Arbeitsgruppe „Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen“
- Angemessene Elternassistenz, für Eltern mit Behinderungen sowie Eltern, die Kinder mit Behinderungen haben (sowie Familien!).
- Erweiterte Betreuungsangebote, mehr inklusive Betreuungsangebote und ambulante, interdisziplinäre Teams auf der Kreisebene.
- Wohnformen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen: Spezielle und inklusive Wohnformen. Hier muss der Vorrang auf dem Ausbau inklusiver Wohnformen liegen.
- Zeitgemäße und ausreichende Angebote in der Kurzzeitpflege (zum Beispiel ambulante Angebote, für die gesamte Familie).
- Entwicklung von Beratungsangeboten, Stärkungs- und Peer-Programmen.
- Mehr Wohnformen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, insbesondere mit hohem Pflegebedarf, sind notwendig. Zu prüfen ist, welche Funktion das Land hier übernehmen kann.
- Mehr barrierefreie Beratungsstellen (Übersicht in Baden-Württemberg, Förderprogramme), Stärkungs- und Peer-Programme für Frauen.
- Schulung von Beratungsstellen im Umgang von Kindern mit Behinderung: Zu klären ist, welche Funktion das Land hier mitübernehmen kann.
- Die polizeiliche Kriminalprävention hat das Ziel, ihre Informationsangebote barrierefrei zu gestalten und setzt diese Ziele sukzessiv um.
- Sensibilisierung/ „Awareness“ für das Thema Sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen.
- Verstärkung der Prävention: Von Projekten zu Programmen.
- Beispiel: Präventionsprogramm „Sicher unterwegs“: Aufklärungsarbeit der Polizei zum Thema Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum.
- Im Landesrahmenvertrag ist derzeit die Finanzierung einer präventiv wirkenden Aufsichtsperson in einzelnen Einrichtungen nicht vorgesehen. Dies muss geändert werden.
- Alle Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen ein zeitgemäßes und aktuelles Gewaltschutzkonzept unter Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer (Menschen mit Behinderungen) erarbeitet haben, das allen bekannt ist.
- Der Schutz vor sexueller Gewalt und Missbrauch muss verstärkt werden. Bei diesen Angeboten muss Barrierefreiheit sichergestellt werden.
- Die Zahl der Opfer von Menschen mit Behinderungen ist im Hellfeld gering. Im Dunkelfeld könnte die Zahl erheblich höher liegen. Teilweise wird eine hohe Dunkelziffer an Gewaltdelikten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen an Bewohnerinnen und Bewohner angenommen. Dies gilt auch für Gewaltdelikten von Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner an Bewohnerinnen beziehungsweise Bewohner. Die Dunkelfeld-Forschung muss gezielt die betroffene Gruppe in den Blick nehmen. (Sinnvoll erscheint es, sich hier bei bundesweiten Vorhaben anzuschließen.)
- Aus heimrechtlicher Perspektive ermöglichen Wohnformen begünstigende Faktoren für die im Punkt oben genannte Art der Gewalt, da fest definierte Abhängigkeitsverhältnisse vorherrschen. Beschäftigte müssen bei einer gemeldeten Straftat, die gegen die Freiheit der sexuellen Selbstbestimmung verstößt, ein Tätigkeitsverbot erhalten.
- Einrichtungen müssen Gewaltschutzkonzepte erarbeiten/überarbeiten, die dem aktuellen Anspruch entsprechen, unter Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer.
- Wichtig: Es muss ein gewisses Bewusstsein geschaffen werden, dass diese Probleme existent sind und vielen Dimensionen erscheinen.
- Kleine Einrichtungen mit begrenzten Mitteln müssen in der Gewaltprävention sowie in der Umsetzung von Schutzkonzepten unterstützt werden.
Fachlich gut abgesicherte Konzepte zur selbstbestimmten Sexualität sind vorhanden. Sie müssen flächendeckend organisiert werden. Es bedarf entsprechender Angebote und Unterstützungsstrukturen.
Welche Art von ergänzenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten in der Spanne von Partnersuche und Kinderwunsch braucht es? Dies gilt es zu prüfen. Sobald die Elternschaft festgestellt ist, greifen die bewährten Strukturen. Es bedarf entsprechender Angebote und Unterstützungen.
Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen“
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Stärkung und Sicherheit von Frauen und Kindern
"Angemessene Elternassistenz, für Eltern mit Behinderungen sowie Eltern, die Kinder mit Behinderungen haben (sowie Familien!)."
Kommentar: Hier ist es hilfreich, wenn sich Angebote nicht gegenseitig ausschließen. Eine bewilligte Assistenz bedeutet auch, dass diese auch da sein muss, sonst kann die Teilnahme an außerschulischen
"Angemessene Elternassistenz, für Eltern mit Behinderungen sowie Eltern, die Kinder mit Behinderungen haben (sowie Familien!)."
Kommentar: Hier ist es hilfreich, wenn sich Angebote nicht gegenseitig ausschließen. Eine bewilligte Assistenz bedeutet auch, dass diese auch da sein muss, sonst kann die Teilnahme an außerschulischen Freizeitaktivitäten versagt werden.
"Entwicklung von Beratungsangeboten, Stärkungs- und Peer-Programmen."
Kommentar: Hierbei muss die Selbsthilfe als relevanter Akteur mitgedacht und mitgefördert werden.
HINWEIS: Dieser Kommentar wird von der Beteiligungsportal-Redaktion im Auftrag eines Nutzers veröffentlicht.
Einheitliche und klar Regeln für Hilfen und Unterstüzungsangebote
Besonders während der Corona-Pandemie gab es einen Ausfall vieler Betreuungsangebote und Therapien. Dadurch entstand für viele Eltern eine Mehrbelastung durch Pflege und finanzielle Probleme. Daher benötigen betroffene Familien, einheitliche und klare Regeln für Hilfen und Unterstützungsangebote, um Arbeit, Pflege und Kinderbetreuung zu vereinen.
Besonders während der Corona-Pandemie gab es einen Ausfall vieler Betreuungsangebote und Therapien. Dadurch entstand für viele Eltern eine Mehrbelastung durch Pflege und finanzielle Probleme. Daher benötigen betroffene Familien, einheitliche und klare Regeln für Hilfen und Unterstützungsangebote, um Arbeit, Pflege und Kinderbetreuung zu vereinen.
Beratungs- und Unterstützungsangebote bekanntmachen
Viele Eltern kennen nicht alle Beratungs- und Unterstützungsangebote. Informationen müssen publik gemacht und die Eltern erreicht werden (z.B. über Kinderärzte/-Kliniken, Jugendamt etc.)
Freizeitangebote
Zur Entlastung von Eltern gehört auch der Ausbau von inklusiven Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche.
Kinder mit Schwerst-Mehrfachbehinderung
Kinder mit Schwerstmehrfachbehinderung müssen beim Ausbau der Wohnformen und Betreuungsangeboten besonders mitgedacht werden, das sie oft durch das Raster fallen und die pflegenden Eltern einen besonderen Bedarf an Entlastung haben.
Aufklärung und Schutz
Es ist gut, dass das Land das Vorhaben hat Kinder, Frauen und Menschen mit Behinderung vor Missbrauch zu schützen. Wenn ein so privates Thema wie Sexualität schon gesellschaftlich debattiert wird, dann bitte umfassend. Es ist gut, dass Menschen mit Behinderung nicht länger von dieser Diskussion ausgeschlossen werden. Auch Menschen mit Behinderung
Es ist gut, dass das Land das Vorhaben hat Kinder, Frauen und Menschen mit Behinderung vor Missbrauch zu schützen. Wenn ein so privates Thema wie Sexualität schon gesellschaftlich debattiert wird, dann bitte umfassend. Es ist gut, dass Menschen mit Behinderung nicht länger von dieser Diskussion ausgeschlossen werden. Auch Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Sexualität.
Ausbau von Kurzzeitunterbringungsplätzen
Kurzzeitunterbringungsplätze für Menschen mit Behinderung in jedem Alter (d.h. Kinder sowie erwachsene Menschen mit Behinderung) müssen flächendeckend in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Hier benötigt es insbesondere auch solche Plätze, die den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit komplexen Behinderung und intensivem Assistenzbedarf
Kurzzeitunterbringungsplätze für Menschen mit Behinderung in jedem Alter (d.h. Kinder sowie erwachsene Menschen mit Behinderung) müssen flächendeckend in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Hier benötigt es insbesondere auch solche Plätze, die den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit komplexen Behinderung und intensivem Assistenzbedarf gut und bedarfgerecht entsprechen. Das Land sollte die Einrichtung solcher - manchmal auch solitärer - Einrichtungen flächendeckend unterstützen.
Elternschaft für Menschen mit Behinderung einfach möglich machen
Elternschaft muss für Menschen mit Behinderung unterschiedlicher Art einfach möglich werden, entsprechende Assistenzleistungen aus SGB IX und SGB VIII müssen einfacher verbunden und im Sinne der jeweiligen Familie bewilligt werden.
Die SGB VIII-Reform für inklusive Hilfen zur Erziehung nutzen
Im Rahmen der SGB VIII Reform müssen die Hilfen zur Erziehung im SGB VIII auch Familien mit Kindern mit Behinderung vollumfänglich zugänglich werden und in ihrer Ausgestaltung die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung berücksichtigen.
Kinderschutz inklusiv ausrichten
Kinderschutz muss inklusiv ausgestaltet werden und im grundsätzlich wirksame Regelungen und Präventionsmaßnahmen für ALLE Kinder umfassen. Hier muss besonders auf Kinder mit Behinderung und deren teilweise besonderen Herausforderungen (Barrierefreiheit bei den Mitteilungsmöglichkeiten, besondere Gefährdung nicht sprechender Kinder und Jugendlicher)
Kinderschutz muss inklusiv ausgestaltet werden und im grundsätzlich wirksame Regelungen und Präventionsmaßnahmen für ALLE Kinder umfassen. Hier muss besonders auf Kinder mit Behinderung und deren teilweise besonderen Herausforderungen (Barrierefreiheit bei den Mitteilungsmöglichkeiten, besondere Gefährdung nicht sprechender Kinder und Jugendlicher) eingegangen werden und diese Bedarfe in Kinderschutzregelungen integriert werden.