Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
- Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) hat außerdem viele weitere Ausbildungsangebote, die bislang jedoch optional angeboten werden. Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen sollen unter anderem sein: Barrierefreiheit, mögliche Nachteilsausgleiche, mögliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit Schulbegleitung, Sensibilisierung im Umgang mit Kindern mit unterschiedlichen Bedarfen).
- Erzieherinnen und Erzieher sollten verpflichtende Fortbildungsangebote zum Thema Inklusion erhalten. Dabei betrifft das bereits tätige als auch angehende Erzieherinnen und Erzieher.
- Fundierte Beratung schaffen: Umfassende Rechts- und Lebensberatung für Menschen mit Behinderungen; Special-Needs-Beraterinnen und Berater etablieren; Expertinnen- und Expertenwissen der Betroffenen und ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer nicht nur wertschätzen, sondern in bezahlte CareArbeit überführen.
- Es muss konkrete überprüfbare Zielzahlen geben (die auf allgemein zugänglichen Daten, zum Beispiel des Statistischen Landesamts bzw. der Bildungsberichterstattung) beruhen. Die Verständigung über eine Datenbasis ist als erster Schritt wichtig.
- Dazu gehört insbesondere die Erarbeitung einer gemeinsamen Datenbasis über Inklusion in den verschiedenen Bereichen (zum Beispiel Inklusion im Vorschulalter).
- Die gemeinsamen Zahlen sollen dann zur Fortschrittsmessung verwendet werden.
- Hier hat das Kultusministerium bereits zugesagt, einen Vorschlag vorzulegen. Damit soll das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) beauftragt werden.
- Ein Grundproblem sind unterschiedliche und teilweise geteilte und/oder gemeinsame Zuständigkeiten. Deshalb ist es das Ziel sein, in einer gemeinsamen Aktion zwischen Kultusministerium (KM) und Schulträgern landesweit vergleichbare/gleiche Bedingungen herzustellen (Schnittstelle zu „Schul- bzw. Kitaträgern“ und Kommunen). Diese Einbindung weiterer Akteure für Abstimmungsprozesse im Sinne von inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung ist zwingend notwendig. Einbezogen werden müssen auch die Vertreterinnen und Vertreter von Kindern mit Behinderungen (betroffenen Eltern).
- Nötig ist ein Abstimmungsprozess zwischen Schulverwaltung, Schul- und Kitaträgern, Kostenträgern, Eltern und Kindern im Sinne von inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung.
- Ziel ist es, eine landesweite Harmonisierung und Verbesserung der inklusiven Situation im Sinne der UN-BRK zu erreichen.
- Deutsche Gebärdensprache soll als Wahl-Pflichtfach als Pilot in Schulen intergiert werden.
- Ziel ist es, multiprofessionelle Teams über die Grundschule und dann die Sekundarstufe 1 in die Fläche zu bringen.
- Es besteht beim Ziel, die multiprofessionellen Teams in die Fläche zu bringen, der Bedarf nach konkreten, überprüfbaren Zielzahlen. In diesem Zusammenhang ist die Einhaltung bestehender gesetzlicher Standards zu überprüfen.
- System der Behindertenbeauftragten bei den Stadt- und Landkreisen muss noch stärker im Sinne der Informationsvermittlung zu Beratungsangeboten genutzt und dann als Infoangebot verstetigt werden.
- Die Inklusion im Kitabereich muss vorangebracht werden, und bei Personalmaßnahmen muss diese stets beachtet werden.
- Herantragen von Infos bezüglich der Frühförderung bzw. der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) an Eltern (Infos von Klinik, Kinderarzt, Kita).
- Ziel muss sein, dass alle Kinder unabhängig von Art der Behinderung zusammen betreut werden und jedes Kind die benötigte Unterstützung erhält. Kitas mit inklusiver Einrichtung müssen flächendeckend ausgebaut werden und Teil der kommunalen Planung werden.
- Die einzubringenden Ressourcen durch die KITAs sollen durch das Land refinanziert werden und damit unter Garantie stehen.
- Schulkindergärten sollen weiterentwickelt werden in Beratungszentren und die Überführung in Regeleinrichtungen soll gefördert werden, sodass bis 2028 eine Überführung reibungslos vonstattengehen kann. Kommunen sollen dabei die finanziellen Ressourcen für das Vorhaben aufbringen. Damit die Kommunen nicht überlastet werden, ist eine Refinanzierung durch das Land erforderlich.
- Alle Kinder, die in einen inklusiven Kindergarten integriert werden, sollen so unterstützt werden wie in einem Schulkindergarten. Das bedeutet, das für Kinder mit Behinderungen dieselben finanziellen Mittel eingesetzt werden wie in einem Schulkindergarten. Perspektivisch ist das Ziel, die zwei parallellaufenden Systeme in eines zu überführen.
Zum Übergang zwischen Kita und Grundschule beziehungsweise zwischen SEK 1 und SEK 2: Das Übergangsmanagement ist gerade in diesem Bereich stark verbesserungswürdig. Im Bereich Kita und Grundschule ist es auch deshalb so wichtig, da in jenem Bereich grundlegende Entscheidungen für die jeweilige persönliche Bildungsbiografie fallen.
- Jedes Kind muss unabhängig von Art und Umfang der Behinderung das Recht auf gleiche Schulbildung haben. Alle Kinder müssen in ihrem Sozialraum wohnortnah inklusiv beschult werden können und ihnen muss die entsprechende Unterstützung geboten werden. An Regelschulen müssen Ressourcen strukturell verankert werden und ein multiprofessionelles Team bestehend aus sonderpädagogischen Fachkräften, Lehrkräften, therapeutischen Fachkräften, FSJ- beziehungsweise Bundesfreiwilligendienstleistenden, sowie Krankenpflegepersonal aufgestellt werden.
- Die stärkere Einbindung der SBBZ mit entsprechend mehr Stunden muss als Maßnahme erfolgen, damit sie aufsuchende pädagogische Unterstützung leisten können. Idealerweise haben 50 Prozent aller Regelschulen in BW mindestens eine Schülerin oder einen Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch. Zudem soll in jedem Siedlungsraum mindestens eine Grundschule mit einem inklusiven Bildungsangebot angesiedelt sein.
- Einrichtung eines übergreifenden Ansprechpartners im Kultusministerium für die Schulen zum Thema Barrierefreiheit an Schulen.
- Die Bereitstellung von Lernmitteln im Zuge der Lernmittelfreiheit sowie von individuellen Hilfsmitteln muss gewährleistet sein. Das Inklusionsbudget sollte erweitert beziehungsweise aufgestockt werden, damit auch Kinder, die zwar keinen sonderpädagogischen Förderbedarf, aber einen behinderungsbedingten Mehrbedarf haben, niederschwellig unterstützt werden können. Die Nutzung von digitalen Angeboten und Medien muss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben barrierefrei möglich sein.
- Bis 2028 muss die Exklusionsquote um 25 Prozent gesenkt werden, das bedeutet, dass mehr Kinder inklusiv unterrichtet werden.
- Laut Schulgesetz ist kein zieldifferenter Unterricht mehr möglich für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, weshalb zwangsweise die Rückkehr in die Sonderschulen erfolgt. Daher soll die Oberstufe (Sekundarstufe I und II) für zieldifferente Gruppen geöffnet werden.
- Teilbereiche in der Ausbildung müssen dringend mehr Anerkennung bekommen. Es geht den Menschen nicht nur um die Verwertbarkeit, sondern auch um die Anerkennung. Das Ausbildungssystem muss feingliedriger und individueller werden, sodass gesammelte Module in einer theoriereduzierten Ausbildung dennoch einen verwertbaren Abschluss ergeben.
- Der Übergang zwischen Schule und Arbeit muss verstärkt in den Blick genommen werden. Betriebe und Firmen sollten informiert werden. Jugendliche, die den Übergang von Schule in Berufsleben verwirklichen, sollten mehr Anerkennung zukommen.
- Zusammenarbeit/Angrenzung zwischen Schulverwaltung und Eingliederungshilfe sowie Entwicklung einer einheitlichen Orientierungshilfe für BW.
- Auf dem Bildungsserver soll zu einem für die Schulen aber auch für die Eltern eine Seite errichtet werden, auf denen Best-Practice Beispiele von Schulen vorgestellt werden, in denen Inklusion bereits gelebt wird.
- Entlastung von Lehrkräften, damit erfolgreiche Inklusion gelingen kann, stundenweise Doppelbesetzung in der Grundschule.
- Errichtung eines landesweiten Pools, in dem sich Inklusionskräfte mit Kapazitäten und Einsatzwunsch registrieren können und aus dem die Schule auswählen kann.
- Die Ganztagsbetreuung muss ausgebaut werden. Es bedarf alternativer Angebote für Kinder, die inklusiv beschult werden, für die jedoch ein ganzer Tag zu lang ist. Eine mögliche Entlastung wären zusätzliche Ruheräume.
- Ausbau der Ferienbetreuung für Kinder die inklusiv beschult sind und Kinder, die das SBBZ besuchen.
- Manche Teilnehmerinnen und Teilnehmer fordern ein Moratorium für den SBBZ-Neubau zugunsten inklusiver Schulen.
- Bei der Renovierung von Schulen Barrierefreiheit mitdenken → Sensibilisierung der Schulträger.
- Die Inklusion in weiterführenden Schulen soll ausgebaut werden. Dabei sollen Bildungspläne den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler entsprechend angepasst werden.
- Es müssen regelmäßige Informationsveranstaltungen oder Beratungsangebote für Eltern mit einem Kind mit Inklusionsbedarf angeboten werden.
- Es ist zu klären, inwieweit Inklusionsstandards als Anforderung in öffentliche Förderprogramme für kulturelle Einrichtungen im Themenbereich aufgenommen werden können.
- Auftritts- und Darstellungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung müssen verbessert werden.
- Gerade im Kunstbereich ist es wichtig, Bühnen zu schaffen, die Inklusion auch für behinderte Künstlerinnen und Künstler ermöglicht.
- Suche nach Möglichkeiten, inklusive Projekte im Kultur- und (Hoch-)Schulbereich öffentlich wirksam darzustellen.
- Die Beschäftigung von und die Kooperation mit Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen muss deutlich mehr Eingang in die Kulturprogramme des Landes Baden-Württemberg finden. Hierbei ist das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg als Fachstelle für Beratung, Vernetzung, Qualifizierung und Wissenstransfer im Bereich außerschulische kulturelle Bildung einzubeziehen.
- Museen (in Landeszuständigkeit) sind Vorreiter: beispielsweise durch eine dichte Abdeckung mit Leihrollstühlen in den jeweiligen Häusern, dem Angebot einer barrierefreien Homepage beziehungsweise weiteren Anstrengungen im Bereich barrierefreier Digitalisierung.
- Der Ausbau und die Förderung von umfassend barrierefreien und inklusiven Kulturangeboten und Kulturstätten wird vorangetrieben und gestärkt.
- Der Europäischer Kultur- und Erfahrungsaustausch sollte verstärkt in den Vordergrund rücken und das Land soll sich für eine Ausweitung der inklusiven EU-Programme (wie zum Beispiel Erasmus) engagieren.
- Vorhalten einer Toilette für Alle in allen Kultureinrichtungen.
- Denkmalschutz muss umfassende Barrierefreiheit mitdenken.
Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Bildung und Kultur
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg hat sich intensiv mit den Vorschlägen zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK befasst (in Videokonferenzen, Kaffeerunden, Einzelgespräche, usw.). Insgesamt haben sich rund 150 Menschen mit komplexen Behinderungen sowie deren Angehörige
Der Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg hat sich intensiv mit den Vorschlägen zur Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK befasst (in Videokonferenzen, Kaffeerunden, Einzelgespräche, usw.). Insgesamt haben sich rund 150 Menschen mit komplexen Behinderungen sowie deren Angehörige (v.a. Eltern, Geschwister) beteiligt. Im Einzelnen:
Bildung und Kultur
„Sonderschulkindergärten müssen Angebote in der vorschulischen inklusiven Kitalandschaft bleiben. Schulkindergärten dürfen nicht abgeschafft werden.“
Kinder mit komplexen Behinderungen werden zunehmend von den Regelkindergärten abgelehnt. Kinder mit besonderen Bedarfe brauchen von klein auf eine gute Förderung und die Begegnung mit anderen Kindern. Das bieten die Schulkindergärten. Viele freie Träger von Schulkindergärten arbeiten seit vielen Jahren und Jahrzehnten inklusiv, da sie auch Kinder ohne Behinderung aufnehmen. Nur die Schulkindergärten in öffentlicher Trägerschaft hinken dieser Entwicklung hinterher, weil sie es nicht dürfen. Schulkindergärten müssen sich weiterentwickeln. Viele Kinder mit komplexen Behinderungen brauchen für ihre Entwicklung die kleinen Gruppen, ein interdisziplinäres Fachkräfteteam.
„Inklusion in Kitas gelingt nur, wenn es dort auch kleine Gruppen und feste Inklusionsbegleiter gibt.“
Die Kommunen fordern aktuell die Absenkung der Standards wie größere Gruppen, weil Personal fehlt. Eltern behinderter Kinder erleben derzeit oft, dass ihre Kinder nicht aufgenommen werden, weil es zu wenig Plätze gibt. Das ist für die Familien bitter. Und die Kinder können alternativ auch keinen Schulkindergarten besuchen, weil diese nicht mehr Plätze anbieten dürfen. Die Kinder sind die Leidtragenden und sind zuhause. Das darf nicht sein. Ganz schwierig ist auch, dass Inklusionsbegleiter immer nur über die Eingliederungshilfe gezahlt wird und zwar im Einzelfall für ein Kind mit Behinderung. Viele Kitas sagen, dass das Kind mit Behinderung nur kommen darf, wenn der Inklusionsbegleiter dabei ist. Das ist unfair. Daher fordern wir, dass Inklusionsbegleiter bei der Kita angestellt sind und dann einfach da sind.
„Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sind wichtige Angebote in einer inklusiven Schullandschaft.“
Wir wollen frei wählen, ob wir eine allgemeine Schule oder ein SBBZ besuchen. Es muss die Durchlässigkeit der Systeme bleiben. Wenn wir beim Schulamt fragen, welche Schule welche barrierefreie Infrastruktur hat, dann wissen die das oft nicht. Unsere Kinder brauchen kleine Klassen, interdisziplinäre Teams, Rückzugsmöglichkeiten, Pflegeräume („Toilette für alle“), Therapie, u.v.m. Kinder ohne Behinderung können entscheiden, ob sie eine allgemeine Schule, eine Waldorfschule, eine konfessionelle Schule usw. besuchen wollen. Warum kann dann nicht auch ein SBBZ mit seinem besonderen Profil als Angebot sein? Wir wollen die Wahlmöglichkeit und keine Pflicht zum Besuch eines SBBZ.
„Inklusionsbegleiter müssen an den allgemeinen Schulen angestellt werden.“
Es ist für uns Eltern sehr schwer, Inklusionsbegleiter für unser Kind mit Behinderung in der Schule zu finden. Der Weg dahin ist sehr bürokratisch, denn man muss einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Und für Inklusionsbegleiter ist der Job nicht sehr attraktiv, da es befristete Stellen sind und an das jeweilige Kind gebunden. Viel besser wäre es, wenn die Inklusionsbegleiter von der Schule angestellt werden. Das sorgt für Kontinuität und Qualität und für uns als Familie gibt so eine Lösung Sicherheit, dass unser Kind in der Schule klar kommt.
Ausbau der Ferienbetreuung
Wir unterstützen die Forderung, die Ferienbetreuung für Schüler mit Behinderung auszubauen, unabhängig davon, welche Schule sie besuchen. Wichtig ist, dass wir Eltern nicht höhere Eigenanteile für die Betreuung zahlen müssen als die Eltern nichtbehinderter Kinder. Das gilt auch für Kinder im Vorschulalter.
Erwachsenenbildung
„Wir wollen auch lebenslang lernen können wie alle anderen auch“
Volkshochschulen müssen barrierefrei und inklusiv sein. Sie müssen Serviceangebote bereit halten, damit auch wir Menschen mit komplexen Behinderungen lernen können. Manchen Volkshochschulen bieten Unterstützung an. Aber ganz schwierig ist es, wenn wir auch Hilfe brauchen, um zur Volkshochschule zu kommen und wenn wir Unterstützung beim Toilettengang haben.
Kultur
Wir brauchen „Toiletten für alle“ in Kultureinrichtungen
Theater, Konzertsäle, Museen usw. müssen auch „Toiletten für alle“ haben.
„Museen müssen barrierefrei und inklusiv für alle sein.“
Parkplatz und Aufzug reicht nicht aus. Auch die Ausstellung muss barrierefrei zugänglich und nutzbar sein. Leihrollstühle helfen nur einem kleinen Teil der gehbehinderten Menschen. Wenn wir mit E-Rollstuhl unterwegs sind, erleben wir oft, dass alles viel zu eng ist und wir nur bis zum Shop kommen. Das ist selten der Fall, weil Vitrinen nicht einsehbar sind, Beschriftungen zu klein geschrieben sind oder unverständlich. Apps sind oft auch nicht barrierefrei. Andere Länder sind da viel weiter.
SBBZ exkludieren nicht!
SBBZ exkludieren nicht! "Bis 2028 muss die Exklusionsquote um 25 Prozent gesenkt werden, das bedeutet, dass mehr Kinder inklusiv unterrichtet werden." Dieser und weitere Sätze sind in meinen Augen ideologisch geprägt und sind in keinem Fall eine zwangsläufige Schlussfolgerung aus der so oft zitierten Behindertenrechtskonvention. Wie schon Bernd
SBBZ exkludieren nicht!
"Bis 2028 muss die Exklusionsquote um 25 Prozent gesenkt werden, das bedeutet, dass mehr Kinder inklusiv unterrichtet werden."
Dieser und weitere Sätze sind in meinen Augen ideologisch geprägt und sind in keinem Fall eine zwangsläufige Schlussfolgerung aus der so oft zitierten Behindertenrechtskonvention. Wie schon Bernd Ahrbeck sagte:
„Die Inklusion kann im Spannungsfeld von Gleichheit und Besonderheit, allgemeiner und spezieller Förderung Schwerpunkte anders als bisher setzen. Die Paradoxien und Antinomien, die dem Erziehungs- und Bildungsgeschehen immanent sind, vermag sie jedoch ebenso wenig zu lösen wie alle vorgegangenen Reformen. Substantielle und beständige Fortschritte wird sie nur dann erzielen, wenn sie nicht mit Erwartung, Ansprüchen und Hoffnungen überfrachtet wird, die sich bei realistischer Betrachtung als unerfüllbar erwiesen“ (Inklusion, 2014, S. 9)
Nüchtern betrachtet bedeutet das:
- Gerade durch ihre Spezialisierung halten viele SBBZ förderschwerpunktsübergreifend junge Menschen überhaupt erst im Schulsystem und ermöglichen damit Teilhabe an Bildung. Was wäre mit vielen jungen Menschen, wenn es SBBZ nicht gäbe? Was ist mit dem Schutzbedürfnis vieler körperlich und/ oder seelisch behinderter Menschen?
- Sonderpädagogik mit dem "Gießkannenprinzip" über das ganze Land an allgemeine Schulen zu verteilen um fragwürdige Quoten zu erfüllen, ist nicht bedarfsorientiert und in Zeiten von sich verschärfendem Fachkräftemangel (gerade im Bereich der Sonderpädagogik prognostisch bis in die 2030-er Jahre) utopisch.
- NRW ist mit diesem "Gießkannenprinzip" an fehlenden Ressourcen krachend gescheitert und hinterließ in meinen Augen mehr Chaos als Bildungserfolge - und kehrt nun immer mehr wieder zu Förderschulen zurück. Warum lernen wir nicht aus Fehlern?
- In vielen Fällen ist die Beschulung an SBBZ auch Elternwille und wird von diesen sehr bewusst gewählt- eben weil dort in einem geschützten Rahmen mit spez. Fachpersonal die Bildungschancen ihrer Kinder deutlich steigen.
"Ideologie ist der Versuch,
die Straßenbeschaffenheit zu ändern,
indem man neue Wegweiser aufstellt."
- Alessandro Manzoni -
Frühkindliche Bildung bietet Chancen für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen
Das Recht auf Bildung besteht für jedes Kind von Anfang an - auch für Kinder mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen. Außerdem haben auch Kinder mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Der Kindergartenplatz steht ihnen leider oft spät zur Verfügung. Aufgrund ihrer Behinderung und/oder
Das Recht auf Bildung besteht für jedes Kind von Anfang an - auch für Kinder mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen. Außerdem haben auch Kinder mit Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
Der Kindergartenplatz steht ihnen leider oft spät zur Verfügung.
Aufgrund ihrer Behinderung und/oder ihrer Entwicklungsverzögerung dürfen viele Kinder ihren Kindergarten nur stundenweise besuchen.
Kitas müssen zwingend für die frühkindliche Bildung und Betreuung dieser Kinder ausgestattet werden.
Auch Schulkindergärten werden weiterhin benötigt und dürfen nicht aufgelöst werden.
Hier muss zwingend
Recht auf Ganztagsbetreuung
Dieses Recht haben alle Kinder: auch Kinder im Förderschwerpunkt Lernen!
Recht auf Bildung
Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung Kinder sind unterschiedlich, die Wege zur gesellschaftlichen Teilhabe bis ins Erwachsenenalter hinein müssen vielfältig sein von der inklusiven Bildung bis zum sonderpädagogischen Bildungsangebot im Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum, damit sie passgenau dem Bedarf des Kindes entsprechen.
Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung
Kinder sind unterschiedlich, die Wege zur gesellschaftlichen Teilhabe bis ins Erwachsenenalter hinein müssen vielfältig sein von der inklusiven Bildung bis zum sonderpädagogischen Bildungsangebot im Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum, damit sie passgenau dem Bedarf des Kindes entsprechen.
Artikel 24 der UN-BRK verpflichtet zu ungehindertem Zugang zum allgemeinen Bildungswesen. Die SBBZ sind Teil des allgemeinen Schulsystems und zwar der Teil, der gesellschaftliche Teilhabe durch individuelle sonderpädagogische Bildung ermöglicht.
Besondere Maßnahmen gelten laut UN-BRK, Art. 5, Abs. 4 nicht als Diskriminierung. Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, soll das Wohl des einzelnen Kindes vorrangig berücksichtigt werden (BRK, Art. 7, Abs. 2). Förderschulen abzuschaffen wird in der UN-BRK an keiner Stelle gefordert.
Art. 5 und 18 der UN-Kinderrechtskonvention zur elterlichen Verantwortung und zum Erziehungsrecht gelten weiterhin.
Die SBBZ Lernen bereiten unsere Kinder mit diesem Förderschwerpunkt auf ein Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben vor. Kindern mit diesem Bedarf müssen SBBZ Lernen deshalb trotz Möglichkeiten inklusiver Bildung auch weiterhin zur Verfügung stehen.
Der Übergang zwischen Schule und Arbeit muss verstärkt in den Blick genommen werden. Betriebe und Firmen sollten informiert werden. Jugendliche, die den Übergang von Schule in Berufsleben verwirklichen, sollten mehr Anerkennung zukommen.
Es reicht nicht, die Betriebe für die besonderen Herausforderungen zu sensibilisieren. Vielmehr muss gesichert sein, dass der junge Mensch eine "Ausbildungsbegleitung" bekommt. Denn die in den Schulen geleistete Betreuung endet abrupt in der Ausbildung, wenn sie denn nicht gesondert bereitgestellt und finanziert (!) wird, entweder von der Agentur
Es reicht nicht, die Betriebe für die besonderen Herausforderungen zu sensibilisieren. Vielmehr muss gesichert sein, dass der junge Mensch eine "Ausbildungsbegleitung" bekommt. Denn die in den Schulen geleistete Betreuung endet abrupt in der Ausbildung, wenn sie denn nicht gesondert bereitgestellt und finanziert (!) wird, entweder von der Agentur für Arbeit oder der Eingliederungshilfe.
Die Übergänge aus den Schulen in Ausbildung und Arbeit müssen in Zukunft von allen Akteur*innen (Schulen, Eingliederungshilfe, Agentur für Arbeit und Betriebe) viel besser begleitet werden, vor allem, wenn junge Menschen außerhalb einer WfMB die Chance einer Ausbildung erhalten (sollen).
Ausbau der Ganztagesbetreuung an den Grundschulen
Der Rechtsanspruch gilt auch für die inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen.
Ihr Bedarf muss auch berücksichtigt werden.
Behindertenbeauftrage in den Kommunen
Die Behindertenbeauftragten in den Stadt- und Landkreisen müssen noch stärker im Sinne der Informationsvermittlung zu Beratungsangeboten genutzt und dann als Infoangebot verstetigt werden.
Die Position der Behindertenbeauftragten muss weiter gestärkt werden.
Berufliche Bildung
Im Bereich berufliche Bildung gibt es viele verschiedene Möglichkeiten für die Menschen mit Behinderung. Die Frage ist nur: Wie erreichen wir es, dass diese Informationen bei den Menschen mit Behinderung und deren Eltern ankommen? Wie werden Vorurteile abgebaut? Hier muss unbedingt eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden. Die jetzt
Im Bereich berufliche Bildung gibt es viele verschiedene Möglichkeiten für die Menschen mit Behinderung.
Die Frage ist nur: Wie erreichen wir es, dass diese Informationen bei den Menschen mit Behinderung und deren Eltern ankommen?
Wie werden Vorurteile abgebaut?
Hier muss unbedingt eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden.
Die jetzt schon tätigen Berater in den verschiedenen Einrichtungen müssen in einem regionalen Netzwerk zusammengeschlossen werden, damit Informationen weiter gegeben werden.
Der Berufswegekonferenz kommt eine zentrale Rolle zu.
Das bedeutet aber, dass sie konsequent und kontinuierlich abgehalten werden sollte.