Gebiet und Zweck
„Gebiet und Zweck“ umfasst die Paragrafen 1 bis 5.
Wortlaut der Gesetzesänderung
§ 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden in Satz 2 die Wörter „10 062 (Hektar)“ durch die Wörter „11 325 (Hektar)“ ersetzt.
b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„Die Vorschriften der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten und die jeweiligen Verordnungen der Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bleiben in ihrer jeweils gültigen Fassung unberührt.“
In § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) die Zahl „elf“ durch die Zahl „XXX“ ersetzt.
b) Es wird folgender Satz angefügt:
„Die Grenzen des Nationalparks sind durch die Nationalparkverwaltung bis zum Jahr 2030 flurstückscharf in entsprechenden Detailkarten darzustellen.“
§ 3 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„den für den Nordschwarzwald charakteristischen Bergmischwald sowie die Moore, Grinden und die natürliche Lebensgemeinschaft der Kare und andere naturschutzfachlich und naturgeschichtlich hochwertige Flächen zu erhalten, die Entwicklung der an diese Erscheinungsformen gebundenen, hochspezialisierten Lebensräume zu ermöglichen und
gegebenenfalls zu fördern.“
bb) Es wird folgender Satz 2 angefügt:
„Die Zwecke sind gleichrangig und im Einzelfall untereinander abzuwägen.“
b) In Absatz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „Entwicklung“ die Wörter „unter den Bedingungen des Klimawandels“ eingefügt.
c) Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Außerdem dient der Nationalpark unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 24 Absatz 2 BNatSchG der strukturellen Verbesserung in seinem Umfeld, insbesondere im Bereich Tourismus.“
d) Es wird folgender Absatz 4 angefügt:
(4) Die Prozesschutzflächen des Nationalparks tragen zur Zielerreichung des Landes gemäß § 45 Landeswaldgesetz (LWaldG) bei.
Keine Änderungen.
§ 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 werden nach dem Wort „Entwicklung“ die Wörter „unter den Bedingungen des Klimawandels“ eingefügt.
b) In Nummer 2 wird nach dem Wort „liefern,“ die Wörter „auch im Sinne von Lern- und Vergleichsflächen soweit dies nicht mit einer Veränderung des Managements der Flächen im Nationalpark einhergeht,“ eingefügt.
c) Nummer 4 wird folgende Nummer 5 angefügt:
„die Auswirkungen des Klimawandels auf die natürliche Waldentwicklung und die ökosystemaren Zusammenhänge einschließlich der Kohlenstoffbindung in Holz und Boden insbesondere in Zusammenarbeit mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg zu untersuchen und zu dokumentieren und“
d) Die bisherige Nummer 5 wird zu Nummer 6.

Kommentare
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Lückenschluss mit Lücken
Dass der nun vorliegende Gesetzesentwurf zustande gekommen ist, ist begrüßenswert.
Allerdings ist hier nicht der wünschenswerte große Wurf gelungen, sondern leider nur ein Minimalkonsens erreicht worden.
Im Besonderen fehlt ein deutlicher Flächenzuwachs. Mit über 2800 ha hat das Land BaWü eine nennenswerte Fläche von der Murgschifferschaft
Dass der nun vorliegende Gesetzesentwurf zustande gekommen ist, ist begrüßenswert.
Allerdings ist hier nicht der wünschenswerte große Wurf gelungen, sondern leider nur ein Minimalkonsens erreicht worden.
Im Besonderen fehlt ein deutlicher Flächenzuwachs. Mit über 2800 ha hat das Land BaWü eine nennenswerte Fläche von der Murgschifferschaft übernommen. Es bleibt mir unverständlich, dass davon nur knapp 1300 ha (also weniger als 50%) in das Nationalparkgebiet übergehen.
Weiterhin bleibt mir unverständlich, dass etablierte Zonen des NLP zwecks des Borkenkäfermanagements an ForstBW abgetreten werden sollen. Falls diese Regelung Bestand haben sollte, muss sichergestellt sein, dass ForstBW in diesen Zonen sich wirklich auf das Borkenkäfer-management beschränkt. Der ohnehin kleinere Nordteil wird durch die Abtretungsflächen A01, A05 und A10 regelrecht abgeschmolzen.
Mit lediglich ca. 1,5 KM Länge entlang der Hundseckstraße (L80b) zwischen Schindelhof und Pandurenhof ist letztlich nur eine sehr enge Verbindung zwischen den beiden ursprünglichen NLP Teilen erreicht worden. Ich fürchte, dass sich dieser Engpass zu einer schwer zu überwin-denden Barriere für Flora und Fauna entwickeln wird.
Zum Schluss möchte ich die bisherigen Kommentierungen unterstützen, in denen dafür plä-diert wird, den Schutzzweck des NLP durch das Stichwort Artenvielfalt / Biodiversität auszuweiten.
Mehr Waldfläche im Nationalpark
Wir brauchen mehr Fläche im Nationalpark für eine biologische Vielfalt. Jede Fläche zählt, deshalb keine Flächen an ForstBW abtreten. Der Nationalpark hat das Borkenkäfer-Management sehr gut im Griff. 10 Jahre gute Arbeit. Warum soll das geändert werden? Wir brauchen keine weiteren Wirtschaftswälder sondern einen lückenlosen Nationalpark als
Wir brauchen mehr Fläche im Nationalpark für eine biologische Vielfalt. Jede Fläche zählt, deshalb keine Flächen an ForstBW abtreten. Der Nationalpark hat das Borkenkäfer-Management sehr gut im Griff. 10 Jahre gute Arbeit. Warum soll das geändert werden? Wir brauchen keine weiteren Wirtschaftswälder sondern einen lückenlosen Nationalpark als Rückzugsgebiet für Wildtiere, für eine Artenvielfalt und für nachfolgende Generationen, damit diese auch noch 'Waldwildnis' erleben können. In anderen Bundesländern funktioniert das! Es geht, man muss es wollen und nicht nur den Wirtschaftswald sehen.
Minimalerweiterung - BW kann nicht nur kein Hochdeutsch!
Kein großer Wurf - die 1.263 ha Flächenzuwachs bleiben meilenweit hinter dem möglichen Potenzial zurück. Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird weiter krachend verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht
Kein großer Wurf - die 1.263 ha Flächenzuwachs bleiben meilenweit hinter dem möglichen Potenzial zurück. Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird weiter krachend verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle Investition in die Zukunft.
Flächengröße der Erweiterung
Schon ein Blick auf eine Karte mit den bisherigen Abgrenzungen der beiden Teilgebiete zeigt, dass der Nationalpark in seiner jetzigen Ausprägung in gewisser Weise Stückwerk war.
Ich begrüße daher sehr, dass es eine Erweiterung geben soll, die beide Teile des Nationalparks miteinander verbindet.
Etwas enttäuschend finde ich, dass es für diese
Schon ein Blick auf eine Karte mit den bisherigen Abgrenzungen der beiden Teilgebiete zeigt, dass der Nationalpark in seiner jetzigen Ausprägung in gewisser Weise Stückwerk war.
Ich begrüße daher sehr, dass es eine Erweiterung geben soll, die beide Teile des Nationalparks miteinander verbindet.
Etwas enttäuschend finde ich, dass es für diese Verbindung nur eine minimale Flächenerweiterung von ca. 10 000 Hektar auf dann ca. 11 000 Hektar geben soll.
Was die Flächengröße für den einzigen Nationalpark im Baden-Württemberg anbelangt, steht das Ländle im Vergleich zum benachbarten, seit Jahrzehnten CSU-regierten Bayern, sehr bescheiden da. Dort gibt es bereits zwei Nationalparke mit Flächengrößen von jeweils etwa 25 000 Hektar, zusammen also ca. 50 000 Hektar. Bayern ist zwar deutlich größer als das Baden-Württemberg, jedoch nicht fünf mal so groß.
Angesichts dieser Zahlen irritiert mich, dass sogar Flächen ausgegliedert werden sollen, die bisher zum Nationalpark Schwarzwald gehörten.
Ich rege daher an und bitte darum, im weiteren Entscheidungsprocedere eine deutlichere Vergrößerung der Nationalparkfläche anzustreben.
Erweiterung ohen Abtretungsflächen (auf der Karte rot markiert)
In der Gesetzesbegründung wird angeführt: „Auch das mit der Ausweisung eines Nationalparks stets verbundene Ziel des Prozessschutzes kann nun noch besser erfüllt werden. Denn je größer und kompakter ein Prozessschutzgebiet (Kernzone) ist, umso größer ist seine Artenzahl und die Populationsgröße der Arten. Damit wird auch der Erhalt der
In der Gesetzesbegründung wird angeführt: „Auch das mit der Ausweisung eines Nationalparks stets verbundene Ziel des Prozessschutzes kann nun noch besser erfüllt werden. Denn je größer und kompakter ein Prozessschutzgebiet (Kernzone) ist, umso größer ist seine Artenzahl und die Populationsgröße der Arten. Damit wird auch der Erhalt der Biodiversität mit zunehmender Flächengröße effektiver.“
Es wird richtigerweise Bezug genommen, dass Artenvielfalt und Biodiversität Platz zur Entfaltung benötigen. Diese Feststellung ist allgemeingültig und auch außerhalb der Kernzone anwendbar. Folgerichtig ist die Erweiterung des Nationalparks und die Schließung dieser Lücken.
Gleichzeitig werden mit den Abtretungsflächen (auf der Karte rot markiert) Flächen entnommen, welche sich über die Jahre entwickeln konnten und nun Rückabgewickelt werden. Es erschließt sich daher nicht, warum diese Flächen dem Nationalpark entnommen werden sollten und so die (Weiter-)Entwicklung vorhandener Artenvielfalt und Biodiversität durch u.a. Waldbewirtschaftung gefährdet werden (schwarz und rot markiert).
Die Erweiterung sollte, um nicht zu sagen muss, inklusive dieser Flächen (A01-A14) stattfinden. Gleichzeitig muss die Bürgerschaft in den Erweiterungsgebieten wohl kommunikativ besser abgeholt werden, denn ein Nationalpark mit Umweltschutz, Artenvielfalt und Biodiversität ist kein „Gegner“.
Gebietsgröße & Entwicklungsperspektiven
Nur ein ausreichender und zusammenhängender Bereich kann die Natur zur natürlichen Ursprungslandschaft wieder werden lassen, mit entsprechender lokaler Flora & Fauna.
Der nächste Schritt mit recht kleiner Erweiterung und Zusammenschluss ist daher unabdingbar & konsequent, kann jedoch nur ein Zwischenschritt sein, um das Natugebiet an sich weiter
Nur ein ausreichender und zusammenhängender Bereich kann die Natur zur natürlichen Ursprungslandschaft wieder werden lassen, mit entsprechender lokaler Flora & Fauna.
Der nächste Schritt mit recht kleiner Erweiterung und Zusammenschluss ist daher unabdingbar & konsequent, kann jedoch nur ein Zwischenschritt sein, um das Natugebiet an sich weiter sukzessive zu optimieren und auch thematisch -sinnhafterweise- ergänzend das Umfeld des Kaltenbronns wieder in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Zum Wohle und Miteinander und im Einklang von Mensch & Natur, Klima und nachhaltigem Wohlergehen aller.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. H. Orth
§1 Absatz1 Satz 2
Das Gebiet müsste sehr viel größer sein.
Größe
Die Fläche muss noch deutlich werden, mit 1200 ha wird das Ziel von 2% der Landesfläche nicht Ansatzweise erreicht. Vor allem große zusammenhängende Flächen erlauben natürliche Entwicklung und sind ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz.
Nationalparkflächen sind eine Investition in die Zukunft
Flächenzuwachs bleiben meilenweit hinter dem möglichen Potenzial zurück Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird weiter verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht.
Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle
Flächenzuwachs bleiben meilenweit hinter dem möglichen Potenzial zurück Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird weiter verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht.
Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle Investition in die Zukunft.
§ 2 Gebiet des Nationalparks
Den Nationalpark zu erweitern ist richtig und wichtig.
Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird jedoch weiter verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle Investition in die
Den Nationalpark zu erweitern ist richtig und wichtig.
Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird jedoch weiter verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle Investition in die Zukunft. Ohne Wald kein Leben!