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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
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Was fehlt denn jetzt noch?
- Rauchen kostet laut DKFZ 100.000 Menschen in Deutschland das Leben. - Rauchen ist eine Suchtkrankheit. - Ex-Raucher haben es verdammt schwer suchtfrei zu bleiben, wenn selbst das Zuhause nicht rauchfrei bleibt - weil der Nachbar das nicht zuläßt. - Kinder werden früh an die Sucht herangeführt und gewöhnen sich an das Nervengift
- Rauchen kostet laut DKFZ 100.000 Menschen in Deutschland das Leben.
- Rauchen ist eine Suchtkrankheit.
- Ex-Raucher haben es verdammt schwer suchtfrei zu bleiben, wenn selbst das Zuhause nicht rauchfrei bleibt - weil der Nachbar das nicht zuläßt.
- Kinder werden früh an die Sucht herangeführt und gewöhnen sich an das Nervengift Nikotin.
- Das Urinieren ist auch nicht in der Öffentlichkeit erlaubt, aber grundsätzlich nicht verboten (soviel zum Thema "Verbote über Verbote")
- Frische Luft ist ein teueres Gut und sollte geschützt sein.
- Einer der meisten Umzugsgründe ist die Existenz eines rauchenden Nachbarn.
- In anderen Länder funktioniert eine rauchfreie Umgebung schon seit Jahrzehnten. Kollegen aus den USA haben schon vor 7 Jahren die Nase gerümpft, weil es bei uns Rauchen in der Öffentlichkeit erlaubt ist. Aktuell Fall: Wir mussten abends die Bar wechseln, weil sie den Qualm nicht mehr gewöhnt waren und sie wollten nur raus.
- Keiner hat etwas gegen "das Rauchen". Man will nur nicht daran beteiligt werden. Schafft der Raucher das nicht, dann muss er woanders sein Nikotin zu sich nehmen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Fazit: Der Vorschlag des NRG ist eigentlich schon veraltet und fast schon eine Farce. Was in Baden-Württemberg noch debattiert wird, ist in anderen Ländern schon Usus.
Kettenrauchender Nachbar
Unser Nachbar raucht gefühlt alle fünf Minuten ein Zigarillo auf dem Balkon, der Qualm geht direkt bei uns ins Kinderzimmerfenster und die ganze Wohnung, wenn Fenster offen sind. Ihn interessiert das nicht. Es kann nicht sein, dass seine Sucht über unsere Interessen und Gesundheit und die der anderen Nachbarn geht. Der private Nichtraucherschutz
Unser Nachbar raucht gefühlt alle fünf Minuten ein Zigarillo auf dem Balkon, der Qualm geht direkt bei uns ins Kinderzimmerfenster und die ganze Wohnung, wenn Fenster offen sind. Ihn interessiert das nicht. Es kann nicht sein, dass seine Sucht über unsere Interessen und Gesundheit und die der anderen Nachbarn geht. Der private Nichtraucherschutz muss gestärkt werden.
NSG
Es gibt bereits ein umfangreiches Nichtraucherschutzgesetz, das m.M. nach auch völlig ausreichend ist. Davon abgesehen, hat die Zahl der Raucher spürbar abgenommen. Die um sich greifende Unsitte, und vor allem die Begeisterung mancher Gruppen, alle Bereiche des Lebens bis ins Detail regulieren und verbieten zu wollen, lehne ich ab.
Gesetze und deren Anwendung
Ein Gesetz alleine ist nichts wert, es muss angewendet und durchgesetzt werden. Sonst machen sich Gesetzgeber und Staat gegenüber der Gesellschaft unglaubwürdig. Betrachte ich das auf dem Hausrecht basierende Verbot der Bahn im Bahnhof zu rauchen, dann muss ich feststellen: auf den Bahnsteigen wird überall gequalmt und nicht nur in den
Ein Gesetz alleine ist nichts wert, es muss angewendet und durchgesetzt werden. Sonst machen sich Gesetzgeber und Staat gegenüber der Gesellschaft unglaubwürdig.
Betrachte ich das auf dem Hausrecht basierende Verbot der Bahn im Bahnhof zu rauchen, dann muss ich feststellen: auf den Bahnsteigen wird überall gequalmt und nicht nur in den Raucherzonen. Das interessiert niemanden und die wartenden Zugbegleiter:innen gehen manchmal auch noch mit schlechtem Beispiel voran. Wer sich in BW ein eigenes Bild machen will, stellt sich einfach mal an einem Freitag oder Sonntag Nachmittag in Mannheim auf den Bahnsteig von Gleis 2/3.
Nichtraucherschutzgesetz
Inhaltlich sollte sich das Nichtraucherschutzgesetz an Singapur orientieren. Dort gibt es eines der umfassendsten Rauchverbote in Asien. Rauchen ist fast überall in der Öffentlichkeit verboten einschließlich Stränden, Parks und Schwimmbädern. Es gibt nur wenige ausgewiesene Raucherzonen. Tabakprodukte sind in den asiatischen Ländern grundsätzlich
Inhaltlich sollte sich das Nichtraucherschutzgesetz an Singapur orientieren. Dort gibt es eines der umfassendsten Rauchverbote in Asien. Rauchen ist fast überall in der Öffentlichkeit verboten einschließlich Stränden, Parks und Schwimmbädern. Es gibt nur wenige ausgewiesene Raucherzonen. Tabakprodukte sind in den asiatischen Ländern grundsätzlich sehr teuer und das Mindestalter für den Tabakkauf beträgt 21 Jahre.
Weiter Beispiele sind Länder wie Irland, Griechenland oder Spanien, die sehr strenge Bestimmungen hinsichtlich des Rauchens erlassen haben.
Ein weiterer Aspekt ist das schädliche Umweltverhalten der Raucherinnen und Raucher. Schauen sie mal in den Städten auf den Boden, auf Gehwege, an Bushaltestellen, an Bahnhöfen, beim Wandern an Grillplätzen usw. , Zigarettenkippen werden einfach weggeworfen ohne an die Folgen zu denken....
Lückenhafter Schutz
Leider vermittelt die Novellierung Nichtraucher:innen keinen vollständigen Schutz. Wer in seinem eigenen vier Wänden vom Rauch der Nachbar:innen belästigt wird, hat keinerlei Handhabe, etwas dagegen anzurichten.
Guter Kompromiss
Das Gesetz ist in dieser Form vollkommen in Ordnung. Auch, dass E-Zigaretten dort berücksichtigt werden, ist ein wichtiges Signal. Gerade mit Blick auf Kinder- und Jugendschutz ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Mir, der seit gut 30 Jahren eine kleine Raucher-Eckkneipe betreibt, fällt jedoch ein Stein vom Herzen. Meine Stammgäste
Das Gesetz ist in dieser Form vollkommen in Ordnung. Auch, dass E-Zigaretten dort berücksichtigt werden, ist ein wichtiges Signal. Gerade mit Blick auf Kinder- und Jugendschutz ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung. Mir, der seit gut 30 Jahren eine kleine Raucher-Eckkneipe betreibt, fällt jedoch ein Stein vom Herzen. Meine Stammgäste sind größtenteils Raucherinnen und Raucher, wer zu mir kommt, weiß, worauf er oder sie sich einlässt. Daher bin ich wirklich erleichtert, dass das neue Gesetz mich, meinen Betrieb und letztendlich meine Existenz nicht betrifft.
Synopse
Ich finde es praktisch, dass die wesentlichen Änderungen zusammengefasst wurden. Aber wenn ich nachvollziehen will, was genau sich ändert, müsste ich den Entwurf und das alte Gesetz gleichzeitig vor mir haben und mühsam Unterschiede erspähen. Mit einer Synpose (Texte nebeneinender mit farblich hervorgehobenen Änderungen) hätte ich sowohl einen
Ich finde es praktisch, dass die wesentlichen Änderungen zusammengefasst wurden. Aber wenn ich nachvollziehen will, was genau sich ändert, müsste ich den Entwurf und das alte Gesetz gleichzeitig vor mir haben und mühsam Unterschiede erspähen.
Mit einer Synpose (Texte nebeneinender mit farblich hervorgehobenen Änderungen) hätte ich sowohl einen schnellen Überblick, als auch die bestmögliche Detailtiefe direkt am Gesetzestext. Etwas in das Gesetz reinzumogeln wird so schwerer. Transparenz schafft genau das Vertrauen, an dem es immer mehr mangelt.
Nichtraucherschutz
Sollte umbenannt werden in
“Raucherkne-belung“
Sage ich als Nichtraucher!!!
rauchen
rauchen sollte nur noch in den eigenen vier wänden erlaubt sein. die schachtel zigaretten sollte mehr als 10 euro kosten.