Menschen mit Behinderungen

Arbeitsgruppe „Bildung und Kultur“

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Dieses Diskussionspapier beruht auf den Ergebnissen der ersten beiden Arbeitsgruppen-Phasen zum Thema Bildung und Kultur im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Fortschreibung des Landesaktionsplans (LAP) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Baden-Württemberg.

Die Bearbeitung und Zusammenstellung der Ergebnisse erfolgten in folgenden Schritten:

  • Zusammenfassung der Ergebnisse aus Prozessphase 1 und 2
  • Doppelungen zusammenfassen
  • Abschnitte gliedern
  • Einzelbeispiele streichen
  • Zustandsbeschreibungen in Forderungen verwandeln
  • Allgemeine Aussagen werden im Themenbereich „Übergreifende Themen“ gebündelt.
  • Wenn Themen in mehreren oder allen Arbeitsgruppen genannt werden, sollen sie in ein allgemeines Grundsatzkapitel zu Beginn aufgenommen werden.

Sie konnten die Ergebnisse bis zum 14. Januar 2023 kommentieren.

Kommentare

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

5. Kommentar von :Martin Schüler

Einzelforderungen im Themenbereich KITA

Der Prozess der Transformation in eine inklusive Regeleinrichtungslandschaft muss einhergehen mit dem Rückbau der Notwendigkeiten der Schulkindergärten. Die sonderpädaogischen Kompetenzen müssen in die Regeleinrichtungen transformiert werden.

11. Kommentar von :ohne Name 44236

Exklusionsquote

Warum soll hier die Senkung der Exklusionsquote festgeschrieben werden? Das widerspricht dem Wahlrecht der Eltern zwischen Inklusion und Exklusion. Wer exklusive Beschulung für sein Kind wünscht, sollte sie auch bekommen.

4. Kommentar von :Martin Schüler

Einzelforderungen im Themenbereich Bildung

Schüler:innen mit Ansprüchen auf sonderpädagogische Bildungsangebote in den Bereichen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung müssen im Rahmen des Landesaktionsplans mehr in den Blick genommen werden. Für diese Schüler:innen muss eine Ressourcenzuweisung von sonderpädagogischen Ressourcen an allgemeine Schulen im Rahmen von […]

Schüler:innen mit Ansprüchen auf sonderpädagogische Bildungsangebote in den Bereichen Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung müssen im Rahmen des Landesaktionsplans mehr in den Blick genommen werden. Für diese Schüler:innen muss eine Ressourcenzuweisung von sonderpädagogischen Ressourcen an allgemeine Schulen im Rahmen von Sozialbelastungsindizes angestrebt werden.

15. Kommentar von :Rena W.

SBBZ und Transformation

Es muss sichergestellt sein, dass die Gegenwart und Zukunft inklusiv ist. D.h. der Ausbau und Neubau von SBBZ unabhängig des Förderschwerpunkts darf nur genehmigt und bezuschusst werden, wenn das Kriterium "inklusiv" im Konzept erfüllt ist. Alle SBBZ müssen die Transformation auch von innen entschieden voranbringen und schrittweise zu einem […]

Es muss sichergestellt sein, dass die Gegenwart und Zukunft inklusiv ist. D.h. der Ausbau und Neubau von SBBZ unabhängig des Förderschwerpunkts darf nur genehmigt und bezuschusst werden, wenn das Kriterium "inklusiv" im Konzept erfüllt ist.

Alle SBBZ müssen die Transformation auch von innen entschieden voranbringen und schrittweise zu einem inklusiven Lernort umgestaltet sein.

Bis spät. 2030 müssen alle Schulen ein inklusives Konzept erarbeitet haben und dieses anwenden.

7. Kommentar von :Martin Schüler

Einzelforderungen im Themenbereich Schule

-Weiterentwicklung der regionalen Schulentwicklung im Bereich der SBBZ, um eine inklusive Schullandschaft zu ermöglichen.

-Klare Ressourcenbenennungen für Schulen, die inklusiv arbeiten.

- Jede Schule muss inklusiv werden.

8. Kommentar von :Kai Vajen

Anrechnungsstunde für Absprachen in multiprofessionellen Teams

Multiprofessionelle Teams in der inklusiven Bildung bedürfen regelmäßiger und detaillierter Absprachen über gemeinsame Inhalte, Ziele und Vorgehensweisen. Insbesondere für Regelschullehrer bedeutet dies einen Mehraufwand, den sie vor der Inklusion nicht hatten. Diese Absprachen müssen als zusätzliche Arbeitsbelastung für die […]

Multiprofessionelle Teams in der inklusiven Bildung bedürfen regelmäßiger und detaillierter Absprachen über gemeinsame Inhalte, Ziele und Vorgehensweisen.

Insbesondere für Regelschullehrer bedeutet dies einen Mehraufwand, den sie vor der Inklusion nicht hatten.

Diese Absprachen müssen als zusätzliche Arbeitsbelastung für die Regelschullehrer*innen anerkannt werden und im Deputat mit einer Anrechnungsstunde ausgeglichen werden.

 

Kai Vajen

Sonderschullehrer

16. Kommentar von :Rena W.

Stipendien

Die Förderung junger Künstler*innen mit Behinderungen muss wirksam im Rahmen eines Stipendienprogramms für alle Hochschulen mit Blick auf Kunst, Theater, Musik und Literatur gefördert werden. Für sie gestaltet sich der Zugang zum Studium immer noch mit vielen Hürden, weshalb sie diesen Weg oftmals nicht gehen. Die Stipendien beschränken sich damit […]

Die Förderung junger Künstler*innen mit Behinderungen muss wirksam im Rahmen eines Stipendienprogramms für alle Hochschulen mit Blick auf Kunst, Theater, Musik und Literatur gefördert werden. Für sie gestaltet sich der Zugang zum Studium immer noch mit vielen Hürden, weshalb sie diesen Weg oftmals nicht gehen. Die Stipendien beschränken sich damit bewusst auf Künstler*innen mit Behinderungen, um ihnen Chancen zu eröffnen und nachhaltige Wirkung zu erzielen.

23. Kommentar von :ohne Name 45421

Qualifikation der Lehrkräfte in inklusiven allgemeinen Schulen

Im Studium und auch danach (z.B. in verpflichtenden Fortbildungen) müssen zwingend Inhalte zu Teamarbeit in Theorie und Praxis angeboten werden. Lehrkräfte haben im allgemeinen dazu keinerlei Erfahrung (sind sog. "Einzelkämpfer"). Auch die Zusammenarbeit von professionell übergreifenden Teams muss als Lehrinhalt mit aufgenommen werden. Kaum eine […]

Im Studium und auch danach (z.B. in verpflichtenden Fortbildungen) müssen zwingend Inhalte zu Teamarbeit in Theorie und Praxis angeboten werden. Lehrkräfte haben im allgemeinen dazu keinerlei Erfahrung (sind sog. "Einzelkämpfer"). Auch die Zusammenarbeit von professionell übergreifenden Teams muss als Lehrinhalt mit aufgenommen werden. Kaum eine Lehrkraft kennt z.B. den konkreten Arbeitsauftrag / das Arbeitsfeld einer Fachkraft im Bereich Sozialpädagogik (und auch umgekehrt).

 

Auch die Kenntnis und mögliche Umsetzungsmodelle zu sog. zieldifferentem Unterricht müssen Eingang in Theorie und Praxis finden. Dazu gehören Kenntnis der verschiedenen Bildungspläne, aber auch Kenntnis von Gemeinsamkeiten und Unterschieden überschneidender Aufgabenbereiche.

 

Wichtig ist auch die Ausbildung der Lehrkräfte in Gesprächsführung, z.B. für Gespräche mit Eltern. Eltern fühlen sich im Rahmen der Inklusion häufig zu wenig informiert und einbezogen!

17. Kommentar von :Rena W.

Ausbau der Ferienbetreuung und außerschulischer Angebote

Die Landesregierung setzt sich aktiv dafür ein, dass sich alle Schulkindergärten und SBBZ unabhängig von der Trägerschaft hinsichtlich der Ferienbetreuung und außerschulischer Angebote am Regelsystem orientieren.

18. Kommentar von :ohne Name 44449

Förderschwerpunkt GENT Schulabschluß

- Bereits bei der Festlegung des Förderschwerpunktes sollten die Eltern über die Konsequenzen dieser Festlegung klar aufgeklärt werden, dass z.B. aktuell KEIN Schulabschluss mit FS GENT aktuell vorgesehen ist! - Ein Schulabschluss für FS GENT sollte implementiert werden, damit auch diese Kinder ein Ziel haben, bzw. die schulische Leistung […]

- Bereits bei der Festlegung des Förderschwerpunktes sollten die Eltern über die Konsequenzen dieser Festlegung klar aufgeklärt werden, dass z.B. aktuell KEIN Schulabschluss mit FS GENT aktuell vorgesehen ist!

- Ein Schulabschluss für FS GENT sollte implementiert werden, damit auch diese Kinder ein Ziel haben, bzw. die schulische Leistung entsprechend gewürdigt wird.

Ergebnisse der weiteren Arbeitsgruppen