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Lärm

Laufende Maßnahmen zur Lärmminderung an Haupteisenbahnstrecken

Eine Bahn der DB Regio fährt.

Maßnahmen des Landes zur Lärmminderung an bundeseigenen und nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken werden nachfolgend aufgeführt. Für die Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit ist nach Paragraf 47e Absatz 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Die Maßnahmen des Bundes sind zur Information aufgeführt und sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung des Landes.

Sie konnten die laufenden Maßnahmen zur Lärmminderung an Haupteisenbahnstrecken bis zum 12. April 2024 kommentieren.

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