Zum Thema Energieeffizienz habe ich zwei Rückmeldungen:
1) Ich finde es etwas ungünstig, dass gerade kleine Kommunen ihre Energieeinsparungen erst ab 2030 beginnen müssen. Ein früher Zeitpunkt wäre für alle Kommunen wichtig, um das Thema ernsthaft und frühzeitig anzugehen.
2) Aus dem Gesetzentwurf geht bisher nicht eindeutig heraus, ob
Zum Thema Energieeffizienz habe ich zwei Rückmeldungen:
1) Ich finde es etwas ungünstig, dass gerade kleine Kommunen ihre Energieeinsparungen erst ab 2030 beginnen müssen. Ein früher Zeitpunkt wäre für alle Kommunen wichtig, um das Thema ernsthaft und frühzeitig anzugehen.
2) Aus dem Gesetzentwurf geht bisher nicht eindeutig heraus, ob Einsparungen, die z.B. im Jahr 2020 durch eine Sanierung erreicht wurden, auch angerechnet werden können oder ob die Einsparungen erst ab Veröffentlichung des Gesetzes berücksichtigt werden. Falls erstes möglich sein wird, wäre ein Hinweis hilfreich, wie die zurückliegenden Einsparungen nachgewiesen werden müssen. Sollen dazu §18-Daten ausreichend sein?
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Kommentare : zur Energieeffizienz
Sie können den Gesetzentwurf und den Entwurf der Rechtsverordnung bis zum 4. April 2025 kommentieren.
Zeithorizont
Zum Thema Energieeffizienz habe ich zwei Rückmeldungen: 1) Ich finde es etwas ungünstig, dass gerade kleine Kommunen ihre Energieeinsparungen erst ab 2030 beginnen müssen. Ein früher Zeitpunkt wäre für alle Kommunen wichtig, um das Thema ernsthaft und frühzeitig anzugehen. 2) Aus dem Gesetzentwurf geht bisher nicht eindeutig heraus, ob
Zum Thema Energieeffizienz habe ich zwei Rückmeldungen:
1) Ich finde es etwas ungünstig, dass gerade kleine Kommunen ihre Energieeinsparungen erst ab 2030 beginnen müssen. Ein früher Zeitpunkt wäre für alle Kommunen wichtig, um das Thema ernsthaft und frühzeitig anzugehen.
2) Aus dem Gesetzentwurf geht bisher nicht eindeutig heraus, ob Einsparungen, die z.B. im Jahr 2020 durch eine Sanierung erreicht wurden, auch angerechnet werden können oder ob die Einsparungen erst ab Veröffentlichung des Gesetzes berücksichtigt werden. Falls erstes möglich sein wird, wäre ein Hinweis hilfreich, wie die zurückliegenden Einsparungen nachgewiesen werden müssen. Sollen dazu §18-Daten ausreichend sein?