Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
- Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL) hat außerdem viele weitere Ausbildungsangebote, die bislang jedoch optional angeboten werden. Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen sollen unter anderem sein: Barrierefreiheit, mögliche Nachteilsausgleiche, mögliche Gestaltung der Zusammenarbeit mit Schulbegleitung, Sensibilisierung im Umgang mit Kindern mit unterschiedlichen Bedarfen).
- Erzieherinnen und Erzieher sollten verpflichtende Fortbildungsangebote zum Thema Inklusion erhalten. Dabei betrifft das bereits tätige als auch angehende Erzieherinnen und Erzieher.
- Fundierte Beratung schaffen: Umfassende Rechts- und Lebensberatung für Menschen mit Behinderungen; Special-Needs-Beraterinnen und Berater etablieren; Expertinnen- und Expertenwissen der Betroffenen und ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer nicht nur wertschätzen, sondern in bezahlte CareArbeit überführen.
- Es muss konkrete überprüfbare Zielzahlen geben (die auf allgemein zugänglichen Daten, zum Beispiel des Statistischen Landesamts bzw. der Bildungsberichterstattung) beruhen. Die Verständigung über eine Datenbasis ist als erster Schritt wichtig.
- Dazu gehört insbesondere die Erarbeitung einer gemeinsamen Datenbasis über Inklusion in den verschiedenen Bereichen (zum Beispiel Inklusion im Vorschulalter).
- Die gemeinsamen Zahlen sollen dann zur Fortschrittsmessung verwendet werden.
- Hier hat das Kultusministerium bereits zugesagt, einen Vorschlag vorzulegen. Damit soll das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) beauftragt werden.
- Ein Grundproblem sind unterschiedliche und teilweise geteilte und/oder gemeinsame Zuständigkeiten. Deshalb ist es das Ziel sein, in einer gemeinsamen Aktion zwischen Kultusministerium (KM) und Schulträgern landesweit vergleichbare/gleiche Bedingungen herzustellen (Schnittstelle zu „Schul- bzw. Kitaträgern“ und Kommunen). Diese Einbindung weiterer Akteure für Abstimmungsprozesse im Sinne von inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung ist zwingend notwendig. Einbezogen werden müssen auch die Vertreterinnen und Vertreter von Kindern mit Behinderungen (betroffenen Eltern).
- Nötig ist ein Abstimmungsprozess zwischen Schulverwaltung, Schul- und Kitaträgern, Kostenträgern, Eltern und Kindern im Sinne von inklusiver frühkindlicher und schulischer Bildung.
- Ziel ist es, eine landesweite Harmonisierung und Verbesserung der inklusiven Situation im Sinne der UN-BRK zu erreichen.
- Deutsche Gebärdensprache soll als Wahl-Pflichtfach als Pilot in Schulen intergiert werden.
- Ziel ist es, multiprofessionelle Teams über die Grundschule und dann die Sekundarstufe 1 in die Fläche zu bringen.
- Es besteht beim Ziel, die multiprofessionellen Teams in die Fläche zu bringen, der Bedarf nach konkreten, überprüfbaren Zielzahlen. In diesem Zusammenhang ist die Einhaltung bestehender gesetzlicher Standards zu überprüfen.
- System der Behindertenbeauftragten bei den Stadt- und Landkreisen muss noch stärker im Sinne der Informationsvermittlung zu Beratungsangeboten genutzt und dann als Infoangebot verstetigt werden.
- Die Inklusion im Kitabereich muss vorangebracht werden, und bei Personalmaßnahmen muss diese stets beachtet werden.
- Herantragen von Infos bezüglich der Frühförderung bzw. der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) an Eltern (Infos von Klinik, Kinderarzt, Kita).
- Ziel muss sein, dass alle Kinder unabhängig von Art der Behinderung zusammen betreut werden und jedes Kind die benötigte Unterstützung erhält. Kitas mit inklusiver Einrichtung müssen flächendeckend ausgebaut werden und Teil der kommunalen Planung werden.
- Die einzubringenden Ressourcen durch die KITAs sollen durch das Land refinanziert werden und damit unter Garantie stehen.
- Schulkindergärten sollen weiterentwickelt werden in Beratungszentren und die Überführung in Regeleinrichtungen soll gefördert werden, sodass bis 2028 eine Überführung reibungslos vonstattengehen kann. Kommunen sollen dabei die finanziellen Ressourcen für das Vorhaben aufbringen. Damit die Kommunen nicht überlastet werden, ist eine Refinanzierung durch das Land erforderlich.
- Alle Kinder, die in einen inklusiven Kindergarten integriert werden, sollen so unterstützt werden wie in einem Schulkindergarten. Das bedeutet, das für Kinder mit Behinderungen dieselben finanziellen Mittel eingesetzt werden wie in einem Schulkindergarten. Perspektivisch ist das Ziel, die zwei parallellaufenden Systeme in eines zu überführen.
Zum Übergang zwischen Kita und Grundschule beziehungsweise zwischen SEK 1 und SEK 2: Das Übergangsmanagement ist gerade in diesem Bereich stark verbesserungswürdig. Im Bereich Kita und Grundschule ist es auch deshalb so wichtig, da in jenem Bereich grundlegende Entscheidungen für die jeweilige persönliche Bildungsbiografie fallen.
- Jedes Kind muss unabhängig von Art und Umfang der Behinderung das Recht auf gleiche Schulbildung haben. Alle Kinder müssen in ihrem Sozialraum wohnortnah inklusiv beschult werden können und ihnen muss die entsprechende Unterstützung geboten werden. An Regelschulen müssen Ressourcen strukturell verankert werden und ein multiprofessionelles Team bestehend aus sonderpädagogischen Fachkräften, Lehrkräften, therapeutischen Fachkräften, FSJ- beziehungsweise Bundesfreiwilligendienstleistenden, sowie Krankenpflegepersonal aufgestellt werden.
- Die stärkere Einbindung der SBBZ mit entsprechend mehr Stunden muss als Maßnahme erfolgen, damit sie aufsuchende pädagogische Unterstützung leisten können. Idealerweise haben 50 Prozent aller Regelschulen in BW mindestens eine Schülerin oder einen Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch. Zudem soll in jedem Siedlungsraum mindestens eine Grundschule mit einem inklusiven Bildungsangebot angesiedelt sein.
- Einrichtung eines übergreifenden Ansprechpartners im Kultusministerium für die Schulen zum Thema Barrierefreiheit an Schulen.
- Die Bereitstellung von Lernmitteln im Zuge der Lernmittelfreiheit sowie von individuellen Hilfsmitteln muss gewährleistet sein. Das Inklusionsbudget sollte erweitert beziehungsweise aufgestockt werden, damit auch Kinder, die zwar keinen sonderpädagogischen Förderbedarf, aber einen behinderungsbedingten Mehrbedarf haben, niederschwellig unterstützt werden können. Die Nutzung von digitalen Angeboten und Medien muss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben barrierefrei möglich sein.
- Bis 2028 muss die Exklusionsquote um 25 Prozent gesenkt werden, das bedeutet, dass mehr Kinder inklusiv unterrichtet werden.
- Laut Schulgesetz ist kein zieldifferenter Unterricht mehr möglich für Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, weshalb zwangsweise die Rückkehr in die Sonderschulen erfolgt. Daher soll die Oberstufe (Sekundarstufe I und II) für zieldifferente Gruppen geöffnet werden.
- Teilbereiche in der Ausbildung müssen dringend mehr Anerkennung bekommen. Es geht den Menschen nicht nur um die Verwertbarkeit, sondern auch um die Anerkennung. Das Ausbildungssystem muss feingliedriger und individueller werden, sodass gesammelte Module in einer theoriereduzierten Ausbildung dennoch einen verwertbaren Abschluss ergeben.
- Der Übergang zwischen Schule und Arbeit muss verstärkt in den Blick genommen werden. Betriebe und Firmen sollten informiert werden. Jugendliche, die den Übergang von Schule in Berufsleben verwirklichen, sollten mehr Anerkennung zukommen.
- Zusammenarbeit/Angrenzung zwischen Schulverwaltung und Eingliederungshilfe sowie Entwicklung einer einheitlichen Orientierungshilfe für BW.
- Auf dem Bildungsserver soll zu einem für die Schulen aber auch für die Eltern eine Seite errichtet werden, auf denen Best-Practice Beispiele von Schulen vorgestellt werden, in denen Inklusion bereits gelebt wird.
- Entlastung von Lehrkräften, damit erfolgreiche Inklusion gelingen kann, stundenweise Doppelbesetzung in der Grundschule.
- Errichtung eines landesweiten Pools, in dem sich Inklusionskräfte mit Kapazitäten und Einsatzwunsch registrieren können und aus dem die Schule auswählen kann.
- Die Ganztagsbetreuung muss ausgebaut werden. Es bedarf alternativer Angebote für Kinder, die inklusiv beschult werden, für die jedoch ein ganzer Tag zu lang ist. Eine mögliche Entlastung wären zusätzliche Ruheräume.
- Ausbau der Ferienbetreuung für Kinder die inklusiv beschult sind und Kinder, die das SBBZ besuchen.
- Manche Teilnehmerinnen und Teilnehmer fordern ein Moratorium für den SBBZ-Neubau zugunsten inklusiver Schulen.
- Bei der Renovierung von Schulen Barrierefreiheit mitdenken → Sensibilisierung der Schulträger.
- Die Inklusion in weiterführenden Schulen soll ausgebaut werden. Dabei sollen Bildungspläne den Bedarfen der Schülerinnen und Schüler entsprechend angepasst werden.
- Es müssen regelmäßige Informationsveranstaltungen oder Beratungsangebote für Eltern mit einem Kind mit Inklusionsbedarf angeboten werden.
- Es ist zu klären, inwieweit Inklusionsstandards als Anforderung in öffentliche Förderprogramme für kulturelle Einrichtungen im Themenbereich aufgenommen werden können.
- Auftritts- und Darstellungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler mit Behinderung müssen verbessert werden.
- Gerade im Kunstbereich ist es wichtig, Bühnen zu schaffen, die Inklusion auch für behinderte Künstlerinnen und Künstler ermöglicht.
- Suche nach Möglichkeiten, inklusive Projekte im Kultur- und (Hoch-)Schulbereich öffentlich wirksam darzustellen.
- Die Beschäftigung von und die Kooperation mit Künstlerinnen und Künstler mit Behinderungen muss deutlich mehr Eingang in die Kulturprogramme des Landes Baden-Württemberg finden. Hierbei ist das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg als Fachstelle für Beratung, Vernetzung, Qualifizierung und Wissenstransfer im Bereich außerschulische kulturelle Bildung einzubeziehen.
- Museen (in Landeszuständigkeit) sind Vorreiter: beispielsweise durch eine dichte Abdeckung mit Leihrollstühlen in den jeweiligen Häusern, dem Angebot einer barrierefreien Homepage beziehungsweise weiteren Anstrengungen im Bereich barrierefreier Digitalisierung.
- Der Ausbau und die Förderung von umfassend barrierefreien und inklusiven Kulturangeboten und Kulturstätten wird vorangetrieben und gestärkt.
- Der Europäischer Kultur- und Erfahrungsaustausch sollte verstärkt in den Vordergrund rücken und das Land soll sich für eine Ausweitung der inklusiven EU-Programme (wie zum Beispiel Erasmus) engagieren.
- Vorhalten einer Toilette für Alle in allen Kultureinrichtungen.
- Denkmalschutz muss umfassende Barrierefreiheit mitdenken.
Kommentare : zur Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“
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SBBZ und Transformation
Es muss sichergestellt sein, dass die Gegenwart und Zukunft inklusiv ist. D.h. der Ausbau und Neubau von SBBZ unabhängig des Förderschwerpunkts darf nur genehmigt und bezuschusst werden, wenn das Kriterium "inklusiv" im Konzept erfüllt ist. Alle SBBZ müssen die Transformation auch von innen entschieden voranbringen und schrittweise zu einem
Es muss sichergestellt sein, dass die Gegenwart und Zukunft inklusiv ist. D.h. der Ausbau und Neubau von SBBZ unabhängig des Förderschwerpunkts darf nur genehmigt und bezuschusst werden, wenn das Kriterium "inklusiv" im Konzept erfüllt ist.
Alle SBBZ müssen die Transformation auch von innen entschieden voranbringen und schrittweise zu einem inklusiven Lernort umgestaltet sein.
Bis spät. 2030 müssen alle Schulen ein inklusives Konzept erarbeitet haben und dieses anwenden.
Ressourcenverteilung
Es ist notwendig, die Verteilung der Ressourcen in den Blick zu nehmen. Wir können uns ein Parallelsystem schlicht gesellschaftlich, menschlich und kostenverträglich nicht mehr leisten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass immense Kosten in die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinderungen quer durch den Landkreis oder Stuttgart finanziert werden,
Es ist notwendig, die Verteilung der Ressourcen in den Blick zu nehmen. Wir können uns ein Parallelsystem schlicht gesellschaftlich, menschlich und kostenverträglich nicht mehr leisten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass immense Kosten in die Schülerbeförderung von Kindern mit Behinderungen quer durch den Landkreis oder Stuttgart finanziert werden, anstatt in einen Ausbau der Inklusion in Wohnortnähe zu investieren. Den Kindern und Familien werden lange Schulwege und Exklusion zugemutet, anstatt ihnen vor Ort ein adäquates Angebot und gemeinsames Aufwachsen zu ermöglichen.
Berufsschule
Es muss in Baden-Württemberg die Möglichkeit geschaffen werden, dass zieldifferenter Unterricht in Berufsschulen eingeführt und selbstverständlich ist
Inklusion
Ich bin Lehrerin an SBBZs geistige und körperliche Entwicklung. Seit Jahren wird die Stundenzuteilung pro inklusiv beschultem Kind gekürzt. Zusätzlich belastet es, dass Schutzmaßnahmen (als es sie noch gab) von vulnerablen Schüler_innen nur an den SBBZs sprach und unsere inklusiv beschulten Schüler_innen vergessen wurden. Inklusion braucht
Ich bin Lehrerin an SBBZs geistige und körperliche Entwicklung. Seit Jahren wird die Stundenzuteilung pro inklusiv beschultem Kind gekürzt.
Zusätzlich belastet es, dass Schutzmaßnahmen (als es sie noch gab) von vulnerablen Schüler_innen nur an den SBBZs sprach und unsere inklusiv beschulten Schüler_innen vergessen wurden.
Inklusion braucht Ressourcen. Inklusion braucht Platz im Klassenzimmer, Inklusion braucht überschaubare Klassen.
Exklusionsquote
Warum soll hier die Senkung der Exklusionsquote festgeschrieben werden? Das widerspricht dem Wahlrecht der Eltern zwischen Inklusion und Exklusion. Wer exklusive Beschulung für sein Kind wünscht, sollte sie auch bekommen.
Barrierefreie Spielplätze
Es braucht mehr barrierefreie Spielplätze
Gebärdensprachdolmetscher für Kita- Sprechstunden
Es braucht wieder Geld für Gebärdensprachdolmetscher, damit gehörlose Eltern mit den Fachkräften der Kita kostenlos kommunizieren können.
Anrechnungsstunde für Absprachen in multiprofessionellen Teams
Multiprofessionelle Teams in der inklusiven Bildung bedürfen regelmäßiger und detaillierter Absprachen über gemeinsame Inhalte, Ziele und Vorgehensweisen. Insbesondere für Regelschullehrer bedeutet dies einen Mehraufwand, den sie vor der Inklusion nicht hatten. Diese Absprachen müssen als zusätzliche Arbeitsbelastung für die
Multiprofessionelle Teams in der inklusiven Bildung bedürfen regelmäßiger und detaillierter Absprachen über gemeinsame Inhalte, Ziele und Vorgehensweisen.
Insbesondere für Regelschullehrer bedeutet dies einen Mehraufwand, den sie vor der Inklusion nicht hatten.
Diese Absprachen müssen als zusätzliche Arbeitsbelastung für die Regelschullehrer*innen anerkannt werden und im Deputat mit einer Anrechnungsstunde ausgeglichen werden.
Kai Vajen
Sonderschullehrer
Einzelforderungen im Themenbereich Schule
-Weiterentwicklung der regionalen Schulentwicklung im Bereich der SBBZ, um eine inklusive Schullandschaft zu ermöglichen.
-Klare Ressourcenbenennungen für Schulen, die inklusiv arbeiten.
- Jede Schule muss inklusiv werden.
Einzelforderungen im Themenbereich Übergang zwischen KITA und Grundschule sowie zwischen Sekundarstufe (SEK I und SEK II)
Alle Schularten in der Sekundarstufe 2 müssen Rahmenbedingungen für die inklusive Beschulung anbieten.