Gebiet und Zweck
„Gebiet und Zweck“ umfasst die Paragrafen 1 bis 5.
Wortlaut der Gesetzesänderung
§ 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden in Satz 2 die Wörter „10 062 (Hektar)“ durch die Wörter „11 325 (Hektar)“ ersetzt.
b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„Die Vorschriften der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten und die jeweiligen Verordnungen der Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bleiben in ihrer jeweils gültigen Fassung unberührt.“
In § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) die Zahl „elf“ durch die Zahl „XXX“ ersetzt.
b) Es wird folgender Satz angefügt:
„Die Grenzen des Nationalparks sind durch die Nationalparkverwaltung bis zum Jahr 2030 flurstückscharf in entsprechenden Detailkarten darzustellen.“
§ 3 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„den für den Nordschwarzwald charakteristischen Bergmischwald sowie die Moore, Grinden und die natürliche Lebensgemeinschaft der Kare und andere naturschutzfachlich und naturgeschichtlich hochwertige Flächen zu erhalten, die Entwicklung der an diese Erscheinungsformen gebundenen, hochspezialisierten Lebensräume zu ermöglichen und
gegebenenfalls zu fördern.“
bb) Es wird folgender Satz 2 angefügt:
„Die Zwecke sind gleichrangig und im Einzelfall untereinander abzuwägen.“
b) In Absatz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „Entwicklung“ die Wörter „unter den Bedingungen des Klimawandels“ eingefügt.
c) Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Außerdem dient der Nationalpark unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 24 Absatz 2 BNatSchG der strukturellen Verbesserung in seinem Umfeld, insbesondere im Bereich Tourismus.“
d) Es wird folgender Absatz 4 angefügt:
(4) Die Prozesschutzflächen des Nationalparks tragen zur Zielerreichung des Landes gemäß § 45 Landeswaldgesetz (LWaldG) bei.
Keine Änderungen.
§ 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 werden nach dem Wort „Entwicklung“ die Wörter „unter den Bedingungen des Klimawandels“ eingefügt.
b) In Nummer 2 wird nach dem Wort „liefern,“ die Wörter „auch im Sinne von Lern- und Vergleichsflächen soweit dies nicht mit einer Veränderung des Managements der Flächen im Nationalpark einhergeht,“ eingefügt.
c) Nummer 4 wird folgende Nummer 5 angefügt:
„die Auswirkungen des Klimawandels auf die natürliche Waldentwicklung und die ökosystemaren Zusammenhänge einschließlich der Kohlenstoffbindung in Holz und Boden insbesondere in Zusammenarbeit mit der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg zu untersuchen und zu dokumentieren und“
d) Die bisherige Nummer 5 wird zu Nummer 6.

Kommentare : zum Gebiet und Zweck
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Flächengröße
Die derzeitige Flächenvergrößerung mit 1263 ha und deren Flächenzuschnitt ist nicht ausreichend. Sie sind wohl rein aus einem politischen Ringen entstanden. Fachlich wünschenswert wäre, wenn sie differenzierter erfolgt wären. Die Flächengröße sollte unbedingt um noch 2000 bis 3000 ha vergrößert werden. Das Potential besteht, da zur Vergrößerung
Die derzeitige Flächenvergrößerung mit 1263 ha und deren Flächenzuschnitt ist nicht ausreichend. Sie sind wohl rein aus einem politischen Ringen entstanden. Fachlich wünschenswert wäre, wenn sie differenzierter erfolgt wären.
Die Flächengröße sollte unbedingt um noch 2000 bis 3000 ha vergrößert werden. Das Potential besteht, da zur Vergrößerung ausschließlich Landesflächen zur Verfügung stehen. Das wäre auch innerhalb des Gesetzesverfahren noch jederzeit möglich.
Begründung:
• Die Flächengröße korreliert mit den verschiedenen Biodiversitäten: Alpha-, Beta- und Gamma Diversität.
• Die Gamma-Diversität beschreibt die Biodiversität auf einer Landschaftsebene (ab 1000 ha aufwärts).
• Die Gefährdung durch Großereignisse ist umso geringer, je größer die Fläche ist.
Erweiterungsfläche zu klein und Grenziehungen wenig zielführend
• Sowohl die Erweiterung der Fläche mit lediglich 1263 ha als auch die Grenzziehungen zeigen einen politischen Aushandlungsprozess, der sich nicht an dem Ziel und Zweck des Nationalparks orientiert, eine großflächige zusammenhängende Fläche zu schaffen mit effektiven und effizienten draußen im Gelände nachvollziehbaren Grenzen für das Management
• Sowohl die Erweiterung der Fläche mit lediglich 1263 ha als auch die Grenzziehungen zeigen einen politischen Aushandlungsprozess, der sich nicht an dem Ziel und Zweck des Nationalparks orientiert, eine großflächige zusammenhängende Fläche zu schaffen mit effektiven und effizienten draußen im Gelände nachvollziehbaren Grenzen für das Management und die Besucherinnen und Besucher.
• Auch das Potential, das Management durch deutliche Reduktion der Grenzlängen effizienter zu machen, wurde durch wenig differenzierte Aufteilung bei den Pufferstreifen zwischen ForstBW und der Nationalparkverwaltung bei Weitem nicht erfüllt.
KOMMENTAR ZU: EchtenLösungen braucht das Land
Wer von Ihnen hat eigentlich die Flächen der MURGSCHIFFERSCHAFT die jetzt im Erweiterungsgebiet liegen schon gesehen? Die Flächen z.B. rund um den Schurmsee, sind bereits jetzt schon ein Kleinod von besonderer Bedeutung.Weil man nicht unbedingt eine Marke Nationalpark braucht, um Naturschutz und Artenvielfalt zu gewährleisten. Weil auch
Wer von Ihnen hat eigentlich die Flächen der MURGSCHIFFERSCHAFT die jetzt im Erweiterungsgebiet liegen schon gesehen?
Die Flächen z.B. rund um den Schurmsee, sind bereits jetzt schon ein Kleinod von besonderer Bedeutung.Weil man nicht unbedingt eine Marke Nationalpark braucht, um Naturschutz und Artenvielfalt zu gewährleisten. Weil auch Fachleute in einem Wirtschaftswachstum wissen , wie man die biologische Vielfalt erhält.
Rohstoffversorgung im Einklang mit Naturschutz – heimische Rohstoffe berücksichtigen
Der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) vertritt rund 500 Unternehmen der mineralischen Baustoffindustrie im Land. Unsere Mitgliedsunternehmen sichern die Versorgung Baden-Württembergs mit unverzichtbaren Roh- und Baustoffen – für Wohnungen, öffentliche Infrastruktur, Klimaschutzmaßnahmen und die Energiewende. Jährlich
Der Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. (ISTE) vertritt rund 500 Unternehmen der mineralischen Baustoffindustrie im Land. Unsere Mitgliedsunternehmen sichern die Versorgung Baden-Württembergs mit unverzichtbaren Roh- und Baustoffen – für Wohnungen, öffentliche Infrastruktur, Klimaschutzmaßnahmen und die Energiewende. Jährlich werden im Land rund 100 Millionen Tonnen mineralische Rohstoffe benötigt – das entspricht etwa einem Kilogramm pro Einwohner und Stunde.
Für eine zukunftsfähige Entwicklung unseres Landes ist die verlässliche Rohstoffversorgung ebenso zentral wie der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Eine nachhaltige Rohstoffpolitik muss daher beides zusammenbringen: den Schutz wertvoller Naturflächen und die Nutzung heimischer Rohstoffe. Um Transportwege kurz zu halten und Emissionen zu reduzieren, setzt sich der ISTE seit Langem für eine dezentrale Versorgung der Rohstoffgewinnung im Land ein.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass bei der Planung zur Erweiterung des Nationalparks Nordschwarzwald die Bedeutung der Rohstoffversorgung berücksichtigt wurde und tätige Unternehmen aktuell nicht beeinträchtigt werden.
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass sich im Bereich westlich von Schönmünzach abbauwürdige Vorkommen von Forbach-Granit befinden. Diese hochwertigen Natursteine werden unter anderem im Verkehrswegebau, im Hochbau sowie als Betonzuschlagstoffe eingesetzt. Mit der geplanten Erweiterung des Nationalparks würden diese Vorkommen langfristig nicht mehr zugänglich sein – trotz ihres potenziellen Beitrags zur regionalen Rohstoffsicherung.
Der ISTE spricht sich daher dafür aus, auch künftig einen ausgewogenen Ausgleich zwischen Umweltschutz und Rohstoffsicherung anzustreben. Eine vorausschauende Landesplanung sollte rohstoffsichernde Aspekte weiterhin aktiv in Abwägungsprozesse einbeziehen – im Sinne der Daseinsvorsorge, regionaler Wertschöpfung und ökologisch verantwortbarer Rohstoffgewinnung.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Sommer
Nationalpark braucht Fläche – Lückenschluss nicht durch Flächenabtretung konterkarieren
Wir begrüßen den beschlossenen Lückenschluss ausdrücklich. Die Vergrößerung von Schutzgebieten ist ein bedeutender Schritt, um noch eine Chance auf den Erhalt unserer Naturräume und der ihnen innenwohnenden Biodiversität zu haben. Das hierbei zwei Teilgebiete eines Nationalparks verbunden werden und damit eine größere zusammenhängende Fläche eines
Wir begrüßen den beschlossenen Lückenschluss ausdrücklich. Die Vergrößerung von Schutzgebieten ist ein bedeutender Schritt, um noch eine Chance auf den Erhalt unserer Naturräume und der ihnen innenwohnenden Biodiversität zu haben. Das hierbei zwei Teilgebiete eines Nationalparks verbunden werden und damit eine größere zusammenhängende Fläche eines Großschutzgebiets geschaffen wird, ist ein wichtiger Erfolg und wird äußerst wirksam und positiv für den Naturhaushalt sein.
Das dafür aber umfangreiche Bereiche der Außenzone des bestehenden Nationalparks abgetreten werden, ist inakzeptable und konterkariert den neuen Flächengewinn vollkommen.
Der Wert des Erhalts der Biodiversität und besonders auch die Wiederherstellung von Wildnisgebieten für uns Menschen ist in ausreichendem Maße belegt. Wenn dieses Ziel ernstgenommen wird, muss es auch entsprechend konsequent umgesetzt werden.
Mit Nationalparkgrenzen darf nicht politisch gefeilscht werden! Es geht hier um den langfristigen Erhalt von komplexen Naturdynamiken. Natürliche Prozesse müssen weitgehend ungestört von menschlichen Einflüssen ablaufen. Ungestörtheit wird nur durch Kontinuität erreicht. Ein Verändern und Versetzen von Schutzgebietsgrenzen widerspricht dem gesamten Sinn und Zweck des Schutzgebiets – Naturwerte und natürliche Entwicklungen können nicht einfach verlegt werden.
Insbesondere die langfristig in Kernzonen überführbaren Flächen sollten nicht abgetreten werden. Aber auch die restlichen Flächen erfüllen wichtige Funktionen für die Integrität des Nationalparks und müssen daher, wenn eine Abtretung unumgänglich ist, unbedingt als Pufferzonen mit direktem Bezug zum Nationalpark deklariert werden. Rechtlich braucht es dafür einen Schutzstatus als Naturschutzgebiet mit der Vorgabe, keine gewinnorientierte Bewirtschaftung, sondern ausschließlich Waldschutzmaßnahmen und Jagdmanagement durchzuführen. Dies gebietet sich schon allein daher, dass frühere Naturschutzgebiet durch ihre Aufnahme in den Nationalpark keinen expliziten NSG-Schutzstatus mehr benötigten, aber nun im Zuge der Rückgabe vollkommen ohne Schutzstatus belassen werden würden – obwohl sie wertvolle, schützenswerte Biotope sind.
Wenn diese abzutretenden Bereiche als Pufferzonen festgelegt sind, können auch die Kernzonen im Nationalpark effektiv vergrößert werden und die Jagdruhe in dem Nationalparkgebiet ausgedehnt werden. Schwarzwildbejagung zum Schutz der angrenzenden Privatflächen erfolgt dann in den übertragenen Flächen.
Ich bitte um eine ernsthafte und sachliche Prüfung der Einwände, besonders zu der Abtretung der Randflächen: Nationalparke sind ein wichtiges und passendes Mittel für den Schutz unserer Biodiversität, insbesondere der natürlichen und wilden Entwicklung der Natur. Dafür muss diesen Gebieten unbedingt auch Kontinuität und Integrität gewährt werden. Ermöglichen Sie daher das volle Potential des Wildnisschutzes im Nationalpark und treten Sie keine Randflächen ab.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothea Epperlein
Waldexpertin
Greenpeace e.V.
Schutzzweck
Wer bestimmt eigentlich, was schutzwürdig ist oder was "natürlich" ist? In §3 Abs. 1 Satz 3 werden Grinden erwähnt, die eher eine kulturhistorische Landschaftsart sind. Wenn wir Natur Natur sein lassen wollen, heißt das auch den Verlust von Grinden in Kauf zu nehmen. Wenn wir aber Grinden erhalten wollen also in die Natur eingreifen, was
Wer bestimmt eigentlich, was schutzwürdig ist oder was "natürlich" ist?
In §3 Abs. 1 Satz 3 werden Grinden erwähnt, die eher eine kulturhistorische Landschaftsart sind. Wenn wir Natur Natur sein lassen wollen, heißt das auch den Verlust von Grinden in Kauf zu nehmen. Wenn wir aber Grinden erhalten wollen also in die Natur eingreifen, was spricht dann dagegen, der Biodiversität des Waldes durch gezielten Aufbau eines Mischwaldes mit hitzeresistenten Bäumen und Büschen zu unterstützen. Das wäre eine konsistente und konsequente Vorgehensweise. Die vielerorts fast monokulturartigen Fichtenbestände sind auch "nur" Folgen der Bewirtschaftung des Schwarzwaldes.
Die Erweiterungsfläche wird immer kleiner je weiter der Prozess voranschreitet.
Von rund 5.000 ha potenzieller Fläche für eine Erweiterung des Nationalparks und für den Lückenschluss zwischen den beiden Nationalparkteilen, davon ca. 2.900 ha Tauschfläche von der Murgschifferschaft und rund 2.000 ha Staatswald, sollen nach aktuellem Stand des hier zu bewertenden Gesetzesvorschlags nur 1.263 ha (Fläche aktuell: 10.062 ha,
Von rund 5.000 ha potenzieller Fläche für eine Erweiterung des Nationalparks und für den Lückenschluss zwischen den beiden Nationalparkteilen, davon ca. 2.900 ha Tauschfläche von der Murgschifferschaft und rund 2.000 ha Staatswald, sollen nach aktuellem Stand des hier zu bewertenden Gesetzesvorschlags nur 1.263 ha (Fläche aktuell: 10.062 ha, zukünftig: 11.325 ha) für die Erweiterung genutzt werden.
Die aktuellen Flächenangaben zum „Entwurf der neuen Nationalparkgrenzen als interaktive Karte“ weisen sogar nur eine Fläche von 11.286 ha als neue Nationalparkfläche aus (unveränderte Fläche + Erweiterungsfläche). Damit beträgt der Flächenzuwachs nur noch 1.224 ha und damit 12 %.
Das Ganze folgt der Linie des Forstministers Hauk, der schon früh das Ziel verfolgt hat, den Flächenzuwachs gering zu halten und seine parteipolitische Agenda über die Interessen des Naturschutzes zu stellen.
Dieser Trend zu weniger Fläche muss im weiteren Verfahren gestoppt werden. Naturschutzpolitische Aspekte müssen stärker gewichtet werden und die Abtretungsflächen von 1.431 ha müssen beim Nationalpark verbleiben. Damit kann der Nationalpark um 2.655 ha auf eine Fläche von 12.717 ha wachsen, 26 % mehr Fläche, um wichtige Naturschutzziele zu erreichen.
Auch unter Berücksichtigung aller nachvollziehbarer Einwände der direkten Anwohner wäre eine Erweiterung auf 15.000 ha durch eine ambitionierte Regierung möglich, es ist bedauerlich, dass diese Chance nicht genutzt werden soll.
Privatwaldbesitzende in Reichweite finanziell unterstützen
Auch Privatwaldbesitzer/innen, die im Umkreis liegen, sollten bei Fördermaßnahmen berücksichtigt werden. Die vermehrte Ausbreitung der Borkenkäfer kann diese deutlich härter treffen als öffentliche Institutionen.
Pufferflächen- ein wichtiges Instrument um Privat- und Kommunalwälder zu schützen!
Die Abtretung der Pufferflächen an ForstBW ist ausdrücklich zu begrüßen! Wer über diese Zweckmäßigkeit Zweifel anstellt, soll sich die bisherigen von ForstBW- betreuten Pufferflächen und die vom Nationalpark- betreute Pufferfläche um Leimiß anschauen! Die Bewirtschaftung dieser Pufferflächen ist wichtig, da die Fichtenreichen Bestände stabiler
Die Abtretung der Pufferflächen an ForstBW ist ausdrücklich zu begrüßen! Wer über diese Zweckmäßigkeit Zweifel anstellt, soll sich die bisherigen von ForstBW- betreuten Pufferflächen und die vom Nationalpark- betreute Pufferfläche um Leimiß anschauen!
Die Bewirtschaftung dieser Pufferflächen ist wichtig, da die Fichtenreichen Bestände stabiler gestaltet werden müssen und eine Anreicherung der Baumartenzusammensetzung elementar ist. Nur so kann erreicht werden, dass die Borkenkäferpopulationen nicht in daran anschließende Privat- oder Kommunalwälder durch marschieren.
Keine Bonsai-Lösung bei der Erweiterung des Nationalparks Nordschwarzwald !
In Baden-Württemberg ist die Biodiversität durch den Verlust von Lebensräumen und den Klimawandel massiv gefährdet. Etwa 50.000 wildlebende Arten sind in Baden-Württemberg bekannt, aber über 40% davon sind gefährdet, berichtet www.baden-wuerttemberg.de. Weil das so ist müssen im Land entschieden mehr Lebensräume für die Biodiversität ausgewiesen
In Baden-Württemberg ist die Biodiversität durch den Verlust von Lebensräumen und den Klimawandel massiv gefährdet. Etwa 50.000 wildlebende Arten sind in Baden-Württemberg bekannt, aber über 40% davon sind gefährdet, berichtet www.baden-wuerttemberg.de. Weil das so ist müssen im Land entschieden mehr Lebensräume für die Biodiversität ausgewiesen werden. Die geplante Bonsai-Erweiterung des Nationalparks Nordschwarzwald leistet dazu allerdings keinen wesentlichen Beitrag.
Der rapide fortschreitende Verlust an Biodiversität gefährdet auch uns Menschen. Die biologische Vielfalt bildet die Grundlage für viele lebenswichtige Ökosystemleistungen, die für unser Überleben und Wohlergehen unerlässlich sind. Der Rückgang der Artenvielfalt kann zu einer Beeinträchtigung der Ernährungssicherheit, der Gesundheit, der wirtschaftlichen Stabilität und sogar des gesellschaftlichen Zusammenhalts führen. Hier entschlossen gegenzusteuern, das können die Bürgerinnen und Bürger von der BW-Landesregierung mit Fug und Recht erwarten !
Was schreiben hierzu Kommentatoren auf dem BW-Landesportal?
„Kein großer Wurf - die 1.263 ha Flächenzuwachs bleiben meilenweit hinter dem möglichen Potenzial zurück. Das Wildnisziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt von 2 % wird weiter krachend verfehlt. BW steht bei 0,21 % und ist bundesweites Schlusslicht. Die Priorisierung von mehr Naturschutzfläche für den Nationalpark ist nicht vergeudete Waldfläche, sondern wertvolle Investition in die Zukunft.“
„Eine Kompaktheit einer Schutzfläche bedeutet, dass es von jedem Punkt möglichst weit bis zur "Grenze" ist. Dies ist nicht nur, aber auch für die ungestörte Entwicklung der Fläche notwendig. (…) Mit dem "Verbindungsschlauch" wird dieses Ziel nicht erreicht. Je unkompakter eine Fläche ist, desto mehr Randgebiete gibt es. Dies ist hier insbesondere für das Borkenkäfermanagement relevant. Dieses wird durch den aktuellen Gesetzesvorschlag unnötig umfangreich, unnötig kompliziert, und dadurch auch leider unnötig unwirksam.“
„Weit über 1000 ha werden dem Nationalpark entzogen und verlieren ihren Schutzstatus. Was sich hier in Richtung eines natürlicheren, wilderen Waldes entwickelt hat darf nicht verloren gehen:
- Flächen die vor der Ausweisung als Nationalpark bereits einen Schutzstatus hatten müssen diesen zurückerhalten!
- Flächen auf denen ForstBW mit dem Borkenkäfermanagement beauftragt wird dürfen nicht kommerziell genutzt werden (Nur Borkenkäfermanagement).“
Ich schließe mich den oben zitierten Kommentatoren vollumfänglich an und formuliere zusätzlich:
1) Die Biologische Vielfalt gehört überall zentral als Ziel im Gesetzt formuliert, nicht "nur" der Klimawandel.
2) Der Nationalpark sollte nicht nur geringfügig von 10.000 auf 11.300 ha vergrößert werden, sondern um die ganzen 2.900 ha Murgschifferschaft und weitere Staatswaldflächen - Ziel mind. 15.000 ha. Keine "Bonsai-Vergrößerung" wie bisher von der Landesregierung BW geplant!
3) Im Nationalparkrat sollte weiterhin UM und Naturschutz die deutliche Mehrheit gegenüber MLR und Forst haben, die geplanten Veränderungen zu Gunsten von MLR und ForstBW von zwei Sitzen sind abzulehnen.
4) In den jetzigen und künftigen Kernzonen muss in spätestens 30 Jahren nach Zugehörigkeit zum NLP das Wildtiermanagement beendet werden - die Jagdpartie hat europaweit zu großen Einfluss und Ausnahmeregelungen und setzt ihre Partikular-Interessen dann oft über "Wildtiermanagement" um.