Änderung des Landesgrundsteuergesetzes

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.

Steuern

Online-Kommentierung

Mit der Änderung des Landesgrundsteuergesetzes sollen redaktionelle Korrekturen vorgenommen werden und Klarstellungen erfolgen.

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Das Landesgrundsteuergesetz wurde am 4. November 2020 vom Landtag von Baden-Württemberg beschlossen. Die Neuregelung ersetzt die bisherigen Regelungen zur Ermittlung des Einheitswertes. Diese Regelungen waren laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 verfassungswidrig. Die Regelungen des Landesgrundsteuergesetzes werden erstmals für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 relevant werden.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes sollen redaktionelle Korrekturen vorgenommen werden und Klarstellungen erfolgen. Die Klarstellungen sollen die rechtssichere Anwendung des Gesetzes unterstützen und die Abläufe vereinfachen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 13. Februar 2023 kommentieren.

Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes (PDF)

Kommentare : zum Landesgrundsteuergesetz

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

4. Kommentar von :ohne Name 46104

Steuern

Mehrwertsteuer Energiesteuer stromsteuer Landessteuer sowie Grunderwerbsteuer sollten gesengt werden

3. Kommentar von :ohne Name 46104
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
2. Kommentar von :ohne Name 48110

Paragraph 4 Ausnahmen abschaffen

Auch 220 Jahre nach der Säkularisation gibt es immer noch Privilegien für Kirchen die von der Allgemeinheit getragenen werden. Die Religionsgemeinschaften haben genug Geld um ihren Anteil zu bezahlen. Die Eisenbahn ist eine private Firma. Auch hier gilt das gleiche. Weshalb bezahlen Autofahrer die keine Garage nutzen und auf öffentlichen Straßen

Auch 220 Jahre nach der Säkularisation gibt es immer noch Privilegien für Kirchen die von der Allgemeinheit getragenen werden. Die Religionsgemeinschaften haben genug Geld um ihren Anteil zu bezahlen.
Die Eisenbahn ist eine private Firma. Auch hier gilt das gleiche.
Weshalb bezahlen Autofahrer die keine Garage nutzen und auf öffentlichen Straßen parken keinen Anteil an der Grundsteuer?

1. Kommentar von :Oliver Brammertz

Änderung des Landesgrundsteuergesetzes - Aufwand vs Ertrag

Die Komplexität dieser Maßnahme unterstreicht die "Bürokratie" und passt leider zum hohen Aufwand einer "Steuererklärung". Viele betroffene Bürger haben keinen Zugang zum Internet, haben keine "Elster-Registrierung" und können das "Formular" nicht nachvollziehen. Die "Fallbeispiele" sind sicherlich hilfreich, dokumentieren aber den gewaltigen

Die Komplexität dieser Maßnahme unterstreicht die "Bürokratie" und passt leider zum hohen Aufwand einer "Steuererklärung". Viele betroffene Bürger haben keinen Zugang zum Internet, haben keine "Elster-Registrierung" und können das "Formular" nicht nachvollziehen. Die "Fallbeispiele" sind sicherlich hilfreich, dokumentieren aber den gewaltigen Aufwand um die bereits definierten "Werte" zu bestätigen! Da die "Werte" die Zuordnungen zu den Flächen bereits definiert wurden, wäre es doch einfacher und sinnvoller, diese Werte lediglich bestätigen zu lassen und somit ein "vorausgefülltes Formular" zur Verfügung zu stellen. Eine "Erhöhung" der Grundsteuer ist hiermit doch einhergehend!