Online-Kommentierung
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
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Demonstrationen und Kundgebungen bitte rauchfrei!
Als langjähriges Mitglied der IG-Metall hat es mich enorm gestört, wenn die „lieben Kollegen“ vorne und hinten, links und rechts bei Kundgebungen und Streikaktionen die Luft vernebelt hatten. Das gleiche gilt für andere Demonstrationen. In solchen Großveranstaltungen muss es auch einen Privatbereich geben, das sind schlicht und ergreifend mein
Als langjähriges Mitglied der IG-Metall hat es mich enorm gestört, wenn die „lieben Kollegen“ vorne und hinten, links und rechts bei Kundgebungen und Streikaktionen die Luft vernebelt hatten. Das gleiche gilt für andere Demonstrationen. In solchen Großveranstaltungen muss es auch einen Privatbereich geben, das sind schlicht und ergreifend mein Körper und meine Lunge. Niemand greift mir unbefugt in meine Jackentasche.
ÖPNV-Haltestellen
Eine gesetzliche Grundlage für Rauchverbot an Haltestellen ist überfällig. Raucher an Haltestellen sind lästig und gesundheitsschädlich für andere. Oft werden Wartende bei Regen und Wind genötigt, den geschützen Bereich zu verlassen und im Regen zu warten, weil in Wartehäuschen geraucht wird. Obendrein wirken mit Kippen verschmutzte Haltestellen
Eine gesetzliche Grundlage für Rauchverbot an Haltestellen ist überfällig.
Raucher an Haltestellen sind lästig und gesundheitsschädlich für andere. Oft werden Wartende bei Regen und Wind genötigt, den geschützen Bereich zu verlassen und im Regen zu warten, weil in Wartehäuschen geraucht wird.
Obendrein wirken mit Kippen verschmutzte Haltestellen auch nicht gerade einladend und machen Haltestellen als Aufenthaltsort nicht attraktiver.
Allerdings sieht man am Rauchverbot an Bahnhöfen, dass es weitgehend unwirksam ist, wenn es nicht wenigstens gelegentlich geahndet wird.
Keine Ausnahme und gute Begründung
Politikverdrossenheit entsteht doch nur durch die ganzen undurchsichtigen Ausnahmen und Regelungen die nicht kontrolliert werden können und sich letztendlich dann nicht dran gehalten wird. Wir haben so viele wissenschaftliche Erkenntnisse die belegen wie gefährlich Rauchen ist, aktiv oder passiv. Unser Gesundheitssystem ist sowieso überlastet.
Politikverdrossenheit entsteht doch nur durch die ganzen undurchsichtigen Ausnahmen und Regelungen die nicht kontrolliert werden können und sich letztendlich dann nicht dran gehalten wird. Wir haben so viele wissenschaftliche Erkenntnisse die belegen wie gefährlich Rauchen ist, aktiv oder passiv. Unser Gesundheitssystem ist sowieso überlastet. Warum nicht endlich sagen, dass Rauchen in der Öffentlichkeit strikt verboten ist, das lässt sich gut kontrollieren. Die Entscheidung muss dann umfangreich begründet werden warum man zu dieser Erkenntnis gekommen ist. Die Leute wollen doch, dass endlich Kante gezeigt wird!
Nichtraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich frage mich immer wieder, ob wir keine dringerende Probleme haben. In einer disziplinierten Welt, braucht's derartigen Quatsch nicht. Und wieviel Verwaltung wird nötig sein, um das zu kontrollieren.
keine zusätzlichen Rauchverbote in der Gastronomie
Ich halte nichts von weiteren Rauchverboten in der Gastronomie. Es sollte den Betreiber*innen selbst überlassen bleiben, ob sie Raucher- oder Nichtraucherbereiche anbieten – oder komplett rauchfrei bleiben wollen. Die Gäste können dann selbst entscheiden, wo sie hingehen. Ein freier Markt lebt von Wahlfreiheit, nicht von überregulierter
Ich halte nichts von weiteren Rauchverboten in der Gastronomie. Es sollte den Betreiber*innen selbst überlassen bleiben, ob sie Raucher- oder Nichtraucherbereiche anbieten – oder komplett rauchfrei bleiben wollen. Die Gäste können dann selbst entscheiden, wo sie hingehen. Ein freier Markt lebt von Wahlfreiheit, nicht von überregulierter Bevormundung. Solange es klare Kennzeichnungen gibt und niemand gegen seinen Willen belästigt wird, braucht es keine zusätzlichen Eingriffe.
Nichtraucherschutzgesetz
Da in neueren Untersuchungen Passivrauchen mit ähnlichen Gefahren wie Rauchen verbunden ist, sollte bei öffentlichen Einrichtungen Freibäder hinzukommen, bzw. dort notfalls Rauchbereiche ausgewiesen werden. Die Ausnahmeregelung für Gaststätten führt dazu, dass dort dann intensivst geraucht wird, was zu einer enormen Belästigung der Anwohner führt.
Da in neueren Untersuchungen Passivrauchen mit ähnlichen Gefahren wie Rauchen verbunden ist, sollte bei öffentlichen Einrichtungen Freibäder hinzukommen, bzw. dort notfalls Rauchbereiche ausgewiesen werden.
Die Ausnahmeregelung für Gaststätten führt dazu, dass dort dann intensivst geraucht wird, was zu einer enormen Belästigung der Anwohner führt.
Warum noch Beteiligung?
Der Gesetzentwurf ist veröffentlicht. Die enorme Menge von 50 (!) zufällig ausgelosten Personen kommt zum deckungsgleichen - sogar wortwörtlich - Ergebnis. Hier wird ganz offensichtlich versucht die Bürgerschaft für dumm zu verkaufen. Eine enorm gefährliche Gratwanderung in Zeiten der Politikverdrossenheit. Und immer noch ist es Einigen
Der Gesetzentwurf ist veröffentlicht. Die enorme Menge von 50 (!) zufällig ausgelosten Personen kommt zum deckungsgleichen - sogar wortwörtlich - Ergebnis.
Hier wird ganz offensichtlich versucht die Bürgerschaft für dumm zu verkaufen.
Eine enorm gefährliche Gratwanderung in Zeiten der Politikverdrossenheit.
Und immer noch ist es Einigen nicht extrem genug. Und ich bin Nichtraucher.
Ich fordere ein absolutes Alkoholverbot in der gesamten Öffentlichkeit. Das wäre zum Kinder- und Jugendschutz wesentlich effektiver. Außerdem fühle ich mich vom Gestank des Alkohol und der Angetrunkenen ( das ist man bei jedwedem Konsum) belästigt.
Ebenso ein absolutes Verbot von Verbrennern im Privatbesitz. Gegen deren Luftverschmutzung kann man sich nicht wehren oder sie vermeiden. Weiterhin nach Schweiß oder Parfüm zu stinken. Das verursacht Übelkeit und stört mich beim Essen.
Natürlich auch das Flatulieren verbieten, auch da schmeckt dem Nachbarn das Essen nicht mehr. Ebenso manch ekelerregender Mundgeruch.
All das ist auch gesundheitsschädlich.
Also bitte konsequent handeln und kein Wünschdirwas, Bullerbü und Wolkenkuckucksheim.
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
das Bürgerforum empfiehlt einen weitreichenderen Nichtraucherschutz als er im hier veröffentlichten Gesetzentwurf definiert ist. Die Empfehlungen sind somit nicht identisch zum Gesetzentwurf.
Weitere Informationen zur Methode „Zufallsauswahl“ finden Sie hier auf dem Beteiligungsportal.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Online-Redaktion
Gaststätten und Festzelte
Der Gesetzesentwurf ist nicht weitgehend genug, siehe auch Kommentierung der 50 ausgewählten Bürger. Es darf bei Gaststätten, Bier-, Wein- und Festzelten, Gartenwirtschaften, Biergärten, Discotheken keine Ausnahmen mehr geben. Es ist nicht hinnehmbar, dass Raucher den Nichtrauchern das Essen mit Zigarettenrauchgestank vermiesen und indirekt zu
Der Gesetzesentwurf ist nicht weitgehend genug, siehe auch Kommentierung der 50 ausgewählten Bürger. Es darf bei Gaststätten, Bier-, Wein- und Festzelten, Gartenwirtschaften, Biergärten, Discotheken keine Ausnahmen mehr geben.
Es ist nicht hinnehmbar, dass Raucher den Nichtrauchern das Essen mit Zigarettenrauchgestank vermiesen und indirekt zu Mitrauchern machen. Auch ist es sehr fraglich, dass bisher der Gesundheitsschutz vom Gesetzgeber in der Gastronomie hinter das Suchtbedürfnis von Rauchern gestellt wird, obwohl Nikotin, E-Zigarettenrauch und Mariuhana auch für den Passivraucher gesundheitsschädlich sind.
In Ländern wie Frankreich und Spanien gibt es deutlich schärfere Gesetze, warum geht das in Deutschland nicht?
Innenraumgastro
Ich spreche mich gegen die Beibehaltung der Ausnahmeregelung für sogenannte “Raucherkneipen” aus. Als Nichtraucherin empfinde ich es als sehr belastend, dass in meiner Stadt viele kleinere Kneipen vom Rauchverbot ausgenommen sind. Gerade beim Ausgehen am Abend möchte ich mich in der Gastronomie aufhalten können, ohne gesundheitliche
Ich spreche mich gegen die Beibehaltung der Ausnahmeregelung für sogenannte “Raucherkneipen” aus.
Als Nichtraucherin empfinde ich es als sehr belastend, dass in meiner Stadt viele kleinere Kneipen vom Rauchverbot ausgenommen sind. Gerade beim Ausgehen am Abend möchte ich mich in der Gastronomie aufhalten können, ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Tabakrauch ertragen zu müssen.
Auch wenn diese Lokale unter 75 m² groß sind, ist der Aufenthalt dort für Nichtraucher kaum zumutbar – besonders bei dichtem Andrang. Es entsteht eine faktische Ausgrenzung: Wer sich und seine Gesundheit schützen will, bleibt draußen.
Der Schutz vor Passivrauchen sollte nicht an der Türgröße oder der Raumfläche enden. Ich wünsche mir daher ein wirklich konsequentes Rauchverbot in Innenräumen aller gastronomischen Betriebe – ohne Ausnahmen.
Das schützt nicht nur Gäste, sondern auch das Personal – und ist ein Schritt zu mehr Gleichbehandlung und Gesundheitsschutz in unserer Gesellschaft.
Aussengastronomie
Auch im Außenbereich gehört eine Abtrennung, da ich z.B auch Eis Essen möchte ohne den Rauch des Nachbar Tisches abzubekommen.