Klimaneutralität bis 2040 auch für dezentrale Heizungen einführen
Baden-Württemberg hat sich 2040 als Zieljahr der Klimaneutralität gesetzt. Wie im vorliegenden Gesetzesentwurf dargestellt, gilt dieses Zieljahr für die Wärmeplanung und für alle Wärmenetze. Für dezentrale Heizungen in Baden-Württemberg ist dieses Zieljahr jedoch noch nicht gesetzliche vorgeschrieben. Hier bedarf es einer landesrechtlichen
Baden-Württemberg hat sich 2040 als Zieljahr der Klimaneutralität gesetzt. Wie im vorliegenden Gesetzesentwurf dargestellt, gilt dieses Zieljahr für die Wärmeplanung und für alle Wärmenetze. Für dezentrale Heizungen in Baden-Württemberg ist dieses Zieljahr jedoch noch nicht gesetzliche vorgeschrieben. Hier bedarf es einer landesrechtlichen Anpassung, um das Zieljahr 2040 auch für dezentrale Heizungen festzusetzen, sodass ein einheitliches Ziel für alle Heizungstyp gilt und die Klimaschutzziele dies Landes eingehalten werden könnnen.
Unter anderem da die Nutzung von Erdgasheizungen gemäß GEG auch in Baden-Württemberg entgegen den eigenen Landeszielen bis 2045 möglich ist, werde Gasheizungen aktuell noch zu häufig eingebaut. Ein frühzeitig gesetzlich gesetztes Betriebsende für Erdgasheizungen auf 2040 ist relevant bei der Entscheidung über neue Heizungen und würde die Wirtschaftlichkeit noch stärker hin zu Wärmenetzen und Wärmepumpen verschieben.
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Kommentare : zur Wärmeplanung
Sie können den Gesetzentwurf und den Entwurf der Rechtsverordnung bis zum 4. April 2025 kommentieren.
Klimaneutralität bis 2040 auch für dezentrale Heizungen einführen
Baden-Württemberg hat sich 2040 als Zieljahr der Klimaneutralität gesetzt. Wie im vorliegenden Gesetzesentwurf dargestellt, gilt dieses Zieljahr für die Wärmeplanung und für alle Wärmenetze. Für dezentrale Heizungen in Baden-Württemberg ist dieses Zieljahr jedoch noch nicht gesetzliche vorgeschrieben. Hier bedarf es einer landesrechtlichen
Baden-Württemberg hat sich 2040 als Zieljahr der Klimaneutralität gesetzt. Wie im vorliegenden Gesetzesentwurf dargestellt, gilt dieses Zieljahr für die Wärmeplanung und für alle Wärmenetze. Für dezentrale Heizungen in Baden-Württemberg ist dieses Zieljahr jedoch noch nicht gesetzliche vorgeschrieben. Hier bedarf es einer landesrechtlichen Anpassung, um das Zieljahr 2040 auch für dezentrale Heizungen festzusetzen, sodass ein einheitliches Ziel für alle Heizungstyp gilt und die Klimaschutzziele dies Landes eingehalten werden könnnen.
Unter anderem da die Nutzung von Erdgasheizungen gemäß GEG auch in Baden-Württemberg entgegen den eigenen Landeszielen bis 2045 möglich ist, werde Gasheizungen aktuell noch zu häufig eingebaut. Ein frühzeitig gesetzlich gesetztes Betriebsende für Erdgasheizungen auf 2040 ist relevant bei der Entscheidung über neue Heizungen und würde die Wirtschaftlichkeit noch stärker hin zu Wärmenetzen und Wärmepumpen verschieben.