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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
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Erweiterung des Schutzbereiches des Gesetzes - Nachbarschaftsnichtraucherschutz
Es wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich des Gesetzes zu erweitern, indem § 2 Abs. 2 des Gesetzentwurfs um folgende Nummer 7 ergänzt wird: "7. im Außenbereich mit weniger als 5 Metern Abstand zu fremden Wohnräumen und Gärten" Begründung: Im eigenen Wohnbereich und im eigenen Garten hat man keine Möglichkeit dem Rauch des im freien
Es wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich des Gesetzes zu erweitern, indem § 2 Abs. 2 des Gesetzentwurfs um folgende Nummer 7 ergänzt wird:
"7. im Außenbereich mit weniger als 5 Metern Abstand zu fremden Wohnräumen und Gärten"
Begründung:
Im eigenen Wohnbereich und im eigenen Garten hat man keine Möglichkeit dem Rauch des im freien rauchenden Nachbarn (auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten) auszuweichen. Betrachtet man das Kindeswohl, so ist dies wichtiger als der Schutz auf dem Spielplatz, da die Aufenthaltsdauer im eigenen Zimmer, welches man lüften können muss, und im eigenen Garten länger ist.
Dem rauchenden Nachbarn kann zugemutet werden in seiner eigenen Wohnung oder mit Abstand zu fremden Wohnräumen und Gärten zu rauchen.
Jeder kann sich selbst so viel schädigen, wie er möchte, aber nicht seine Mitmenschen. So kann z.B. jeder auch so viel Alkohol trinken wie er möchte, darf dann aber nicht mehr Auto fahren, um die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Entsprechend sollten auch alle Nichtraucher (Kinder und Erwachsene) vor gesundheitsgefährdenden Immissionen geschützt werden, insbesondere auch im eigenen Wohnraum.
Die Freiheit des Einen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
Niemand will Zigarettenrauch - noch nicht einmal die Raucher
Der Raucher geht auf seine Terrasse, zieht die Tür hinter sich zu und fängt an zu rauchen. Er will seinen eigenen Gestank nicht in der Wohnung haben, aber für die Wohnung des Nachbarn ist der Gestank wohl gut genug. Überall treffen Raucher in Deutschland eine aktive Entscheidung: Bevor der Rauch in die eigene Wohnung geht, soll er lieber in die
Der Raucher geht auf seine Terrasse, zieht die Tür hinter sich zu und fängt an zu rauchen. Er will seinen eigenen Gestank nicht in der Wohnung haben, aber für die Wohnung des Nachbarn ist der Gestank wohl gut genug.
Überall treffen Raucher in Deutschland eine aktive Entscheidung: Bevor der Rauch in die eigene Wohnung geht, soll er lieber in die Wohnung des Nachbarn ziehen.
Das wird auch niemals aufhören. Bei einer Sucht zählt nur die Droge – alles andere ist zweitrangig.
Aussenevents - Chance verpasst?
In den USA und z.B. auch Australien gibt es sogenannte "Smokefree Outdoor Events", dort werden nicht nur Heranwachsende geschützt, sondern alle Menschen. Gerade dort, wo Lebensmittel konsumiert werden, wäre es schön gewesen, wenn man den Menschen, die in Foodtrucks, Festzelten, etc. Speisen zubereitet Respekt für Ihre Leistung entgegen bringt, ich
In den USA und z.B. auch Australien gibt es sogenannte "Smokefree Outdoor Events", dort werden nicht nur Heranwachsende geschützt, sondern alle Menschen. Gerade dort, wo Lebensmittel konsumiert werden, wäre es schön gewesen, wenn man den Menschen, die in Foodtrucks, Festzelten, etc. Speisen zubereitet Respekt für Ihre Leistung entgegen bringt, ich möchte die Dinge so verzehren, und die Kräuter riechen, die Nuancen auf der Zunge spüren, etc. wie sie zubereitet wurden. Dort werden Hinweisschilder einfach mit Kabelbindern an z.B. Laternenmasten vom Veranstalter angebracht und haben einen Hinweis auf die lokale Regelung, ähnlich der Jugendschutzregeln, die man bei uns in den Gaststätten sieht. Hier hat der neue Entwurf eine Chance verpasst, vielleicht gibt es ja aber mal eine Orientierungsnovelle der EU. Wer sich dafür interessiert kann ja einfach mal die Wörter "smokefree outdoor event" googeln und dann auf Bilder klicken.
Nichtraucherschutz
Es fehlt das dringend notwendige Rauchverbot auch im Aussenbereich von Gaststätten.
Es fehlen ausserden Kontrollen. Schon an Bahnhöfen kümmert sich keiner ums Rauchverbot, wie sollte das an Bushaltestellen anders sein?
Nichtraucherschutz: Umsetzung und Kontrolle
Baldige Umsetzung und nachhaltige regelmässige Kontrollen verstärkt auf öffentlichen Spielplätzen und Jugendeinrichtungen vereinbaren.
Kinder würden rauchfreie Festzelte wählen im "Musterländle"
Warum schafft man es noch nicht einmal, in BW die Festzelte rauchfrei zu machen? Auch Kinder gehen in die Festzelte! Warum funktioniert auf dem Oktoberfest, was das dem Wasn nicht klappen soll? In Bayern gab es einen Volksentscheid. Ist das Volk in BW egal? Sind Kinder egal? Sind Touristen egal? Ist das der Anspruch von einem "Musterländle"?
Warum schafft man es noch nicht einmal, in BW die Festzelte rauchfrei zu machen?
Auch Kinder gehen in die Festzelte!
Warum funktioniert auf dem Oktoberfest, was das dem Wasn nicht klappen soll? In Bayern gab es einen Volksentscheid.
Ist das Volk in BW egal? Sind Kinder egal? Sind Touristen egal?
Ist das der Anspruch von einem "Musterländle"?
Baden-Württemberg hat das schlechteste Gesetz Deutschlands!
Auch in NRW, Saarland, Hessen, Berlin, Hamburg oder Bremen sind die Bierzelte rauchfrei.
In BW sind 92 % der Diskotheken und Clubs (Studie DKFZ) verraucht! Die Jugend hat keine Wahl als die Schadstoffe einzuatmen.
25 m Abstand zu Nichtrauchern
Heute erlebt: Sitze alleine in einem etwas abseits gelegenen und vermeintlich rauchfreien Außenbereich eines Eiscafés. Nach einer Weile: Es stinkt nach Zigarettenrauch, woher bloß? Der Gestank wehte bei leichtem Wind - den es immer gibt - vom Hauptbereich des Eiscafés in 15 m Abstand. Folgerung: Es bedarf eines Abstandes von mindestens 25 m von
Heute erlebt: Sitze alleine in einem etwas abseits gelegenen und vermeintlich rauchfreien Außenbereich eines Eiscafés. Nach einer Weile: Es stinkt nach Zigarettenrauch, woher bloß? Der Gestank wehte bei leichtem Wind - den es immer gibt - vom Hauptbereich des Eiscafés in 15 m Abstand. Folgerung: Es bedarf eines Abstandes von mindestens 25 m von Rauchern zu Nichtrauchern.
Rauchverbot überall wo Cannabisverbot
Konsequent wäre dies, da gemäß Cannabisgesetz an vielen Stellen ein Cannabisverbot zum Schutz der Kinder und Jugend besteht. Die CDU befürwortet ja das Cannabisverbot eben um des Schutzes dieser Gruppe, da ist es unverständlich, dass sie kein Verbot des Tabakrauchens an diesen Stellen befürwortet.
Der Gesetzentwurf ist unzureichend
Besonders in Außenbereichen haben die Gäste die nicht Wahl ob sie von Rauch ungestört essen möchten. Selbst wenn man sich als Gast an einen Tisch setzt wo scheinbar keine Raucher in der Nähe sind kann es jederzeit passieren, dass jemand an einem von den anderen Tischen anfängt zu rauchen. Oft genug kommen auch neue Gäste die rauchen und auch dann
Besonders in Außenbereichen haben die Gäste die nicht Wahl ob sie von Rauch ungestört essen möchten. Selbst wenn man sich als Gast an einen Tisch setzt wo scheinbar keine Raucher in der Nähe sind kann es jederzeit passieren, dass jemand an einem von den anderen Tischen anfängt zu rauchen. Oft genug kommen auch neue Gäste die rauchen und auch dann kriegt sitzt man im Rauch. Eigentlich könnten Gastronomen ihren Außenbereich zur raucherfreie Zone erklären, aber die die es gern tun würden haben Angst viele Gäste an andere Lokale zu verlieren. Ich bin selbst Teilhaber einer Gastronomie und würde gerne das Rauchen im Außenbereich verbieten. Auch meine beiden Mitteilhaber sind Nichtraucher haben aber Angst vor den Umsatzverlusten.
Bevor das Rauchverbot in Restaurants in Kraft trat hat auch so gut wie kein Gastronom das Rauchen verboten weil sonst die Gäste abgewandert wären. Jetzt würden nur die wenigsten wollen das das Verbot aufgehoben wird.
Ich bin der Meinung das Rauchen sollte in der Gastronomie auch im Außenbereich verboten werden wenn auch Essen angeboten wird.
Nichtraucherschutz
Bitte keine ausnahmen auch nicht für Gaststätten