Digitale Verwaltung

Online-Kommentierung

Mit der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes soll öffentlichen Stellen der für die moderne Verwaltung erforderliche Spielraum zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus werden weitere Gesetze angepasst.

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Mit der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes soll den Anforderungen moderner Verwaltung nachgekommen werden. Unter anderem sollen öffentliche Stellen zur Aufgabenerledigung künstliche Intelligenz im Einklang mit dem Datenschutz nutzen und trainieren können. Forschung im Gemeinwohlinteresse bekommt mehr Spielräume. Der Videoschutz in öffentlichen Räumen wird gestärkt. Weitere Änderungen betreffen das E-Government-Gesetz Baden-Württemberg mit einer Klausel zur Erprobung automatisierter Verwaltungsakte, das Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes, das Landesinformationsfreiheitsgesetz, das Landesmediengesetz und die Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zur Änderung des Datenschutzgesetzes und weiterer Gesetze

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 15. Oktober 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

3. Kommentar von :Panorama 137738

Änderung LDSG

Als Betreiber eines Freizeitbades begrüße ich die geplante Änderung des LDSG sehr. Es fehlte die Rechtsgrundlage für eine Videoüberwachung, auch eine KI gestützte, in öffentlichen Bädern. Dabei geht es hier vorrangig darum, Leben zu retten. Der Einsatz einer KI gestützten Videoüberwachung hat bereits Leben gerettet (Bsp. Everswinkel). Und das

Als Betreiber eines Freizeitbades begrüße ich die geplante Änderung des LDSG sehr. Es fehlte die Rechtsgrundlage für eine Videoüberwachung, auch eine KI gestützte, in öffentlichen Bädern. Dabei geht es hier vorrangig darum, Leben zu retten. Der Einsatz einer KI gestützten Videoüberwachung hat bereits Leben gerettet (Bsp. Everswinkel). Und das zwischen öffentlich und privatwirtschaftlich geführten Bädern bzgl. der Rechtsgrundlage unterschieden wurde, ist nicht nachvollziehbar; schließlich geht es darum, Leben zu retten.
Das der Schutz des Lebens und der Gesundheit nun ein besonders wichtiges Interesse darstellt, ist sehr gut und hilft, die Sicherheit in Bädern zu erhöhen. Vielleicht kann man die Bäder sogar noch explizit erwähnen und aufnehmen.

2. Kommentar von :Stefan B.
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1. Kommentar von :Florian
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