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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Gastronomen sollten frei entscheiden können
Gastronomen sollten weiterhin frei entscheiden können ob auf der Terrasse Raucher oder Nichtraucher ist. Somit ist es auch jedem Gast überlassen ob er sich hinsetzt oder nicht.
Hurra, ein neues Verbot!
Die Deutschen lieben Verbote. Sie sind die besten Untertanen. Während Soja Sören und die sterilisierte Hafermilch Claudi in der Leipziger Straße, Berlin, genüsslich ihren Chai-Latte auf ihrem solaren Balkonkraftwerk trinken, die Regenbogenflagge gehisst haben und das "bunte" CSD-Treiben vor dem Haus bewundern, schütteln die muslimischen
Die Deutschen lieben Verbote. Sie sind die besten Untertanen.
Während Soja Sören und die sterilisierte Hafermilch Claudi in der Leipziger Straße, Berlin, genüsslich ihren Chai-Latte auf ihrem solaren Balkonkraftwerk trinken, die Regenbogenflagge gehisst haben und das "bunte" CSD-Treiben vor dem Haus bewundern, schütteln die muslimischen Goldstücke gegenüber in der Shishabar nur den Kopf ob soviel Dekadenz.
Das Feindbild? Na klar, Raucher, alte weiße Männer, Verbrenner-Fahrer, Ungeimpfte, "Reiche", Klimaleugner, Bargeldzahler, Mütter die sich zuhause um ihr Kinder kümmern, 40-Stunden Malocher, sprich alle die nicht dem Regenbogen und Multikulti huldigen und in der CO2-freien Klimakirche engagiert sind.
Logisch, der §218 muss dringend fallen, Abtreibung bis zum 9 Monat sollte straffrei bleiben, wegen "Selbstbestimmung" und so, wir brauchen die 3-Tage Woche bei vollem Lohnausgleich, Bürgergeld für Alle und die rechtsradikale AfD muss dringend verboten werden.
Deshalb müssen wir dringend die Menschen im Freien schützen vor dem schädlichen Tabakrauch, vor allem werdende Mütter und Kinder!
Hurra ein neues Verbot!
Nichtraucherschutzgesetz
Ich bin der Meinung, dass das bisherige Gesetz ausreichend ist. Niemand ist gezwungen, sich in einem verrauchten Raum aufzuhalten. Auf unserer Restaurantterrasse nehmen die Gäste automatisch Rücksicht aufeinander. Solange am Nebentisch gegessen wird, wird auch nicht geraucht. Selbst wenn es mal jemand übersieht, dann reicht ein kleiner Hinweis
Ich bin der Meinung, dass das bisherige Gesetz ausreichend ist. Niemand ist gezwungen, sich in einem verrauchten Raum aufzuhalten.
Auf unserer Restaurantterrasse nehmen die Gäste automatisch Rücksicht aufeinander. Solange am Nebentisch gegessen wird, wird auch nicht geraucht. Selbst wenn es mal jemand übersieht, dann reicht ein kleiner Hinweis und der Raucher/die Raucherin unterbricht das Rauchen.
Man sollte gegenseitige Rücksichtnahme als Voraussetzung für ein gelungenes Miteinander stehen lassen und nicht jede Eigenverantwortung durch Gesetze untergraben!
Selbst wenn einem ein kleiner Rauchschwaden im Freien unter die Nase kommt, dann sollte das keine nachhaltige gesundheitliche Nachwirkung haben.
Wenn ich es recht bedenke, wurde doch vor kurzem erst der Canabisgebrauch legalisiert - warum nun hinterher so ein militanter Vorschlag??
Gute Lösung
Ich begrüße den neuen Gesetzesentwurf, der der Gastronomie weiterhin die Entscheidung überlässt, ob das Rauchen in ihren Räumlichkeiten erlaubt ist oder nicht. Diese Regelung stärkt die unternehmerische Freiheit und ermöglicht es Gastronomen, individuell auf die Wünsche ihrer Gäste und die Ausrichtung ihres Betriebs einzugehen. Diese Lösung
Ich begrüße den neuen Gesetzesentwurf, der der Gastronomie weiterhin die Entscheidung überlässt, ob das Rauchen in ihren Räumlichkeiten erlaubt ist oder nicht. Diese Regelung stärkt die unternehmerische Freiheit und ermöglicht es Gastronomen, individuell auf die Wünsche ihrer Gäste und die Ausrichtung ihres Betriebs einzugehen.
Diese Lösung schafft einen fairen Ausgleich zwischen Gesundheitsschutz und der Freiheit des Einzelnen und wird somit der Realität in der Gastronomie besser gerecht.
Nichtraucherschutzgesetz
Das Nichtraucherschutzgesetz aus dem Jahr 2006/2007? hat sich bewährt und für einen vernünftigen Ausgleich zwischen Rauchern und Nichtrauchern gesorgt. Gibt es wirklich Bedarf für eine Verschärfung? Muss man alles immer weiter klein verästelt in allen Details per Gesetz festhalten? Sind die geplanten Veränderungen von solcher Dringlichkeit,
Das Nichtraucherschutzgesetz aus dem Jahr 2006/2007? hat sich bewährt und für einen vernünftigen Ausgleich zwischen Rauchern und Nichtrauchern gesorgt.
Gibt es wirklich Bedarf für eine Verschärfung?
Muss man alles immer weiter klein verästelt in allen Details per Gesetz festhalten?
Sind die geplanten Veränderungen von solcher Dringlichkeit, dass ein Gesetzgebungsverfahren nötig ist?
Wäre es nicht besser der Landtag würde sich mit Entbürokratisierung und einer wirklich einfachen und bürgernahen (auch für ältere und nicht IT affine Menschen) befassen? (Stichwort "melden sie sich mit unserem komplizierten Registrierungsverfahren an, drucken sie diese PDF aus, unterschreiben sie, scannen sie es wieder ein und schicken es an die vier zuständigen Ämter"
Nichtraucherschutz auch in der Gastronomie
Die Verbesserung des Nichtraucherschutzes begrüße ich sehr, denn Passivrauchen ist gesundheitlich gefährlich. Was zu kurz kommt im Gesetzesentwurf, ist die Belästigung. Insbesondere in der Außengastronomie ist Passivrauchen lästig. Man bestellt sich ein Essen oder ein Getränk, möchte es genießen, und dann wird irgendwo eine Zigarette angezündet.
Die Verbesserung des Nichtraucherschutzes begrüße ich sehr, denn Passivrauchen ist gesundheitlich gefährlich. Was zu kurz kommt im Gesetzesentwurf, ist die Belästigung. Insbesondere in der Außengastronomie ist Passivrauchen lästig. Man bestellt sich ein Essen oder ein Getränk, möchte es genießen, und dann wird irgendwo eine Zigarette angezündet. Der Genuss ist dahin. Oftmals ist es ein Raucher, der einen ganzen Bereich belästigt. Besonders abstoßend sind Zigarren und Zigarillos, die noch durchdringender stinken als normale Zigaretten. Ausweitung des Nichtraucherschutzes - sehr gerne, aber bitte die Außengastronomie mit einschließen!
Nichtraucherschutz endlich ernst nehmen
Als Anfang der 2000er Jahre die Diskussionen um den Nichtraucherschutz endlich erste mögliche Erfolge zeigten, wurde von den einschlägigen Interessengruppen der Untergang unseres Landes, zumindest aber der Gastronomie prophezeit. Dazu kam es dann aber nicht, im Gegenteil. Kaum noch jemand kann sich eine Rückkehr zu den damaligen Verhältnissen
Als Anfang der 2000er Jahre die Diskussionen um den Nichtraucherschutz endlich erste mögliche Erfolge zeigten, wurde von den einschlägigen Interessengruppen der Untergang unseres Landes, zumindest aber der Gastronomie prophezeit. Dazu kam es dann aber nicht, im Gegenteil. Kaum noch jemand kann sich eine Rückkehr zu den damaligen Verhältnissen vorstellen, auch die meisten Raucher nicht.
Trotzdem ist seither nichts mehr passiert. Meiner Meinung nach würde es bereits der Anstand gebieten, die Zigaretten an Spielplätzen, Bushaltestellen, Bahnhöfen, Fußgängerzonen, Biergärten, Vergnügungspark etc. aus zu lassen. Wer hier auf einen freiwilligen Verzicht hofft, hofft vergebens. Die Begründungen sind ebenso abenteuerlich wie abwegig. Die von Rauchern gewünschte gegenseitige Rücksichtnahme ist hier nicht möglich. Wie soll ich das machen. Nur über eine Inkaufnahme von gesundheitsschädlichem Gestank. Um es abzukürzen: Bitte, bitte nehmt den Nichtraucherschutz endlich ernst und erweitert die Verbotszonen deutlich. Die nichtrauchende Mehrheit im Land hat diese Fürsorge verdient!
Bundesnichtraucherschutzgesetz; Bundesratsinitiative!
Wir brauchen ein einziges Nichtraucherschutzgesetz, und nicht ein Bundesgesetz und 16 verschiedene Landesgesetze. Was soll der Wirrwar? Beim Verkehr geht es doch auch einheitlich zu. Der Flickenteppich nützt nur der Tabakindustrie nach dem Motto „Teile und herrsche und sammle den Gewinn ein.“ Die Landesregierung von BW soll sich per
Wir brauchen ein einziges Nichtraucherschutzgesetz, und nicht ein Bundesgesetz und 16 verschiedene Landesgesetze. Was soll der Wirrwar? Beim Verkehr geht es doch auch einheitlich zu. Der Flickenteppich nützt nur der Tabakindustrie nach dem Motto „Teile und herrsche und sammle den Gewinn ein.“ Die Landesregierung von BW soll sich per Bundesratsinitiative für ein einheitliches Bundesnichtraucherschutzgesetz einsetzen.
Das Gesetz ist halbherzig
Die Grünen hatten mal versprochen als sie noch nicht an der Macht waren, ein NR-Schutzgesetz ohne Ausnahmen z.B. in der Gastronomie einzuführen. Kaum waren sie an der Macht, war das alles nur noch Schall und Rauch. Somit gewinnt man kein Vertrauen. Die Vorschläge sind viel zu wenig, durchgreifende Maßnahmen wie in anderen Ländern würde das
Die Grünen hatten mal versprochen als sie noch nicht an der Macht waren, ein NR-Schutzgesetz ohne Ausnahmen z.B. in der Gastronomie einzuführen.
Kaum waren sie an der Macht, war das alles nur noch Schall und Rauch.
Somit gewinnt man kein Vertrauen.
Die Vorschläge sind viel zu wenig, durchgreifende Maßnahmen wie in anderen Ländern würde das Vertrauen wieder aufbauen.
Baden-Württemberg - die Zeit steht still
Wir schreiben das Jahr 2025 - vor zwanzig Jahren wurde der Tabakindustrie in den US der Prozess gemacht. "United States of America vs. Philip Morris USA Inc." o Schuldig Minderjährige zum Rauchen zu verführen o Schuldig die Gesundheitsrisiken des Tabakkonsums zu verschweigen o Schuldig die Unschädlichkeit und Unbedenklichkeit des
Wir schreiben das Jahr 2025
- vor zwanzig Jahren wurde der Tabakindustrie in den US der Prozess gemacht. "United States of America vs. Philip Morris USA Inc."
o Schuldig Minderjährige zum Rauchen zu verführen
o Schuldig die Gesundheitsrisiken des Tabakkonsums zu verschweigen
o Schuldig die Unschädlichkeit und Unbedenklichkeit des Zigarettenrauchens zu suggerieren
o Schuldig Forschungsergebnisse zu fälschen und zu vertuschen.
...
- Der Marlboro-Mann ist schon lange tot.
- Die Medizin ist schon lange einig, das der Zigarettenrauch für eine Reihe an Krankheiten verantwortlich ist.
- Der Lungenkrebs klettert von "sonstige" katapultartig auf die Spitze der meisten tödlichen Krebsarten
- Die Suchtwirkung von Nikotin ist höher als die meisten anderen Drogen
- Die Suchtwirkung von Nikotin ist sogar höher als der Mutterinstinkt und läßt schwangere Frauen verzweifelt heimlich rauchen.
ABER in Baden-Württemberg stehen die Uhren still.
Die Dorfältesten laden zum Mitmachevent ein, um die Frage zu klären, ob man eventuell das Rauchen in Kinder- und Jugendeinrichtungen
einschränken könnte. Das wär doch was!