere unternehmerische Standbeine neben der landwirtschaftlichen Produktion aufbauen (zum Beispiel Hofladen mit weiterverarbeiteten Produkten und/oder Zukaufprodukten von anderen Landwirtschaftsbetrieben).

Über die Marktstrukturförderung unterstützt das Land regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen bei Investitionen, wobei die überwiegende Verarbeitung/Vermarktung von nach Qualitätsregelungen erzeugten Produkten wie nach ökologischer Produktion oder Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) mit erhöhten Fördersätzen unterstützt wird.

Mit Fortführung der Programme in der neuen Förderperiode ab 2023 bekräftigt das Land seine Zusage, dass landwirtschaftliche Betriebe und regionale Strukturen weiterhin engagiert unterstützt werden.

Im Zusammenhang mit den Qualitätsprogrammen des Landes (Qualitätszeichen Baden-Württemberg – QZBW und Biozeichen Baden-Württemberg) sowie den EU-Herkunftsangaben gibt es die Möglichkeit, eine Förderung für gemeinschaftliche Marketing- oder Entwicklungsprojekte zur „Schaffung und Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten für Qualitätsprodukte aus Qualitätsprogrammen im Agrar- und Ernährungssektor“ über die MBW Marketinggesellschaft mbH zu beantragen.

Aus der langjährigen und regelmäßigen Zusammenarbeit des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) mit dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) ist bekannt, dass der LEH mit karitativen Einrichtungen wie den Tafeln kooperiert, um unverkäufliche, aber noch genießbare Lebensmittel an diese weiterzugeben. Da das Potential der Vermeidung unnötiger Lebensmittelabfälle dadurch noch nicht ausgeschöpft ist, hat das MLR im Dezember 2022 eine zentrale Anlaufstelle zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung am Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung eingerichtet. Diese steht Lebensmittelretter-Initiativen, dem LEH und Behörden in Baden-Württemberg unter anderem bei Fragen zur Weitergabe von Lebensmitteln zur Verfügung. Dadurch sollen Unsicherheiten hinsichtlich Hygieneanforderungen und rechtlichen Fragestellungen wie zum Beispiel zur Haftung abgebaut und die Weitergabe von Lebensmitteln noch weiter gefördert werden. Das MLR setzt mit diesem zusätzlichen Unterstützungsangebot auf mehr Aufklärung.

Bei den Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und Förderung der Lebensmittelwertschätzung setzt das MLR einen Schwerpunkt auf die Aufklärungs- und Bildungsarbeit von Verbraucherinnen und Verbraucherinnen, zum Beispiel im Rahmen der jährlichen landesweiten Aktionswoche „Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land“ oder der landesweiten Angebote der 35 Unteren Landwirtschaftsbehörden bei den Landratsämtern. Dazu zählt auch, Verbraucherinnen und Verbraucher für einen bewussten Umgang mit Lebensmitteln zu sensibilisieren und aufzuzeigen, wie viel Ressourcen hinter jedem Lebensmittel stecken und dass nicht perfekt aussehendes Obst und Gemüse genauso gut schmeckt, wie die perfekt aussehenden Varianten.

Im Rahmen der Strategie zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung hat das MLR 2018 einen Maßnahmenplan verabschiedet, der sich zunächst auf den Lebensmitteleinzelhandel, die Außer-Haus-Verpflegung sowie Verbraucherinnen und Verbraucher konzentriert. Aktuell wird die Strategie weiterentwickelt und soll alle Akteurinnen und Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Landwirtschaft bis zu den privaten Haushalten – einbeziehen.

Kommentar 8

Baggerseen: Aufgrund des fehlenden Zusammenhangs des Kommentars zum KMR und zum Klimaschutz wird auf die Ausführungen zu Nummer 2 verwiesen.

Kommentar 9

Invasive Pflanzen nutzen: Aufgrund des fehlenden Zusammenhangs des Kommentars zum KMR und zum Klimaschutz wird von einer Stellungnahme abgesehen.