Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

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Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Bildung und Kultur im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

26. Kommentar von :Tränkle Paritätischer BW

Freizeit, Kultur und Bildung

Zur Teilhabe an Freizeit, Kultur und Bildung müssen auch entsprechende Assistenzleistungen angeboten werden. Anbieter wie bspw Offene Hilfen-Dienste sollten hier besonders unterstützt werden, bspw durch die Fortschreibung der aktuellen VwV FED mit auf inklusive Angebote angepasste Förderziele.

29. Kommentar von :ohne Name 47178

Fachliche und wissenschaftliche Expertise einbeziehen

Die Frage, in wieweit Baden-Württemberg die Anforderungen der UN-BRK im Bildungsbereich erfüllt und wo noch Nachholbedarf ist, ist eine fachliche Frage. Dazu hat die Bildungsforschung auch Antworten, es gibt Studien, die sich genau diesem Thema widmen. In einer aktuellen Studie, die den Stand in den Bundesländern vergleicht, landet […]

Die Frage, in wieweit Baden-Württemberg die Anforderungen der UN-BRK im Bildungsbereich erfüllt und wo noch Nachholbedarf ist, ist eine fachliche Frage. Dazu hat die Bildungsforschung auch Antworten, es gibt Studien, die sich genau diesem Thema widmen. In einer aktuellen Studie, die den Stand in den Bundesländern vergleicht, landet Baden-Württemberg leider auf dem vorletzten Platz [1]. Die Studie liefert zahlreiche Hinweise, was in unserem Bundesland geändert werden müsste, um bei der Umsetzung der UN-BRK im Bildungsbereich voranzukommen. Solche fachliche Expertise sollte bei der Erstellung des Aktionsplans unbedingt berücksichtigt werden.

 

[1] www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748924401/die-umsetzung-schulischer-inklusion-nach-der-un-behindertenrechtskonvention-in-den-deutschen-bundeslaendern

 

39. Kommentar von :LAG Selbsthilfe Bärbel Kehl-Maurer

Multiprofessionelle Teams an den Regelschulen

An den Regelschulen, besonders an den Grundschulen, sollten multiprofessionelle Teams unter Einbeziehung von verschiedenen therapeutischen Fachrichtungen fest verankert werden. Dadurch wird der Kompetenztransfer zwischen den einzelnen Professionen gefördert. Ziel muss es sein, Kindern in schwierigen Situationen adäquat zu betreuen, unterstützen […]

An den Regelschulen, besonders an den Grundschulen, sollten multiprofessionelle Teams unter Einbeziehung von verschiedenen therapeutischen Fachrichtungen fest verankert werden.

Dadurch wird der Kompetenztransfer zwischen den einzelnen Professionen gefördert.

Ziel muss es sein, Kindern in schwierigen Situationen adäquat zu betreuen, unterstützen und begleiten.

Gerade die Übergänge Kita - Grundschule, Grundschule - Sekundarstufe I bereiten den Kindern Probleme.

47. Kommentar von :ohne Name 47561

UN-Behindertenrechtskonvention

Ich bin Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Lernbehinderung und habe mich intensiv mit der UN-Behindertenrechtskonvention befasst. Im Folgenden meine Überlegungen und Schlussfolgerungen: Auch innerhalb derselben Behinderungsart kann sich die Behinderung sehr unterschiedlich auf die gesellschaftliche Teilhabe auswirken. Gerade deswegen wird in Art. […]

Ich bin Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Lernbehinderung und habe mich intensiv mit der UN-Behindertenrechtskonvention befasst. Im Folgenden meine Überlegungen und Schlussfolgerungen:

Auch innerhalb derselben Behinderungsart kann sich die Behinderung sehr unterschiedlich auf die gesellschaftliche Teilhabe auswirken. Gerade deswegen wird in Art. 5, Abs. 4 der UN-Behindertenrechtskonvention ausdrücklich festgestellt, dass „Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, … nicht als Diskriminierung…“ gelten. Zu den besonderen Maßnahmen zählt eine spezialisierte Schulbildung, die beispielsweise bei lernbehinderten Kindern die unterschiedlichen Wege und Barrieren des Denkens, die unterschiedlichen Geschwindigkeiten, den jeweiligen intellektuellen und emotionalen Entwicklungsstand, der selten altersgemäß ist, aufgreifen kann. Diesen Anforderungen kann meiner Erfahrung nach ausschließlich eine Förderschule Lernen bzw. ein SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen gerecht werden.

57. Kommentar von :ohne Name 47602

Hochschule inklusiv: Nachteilsausgleiche

Im Rahmen der Qualitätssicherung muss die Erteilung und Ablehnung von Nachteilsausgleichen an Hochschulen erfasst werden. Verpflichtende jährliche Berichte zu Inklusion.

34. Kommentar von :Tränkle Paritätischer BW

Inklusive Familienbildung unterstützen

Inklusive Familienbildungsangebote sollte auch in Regeleinrichtungen (bspw Häuser der Familie, Familienzentren) gezielt unterstützt werden, der Mehraufwand zur Organisation inklusiver Familien- und Kinderangebote sollte gezielt gefördert werden.

38. Kommentar von :LAG Selbsthilfe Bärbel Kehl-Maurer

Kultur - Fördergelder

 

 

Die öffentliche Förderung kultureller Einrichtungen sollen an die Anforderung geknüpft sein, dass die Angebote inklusiv ist.

Also auch Menschen mit Behinderung als Teilnehmer gezählt werden.

Ebenso sollten Inklusionsstandards definiert werden und auch in die Förderkriterien aufgenommen berücksichtigt werden.

40. Kommentar von :LAG Selbsthilfe Bärbel Kehl-Maurer

Weiterentwicklung der Schulkindergärten

Die Schulkindergärten sollten zu inklusiven Bildungseinrichtungen weiterentwickelt werden. Schwerpunkt sollte auch in der Beratung und Begleitung der Eltern bei der Inklusion sein. Die Kosten für die notwendigen Rahmenbedingungen, wie z. B. Räumlichkeiten, sollten durch Zuschüsse durch das Land erfolgen.   Die zusätzlichen Personalkosten, die […]

Die Schulkindergärten sollten zu inklusiven Bildungseinrichtungen weiterentwickelt werden.

Schwerpunkt sollte auch in der Beratung und Begleitung der Eltern bei der Inklusion sein.

Die Kosten für die notwendigen Rahmenbedingungen, wie z. B. Räumlichkeiten, sollten durch Zuschüsse durch das Land erfolgen.

 

Die zusätzlichen Personalkosten, die Freie Träger und Kommunen aufbringen, sollten durch das Land vollständig refinanziert werden.

 

45. Kommentar von :LAG Selbsthilfe Bärbel Kehl-Maurer

Ausbau der Ganztagesbetreuung an den Grundschulen

Ab 2026 gilt das individuelle Recht auf Ganztagesbetreuung ab der 1. Klasse. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarf, die inklusiv beschult werden. Bei der Erarbeitung der Konzepte sowie deren Umsetzung müssen die Schülerinnen und Schüler mit ihrem speziellen Bedarf berücksichtigt werden.   Werden diese […]

Ab 2026 gilt das individuelle Recht auf Ganztagesbetreuung ab der 1. Klasse.

Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Förderbedarf, die inklusiv beschult werden.

Bei der Erarbeitung der Konzepte sowie deren Umsetzung müssen die Schülerinnen und Schüler mit ihrem speziellen Bedarf berücksichtigt werden.

 

Werden diese Schülerinenn und Schüler von der Ganztagesbetreuung ausgeschlossen, erfolgt eine Benachteiligung der Familien, insbesondere der Mütter.

 

48. Kommentar von :ohne Name 47561

Kriterium für Inklusion

Als Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Lernbehinderung, der die Förderschule Lernen absolviert und seit vielen Jahren einen festen Arbeitsplatz hat, möchte ich zu überlegen geben: Das Kriterium für Inklusion kann nicht Quantität sein, d.h.: Nicht die Anzahl von Kindern mit Behinderung an allgemeinen Schulen steht für gelungene Inklusion. […]

Als Mutter eines erwachsenen Sohnes mit Lernbehinderung, der die Förderschule Lernen absolviert und seit vielen Jahren einen festen Arbeitsplatz hat, möchte ich zu überlegen geben:

Das Kriterium für Inklusion kann nicht Quantität sein, d.h.: Nicht die Anzahl von Kindern mit Behinderung an allgemeinen Schulen steht für gelungene Inklusion. Inklusion ist dann gelungen, wenn ein Kind mit Behinderung im Erwachsenenleben seinen Platz in der Gesellschaft finden kann. Dies muss innerhalb des Schulsystems angelegt werden, unter anderem durch eine qualifizierte Vorbereitung des Übergangs von der Schule in den Beruf sowie eine enge Kooperation der Schule mit der Reha-Abteilung der Agentur für Arbeit. Dazu braucht es entsprechend geschulte Lehrkräfte und die Möglichkeit, eine Gruppe von Kindern mit Behinderung im Unterricht für die verschiedensten Bereiche des täglichen Lebens und des Arbeitslebens fit machen zu können. Das qualifizierte Übergangssystem der SBBZ darf nicht kaputt gemacht werden.

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen