Die Ziele des Lärmsanierungsprogramms und Vorgaben für die Priorisierung der Lärmsanierungsabschnitte werden seitens des Bundes im „Gesamtkonzept für die Lärmsanierung“ festgelegt. Prioritär werden Streckenabschnitte saniert, an denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und an denen viele Menschen vom Schienenverkehrslärm betroffen sind. Mit dem Lärmschutzziel 2030 sollen nach Angaben des Bundes 50 Prozent der von Schienenlärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner durch geeigneten Lärmschutz entlastet werden. Der Bund beziffert den bundesweiten Lärmminderungseffekt an Schienenwegen des Bundes bis 2030 auf rund 850.000 Menschen oberhalb dem nächtlichen Lärmpegel von 57 Dezibel(A), bezogen auf die Lärmkartierung 2017.
Eine umfassende Liste der noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche (PDF) mit Angabe der Priorisierung ist in den Anlagen zum Gesamtkonzept Lärmsanierung enthalten.
Derzeit wird das Landeseisenbahnfinanzierungsgesetz (LEFG) überarbeitet. Hierbei wird auch geprüft, inwieweit Lärmschutz neben Instandhaltung und Erneuerung über das LEFG gefördert werden kann.
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