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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
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Keine Rauchverbote in der Gastronomie
Keine Rauchverbote in Festzelten und in der Gastronomie draußen. Wo frische Luft weht, zieht der Rauch vorbei. Es ist keine Gesundheitsgefährdung anderer.
Ein klares NEIN
Ich schließe mich einigen meiner Vorrednern an, denn hier gibt es nur eins zu sagen, jeder kann selbst entscheiden ob und in welchem Maße er sich dem Risiko des passiven Rauchens aussetzt. Wir reden hier nicht von öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Ämtern sondern Orte des öffentlichen Lebens, und warum sollen nun wieder Raucher eingeschränkt
Ich schließe mich einigen meiner Vorrednern an, denn hier gibt es nur eins zu sagen, jeder kann selbst entscheiden ob und in welchem Maße er sich dem Risiko des passiven Rauchens aussetzt. Wir reden hier nicht von öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Ämtern sondern Orte des öffentlichen Lebens, und warum sollen nun wieder Raucher eingeschränkt werden. Ganz zum Schweigen von den finanziellen Einbrüchen in manchen Branchen! Hier leiden doch nur wieder die, die schon seit Jahren geknechtet werden von allen Seiten was die Gesetzgebung angeht.
Ich bin definitiv gegen diesen Entwurf!
Nichtraucherschutzgesetz
Wo endet die Kontroll- und Verbotswut der politisch handelnden Personen? Wieweit wird die persönliche Freiheit noch weiter eingeschränkt? Wundert sich noch jemand über die Unzufriedenheit in der Bevölkerung? Rauchen im Außenbereich zu verbieten (und ich bin Nichtraucher) hat nichts mit Nichtraucherschutz zu tun - sondern hier geht es einzig
Wo endet die Kontroll- und Verbotswut der politisch handelnden Personen?
Wieweit wird die persönliche Freiheit noch weiter eingeschränkt?
Wundert sich noch jemand über die Unzufriedenheit in der Bevölkerung?
Rauchen im Außenbereich zu verbieten (und ich bin Nichtraucher) hat nichts mit Nichtraucherschutz zu tun - sondern hier geht es einzig und allein um die Umsetzung von individuellen Meinungen, die Lobbyisten (z.B. ProRauchfrei) und 'Bessermenschen' ihren Mitbürgern aufzwingen wollen.
Die schon stark schrumpfende Gastronomie bekommt so einen weiteren Todesstoß - aber das scheint nicht so wichtig zu sein, wie seine eigene Lebensanschauung durchzudrücken.
Insofern ein klares NEIN zu jeglicher Verschärfung des Nichtraucherschutzes.
Landesnichtraucherschutzgesetz
Ich bin gegen den neuen Gesetzentwurf. Ich empfinde es als weiterer Eingriff in meine persönliche Freiheit. In öffentlichen Gebäuden oder geschlossenen Räumen ein Rauchverbot ist schon schlimm genug. Aber im Freien z. B. in Biergärten ein weiteres Verbot auszusprechen, das geht entschieden zu weit. Es hat den Anschein, dass politische
Ich bin gegen den neuen Gesetzentwurf.
Ich empfinde es als weiterer Eingriff in meine persönliche Freiheit.
In öffentlichen Gebäuden oder geschlossenen Räumen ein Rauchverbot ist schon schlimm genug.
Aber im Freien z. B. in Biergärten ein weiteres Verbot auszusprechen, das geht entschieden zu weit.
Es hat den Anschein, dass politische Entscheidungsträger sich nicht mehr dessen bewusst sind, dass sie nicht von den mündigen Bürgern gewählt wurden, um diese dann irren Gesetzen zu bevormunden.
Wir leben in Freiheit in einer Demokratie, was aber dem Anschein immer mehr in eine Demokratur abzudriften scheint.
DEHOGA hatte 2006 massiv gelogen
Ungefähr 2006 vor den Nichtraucherschutzgesetzen hatte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) behauptet, ein Drittel aller Plätze in Gaststätten seien gemäß Forderung des Bundesgesundheitsministeriums rauchfrei. Dazu hatte der DEHOGA in angebliche 100 000 Verbandszeitungen einen Fragebogen eingelegt. Es gab 3000 Rückläufer. Davon
Ungefähr 2006 vor den Nichtraucherschutzgesetzen hatte der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) behauptet, ein Drittel aller Plätze in Gaststätten seien gemäß Forderung des Bundesgesundheitsministeriums rauchfrei. Dazu hatte der DEHOGA in angebliche 100 000 Verbandszeitungen einen Fragebogen eingelegt. Es gab 3000 Rückläufer. Davon berichteten 1000, ihre Gaststätten seien rauchfrei. Punktsieg rief der DEHOGA!
Bei einer Totalerhebung einer Nichtraucherinitiative über alle Gaststätten in München wurde dies widerlegt. Zudem: Die 100 000 Zeitungen gab es gar nicht. Eine anschließende Untersuchung des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte, dass die Meldung des DEHOGA überhaupt nicht stimmte.
https://www.nichtraucherschutz.de/wp-content/uploads/2021/04/Nichtraucher-Info-62-April-2006.pdf
Überregulierung schränkt Freiheit ein.
Jeder sollte die Freiheit haben Entscheidungen über das eigene Verhalten treffen zu können solange es nicht anderen schadet. In Freizeiteinrichtungen wo nur Personen über 18 Jahre Zutritt haben braucht es aus diesem Grund keine weiteren Reglementierungen und gesetzlichen Vorschriften. Jeder Kunde kann selbst entscheiden ob er den Ort betreten
Jeder sollte die Freiheit haben Entscheidungen über das eigene Verhalten treffen zu können solange es nicht anderen schadet. In Freizeiteinrichtungen wo nur Personen über 18 Jahre Zutritt haben braucht es aus diesem Grund keine weiteren Reglementierungen und gesetzlichen Vorschriften. Jeder Kunde kann selbst entscheiden ob er den Ort betreten möchte oder nicht und jeder Betreiber kann vom Hausrecht gebrauch machen. Ich möchte mich nicht in einem Obrigkeitsstaat wiederfinden nachdem jedes Risiko reguliert wurde.
Freiheit, Eigenverantwortung, selbst entscheiden usw.
Wenn man als unbescholterner Bürger, Mensch, Kind, Jugendlicher, Senior, Kranker oder sonst wie frei entscheiden kann rauchfrei zu einer rauchfreien Eisdiele zu kommen und dort im Aussenbereich mit den Enkelkindern ein Eis zu essen, so wie alle Rauchenden das selbstverständlich tun können, oder ein Fußballspiel anschauen oder eine
Wenn man als unbescholterner Bürger, Mensch, Kind, Jugendlicher, Senior, Kranker oder sonst wie frei entscheiden kann rauchfrei zu einer rauchfreien Eisdiele zu kommen und dort im Aussenbereich mit den Enkelkindern ein Eis zu essen, so wie alle Rauchenden das selbstverständlich tun können, oder ein Fußballspiel anschauen oder eine Musikveranstaltung genießen. Dann kommen wir dem Argument der freien Entscheidung erheblich näher.
Wo bitte kann ich frei entscheiden ob ich anderer Leute Abgase einatmen will oder nicht? Wo gibt es Rauchfreie Hotels, Ferienwohnung oder sonstige Unterkünfte in den ich rauchfrei Urlaub machen kann, auch am Swimmingpool an der bar oder am Badesee?
Auf welchem Portal sind rauchfreie Unterkünfte zu finden? Wo kann ich hin, wenn in einer heißen Sommernacht der Rauch meines Nachbarn in mein Schlafzimmer zieht, bei geschlossenem Fenster darin aber nicht zu schlafen ist mangels Frischluftzufuhr?
Was nützt mir meine Eigenverantwortung wenn ich gar nicht gefragt werde? Wer hat denn hier Rücksicht zu üben?
Wenn man die Argumente in diesem und auch anderen Foren so liest, gleichen sich diese irgendwann. Dabei komme ich zu dem Schluß, dass es durchaus einen großen Teil von vernünftigen Argumenten gibt. Aber auch einen bedenklich großen Anteil von Argumenten bei denen mir schon bange wird in was für einer Gesellschaft ich lebe.
Wir leben alle miteinander. Das heist für mich, ich kann nicht alles tun und machen was ich gern möchte. Ich muss auch in einem begrenzten Maß die Interessen meiner Mitmeschen tollerieren. Und das sehe für alle Bürger dieses Landes so.
Rücksicht und Tolleranz.
Wenn das bei allen funktioniert, dann bedarf es keiner Gesetze mehr!
Nichtraucher Schutz
Es wäre erfreulich, wenn sich hier durch auch klare Vorgaben für das Verhalten von Zigarrenrauchern ergeben würden. Nicht nur im öffentlichen Bereich auch im Miet- und Eigentumswohnbereich, besonders mit Blick auf Mehrparteienobjekte.
Landesnichtraucherschutzgesetz
Ich bin Automatenaufsteller und hatte von 2005 - 2007 zwei Geldspieler in einer kleinen Kneipe in Hessen. Die Automaten liefen gut und der Wirt konnte von seiner Kneipe leben. Als 2007 das Nichtraucherschutzgesetz eingeführt wurde, blieb seine Kundschaft aus und 3 Monate später machte er dicht. Dann habe ich eine große Wirtschaft mit 150
Ich bin Automatenaufsteller und hatte von 2005 - 2007 zwei Geldspieler in einer kleinen Kneipe in Hessen. Die Automaten liefen gut und der Wirt konnte von seiner Kneipe leben. Als 2007 das Nichtraucherschutzgesetz eingeführt wurde, blieb seine Kundschaft aus und 3 Monate später machte er dicht.
Dann habe ich eine große Wirtschaft mit 150 Sitzplätzen und ein Nebenzimmer mit 40 Sitzplätzen wo geraucht werden darf.
Ich habe Sky und DAZN und die Spiele kann ich sowohl im Raucherbereich als auch im Nichtraucherbereich zeigen.
Somit kann jeder Gast entscheiden, wo er Fußball schauen möchte.
Lasst doch die kleinen Raucherkneipen leben und das meist viel kleinere Nebenzimmer für die rauchende Bevölkerung.
Vielen Dank
Nichtraucherschutzgesetz
Das aktuell gültige Nichtraucherschutzgesetz ist völlig ausreichend. Die Steuereinnahmen, die duch Rauchen in die Staatskasse kommen, werden gerne genommen. Im Gegenzug dürfen die wenigen Bereiche für Raucher nicht weiter eingeschränkt werden. Raucherlokale und -bereiche sind überall erkentlich, sodas es für Nichtraucher leicht ist, sie zu meiden.
Das aktuell gültige Nichtraucherschutzgesetz ist völlig ausreichend. Die Steuereinnahmen, die duch Rauchen in die Staatskasse kommen, werden gerne genommen. Im Gegenzug dürfen die wenigen Bereiche für Raucher nicht weiter eingeschränkt werden. Raucherlokale und -bereiche sind überall erkentlich, sodas es für Nichtraucher leicht ist, sie zu meiden.
Außerdem sind Raucher keine Unmenschen, man kann im Freien jederzeit freundlich bitten Abstand zu halten oder selbst einige Schritte weggehen.
Es ist schade, das in die Freiheit der Menschen duch Bürokratie und Verordnungen immer mehr eingegiffen wird.