Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen“

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Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Stärkung und Sicherheit von Kindern und Frauen“

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

15. Kommentar von :REDAKTION BETEILIGUNGSPORTAL

Stärkung und Sicherheit von Frauen und Kindern

"Angemessene Elternassistenz, für Eltern mit Behinderungen sowie Eltern, die Kinder mit Behinderungen haben (sowie Familien!)."

Kommentar: Hier ist es hilfreich, wenn sich Angebote nicht gegenseitig ausschließen.  Eine bewilligte Assistenz bedeutet auch, dass diese auch da sein muss, sonst kann die Teilnahme an außerschulischen

"Angemessene Elternassistenz, für Eltern mit Behinderungen sowie Eltern, die Kinder mit Behinderungen haben (sowie Familien!)."
Kommentar: Hier ist es hilfreich, wenn sich Angebote nicht gegenseitig ausschließen.  Eine bewilligte Assistenz bedeutet auch, dass diese auch da sein muss, sonst kann die Teilnahme an außerschulischen Freizeitaktivitäten versagt werden. 

"Entwicklung von Beratungsangeboten, Stärkungs- und Peer-Programmen."
Kommentar: Hierbei muss die Selbsthilfe als relevanter Akteur mitgedacht und mitgefördert werden.

HINWEIS: Dieser Kommentar wird von der Beteiligungsportal-Redaktion im Auftrag eines Nutzers veröffentlicht.

14. Kommentar von :D.H.

Einheitliche und klar Regeln für Hilfen und Unterstüzungsangebote

Besonders während der Corona-Pandemie gab es einen Ausfall vieler Betreuungsangebote und Therapien. Dadurch entstand für viele Eltern eine Mehrbelastung durch Pflege und finanzielle Probleme. Daher benötigen betroffene Familien, einheitliche und klare Regeln für Hilfen und Unterstützungsangebote, um Arbeit, Pflege und Kinderbetreuung zu vereinen.

Besonders während der Corona-Pandemie gab es einen Ausfall vieler Betreuungsangebote und Therapien. Dadurch entstand für viele Eltern eine Mehrbelastung durch Pflege und finanzielle Probleme. Daher benötigen betroffene Familien, einheitliche und klare Regeln für Hilfen und Unterstützungsangebote, um Arbeit, Pflege und Kinderbetreuung zu vereinen.

13. Kommentar von :D.H.

Beratungs- und Unterstützungsangebote bekanntmachen

Viele Eltern kennen nicht alle Beratungs- und Unterstützungsangebote. Informationen müssen publik gemacht und die Eltern erreicht werden (z.B. über Kinderärzte/-Kliniken, Jugendamt etc.)

12. Kommentar von :D.H.

Freizeitangebote

Zur Entlastung von Eltern gehört auch der Ausbau von inklusiven Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche.

11. Kommentar von :D.H.

Kinder mit Schwerst-Mehrfachbehinderung

Kinder mit Schwerstmehrfachbehinderung müssen beim Ausbau der Wohnformen und Betreuungsangeboten besonders mitgedacht werden, das sie oft durch das Raster fallen und die pflegenden Eltern einen besonderen Bedarf an Entlastung haben.

10. Kommentar von :H. Kabelitz

Aufklärung und Schutz

Es ist gut, dass das Land das Vorhaben hat Kinder, Frauen und Menschen mit Behinderung vor Missbrauch zu schützen. Wenn ein so privates Thema wie Sexualität schon gesellschaftlich debattiert wird, dann bitte umfassend. Es ist gut, dass Menschen mit Behinderung nicht länger von dieser Diskussion ausgeschlossen werden. Auch Menschen mit Behinderung

Es ist gut, dass das Land das Vorhaben hat Kinder, Frauen und Menschen mit Behinderung vor Missbrauch zu schützen. Wenn ein so privates Thema wie Sexualität schon gesellschaftlich debattiert wird, dann bitte umfassend. Es ist gut, dass Menschen mit Behinderung nicht länger von dieser Diskussion ausgeschlossen werden. Auch Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Sexualität.

9. Kommentar von :Tränkle Paritätischer BW

Ausbau von Kurzzeitunterbringungsplätzen

Kurzzeitunterbringungsplätze für Menschen mit Behinderung in jedem Alter (d.h. Kinder sowie erwachsene Menschen mit Behinderung) müssen flächendeckend in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Hier benötigt es insbesondere auch solche Plätze, die den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit komplexen Behinderung und intensivem Assistenzbedarf

Kurzzeitunterbringungsplätze für Menschen mit Behinderung in jedem Alter (d.h. Kinder sowie erwachsene Menschen mit Behinderung) müssen flächendeckend in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen. Hier benötigt es insbesondere auch solche Plätze, die den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit komplexen Behinderung und intensivem Assistenzbedarf gut und bedarfgerecht entsprechen. Das Land sollte die Einrichtung solcher - manchmal auch solitärer - Einrichtungen flächendeckend unterstützen.

8. Kommentar von :Tränkle Paritätischer BW

Elternschaft für Menschen mit Behinderung einfach möglich machen

Elternschaft muss für Menschen mit Behinderung unterschiedlicher Art einfach möglich werden, entsprechende Assistenzleistungen aus SGB IX und SGB VIII müssen einfacher verbunden und im Sinne der jeweiligen Familie bewilligt werden.

7. Kommentar von :Tränkle Paritätischer BW

Die SGB VIII-Reform für inklusive Hilfen zur Erziehung nutzen

Im Rahmen der SGB VIII Reform müssen die Hilfen zur Erziehung im SGB VIII auch Familien mit Kindern mit Behinderung vollumfänglich zugänglich werden und in ihrer Ausgestaltung die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung berücksichtigen.

6. Kommentar von :Tränkle Paritätischer BW

Kinderschutz inklusiv ausrichten

Kinderschutz muss inklusiv ausgestaltet werden und im grundsätzlich wirksame Regelungen und Präventionsmaßnahmen für ALLE Kinder umfassen. Hier muss besonders auf Kinder mit Behinderung und deren teilweise besonderen Herausforderungen (Barrierefreiheit bei den Mitteilungsmöglichkeiten, besondere Gefährdung nicht sprechender Kinder und Jugendlicher)

Kinderschutz muss inklusiv ausgestaltet werden und im grundsätzlich wirksame Regelungen und Präventionsmaßnahmen für ALLE Kinder umfassen. Hier muss besonders auf Kinder mit Behinderung und deren teilweise besonderen Herausforderungen (Barrierefreiheit bei den Mitteilungsmöglichkeiten, besondere Gefährdung nicht sprechender Kinder und Jugendlicher) eingegangen werden und diese Bedarfe in Kinderschutzregelungen integriert werden.

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen