Arbeitsgruppe „Wohnen und Arbeit“
- Zentrales Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
- Arbeitsplätze müssen individuell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein und schließen unterstützende Assistenzen ein. Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen sollen die notwendige Flexibilität in Bezug auf Pausen und Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitszeitmodell haben. Jede Arbeitsstelle soll individuell an die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen angepasst werden (können).
- Für Menschen, die in ihrem Alltag beeinträchtigt sind, bedarf es einer individuellen Arbeitsassistenz und umfassender Barrierefreiheit. Wichtig ist, dass es Menschen gibt, die bei Bedarf anleiten und helfen können.
- Es muss darauf geachtet werden, dass der Übergang von Schule in den Beruf nicht automatisch einen Übergang in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) bedeutet.
- Für Menschen, die in Werkstätten arbeiten, muss es realistische Möglichkeiten zum Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt geben.
- Der Übergang von Schule in eine WfbM als Arbeitsort darf kein Automatismus sein.
- Auch in Werkstätten müssen leistungsgerechte Löhne bezahlt werden. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist wichtig, dass die erbrachte Arbeit auch gerecht entlohnt wird. Weil es hier keine eigene Zuständigkeit des Landes gibt, wäre gegebenenfalls eine Initiative auf Bundesebene zu prüfen.
- Die Öffnung der Werkstätten hin zum allgemeinen Arbeitsmarkt muss sichergestellt werden. Das Programm „Arbeit inklusiv“ muss entsprechend ausgerichtet werden.
- Sensibilisierung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Hierzu kann das peer-to-peer-Prinzip beitragen. (Beispiel: Annelie-Wellensiek-Zentrum für inklusive Bildung an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg, hier bringen sich qualifizierte Betroffene nach dem Prinzip „nicht ohne uns über uns“ in die Hochschullehre ein. Das Annelie-Wellensiek-Zentrum bietet darüber hinaus Veranstaltungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an.)
- Bundesweit wurden Ansprechstellen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eingerichtet. In Baden-Württemberg hat diese Aufgabe der Integrationsfachdienst beim KVJS übernommen. Diese Beratungsangebote müssen bekannter gemacht werden.
- Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im allgemeinen Arbeitsmarkt muss erhöht werden. Die Öffentliche Verwaltung muss die Fünf-Prozent-Quote erfüllen beziehungsweise übertreffen. Das Land muss seine Selbstverpflichtung, dieses Ziel zu übertreffen, einhalten.
- Bisher schaffen weniger als ein Prozent der Werkstattbeschäftigten einen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Quote muss höher werden. Auch Menschen die schwer mehrfach-behindert sind, müssen die Möglichkeit haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden.
- Menschen mit Behinderungen fehlt die Erfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, ihnen werden faktisch keine Wahlmöglichkeiten bereitgestellt, um sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuprobieren und eigene Wünsche und Interessen auszuformulieren. Ängste davor, die Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht bewältigen zu können, stellen ein reales Problem dar. Diese Ängste müssen ernst genommen werden.
- Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu machen und anerkannte Nachweise über ihre Kenntnisse zu erhalten, die einem möglichen Arbeitgeber vorgelegt werden können.
- Es sind angemessene Ausbildungsformen für Menschen mit Behinderungen notwendig und in den Ausbildungssystemen zu verankern. Hier geht es um die Flexibilisierung des Zeitrahmens (zum Beispiel Teilzeitausbildungen) und um anerkannte Abschlüsse unterhalb des Facharbeiterniveaus (für die es dann auch entsprechende Nachweise und Zeugnisse geben muss). Das muss nicht nur für die Ausbildung im dualen System, sondern auch für schulische Ausbildungsgänge gelten.
- Die Einführung einer Ebene unter dem „Fachpraktiker“ muss geprüft werden. Gegebenenfalls soll das Land darauf hinwirken, dass die Berufsbildungsordnung (Bundeszuständigkeit) entsprechend angepasst wird.
- Teilzeitausbildung noch bekannter machen.
- Angemessene Ausbildungsformen für Menschen mit Behinderung suchen und diese zertifizierbar machen. Nötig ist eine angemessene Berufsausbildung für Menschen, die die Vollqualifikation nicht erreichen können.
- Ziel ist, nicht auf das selbstbestimmte Leben in der eigenen Wohnung verzichten zu müssen: Menschen mit Behinderungen/Pflegebedarf sollen nicht auf ihre eigene Wohnung /ihren Wohnraum verzichten müssen.
- Es muss mehr Wohnraum für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Dabei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Anforderungen gibt, die durch die Form der Behinderung bestimmt werden. Das kann auch bedeuten, dass nicht in allen Fällen eine umfassende Barrierefreiheit notwendig ist.
- Dabei stellt sich die Frage, wie mit dem Wohnungsbestand umgegangen werden soll und wie hier ein Höchstmaß an Barrierefreiheit erreicht werden kann. Es geht darum, innovative, bezahlbare Varianten zu schaffen, auch Denkmalbauten sind in den Fokus zu nehmen.
- Wohnen muss neu gedacht werden: Es bedarf vielfältiger Wohnformen, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen – auch generationsübergreifend – unter einem Dach ermöglichen. Dazu soll Wohnraum flexibel gestaltet werden. Entsprechend der persönlichen Lebenslage sollen Leistungen buchbar sein, zum Beispiel die Inanspruchnahme einer häuslichen Pflege oder Assistenz.
- Es besteht ein Mangel an geeignetem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Die Anzahl der barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen muss erhöht werden. Deshalb soll nur barrierefreier Wohnraum staatlich subventioniert und öffentliche Grundstücke nur für barrierefreies Bauen zur Verfügung gestellt werden.
- Bedürfnisse unterschiedlicher Menschen sollen im Rahmen der Wohnraumoffensive abgebildet werden. Im Rahmen der Wohnraumoffensive sollen innovative Wohnformen, die bezahlbar und barrierearm sind, gefördert werden.
- Zukünftige Förderprogramme müssen zusätzlich das Förderkriterium der Inklusion enthalten.
- Ergänzung der sozialen Wohnraumförderung durch das Modell der ambulant betreuten Wohngemeinschaft, die von Seiten des SM gefördert wird.
- Die Definition von barrierefreiem Wohnraum ist nicht mehr zeitgemäß. Der Begriff der Barrierefreiheit muss praxisnah ausgelegt werden. Orientierung soll dabei sein, dass diese für die jeweilige Einzelperson bedarfsgerecht und bedarfsdeckend ist.
- Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit müssen in der Landesbauordnung verankert und dann von Bauträgern umgesetzt werden. Auf Letztere hat das Land aber keinen direkten Einfluss.
- Mehrfamilienhäuser ab einer Wohnungsanzahl von vier Wohnungen sollen für die Mieterinnen und Mieter umfassende Barrierefreiheit bieten. Davon profitieren auch Seniorinnen und Senioren.
- Das Thema „Umfassende Barrierefreiheit“ muss dringend in die Ausbildung von Stadtplanerinnen und Stadtplaner sowie Architektinnen und Architekten aufgenommen werden. Dabei muss es neben der reinen Wissensvermittlung auch um die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses und einer inklusiven Haltung gehen.
Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Wohnen und Arbeit“
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Wohnen und Arbeit
"Zentrales Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.“
Kommentar: Dauerhafte/Langfristige (finanzielle) Unterstützung für den Arbeitgeber bei Leistungsminderung auf Grund der Einschränkung des Arbeitnehmers trotz Unterstützung für den Arbeitnehmern (durch z.B. Arbeitsassistenz). Ziel muss dadurch sein,
"Zentrales Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.“
Kommentar: Dauerhafte/Langfristige (finanzielle) Unterstützung für den Arbeitgeber bei Leistungsminderung auf Grund der Einschränkung des Arbeitnehmers trotz Unterstützung für den Arbeitnehmern (durch z.B. Arbeitsassistenz). Ziel muss dadurch sein, beim Arbeitgeber die Bereitschaft den Headcount von Menschen mit Einschränkungen in seinem Unternehmen zu steigern.
"Sensibilisierung der Arbeitgeber*innen für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Hierzu kann das peer-to-peer-Prinzip beitragen."
Kommentar: Schaffung von relevanten (finanziellen) Anreizen für Arbeitgeber die bereit sind Menschen mit Einschränkungen zu beschäftigen.
"Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im allgemeinen Arbeitsmarkt muss erhöht werden. Die Öffentliche Verwaltung muss die 5%-Quote erfüllen bzw. übertreffen. Das Land muss seine Selbstverpflichtung, dieses Ziel zu übertreffen, einhalten.“
Kommentar: Der öffentliche Dienst darf nicht der „Parkplatz“ von Menschen mit Einschränkungen werden - es muss ebenso für die Privatwirtschaft verpflichtend gelten!
"Die Einführung einer Ebene unter dem "Fachpraktiker" muss geprüft werden. Ggf. soll das Land darauf hinwirken, dass die Berufsbildungsordnung (Bundeszuständigkeit) entsprechend angepasst wird.“
Kommentar: Die Fachpraktikerausbildung wird doch bereits an das Leistungsvermögen des Betroffenen individuell angepasst. Es darf keine Ebene unter dem „Fachpraktiker“ geben - es muss jeder leistungsstarke Fachpraktiker die Möglichkeit bekommen (mit den geforderten und bereits bestehenden Unterstützungen) eine Ausbildung für den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen (also die Ausbildung von dem der Fachpraktiker abgeleitet wurde) - eine Ebene unter dem Fachpraktiker führt ausschließlich zu einer Senkung des Lohnniveaus in der betroffenen Gruppe und wirk damit gegen die Idee von Inklusion!
"Es besteht ein Mangel an geeignetem Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Die Anzahl der barrierefreien und bezahlbaren Wohnungen muss erhöht werden. Deshalb soll nur barrierefreier Wohnraum staatlich subventioniert und öffentliche Grundstücke nur für barrierefreies Bauen zur Verfügung gestellt werden.“
Kommentar: Ja - ohne Zwang wird die Umsetzung nicht klappen. Allerdings muss auch bedacht werden, dass keine „Quartiere“ nur für Menschen mit Einschränkungen entstehen - Vielfalt und Inklusion wird nur erreicht, wenn dieser geschaffene neue Wohnraum für alle Menschen zugänglich und attraktiv ist.
"Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit müssen in der Landesbauordnung verankert und dann von Bauträgern umgesetzt werden. Auf Letztere hat das Land aber keinen direkten Einfluss.“
Kommentar: Eine verschärfte Bauordnung wird vom Land vorgegeben und muss umgesetzt werden.
"Mehrfamilienhäuser ab einer Wohnungsanzahl von vier Wohnungen sollen für die Mieter*innen umfassende Barrierefreiheit bieten. Davon profitieren auch Senior*innen.“
Kommentar: Statt „sollen“ MUSS hier „müssen“ stehen - durch „sollen“ wird sich die Situation nicht verändern!
HINWEIS: Dieser Kommentar wird von der Beteiligungsportal-Redaktion im Auftrag eines Nutzers veröffentlicht.
Forderungen die es aus meiner Sicht in punkto Inklusion umzusetzen gilt.
die Menschen mit Behinderungen zunächst von jeder Last, welche ein ähnlich sozialversicherungspflichtiges beschäftigungsverhältnis mit sich bringt befreien, das ähnlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis abschaffen und ein "echtes" sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis daraus entstehen lassen um dem Vorgänger
die Menschen mit Behinderungen zunächst von jeder Last, welche ein ähnlich sozialversicherungspflichtiges beschäftigungsverhältnis mit sich bringt befreien, das ähnlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis abschaffen und ein "echtes" sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis daraus entstehen lassen um dem Vorgänger nachzufolgen.
(Was natürlich auch die Auszahlung des Mindestlones vorraussetzt.)
Den Mindestlohn für Menschen mit Behinderung in Werkstätten einführen. Denn Menschen mit Behinderungen sind auch Menschen und keine "Menschen zweiter Klasse."
Die Behindertenwerkstatt endlich zu einem funktionierenden Vermittler behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt umfunktionieren und notfalls auch darüber wachen, dass jährlich mehr als 1% der Menschen mit Behinderung den Weg auf den ersten allgemeinen Arbeitsmarkt findet. Mir würde da z.B eine Quote von mindestens 30% im ersten Jahr vorschweben. Tendenz steigend.
Dafür sorgen dass sich keine Unternehmen mehr aus der mindestens 5% schwerbehinderten Arbeitnehmerquote herauskaufen können und bei dieser Gelegenheit am besten auch diese 5% auf, sagen wir, 20% im ersten Jahr erhöhen. Gleichzeitig allerdings dafür sorgen, dass den Unternehmen die Hilfsmittel, welche sie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benötigen, nötigsten falls auch vom Staat zur Verfügung gestellt werden. Dies sollte allerdings nicht gelten, wenn das jeweilige Unternehmen über einer bestimmten jährlichen Einkommensgrenze liegt.
Die Chance der Berufsbildungswerke mit berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, sowie anschließenden Ausbildungen besser nutzen, um Berufsbildungswerke als sich langfristig durchsetzender Faktor gegenüber der WfbM zu begreifen. Hierfür ist es aus meiner Sicht nötig eventuell auch mehr Berufsbildungswerke, eventuell auch vom Staat finanziert, neu zu bauen.
Damit dann in einem eventuell folgenden nächsten Schritt 50% oder mehr, der Menschen mit Behinderung in solchen Berufsbildungswerken ausgebildet werden. Mit diesen Voraussetzungen würde man es dann auch schaffen immer mehr Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nach und nach zu schließen.
Einen Teil der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen allerdings auch erhalten. Für all die Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt überfordert wären oder sich schlicht dort nicht wohlfühlen. In diesen Werkstätten dann allerdings ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen durchführen. Und so auch immer den jeweiligen Mindestlohn zugleich als (Minimumlohn) dort beibehalten.
Die Behindertenwerkstätten weg von einem kommerziellen Projekt und Konstrukt entwickeln und die Behindertenwerkstätten somit nicht versuchen lassen leistungsstarke Arbeitnehmer*innen an sich zu binden um Gewinne zu erwirtschaften, wie es aktuell noch der Fall ist. Jeder der gehen will, weil er sich dazu in der Lage fühlt, soll auch gehen können und darf unter keinen Umständen aufgehalten werden! Zur Not muss der Staat dies überwachen und gegebenenfalls auch der Behindertenwerkstatt gegenüber hart durchgreifen.
Unabhängige Beratungsstellen für potenziell willige Aussteiger aus Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, möglichst an jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderungen einrichten und nötigenfalls ebenfalls von Seiten des Staates fördern. Zusätzlich dazu eventuell auch von diesen Beratungsstellen ausgehend, mehrmals im Jahr stattfindende Beratungskurse, sowie Veranstaltungen zu diesen Themen an den Behindertenwerkstätten stattfinden lassen. Informationsmaterial zu diesem Thema dort auslegen. Die Möglichkeit dazu, eigene Beratungstermine mit den dort arbeitenden willingen Aussteigern zu machen, muss ebenfalls gegeben sein. Zusätzliche Förderungsprogramme und Maßnahmen für jede individuelle Person müssen auf Anfrage ebenfalls möglich sein.
Schon bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnis in einer Behindertenwerkstatt viel individueller auf jedes einzelne Individuum an sich separat schauen. Um dann mit ebenfalls regelmäßigen Planungsgesprächen über die Zukunft jedes einzelnen Klienten, realistisch aufzuzeigen, welche Möglichkeiten des Aufstiegs, in jedem einzelnen Fall, möglich wären. Auch innerhalb einer Behindertenwerkstatt, wenn diese Person in der Behindertenwerkstatt bleiben möchte. Damit die betroffene Person Kenntnis darüber erlangen kann. Beim Annehmen des Klienten, eines solchen, in den Gesprächen besprochenen Angebotes, muss die Behindertenwerkstatt und das Personal in der Lage sein, umgehend und unverzüglich mit der vorgeschlagenen Maßnahme beginnen zu können.
HINWEIS: Dieser Kommentar wird von der Beteiligungsportal-Redaktion im Auftrag eines Nutzers veröffentlicht.
Wohnen und Arbeiten
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg hat sich intensiv mit den Vorschlägen zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK befasst (in Videokonferenzen, Kaffeerunden, Einzelgespräche, usw.). Insgesamt haben sich rund 150 Menschen mit komplexen Behinderungen sowie deren Angehörige
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg hat sich intensiv mit den Vorschlägen zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK befasst (in Videokonferenzen, Kaffeerunden, Einzelgespräche, usw.). Insgesamt haben sich rund 150 Menschen mit komplexen Behinderungen sowie deren Angehörige (v.a. Eltern, Geschwister) beteiligt. Im Einzelnen:
Wohnen
„Nur barrierefreie Wohnungen sind nachhaltig.“
Bislang müssen nur ein Teil der Wohnungen barrierefrei sein. Das reicht nicht aus. Alle Wohnungen müssen barrierefrei gebaut werden.
Bestehende Standards dürfen nicht reduziert werden. Manche Politiker fordern dies mit dem Argument der Kosten. Barrierefreies Bauen kostet kaum mehr. Das ist durch Untersuchungen belegt.
Wir brauchen auch mehr barrierefreie Wohnungen (DIN 18040-2 mit Merkmal R).
Arbeiten
Es muss mehr inklusive Arbeitsplätze geben. Wir unterstützen die Vorschläge.
Wir wollen aber auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen als Angebot erhalten, weil nicht alle Menschen mit Behinderungen den Sprung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen – auch nicht mit Unterstützung. Wir wollen auch arbeiten und haben Angst, dass wir sonst ganz raus sind. Arbeit ist für uns wichtig, weil wir da andere Menschen treffen.
Schwerpunkt Wohnen
Bei der Bewertung der einzelnen Kriterien einer Wohnung zur Preisermittlung im Mietspiegel ist die Barrierefreiheit deutlich zu gering bewertet. Es ist für Wohnungsbauer bisher attraktiver (weil zu höheren Mieten führend), die Fußbodenbelagsqualität zu erhöhen, als Maßnahmen der Barrierefreiheit vorzunehmen. Dies als ein Beispiel dafür, dass
Bei der Bewertung der einzelnen Kriterien einer Wohnung zur Preisermittlung im Mietspiegel ist die Barrierefreiheit deutlich zu gering bewertet. Es ist für Wohnungsbauer bisher attraktiver (weil zu höheren Mieten führend), die Fußbodenbelagsqualität zu erhöhen, als Maßnahmen der Barrierefreiheit vorzunehmen. Dies als ein Beispiel dafür, dass wirklich an vielen Stellschrauben zu drehen ist, um das Thema Wohnen für Menschen mit Behinderung in Zukunft besser zu ermöglichen.
bereich arbeit
Es ist gut, das zentrale Ziel der Arbeit von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Leitmotiv zu betonen. Es ist erfreulich, dass die Thesen die Existenzberechtigung von Werkstätten nicht in Frage stellen. Für die Zukunft würde ich mir einen Dialog aller Beteiligten (Werkstatt-Rät*innen, Werkstatt-Träger, KVJS,
Es ist gut, das zentrale Ziel der Arbeit von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Leitmotiv zu betonen. Es ist erfreulich, dass die Thesen die Existenzberechtigung von Werkstätten nicht in Frage stellen. Für die Zukunft würde ich mir einen Dialog aller Beteiligten (Werkstatt-Rät*innen, Werkstatt-Träger, KVJS, Leistungsträger, Politik, Wirtschaft, ...) wünschen, um die Verzahnung der verschiedenen "Anbieter" von Arbeitsplätzen (Werkstätten, Inklusionsbetriebe, Unternehmen mit geförderten Arbeitsplätzen) zu forcieren. Dabei müssen sich alle bewegen: Die Werkstattträger mit großen Anstrengungen, die Übergänge auf den allg. Arbeitsmarkt zu fördern und ermöglichen. Die Leistungsträger und die Politik mit deutlich größeren Anreizen als heute für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen (dauerhaftes Jobcoaching, hohe und nicht-degressive Lohnkostenzuschüsse als Positivanreiz, höhere Ausgleichsabgabe als Negativanreiz). Und die Unternehmen in ihrer Bereitschaft, sich auf Menschen mit Behinderung als Arbeitnehmer*innen einzustellen und einzulassen.
Bei dieser Ausrichtung auf den allg. Arbeitsmarkt bleibt es die Aufgabe aller Beteiligten am Arbeitsplatzangebot Werkstätten, diese zu einem guten Ort für Arbeit zu machen. Mit fairen Löhnen, mit attraktiven Arbeitsangeboten, mit guter Beteiligung, mit echter Teilhabe am Arbeitsleben, auch wenn es der zweite Arbeitsmarkt ist. Ob Beschäftigung im sog. ersten oder zweiten Arbeitsmarkt: Entscheidend ist das Glück der jeweiligen Arbeitnehmer*in an ihrem Arbeitsplatz.
Dafür ist eine Beteiligung der Werkstatt-Rät*innen in der öffentlichen Diskussion über die zukünftige Ausrichtung von Werkstätten wichtig. Diese Diskussion wird geprägt von Menschen mit einer Körperbehinderung. Die große Zahl von Arbeitnehmer*innen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung hat eine geistige oder psychische Behinderung. Ihre Sicht auf die Arbeitswirklichkeit in den verschiedenen Arbeitsmärkten ist von vielfältigen Erfahrungen geprägt, die es wahrzunehmen und zu berücksichtigen gilt.
Begleitung am Arbeitsplatz
Junge Menschen mit Lernbehinderungen brauchen nach der beruflichen Ersteingliederung am allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin fachliche Unterstützung und Begleitung, damit ihr neuer Lebensabschnitt erfolgreich starten und erfolgreich bleiben kann. Nur eine kleine Gruppe bewältigt diese Hürde an der sog. „zweiten Schwelle“ mit Hilfen aus dem
Junge Menschen mit Lernbehinderungen brauchen nach der beruflichen Ersteingliederung am allgemeinen Arbeitsmarkt weiterhin fachliche Unterstützung und Begleitung, damit ihr neuer Lebensabschnitt erfolgreich starten und erfolgreich bleiben kann.
Nur eine kleine Gruppe bewältigt diese Hürde an der sog. „zweiten Schwelle“ mit Hilfen aus dem persönlichen Umkreis, in der Regel ist eine Begleitung durch den Integrationsfachdienst für einen längeren als seither üblichen Zeitraum erforderlich. Ein Ansprechpartner zur Unterstützung bei den unterschiedlichsten Veränderungen und bei Krisen wird dauerhaft benötigt.
Ziel dieser fachlichen Unterstützung und Begleitung ist die Stabilisierung der Beschäftigung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit.
Berufsbildungsgesetz ausschöpfen
Die Möglichkeiten des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zur Ausbildung von Fachpraktikern in Berufen nach § 66 BBiG/§ 42m HwO müssen insbesondere für lernbehinderte Jugendliche besser ausgeschöpft werden, damit qualifizierte Berufstätigkeit auch dort gelingt, wo Vollberufe ihre Grenzen haben. In der Praxis haben junge Menschen oft nicht die
Die Möglichkeiten des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zur Ausbildung von Fachpraktikern in Berufen nach § 66 BBiG/§ 42m HwO müssen insbesondere für lernbehinderte Jugendliche besser ausgeschöpft werden, damit qualifizierte Berufstätigkeit auch dort gelingt, wo Vollberufe ihre Grenzen haben.
In der Praxis haben junge Menschen oft nicht die Möglichkeit zur Ausbildung in ihrem Wunschberuf, auch wenn jede Ausbildung theoriereduziert ausgebildet werden könnte.
DIKBW setzt sich für Ergänzung des Landesaktionsplans ein: Schaffung von zusätzlichen 5000 Wohnungen für Menschen mit Behinderungen bis 2025 und notwendige Begleitmaßnahmen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Möglichkeit, das Diskussionspapier zur Fortschreibung des LAP BW kommentieren zu dürfen. Als Verband von Leistungserbringern im Rahmen vielfältigster Wohnangebote für Menschen mit Behinderung, die sich in der Ausweitung ambulant betreuter Wohnformen und im Bereich des selbstbestimmten Lebens
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Möglichkeit, das Diskussionspapier zur Fortschreibung des LAP BW kommentieren zu dürfen.
Als Verband von Leistungserbringern im Rahmen vielfältigster Wohnangebote für Menschen mit Behinderung, die sich in der Ausweitung ambulant betreuter Wohnformen und im Bereich des selbstbestimmten Lebens in eigenen Wohnen sehr intensiv engagieren, möchten wir die erarbeitete Schwerpunktzielsetzung durch folgende Punkte und Anmerkungen ergänzen:
• Der im Schwerpunktkatalog zentral platzierte Forderung nach Schaffung von mehr barrierefreiem Raum an Wohnungen sollte u.E. mit einer messbaren Zielsetzung hinterlegt werden. Nach unseren Erfahrungen mit den Nachfragen nach unterstütztem Wohnen und auch vorliegenden Studien, erscheint uns wichtig, die Forderung wie folgt zu präzisieren:
Durch geeignete politische und wirtschaftliche Rahmensetzungen sollen bis zum Jahr 2025 zusätzlich 5.000 barrierefreie und bezahlbare Wohnungen in Baden-Württemberg geschaffen werden, um den besonderen Bedarf der Menschen mit Behinderung an Wohnraum für ein eigenständiges Leben zu decken und deren Benachteiligung in diesem Lebensbereich zu überwinden.
Diese konkretisierte Forderung ist auch vor dem Hintergrund zu verstehen, dass eine erhebliche Zahl an Menschen mit Behinderung mit sehr hohen Unterstützungsbedarfen, für die der Verband der Komplexeinrichtungen der Behindertenhilfe bzw. seine 18 Mitgliedseinrichtungen differenzierte Unterstützungs-Angebote bereithalten, - ungeachtet ihrer Schwerstmehrfach-Behinderungen und ihres ausgeprägten Unterstützungsbedarfs, den Wunsch nach einem eigenständigen Leben in einer eigenen Wohnung haben. Bereits Art. 19 UN-BRK garantiert auch diesen Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben in eigenem Wohnraum. Auch jene Menschen mit Behinderungen, die heute noch in sog. besonderen Wohnformen in größeren Gruppen leben, haben laut UN-Behindertenrechtskonvention und SGB IX das Recht, selbst zu entscheiden, wo, wie und mit wem sie wohnen und leben wollen. Vorgegebene Wohnstrukturen, die sich ehemals in stationäre wie ambulante Einheiten, aufteilten, müssen entsprechend der UN-BRK der Vergangenheit angehören.
Es sind aber gerade auch diese Menschen, die in der Konkurrenzsituation um die wenigen bezahlbaren Miet-Angebote auf dem angespannten Wohnungsmarkt besonders schlechte Karten haben:
• Sie haben besondere Anforderungen wie z.B. Barrierefreiheit und gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
• Sie sind bei der Wohnungssuche auf umfassende Assistenz angewiesen
• Viele Vermieter haben nach wie vor Vorbehalte, an Menschen mit Behinderung zu vermieten
• Die erstattbaren Miethöhen sind vom Sozialhilfeträger auf einem sehr niedrigen Niveau gedeckelt
In den Landesaktionsplan müssen folgende Maßnahmen mit aufgenommen werden, die zur Erreichung dieses oben präzisierten zentralen Zieles ergriffen werden:
1. Auf kommunaler Ebene werden konkrete Verfahren entwickelt, wie Menschen mit Behinderung im Wettbewerb um kostengünstigen Wohnraum ausreichend berücksichtigt werden.
3. Für kommunale Quartiersentwicklungsprojekte/Quartiersplanungen wird in den Landesförderprogrammen eine angemessene Quote an anteiligem Wohnraum für Menschen mit Behinderung festgelegt wird.
4. Es werden landesrechtlich Regelungen geschaffen, wonach öffentliche Bauherren dazu verpflichtet werden, bei ihren Vorhaben die DIN-Norm für Barrierefreiheit/Barrierearmut zu erfüllen.
5. Die nach WTPG bestehenden (bau)ordnungsrechtlichen Anforderungen, die sich auf die Schaffung und den Betrieb von ambulant betreuten Wohngemeinschaften beziehen, werden überprüft und gelockert, um personenkreisabhängig nicht nur den Neubau von entsprechenden Wohnungen zu beschleunigen, sondern deren Realisierung in Bestandswohnungen, die keine modernen Bauzuschnitte haben, zu ermöglichen.
6. Die beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen angesiedelte Landeswohnraumförderung wird auch sämtliche Arten von Wohnungsangeboten, in denen eine oder mehrere MmB zusammen lebend unterstützt werden, erweitert. Der bisherige Ausschluss von zentralen Teilen von ambulant betreuten Wohngemeinschaften aus der allgemeinen sozialen Wohnungsbau-Förderung wird aufgrund seines Verstoßen gegen die Antidiskriminierungsregeln der UN-BRK abgeschafft. Die allgemeine Förderung wird auch auf solche Personen in Gemeinschaft ausgelegt, die ihre Haushaltsführung nur mit Unterstützung selbstbestimmt vornehmen können. Auch jene Menschen mit hohen Teilhabebedarfen, die in ambulant betreuten Wohnformen leben wollen, sind Bürger dieses Landes wie Du und ich, weshalb auch deren Wohnziele in gleicher Form unter die allgemeine Landesförderung fallen müssen.
Die bisherige und finanziell unzureichend ausgestattete Sonderwohnförderung, die bis dato beim MSI angesiedelt ist, wird wiederum abgeschafft. Baden-Württemberg bekennt sich dazu, dass es gerade bei der Verfolgung des zentralen und existentiell für die MmB wichtigen Ziel des ausreichenden Wohnungsraum keine konkurrierenden und ungeeigneten Fördersysteme mehr gibt, die MmB als eine Sondergruppe behandeln und damit exkludierenden Charakter haben. Eine gesonderte Steuerung der Wohnungsentwicklung für MmB durch das MSI ist weder inhaltlich noch finanziell gerechtfertigt.
Auch die MmB, die mit hohen Teilhabebedarfen in ABWGen leben wollen, bekommen mit der Einbeziehung in die allgemeine Wohnraumförderung als Bürger die selbe Möglichkeit wie alle anderen Bürger auch, an dem - im Gegensatz zum bisherigen MSI-Fördertopf - seit 2014 mittlerweile versechsfachten Wohnraum-Förderpaket teilzuhaben.
Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus werden die unter dem Dach der allgemeinen Landeswohnraumförderung anzusiedelnden Förderprogramme für Wohnungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für solche Leistungsanbieter der Eingliederungshilfe geöffnet, die auch einen entsprechenden Bau solcher Wohnungen realisieren wollen.
Die spezielle Programme fördern auch die Schaffung von notwendigen Sonderinfrastrukturen innerhalb der Wohnungen, die zur Erbringung von Assistenzleistungen für MmB notwendig sind.
7. Für private und öffentliche Investoren werden nachhaltige Förderanreize geschaffen, um Wohnraum für Menschen mit Behinderung zu schaffen.
8. Baden-Württemberg setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass der Mieterschutz von Menschen mit Behinderung bei Zwischenmietverhältnissen, an denen Einrichtungsträger beteiligt sind nicht schlechter ist, als der von Menschen ohne Behinderung in „normalen“ Mietverhältnissen.
9. … dass die Lobby von Menschen mit Behinderung beim Thema „Wohnraum“ durch geeignete Beteiligungsverfahren gestärkt wird und MmB die Möglichkeit erhalten, ihre Interessen zu vertreten.
Die mit den vorgenannten Maßnahmen verbundene Beschleunigung des Wohnungsbau ist nicht nur ein nachhaltiger Beitrag für das politische Ziel einer Wohnraumoffensive, sondern auch für die Umsetzung des Ende 2020 beschlossenen Rahmenvertrags zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene. Hierfür braucht es finanzielle Anreize, rechtliche Impulse und weitere Rahmensetzungen seitens des Landes.
DIKBW - Verband der Komplexeinrichtungen Baden-Württemberg
Dr. Peter Krause
Geschäftsführer
Wohnformen
Auch Menschen mit Lernbehinderung benötigen Wohnformen, in denen sie einerseits in ihren eigenen vier Wänden leben und andererseits Gemeinschaft erfahren können.
Bildungsurlaub
Auch Menschen mit Lernbehinderung müssen darüber informiert werden, dass sie ein Recht auf Bildungsurlaub haben. Damit Menschen mit Lernbehinderung ihr Recht auf Bildungsurlaub wahrnehmen können, braucht es adäquate Angebote. Würden diese Voraussetzungen geschaffen, wären sie ein Baustein dafür, dass auch Menschen mit Lernbehinderung lebenslang
Auch Menschen mit Lernbehinderung müssen darüber informiert werden, dass sie ein Recht auf Bildungsurlaub haben. Damit Menschen mit Lernbehinderung ihr Recht auf Bildungsurlaub wahrnehmen können, braucht es adäquate Angebote. Würden diese Voraussetzungen geschaffen, wären sie ein Baustein dafür, dass auch Menschen mit Lernbehinderung lebenslang lernen können.