Klimaschutz

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Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an. (Bild: © Patrick Pleul / dpa)

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Kommentare : zu Sonstigem

Sie können den Gesetzentwurf und den Entwurf der Rechtsverordnung bis zum 4. April 2025 kommentieren.

1. Kommentar von :Ohne Name

Klimawandelanpassungsgesetz - Verabschiedung verzögern

Die Bundestagswahl 2025 hat gezeigt, wie gespalten die Gesellschaft ist, auch bzgl. der Klimapolitik. Unter Hinweis auf EU- und Bundesgesetzgebung sowie auf das Bundesverfassungsgericht wird die Alternativlosigkeit der Anpassungen am Klimaschutzgesetz BW begründet. Tatsächlich wird auf EU- und Bundesebene aktuell diskutiert, ob Verzögerungen oder

Die Bundestagswahl 2025 hat gezeigt, wie gespalten die Gesellschaft ist, auch bzgl. der Klimapolitik. Unter Hinweis auf EU- und Bundesgesetzgebung sowie auf das Bundesverfassungsgericht wird die Alternativlosigkeit der Anpassungen am Klimaschutzgesetz BW begründet. Tatsächlich wird auf EU- und Bundesebene aktuell diskutiert, ob Verzögerungen oder auch Rückentwicklungen bei einigen formulierten Klimazielen nötig sind (in Abwägung der Notwendigkeit einer Reaktivierung bzw. Sicherung von Wirtschaft und Industrie). Zur angenommen Alternativlosigkeit scheinen sich aktuell Alternativen zu bilden. Wieso diese Diskussion in EU, Bund und Gesellschaft nicht abwarten und den Gesetzgebungsprozess in BW dementsprechend verzögern? Sonst könnte das an sich gut gemeinte Vorhaben (bspw. macht Klimawandelanpassung ja durchaus Sinn) als parteipolitisch-taktisch interpretiert werden, so als ob die grüne Landesregierung noch rasch ihre Klimaziele gesetzlich konkretisiert fortschreiben will, bevor EU und Bund einen neuen Rahmen definieren. Für das aktuell ohnehin angeschlagene bürgerliche Demokratieverständis wäre diese Lesart kein gutes Signal. Daher mein Kommentar: den Prozess der Verabschiedung um ein Jahr verzögern und dann die Entwicklungen in EU und Bund im Gesetz noch mit reflektieren.