Online-Kommentierung
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare
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Spielplätze rauchfrei = selbstverständlich, doch nur Kosmetik. Volksfeste bitte auch!
Gegen rauchfreie Spielplätze wird wohl niemand etwas haben. Die Politik gibt sich damit nur ein freundliches Mäntelchen nach dem Motto, seht her, wir tun etwas. Wichtig wären auch rauchfreie Volksfeste, wo sich Menschen von jung bis alt treffen, also auch Kinder. Als ich vor 13 Jahren in Australien ein Volksfest besuchte, war etwas zunächst komisch: Überraschung, niemand rauchte!
Rauchfreie Volksfeste würden zudem Jugendliche mehr davon abhalten, mit dem Rauchen zu beginnen.
Nichtraucherschutzgesetz
Ich möchte, dass meine Gesundheit geschützt wird, wie es im Grundgesetz festgelegt ist.
Die Stadt Herford hat Nichtraucherzonen und andere Länder, sogar in Europa! (Italien, Frankreich) bekommen es auch hin.
Nur Mut, liebe Politiker.
Bevormundung hoch 3
Gerade in Außenbereichen und bei E-Zigaretten ist es geradezu lächerlich von irgendeiner Belastung durch passivrauchen zu sprechen. E-Zigaretten erzeugen quasi keinen sekundären Rauch und eine entsprechende Belastung durch Passivrauchen ist in diesem Falle absolut nicht gegeben. Nichtsdestotrotz wird in dieser Vorlage alles über einen Kamm geschoren, ohne Differenzierung und wissenschaftliche Evidenz. Insofern handelt es sich wie auch im Prinzip herauszulesen um ein Gesetz welches geneigt ist die Menschen (entsprechend der Meinung des Verfassers) zu besseren Menschen zu erziehen und ist demgemäß abzulehnen. Lieber Verfasser, lassen Sie Ihre erzieherichen Maßnahmen an Ihren Kindern und nicht an der Gesamtheit der Bevölkerung aus.
Anmerkung der Redaktion
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
bitte achten Sie beim Verfassen Ihrer Kommentare auf unsere Netiquette.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Online-Redaktion
Sportstadien bitte rauchfrei!
Sport und Rauchen gehören nicht zusammen. Sport dient der körperlichen Ertüchtigung und dem Wettkampf, aber nicht dem Rauchen. Man stelle sich vor, Fußballprofis würden rauchen, sie brächten keine Leistung!
Nichtraucherschutz
Die Raucher haben auch nach diesem Gesetz immer noch genügend Freiräume, ihrer Sucht nachzugehen. Was mich allerdings mehr beschäftigt sind andere Folgen der Raucherei: Kippen auf den Straßen, Plätzen und Rasenflächen. Diese sollten stattdessen geordnet entsorgt und Verstöße dagegen mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Vollständig verboten werden sollten alle Einwegprodukte.
Ja, das alles sind zwar wieder Verbote und Einschränkungen - wären alle Raucher vernünftig bräuchte es diese nicht. Der größte Teil ist es nach meiner Einschätzung schon, aber das reicht leider nicht.
Freibäder und Badestrände bitte rauchfrei!
Das Baden und der Aufenthalt auf den Liegewiesen und Badestränden an der frischen Sommerluft dienen der Erholung. Wer meint, rauchen und die Luft verschmutzen zu müssen, kann sich woanders hinbegeben. Jugendliche werden so außerdem vom Rauchen abgehalten.
Lösung, mit der alle zufrieden sind
Ich würde mir wünschen, dass ich auf Spielplätzen nicht immer aufpassen müsste, dass meine Kinder Zigarettenstummel anfassen oder gar verschlucken. Und dass wir nicht lieber im Regen an der Bahnhaltestelle stehen, da unter dem Regenschutzdach mehrere Erwachsene qualmen. Und dass wir auf das FEST, dem Weihnachtsmarkt, im Freibad oder Wald einfach entspannt überall tief einatmen könnten und uns nicht erst einen weit entfernten Ort suchen oder hastig Rauchende überholen müssten.
Doch ich denke, eine wirklich nachhaltige Lösung darf auch die Bedürfnisse der anderen Seite mit berücksichtigen. Und ohne effektive Kontrollen mit satten Bußgeldern lassen sich Verbote nicht so einfach umsetzen (unrealistisch an allen öffentlichen Plätzen rund um die Uhr...).
Daher plädiere ich eher für ausgewiesene Rauchzonen mit ausreichendem Abstand (ähnlich wie an manchen Hbf), genügend Aschenbechern und meinetwegen auch Regenschutz, wenn finanzierbar. Zudem wäre eine größere Aufklärung erstrebenswert, da Rauchende oft nicht wissen, welch enormem Schaden Kippen auf Pflanzenboden und insbesondere in Gewässern und Abwässern hervorrufen können und dies dann ehrlich bedauern. Auch hier helfen denke ich eher mehr Aschenbecher an den altbekannten Rauch-Hot Spots als Verbote, die nicht kontrolliert umgesetzt werden können.
Darüber hinaus freue ich mich über alle Unterstützungsangebote für Gaststätten, Freibäder und anderen Einrichtungen, in ihrem persönlichen Bestreben einer rauchfreien Umgebung gestärkt zu werden.
Gastronomen sollten frei entscheiden können
Gastronomen sollten weiterhin frei entscheiden können ob auf der Terrasse Raucher oder Nichtraucher ist. Somit ist es auch jedem Gast überlassen ob er sich hinsetzt oder nicht.
Gute Ausweitung des Schutzes von Nichtrauchern
Das Raucher sich selbst gefährden, ist ihre Sache. Das können sie so viel sie wollen.
Dabei werden aber oft Nichtraucher mit davon betroffen. Der Rauch verbreitet sich nun mal und damit der Geruch, die Partikelbelastung, der Müll (verursacht durch eine paar der Raucher, zum Glück längst nicht alle).
Es ist gut, dass mit der neuen Fassung nun noch mehr Bereich des öffentlichen Lebens unter den Schutz bedacht werden.
Grundgesetz Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Folgerungen: 1) Es widerspricht Artikel 1, andere Menschen gegen ihren Willen Tabakrauch auszusetzen. 2) Der Staat hat für die Unterlassung eines pervertierten Freiheitsbegriffes der Raucherinnen und Raucher in Form von rücksichtslosem Rauchen zu sorgen, und dass sich Menschen wirksam gegen das Passivrauchen wehren können.