Nichtraucherschutzgesetz

Gastronomiebetriebe und Spielstätten

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Außengastro
  • Raucherräume
  • Raucherlokale
  • Shishabars
  • Umgang mit neuartigen Tabakprodukten
  • Sonderformen (Spielstätten, Clubs, Nachtleben)
  • Umgang mit Cannabis (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)
  • Wirtschaftliche Auswirkungen von Verboten
  • Personal: Arbeitsstättenrecht (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Außengastro, Eingangsbereiche
  • Raucherräume, abgetrennter Außenbereich
  • Wirtschaftliche und andere Auswirkungen von Verboten
  • Durchgangsräume in Raucherlokalen
  • Technischer Nichtraucherschutz
  • Hausrecht der Gastronomiebetreiber

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren.

Kommentare : zu Gastronomiebetrieben und Spielstätten

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39. Kommentar von :Kickdown

welche Erfolge hat unser Landespartner Kalifornien beim Nichtraucherschutz ?

Die Ausweitung des Nichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg nach dem Vorbild des kalifornischen Nichtraucherschutzgesetzes könnte vielfältige Vorteile mit sich bringen. Hier sind einige der potenziellen positiven Effekte, unterstützt durch statistische Beispiele: ### Gesundheitliche Vorteile 1. **Reduzierung von passivrauchbedingten

Die Ausweitung des Nichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg nach dem Vorbild des kalifornischen Nichtraucherschutzgesetzes könnte vielfältige Vorteile mit sich bringen. Hier sind einige der potenziellen positiven Effekte, unterstützt durch statistische Beispiele:

### Gesundheitliche Vorteile
1. **Reduzierung von passivrauchbedingten Krankheiten**:
- **Beispiel**: Laut einer Studie der American Heart Association führte das kalifornische Nichtraucherschutzgesetz zu einem Rückgang der durch Passivrauchen verursachten Herzinfarkte um etwa 15%. Ähnliche Effekte in Baden-Württemberg könnten eine bedeutende Reduktion von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewirken.

2. **Verbesserte allgemeine Gesundheit**:
- **Beispiel**: Nach der Einführung strenger Nichtraucherschutzgesetze in New York sank die Anzahl der durch Passivrauchen verursachten Asthmaanfälle bei Kindern um 25%. In Baden-Württemberg könnten vergleichbare Maßnahmen die Zahl der Asthmaanfälle und anderer Atemwegserkrankungen deutlich reduzieren.

### Soziale Vorteile
3. **Verbesserte Luftqualität in Innenräumen**:
- **Beispiel**: Studien zeigen, dass die Feinstaubbelastung in rauchfreien Bars und Restaurants um bis zu 90% gesenkt wurde. In Baden-Württemberg würde dies die Luftqualität in öffentlichen Räumen erheblich verbessern.

4. **Erhöhte Zufriedenheit am Arbeitsplatz**:
- **Beispiel**: Eine Umfrage in Kalifornien ergab, dass 80% der Arbeitnehmer mit den rauchfreien Arbeitsbedingungen zufriedener waren. In Baden-Württemberg könnte dies zu höherer Mitarbeiterzufriedenheit und -produktivität führen.

### Ökonomische Vorteile
5. **Reduzierte Gesundheitskosten**:
- **Beispiel**: Eine Studie in Kalifornien schätzte, dass durch das Nichtraucherschutzgesetz jährlich rund 86 Millionen Dollar an Gesundheitskosten eingespart wurden. Baden-Württemberg könnte ähnliche Einsparungen erzielen, was die Belastung des Gesundheitssystems verringern würde.

6. **Erhöhte Tourismusattraktivität**:
- **Beispiel**: Rauchfreie Städte wie San Francisco verzeichnen eine höhere Zufriedenheit unter Touristen. Ähnliche Maßnahmen in Baden-Württemberg könnten den Tourismus ankurbeln und wirtschaftliche Vorteile bringen.

### Rechtliche Vorteile
7. **Klare und durchsetzbare Regeln**:
- **Beispiel**: In Kalifornien führte die klare Gesetzgebung zu einer konsequenten Einhaltung und weniger Verstößen. Baden-Württemberg könnte von ähnlicher Klarheit und Einhaltung der Regeln profitieren, was den gesetzlichen Rahmen stärkt.

### Umweltschutz
8. **Reduzierung von Umweltverschmutzung**:
- **Beispiel**: Durch das Rauchverbot an Stränden und in Parks in Kalifornien wurde die Menge an Zigarettenstummeln erheblich reduziert. In Baden-Württemberg könnte dies zu saubereren öffentlichen Räumen und weniger Umweltbelastung führen.

### Zusammenfassung der potenziellen positiven Zahlen für Baden-Württemberg:
- **Rückgang der Herzinfarktrate um 15%**.
- **Reduktion der Asthmaanfälle bei Kindern um 25%**.
- **Verbesserung der Luftqualität in Innenräumen um 90%**.
- **Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit um 80%**.
- **Einsparungen bei Gesundheitskosten von mehreren Millionen Euro pro Jahr**.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass eine Ausweitung des Nichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg ähnliche positive Effekte haben könnte wie in Kalifornien. Die gesundheitlichen, sozialen, ökonomischen und umweltbezogenen Vorteile wären beträchtlich und würden die Lebensqualität der Bevölkerung insgesamt verbessern.

38. Kommentar von :Braisele

Rauchverbot in der Gastronomie

Es sollte jedem Betreiber einer Gaststätte ( ganz egal ob Speisen verabreicht werden oder nicht, oder ob drinnen oder draußen ) selbst überlassen sein, ob bei ihm geraucht werden darf oder nicht. Klar und deutlich am Eingang kenntlich machen. Dann kann sich jede Person frei entscheiden ob man da Geld liegen lassen möchte oder nicht.

37. Kommentar von :Günter 1951

Außengastro

Auch in der Außengastro soll das Rauchen untersagt sein oder auf einen abgeschotteten Raum ohne Luftaustausch nach außen begrenzt werden.

36. Kommentar von :Jo

Rauchfreie Außengastronomie

Wir brauchen endlich eine rauchfreie Außengastronomie. Bayern hat gerade bei Cannabis vorgemacht, dass das problemlos geht. Zahlreiche Studien belegen, dass Passivrauchen auch im Freien stark gesundheitsgefährdend sein kann. Die Zusammensetzung des toxischen Rauchs unterscheidet sich im Freien nicht von der in Innenräumen. Der Rauch bildet

Wir brauchen endlich eine rauchfreie Außengastronomie. Bayern hat gerade bei Cannabis vorgemacht, dass das problemlos geht.

Zahlreiche Studien belegen, dass Passivrauchen auch im Freien stark gesundheitsgefährdend sein kann. Die Zusammensetzung des toxischen Rauchs unterscheidet sich im Freien nicht von der in Innenräumen. Der Rauch bildet Schwaden, die in Abhängigkeit von Windrichtung und Entfernung eine stärkere oder schwächere Konzentration erreichen.

Dies kann erhebliche Gesundheitsgefährdungen bewirken und insbesondere für Asthmatiker, Allergiker, Herzpatientinnen und -patienten sowie Personen mit vorgeschädigter Lunge einen Ausschluss von weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens bedeuten.

35. Kommentar von :Jo

Nichtraucherschutz auch an Arbeitsstätten

Es ist zutreffend, dass der Bund in § 5 der Arbeitsstättenverordnung eine abschließende, wenn auch unzureichende und völkerrechtswidrige, Regelung zum Nichtraucherschutz getroffen hat. Das Land hat somit keine Gesetzgebungskompetenz für den Nichtraucherschutz im Arbeitsstättenrecht. Allerdings kann und muss das Land trotzdem Regelungen zum

Es ist zutreffend, dass der Bund in § 5 der Arbeitsstättenverordnung eine abschließende, wenn auch unzureichende und völkerrechtswidrige, Regelung zum Nichtraucherschutz getroffen hat. Das Land hat somit keine Gesetzgebungskompetenz für den Nichtraucherschutz im Arbeitsstättenrecht.

Allerdings kann und muss das Land trotzdem Regelungen zum Nichtraucherschutz für Orte treffen, die gleichzeitig Arbeitsstätten sind. Das ist insbesondere bei den Gaststätten der Fall. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gesetzgebungskompetenz der Länder in diesem Bereich in ständiger Rechtsprechung bestätigt.

Daher ist es irreführend, wenn hier der Eindruck erweckt wird, dass Personal nicht durch landesrechtliche Regelungen zum Nichtraucherschutz geschützt werden kann. Das sollte klargestellt werden.

34. Kommentar von :Jo

Nichtraucherschutz auch bei Cannabis

Die Aussage, dass das Land keine Gesetzgebungskompetenz für den Nichtraucherschutz bei Cannabis besitzt ist falsch und muss gestrichen werden. Der Nichtraucherschutz muss natürlich auch für Cannabis gelten. Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 70 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). Der Bund hat den Nichtraucherschutz gegen

Die Aussage, dass das Land keine Gesetzgebungskompetenz für den Nichtraucherschutz bei Cannabis besitzt ist falsch und muss gestrichen werden. Der Nichtraucherschutz muss natürlich auch für Cannabis gelten.

Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 70 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG). Der Bund hat den Nichtraucherschutz gegen Cannabis wie bereits bei Tabak nur rudimentär geregelt und überlässt diese Aufgabe weitestgehend den Ländern. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz regelt lediglich den Nichtraucherschutz in Einrichtungen des Bundes, öffentlichen Personenverkehrsmitteln und den Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen. Daneben werden in § 5 der Arbeitsstättenverordnung Bestimmungen zum Nichtraucherschutz in Arbeitsstätten getroffen, die jedoch, wie bereits bislang bei Tabak, weitergehende Regelungen der Länder nicht ausschließen, etwa für Gaststätten. Darüber hinaus sehen § 5 Konsumcannabisgesetz und § 24 Medizinal-Cannabisgesetz Konsumverbote an bestimmten Orten vor. Dabei handelt es sich ausweislich der Gesetzesbegründung jedoch nicht um Bestimmungen des Nichtraucherschutzes. Vielmehr geht es darum, „im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes […] Konsumanreize für Kinder und Jugendliche weitestgehend zu vermeiden“. Sie schränken die Gesetzgebungskompetenz der Länder für den Nichtraucherschutz gegen Cannabis ebenso wenig ein, wie bei Tabak das schon seit langem bestehende Konsumverbot nach § 10 Jugendschutzgesetz.

Dementsprechend hat z.B. Bayern bereits Bestimmungen zum Nichtraucherschutz gegen Cannabis getroffen.

33. Kommentar von :ohne Name 102384

Einschränkungen auch in der Außengastronomie

Auch in der Außengastronomie sollte es Einschränkungen geben. Wenn dort direkt am Tisch nebenan jemand raucht ist das genauso schädlich wie im Innenraum. Meistens bereue ich es direkt wenn ich mich bei guten Wetter für den Außenbereich entschieden habe da man die ganze Zeit von nervigem und ungesundem Rauch belästigt wird. Auch hier sollte man

Auch in der Außengastronomie sollte es Einschränkungen geben. Wenn dort direkt am Tisch nebenan jemand raucht ist das genauso schädlich wie im Innenraum.
Meistens bereue ich es direkt wenn ich mich bei guten Wetter für den Außenbereich entschieden habe da man die ganze Zeit von nervigem und ungesundem Rauch belästigt wird. Auch hier sollte man geschützt werden!

32. Kommentar von :Mom with future

Auch draußen sitzen Kinder

Gerade Familien nutzen bevorzugt den Außengastrobereich, um den Kindern zumindest leichte Bewegungsmöglichkeiten zu geben. Und gerade da bekommen sie den Rauch ins Gesicht geblasen. Und ala Nichtraucher kann der Qualmgeruch das beste Gericht verderben. Zumal er auch noch mehrere Tische entfernt zu riechen ist. Die Lösung wäre ein vollständiges

Gerade Familien nutzen bevorzugt den Außengastrobereich, um den Kindern zumindest leichte Bewegungsmöglichkeiten zu geben. Und gerade da bekommen sie den Rauch ins Gesicht geblasen. Und ala Nichtraucher kann der Qualmgeruch das beste Gericht verderben. Zumal er auch noch mehrere Tische entfernt zu riechen ist. Die Lösung wäre ein vollständiges Rauchverbot im Essbereich, vielleicht eine extra Rauchzone, die aber nicht mit Tischen ausgestattet sein sollte. Wer seine Sucht nicht bis zu Hause unterdrücken kann, darf vor dem Haus stehen.

31. Kommentar von :Michael

Außengastronomie

Der Nichtraucherschutz in der Außengastronomie ist dringend erforderlich. In einem schönen Sommer sitzt niemand in der Gaststätte, sondern alle draußen. Dort hat man keine Chance dem Rauch zu entgehen, da man nie weiß wie der Wind steht. Nichtraucher sollten auf Terrassen genauso gut vor Rauch geschützt werden wie in geschlossenen Räumen.

30. Kommentar von :Günther Strauch

Gastronomie

So wie in anderen Bundesländern/ Ländern schon seit Jahren üblich, finde ich das Rauchen in geschlossenen Räumen gehört verboten. Ob nun mit Raucherbreich/Raucherraum oder ohne siehe Einraumkneipe. Meist ist die Trennung ein schlechter Witz und/oder die Lüftung nicht ausreichend. Weltweit gehen Raucher zum Rauchen raus und das finde ich mehr als

So wie in anderen Bundesländern/ Ländern schon seit Jahren üblich, finde ich das Rauchen in geschlossenen Räumen gehört verboten. Ob nun mit Raucherbreich/Raucherraum oder ohne siehe Einraumkneipe. Meist ist die Trennung ein schlechter Witz und/oder die Lüftung nicht ausreichend.
Weltweit gehen Raucher zum Rauchen raus und das finde ich mehr als in Ordnung!

Im Außenbereich soll das doch bitte jeder Gastronom selbst entscheiden dürfen.

Und bevor es jetzt wieder heißt Nichtraucher sind intolerant, ich bin selber Raucher und ich arbeite in einer Gastronomie in der geraucht werden darf. Ich habe aber durch Reisen gelernt wie angenehm ein "Kneipen-Abend" sein kann wenn man am nächsten Tag nicht nach Aschenbecher riecht.