Baden-Württemberg misst dem Schutz vor Verkehrslärm eine hohe Bedeutung bei. Ziel des Verkehrsministeriums ist, dass die bestehenden Handlungsmöglichkeiten für den Lärmschutz im Interesse der Lärmbetroffenen ausgeschöpft werden.
Der Lärmaktionsplan Baden-Württemberg 2024 zusammen mit den Lärmaktionsplänen der Städte und Gemeinden sind wichtige Säulen des Lärmschutzes.
Das Verkehrsministerium hat Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm und Rahmensetzungen auf Ebene des Landes auf den Weg gebracht und entwickelt diese weiter. Diese Maßnahmen sind Gegenstand des Lärmaktionsplans Baden-Württemberg. Der Lärmschutz profitiert zudem von der Verkehrswende und den Aktivitäten des Landes hin zu einer nachhaltigen und leisen Mobilität. Mit dem Lärmaktionsplan Baden-Württemberg werden entsprechend unionsrechtlicher Vorgaben alle kartierten Bereiche des Landes außerhalb der Ballungsräume betrachtet.
Der Fokus der Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden liegt auf den jeweiligen örtlichen Verhältnissen. Städte und Gemeinden sollen bei der Aufstellung ambitionierter Lärmaktionspläne bestmöglich unterstützt werden. Neben dem Kooperationserlass-Lärmaktionsplanung vom 8. Februar 2023, der den Gemeinden und Behörden größtmögliche Handlungs- und Ermessensspielräume einräumt, gibt das Land den Kommunen konkrete Arbeitshilfen und Informationsangebote an die Hand.