Gesundheit

Online-Kommentierung

Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.

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Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.

Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.

Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.

In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.

Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.

Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

214. Kommentar von :Jo

Wir brauchen ausnahmslosen Nichtraucherschutz - drinnen wie draußen

Der bislang im Gesetzentwurf vorgesehene Nichtraucherschutz ist vollkommen unzureichend. Wir brauchen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen in der gesamten Innengastronomie, auch in allen Behörden, Gerichten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. Alle Arbeitnehmer und alle Bewohner und Besucher solcher Einrichtungen haben das Recht, umfassend vor

Der bislang im Gesetzentwurf vorgesehene Nichtraucherschutz ist vollkommen unzureichend. Wir brauchen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen in der gesamten Innengastronomie, auch in allen Behörden, Gerichten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc.

Alle Arbeitnehmer und alle Bewohner und Besucher solcher Einrichtungen haben das Recht, umfassend vor Passivrauch geschützt zu werden. Das gilt ganz besonders für vulnerable Gruppen, wie Kinder, Schwangere und Asthmatiker. Es ist nicht akzeptabel, dass dieser Schutz vielen Menschen vorenthalten werden soll.

Außerdem brauchen wir Nichtraucherschutz im Freien an allen Orten, an denen Menschen eng zusammenkommen. Ganz besonders in der Außengastronomie. Warum sollten wir alle an solchen Orten regelmäßig in einer Wolke aus Feinstaub und Schadstoffen sitzen?

217. Kommentar von :Eu

Erinnerung: 2024 gab es schon einmal Online-Kommentare – mit 700 Beiträgen und 75 % für einen strengeren Nichtraucherschutz

Formal war 2024 die Kommentarfunktion für die Festlegung der Themenlandschaften, da sollte aber nicht davon abhalten, die Kommentare nicht pro Nichtraucherschutz zu werten!

50. Kommentar von :Frischluft für alle Bürger
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210. Kommentar von :Stefan

Gleiche Stoffe: Disko-Nebel und Vape

Die Pläne, auch Vapes (= Verdampfer) zu verbieten, gehen eindeutig zu weit. Gründe: Unterschied zu Tabakrauch: Vapes werden von Medien, Politik und Teilen der Bevölkerung immer wieder mit Tabakrauchen gleichgesetzt. Dabei ist wissenschaftlich belegt, dass Dampfen deutlich weniger schädlich ist als Tabakkonsum. Kein Schaden für Dritte:

Die Pläne, auch Vapes (= Verdampfer) zu verbieten, gehen eindeutig zu weit.

Gründe:

Unterschied zu Tabakrauch:
Vapes werden von Medien, Politik und Teilen der Bevölkerung immer wieder mit Tabakrauchen gleichgesetzt. Dabei ist wissenschaftlich belegt, dass Dampfen deutlich weniger schädlich ist als Tabakkonsum.

Kein Schaden für Dritte:
Bislang gibt es keinerlei wissenschaftliche Belege, dass Passivdampf die Gesundheit Dritter beeinträchtigt. Ein Verbot auf Basis bloßer Vermutungen ist daher nicht gerechtfertigt.

Grundrecht auf freie Entfaltung:
Nach dem Grundgesetz darf jeder Mensch in Deutschland seine Persönlichkeit frei entfalten, solange er die Rechte anderer nicht verletzt. Da beim Dampfen nach aktuellem Stand der Forschung keine Rechte Dritter betroffen sind, stünde ein Verbot im klaren Widerspruch zur Verfassung.

Vergleich mit Disko-Nebel:
Nebelmaschinen in Clubs und auf Veranstaltungen nutzen die gleichen Stoffe wie E-Liquids (Propylenglykol, Glycerin und ggf. Aromen). Dort gilt der Dampf als unbedenklich. Warum sollte der identische Dampf aus einer E-Zigarette verboten werden? Diese Widersprüchlichkeit verdeutlicht die Realitätsferne des Gesetzesentwurfs. Übrigens: Auch Nikotin gilt für Dritte nicht als gesundheitsgefährdend – ein Fakt, den viele nicht kennen.

Fazit:
Die Freiheit der Bürger darf nicht ohne fundierte, wissenschaftlich belegte Gründe eingeschränkt werden. Nach aktuellem Wissensstand seriöser Studien ist das Dampfen für Dritte harmlos. Statt einer pauschalen Gleichstellung von Vapes mit Tabakrauch braucht es eine differenzierte Betrachtung und seriöse Forschung – anstatt vorschnell eine deutlich weniger schädliche Alternative zu verbieten.

Daher ein klares NEIN zum Verbot und zur Bevormundung auf Vorrat, NEIN zum Gesetzesentwurf!

125. Kommentar von :Eu
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212. Kommentar von :ohneName137399

Nichtraucherschutzgesetz

Die Intention, Nichtraucher zu schützen, ist grundsätzlich nachvollziehbar und verdient Unterstützung – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Kinderspielplätzen oder Einrichtungen für Jugendliche. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine weitere Ausweitung des Gesetzes tatsächlich notwendig ist. Die Bevölkerung ist heute mündig genug, um

Die Intention, Nichtraucher zu schützen, ist grundsätzlich nachvollziehbar und verdient Unterstützung – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Kinderspielplätzen oder Einrichtungen für Jugendliche. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine weitere Ausweitung des Gesetzes tatsächlich notwendig ist.

Die Bevölkerung ist heute mündig genug, um selbst zu erkennen, wo das Rauchen – ob klassisch oder mittels E-Zigarette – angebracht ist und wo nicht. In der Praxis zeigt sich, dass bereits ein hohes Maß an Rücksichtnahme gegenüber Nichtrauchern besteht. Oft genügt ein kurzes Gespräch, um eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Eine weitere Verschärfung des Gesetzes würde nicht nur zusätzliche Bürokratie erzeugen, sondern auch das Vertrauen in die Eigenverantwortung der Bürger untergraben. Gerade in Zeiten, in denen der Abbau von Bürokratie ein erklärtes Ziel ist, erscheint eine solche Maßnahme kontraproduktiv.

Statt immer neuer Regulierungen sollten wir auf Dialog, gegenseitige Rücksichtnahme und den gesunden Menschenverstand setzen – Werte, die in unserer Gesellschaft bereits fest verankert sind.

213. Kommentar von :ohne Name 137405

Wirtschaftliche Nachteile der Gastronomien

Vor allem in der Gastronomie zeigt sich, wie ungerecht dieses Gesetz wirkt. Kneipen, Bars und Restaurants leben von einer Atmosphäre, die oft auch das Rauchen einschließt. Viele Gäste verbinden ein Glas Wein, ein Bier oder ein langes Gespräch mit einer Zigarette. Indem das Rauchen in solchen Räumen verboten wird, nimmt man nicht nur den Rauchern

Vor allem in der Gastronomie zeigt sich, wie ungerecht dieses Gesetz wirkt. Kneipen, Bars und Restaurants leben von einer Atmosphäre, die oft auch das Rauchen einschließt. Viele Gäste verbinden ein Glas Wein, ein Bier oder ein langes Gespräch mit einer Zigarette. Indem das Rauchen in solchen Räumen verboten wird, nimmt man nicht nur den Rauchern ein Stück Lebensqualität, sondern schadet auch den Betreibern, die Gäste verlieren und wirtschaftliche Nachteile erleiden.

211. Kommentar von :ohne Name 136232

Nichtraucherschutz

Bitte Nichtraucherschutz ohne ausnahmen

207. Kommentar von :Jochen Eckhardt

imperium paternale

Mithin scheint es so als ob die Politik bei den wichtigen und zentralen Themen, nicht willig oder fähig ist tragfähige Lösungen zu finden, oder wie es einst Klaus von Dohnanyi formuliert hat:' Die Ruder der Politik reichen nicht mehr bis ins Wasser'. Stattdessen stürtzt man sich - so zumindest mein Eindruck - mit Inbrunst auf Themen, bei denen mit

Mithin scheint es so als ob die Politik bei den wichtigen und zentralen Themen, nicht willig oder fähig ist tragfähige Lösungen zu finden, oder wie es einst Klaus von Dohnanyi formuliert hat:' Die Ruder der Politik reichen nicht mehr bis ins Wasser'. Stattdessen stürtzt man sich - so zumindest mein Eindruck - mit Inbrunst auf Themen, bei denen mit vergleichsweise wenig Widerstand zu rechnen ist, gerne genommen... Regulierungen die den einfachen Bürger betreffen. Es hat den Anschein, dass man dem einzelnen Bürger jegliche Eigenverantwortung abspricht und zunehmend wie grenzdebile Idioten behandelt, die nicht fähig sind fehlerfrei aus dem Bus zu winken.
Nun ist es eine Binse, dass, wenn man jemand lange Zeit wie einen Idioten behandelt, der jenige auch anfängt sich wie einer zu benehmen....am Ende noch AFD wählt oder anderen Blödsinn macht.
Ich bin hellhörig geworden, als ich in einem der ersten Vorstöße zu einem Rauchverbot in der Begründung gelesen hatte, dass es -sinngemäß formuliert- ja eine große Schnittmenge zwischen Spielenden und Rauchenden gäbe.
Das hat bei mir den Verdacht genährt, dass es in erster Linie gar nicht so sehr um Nichtraucherschutz geht, sondern hier vielmehr der eine oder andere Tugendbold am Werk ist, der sich seine eigene Agenda bastelt.
Zumindest die Begründung schien mir äußerst fragwürdig oder wie es der Satiriker ehedem auf den Punkt gebracht hat: „Es genügt nicht nur, keine Gedanken zu haben, man muss auch unfähig sein, sie auszudrücken.“

Wir sollten nach meinem Dafürhalten wieder weitaus mehr auf die Eigenverantwortung des Einzelnen setzen und nicht bestrebt sein bis in die letzten Ecken des gesellschaftlichen Lebens alles regulieren zu wollen.

Der große Immanuel Kant hat das in seiner Abhandlung 'Vom Verhältnis der Theorie zur Praxis im Staatsrecht' äußerst treffend auf den Punkt gebacht:

"Eine Regierung, die auf dem Prinzip des Wohlwollens gegen das Volk als eines Vaters gegen seine Kinder errichtet wäre, d.i. eine väterliche Regierung (imperium paternale), wo also die Untertanen als unmündige Kinder, die nicht unterscheiden können, was ihnen wahrhaftig nützlich oder schädlich ist, sich bloß passiv zu verhalten genötigt sind, um, wie sie glücklich sein sollen, bloß von dem Urteile des Staatsoberhaupts, und, daß dieser es auch wolle, bloß von seiner Gütigkeit zu erwarten: ist der größte denkbare Despotismus."

208. Kommentar von :K36

wieder ein neues Verbot

die Neufassung des Nichtraucherschutzgesetztes ist wieder ein Beispiel für die Verbotswut des Politik. Natürlich gibt es Situationen die ein striktes Rauchverbot rechtfertigen. Kinderspielplätze, Einrichtungen in und an denen Jugendliche und Kinder verkehren. Ich frage mich aber in diesem Zusammenhang doch, warum in Spielhallen, in denen nur

die Neufassung des Nichtraucherschutzgesetztes ist wieder ein Beispiel für die Verbotswut des Politik. Natürlich gibt es Situationen die ein striktes Rauchverbot rechtfertigen. Kinderspielplätze, Einrichtungen in und an denen Jugendliche und Kinder verkehren.

Ich frage mich aber in diesem Zusammenhang doch, warum in Spielhallen, in denen nur erwachsene und mündige Bürger verkehren, dieses Verbot auch gelten muss. Hier kann doch jeder selbst entscheiden, ob er sich dort aufhalten will oder nicht. Ist es jetzt schon soweit, dass es diesen Menschen abgesprochen wird über sein Tun selbst zu entscheiden.

Auch hört bei mir das Verständnis auf, das Rauchen an der frischen Luft zu verbieten.

ein ehemaliger starker Raucher