Beim Lärmschutz an der Schiene konnten in den vergangenen Jahren große Fortschritte erzielt werden. Ausführlich dargestellt sind die seitens des Bundes umgesetzten Maßnahmen in der Broschüre „Lärmschutz im Schienenverkehr“. Die wichtigsten Maßnahmen der vergangenen Jahre werden im Folgenden kurz umrissen. Der Bund verfolgt dabei im Wesentlichen zwei Säulen: Lärmschutz an der Quelle durch Verbesserungen an Schienenfahrzeugen und Gleisen sowie die Lärmsanierung bestehender Strecken. Als Lärmminderungsziel strebt der Bund an, von 2020 bis 2030 die Hälfte der von Schienenlärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten.
Mit der Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems wurde ein Anreiz zur Umrüstung von Bestandsgüterwägen auf leise Bremssysteme geschaffen. Die umgerüsteten Waggons sind etwa zehn Dezibel(A) leiser, was einer Halbierung des Lärms gleichkommt. Mit dem Inkrafttreten des Schienenlärmschutzgesetzes zum Fahrplanwechsel 2020/21 wurde ein Verbot lauter Güterwagen im deutschen Streckennetz eingeführt.
Zur Sanierung verlärmter Streckenabschnitte unterhält der Bund das Programm „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“. Im Rahmen der Lärmsanierung kommen je nach den örtlichen Verhältnissen aktive Maßnahmen an der Quelle (beispielsweise Einbau von Schienenschmiereinrichtungen oder Schienenstegdämpfern), dem Ausbreitungsweg (beispielsweise Lärmschutzwände) oder passive Maßnahmen an den betroffenen Gebäuden (insbesondere Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen) zum Einsatz.
Für die Erbringung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen beschafft die Anstalt für Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) eigene Fahrzeuge. Bei der Ausschreibung von 130 neuen Doppelstocktriebwagen im Jahr 2022 wurde im Lastenheft besonderer Wert auf den Schutz vor Lärm gelegt. Gegenüber der geltenden Norm (Technische Spezifikationen für die Interoperabilität – TSI) wurden folgende Geräuschwerte verschärft:
- Vorbeifahrgeräusche
- Anfahrgeräusche
- Standgeräusche
- Führerstandgeräusche
- Innenraumgeräusche für den Fahrgast
- Vermeidung von störenden Geräuschen (wie zum Beispiel Kreischen, Klappern, Quietschen, …)
- Reduzierung Lärmemissionen im abgestellten Zustand
Die neuen, besonders lärmarmen Fahrzeuge werden ab dem Jahr 2025 in ganz Baden-Württemberg zum Einsatz kommen, primär im Ballungsraum Stuttgart.
Auch für die nächste Fahrzeugplattformausschreibung für batterieelektrische oder rein elektrische Fahrzeuge sind erneut strengere Geräuschwerte vorgesehen. Darüber hinaus führt auch die systematische und landesweite Abkehr von Verbrennungstriebwagen hin zu rein elektrischen oder batterieelektrischen Fahrzeugen zu einer erheblichen Reduzierung der Lärmemissionen.
Im Jahr 2021 beschaffte und installierte der Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) mit finanzieller Förderung durch das Land an den Bahnstrecken 9431 und 9432 (Kaiserstuhlbahn) sowie 4310 (Breisacher Bahn) insgesamt 13 stationäre Schienenkopfkonditionierungsanlagen. Die Anlagen geben ein Schmiermittel auf den Schienenkopf ab, der beim Überrollen von den Spurkränzen der Fahrzeuge aufgenommen und verteilt wird. Hierdurch konnte die Lärmbelastung an den betreffenden Strecken wesentlich vermindert werden. Die Kosten für Beschaffung und Einbau beliefen sich insgesamt auf circa 366.000 Euro.
Um die Städte und Gemeinden bei der Planung von Maßnahmen zum Lärmschutz zu unterstützen, stellt die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) für die nicht-bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken neben den Karten aus der Umgebungslärmkartierung 2022 auch Berechnungsergebnisse nach Schall 03 zur Verfügung. So können Lärmschwerpunkte unmittelbar auf Grundlage des für eventuelle Maßnahmen maßgeblichen Berechnungsverfahrens identifiziert und gegebenenfalls entschärft werden.
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