Gesundheit

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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.

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Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.

Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.

Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.

In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.

Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.

Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

87. Kommentar von :ISHA

Pfandsystem

Ich bin dafür das man die kippenstummel beim neue Zigaretten kaufen wieder abgeben muss und für jeden fehlenden eine pauschale zahlen muss.
Somit würden sie nicht überall Rum liegen.


86. Kommentar von :agricola

Nichtraucherschutzgesetz

Warum kein generelles Rauchverbot überall in der Öffentlichkeit? Und überall dort, wo Menschen unfreiwillig mit dem Rauch konfrontiert werden und anderen negativen Auswirkungen des Rauchens (weggeworfene Kippen, E-Zigaretten, Brandgefahr etc.) entstehen? Apropos E-Zigaretten: Wie kann man sowas überhaupt zulassen? Das Plastik, die Elektronik und

Warum kein generelles Rauchverbot überall in der Öffentlichkeit? Und überall dort, wo Menschen unfreiwillig mit dem Rauch konfrontiert werden und anderen negativen Auswirkungen des Rauchens (weggeworfene Kippen, E-Zigaretten, Brandgefahr etc.) entstehen?

Apropos E-Zigaretten: Wie kann man sowas überhaupt zulassen? Das Plastik, die Elektronik und die Lithium-Batterie landen genauso auf der Straße oder in der Natur wie normale Kippen, nur mit noch schlimmeren Folgen.

Gute Gesetze sind zudem kurz und bündig. Der Gesetzgeber sollte sich als Anregung hierfür die 10 Gebote oder das Grundgesetz von 1949 ansehen. Je klarer ein Gesetz abgefasst ist, um so besser lässt es sich auch kontrollieren.

85. Kommentar von :Naturfreundin

Nichtraucherschutzgesetz

Alle Maßnahmen, welche der Gesundheit der Allgemeinheit und der Luftreinhaltung zu Gute kommen, finde ich sehr begrüßenswert!!
Deshalb stehe ich positiv zu den geplanten Änderungen des Gesetzes!

84. Kommentar von :Demokratieliebe

Notfalls eben durch eine Gesetzesverschärfung

Wie in einigen Vorkommentaren erwähnt, geht es nicht um eine Diffamierung von Rauchern. Es geht um die Frage des Miteinanders im öffentlichen Raum. Wird das vermeintliche Recht, seine persönliche Freiheit auszudrücken und zu leben gewahrt? Ich meine schon und möchte damit all denjenigen entgegentreten, die vorschnell des Staates Eingriff auf

Wie in einigen Vorkommentaren erwähnt, geht es nicht um eine Diffamierung von Rauchern.
Es geht um die Frage des Miteinanders im öffentlichen Raum. Wird das vermeintliche Recht, seine persönliche Freiheit auszudrücken und zu leben gewahrt?
Ich meine schon und möchte damit all denjenigen entgegentreten, die vorschnell des Staates Eingriff auf die Freiheits- und Bürgerrechte bejammern und beklagen. Im Gegenteil. Häufig schaut die Mehrheit (und auch die Ordnungsorgane des Staates) zu, wenn einige Individuen meinen, sie könnten sich auf Kosten der Allgemeinheit in der Öffentlichkeit daneben benehmen. Und Raucher leisten sich diesbezüglich besonders häufig viel. Ich beobachte das fast täglich an Bushaltestellen, Bahnhöfen, Restaurants und öffentlichen Plätzen. An Haltestellen halte ich mich oft auf, da ich fast nur mit dem ÖPNV fahre. Raucherzonen werden nicht beachtet, kreuz und quer wird geraucht. Ich bin noch nie von einem Raucher neben mir vor dem Zigaretten anzünden gefragt worden, ob mich sein Zigarettenrauch stören würde. Dabei bin ich Allergiker und habe auch schon allergisches Asthma gehabt. Das wiederum sieht man mir natürlich nicht an. Doch wäre es nicht grundsätzlich eine Geste des Miteinanders wenigstens zu fragen, ob es stört, bevor man seinen Nachbarn mit schädlichem Nikotin einnebelt.

Da diese freiwillige Rücksichtnahme einfach nicht funktionieren will, hilft nur eine schärfere Gesetzeskeule. Das ist traurig, aber anders scheint es leider nicht zu gehen. Frankreich geht hier mit gutem Beispiel voran. Lassen wir uns davon inspirieren. Der Mehrheitswille kann es nicht wollen, dass Rauchen derart legalisiert wird. Am Ende tragen wir alle zusätzlich die Krankheitsfolgekosten von jahrelangem Nikotingenuss. Das ist ein weiterer Grund, dem Rauchen im öffentlichen Raum stärker zu begegnen.

83. Kommentar von :Thomas Schneider (Nachhaltige Zukunft Waldstetten e.V.)

Nichtraucherschutzgesetz

Gerne erweitern, die Risiken und Kosten sind immens und belasten KV und damit die Allgemeinheit, dazu finden viele das Nichtrauchen in Restaurants usw besser als die Erlaubnis davor und das delbst Raucher. Dazu Schutz von Kindern, geschwächten Mitmenschen, die sich nicht gegen Passivrauchen zur Wehr setzen können. Auch der Respekt davor sollte

Gerne erweitern, die Risiken und Kosten sind immens und belasten KV und damit die Allgemeinheit, dazu finden viele das Nichtrauchen in Restaurants usw besser als die Erlaubnis davor und das delbst Raucher. Dazu Schutz von Kindern, geschwächten Mitmenschen, die sich nicht gegen Passivrauchen zur Wehr setzen können. Auch der Respekt davor sollte Rauchern möglich sein der Allgemeinheit helfen und sich auf Bereiche konzentrieren, wo sie als Raucher nur sich beeinträchtigen.

82. Kommentar von :Bruddler

Nichtraucherschutz

Über das Für und Wider dieses Gesetzes kann man trefflich streiten. Kann man eine bessere Steuerung nicht dadurch erreichen, dass man z.B. die Abgabenlast auf Tabak- und Tabakersatzprodukte (vereinfacht genannt) auf das Niveau von Australien, oder auch höher, ansetzt. (Kann das Land natürlich nicht selbst). Bei 25 EUR pro Schachtel wird die Zahl

Über das Für und Wider dieses Gesetzes kann man trefflich streiten. Kann man eine bessere Steuerung nicht dadurch erreichen, dass man z.B. die Abgabenlast auf Tabak- und Tabakersatzprodukte (vereinfacht genannt) auf das Niveau von Australien, oder auch höher, ansetzt. (Kann das Land natürlich nicht selbst). Bei 25 EUR pro Schachtel wird die Zahl der Raucher wahrscheinlich zurückgehen. Und wer mit unversteuerten Tabakwarenerwischt wird, kann mit Bußgeldern versehen werden. Als Strafe z.B. folgende Rechnung. Fiktiver Konsum eine Schachtel am Tag. Also 365 Schachteln im Jahr. Anzahl der Schachteln x Tagessatz an Einkünften = Bußgeld. Dann tut es jedem nach Leistungsfähigkeit weh. Und jetzt darf sich aufgeregt werden.

81. Kommentar von :Frischluft für alle Bürger

Ein Gesetz für alle – nicht gegen Einzelne

Würden wir hier über die Einschränkung von Flatulenzen oder lauter Musik in der Öffentlichkeit sprechen, würde vermutlich niemand gleich vom Untergang des Abendlandes sprechen. In solchen Fällen versteht man in der Regel, dass Rücksicht auf andere wichtig ist – ganz ohne gesetzliche Regelung. Und weil es dabei nicht um eine Sucht geht, fällt uns

Würden wir hier über die Einschränkung von Flatulenzen oder lauter Musik in der Öffentlichkeit sprechen, würde vermutlich niemand gleich vom Untergang des Abendlandes sprechen. In solchen Fällen versteht man in der Regel, dass Rücksicht auf andere wichtig ist – ganz ohne gesetzliche Regelung. Und weil es dabei nicht um eine Sucht geht, fällt uns das Einhalten auch nicht schwer.

Auch in vielen Kommentaren zeigt sich jedoch eine gewisse Unruhe darüber, das Nikotin nicht jederzeit konsumieren zu können. Dabei geht es nicht darum, Raucher zu bevormunden – sondern darum, die Freiheit und Gesundheit anderer Menschen zu schützen.

Das Argument, es solle keine weiteren Regelungen zur Gesundheitsvorsorge geben, weil es in anderen Bereichen bereits viele Gesetze gibt, wirkt dabei etwas hilflos. Nur weil zum Beispiel der Verkauf von Verbrennungsmotoren eingeschränkt wird, heißt das nicht automatisch, dass es keine sinnvolle Regelung zum Rauchverhalten auf Spielplätzen geben darf.

Und nur weil etwas über viele Jahre hinweg toleriert wurde, bedeutet das nicht, dass es auch für die Zukunft die beste Lösung ist. Gesellschaften verändern sich, ebenso wie unser Verständnis von Rücksicht und Gesundheitsschutz.

Dass es überhaupt ein Gesetz braucht, liegt auch daran, dass Rücksicht nicht immer selbstverständlich ist – und dass Nikotinkonsum oft mit einer körperlichen Abhängigkeit verbunden ist.

Daher ist wichtig zu betonen:
1.) Es handelt sich nicht um ein Gesetz gegen Raucher, sondern um ein Gesetz gegen die Belastung durch Rauch.
2.) Es geht auch nicht darum, jemanden auszugrenzen, sondern darum, die Weitergabe einer Sucht – insbesondere an Kinder – zu vermeiden.

80. Kommentar von :Frischluft für alle Bürger
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
79. Kommentar von :Jenny

Gesundheitsschutz darf nicht zur Gesinnungskontrolle werden

Der vorliegende Gesetzentwurf mag vordergründig dem Gesundheitsschutz dienen, in Wirklichkeit aber setzt er ein weiteres Zeichen für eine zunehmende Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat. Die geplanten Änderungen bedeuten einen weiteren Rückbau persönlicher Freiheitsrechte, ohne dass eine verhältnismäßige oder evidenzbasierte

Der vorliegende Gesetzentwurf mag vordergründig dem Gesundheitsschutz dienen, in Wirklichkeit aber setzt er ein weiteres Zeichen für eine zunehmende Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger durch den Staat. Die geplanten Änderungen bedeuten einen weiteren Rückbau persönlicher Freiheitsrechte, ohne dass eine verhältnismäßige oder evidenzbasierte Notwendigkeit ausreichend belegt ist.

Der Gesetzgeber beteuert, dass durch die Neuregelung keine zusätzlichen Bürokratielasten entstünden. Gleichzeitig nennt das Vorblatt Bürokratielasten in Höhe von 950.000 Euro, die durch Hinweis- und Kennzeichnungspflichten entstehen.

Gesundheitsschutz darf nicht zur Gesinnungskontrolle werden
Der Gesetzentwurf ist ein Beispiel für einen gut gemeinten, aber schlecht gemachten Eingriff in die Privatsphäre und Entscheidungsfreiheit. Der Gesundheitsschutz ist ein hohes Gut – aber nicht um jeden Preis und nicht gegen jede Form individueller Freiheit. Es braucht Verhältnismäßigkeit, Differenzierung und eine stärkere Vertrauensbasis gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

Ich lehne diesen Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form ab.

78. Kommentar von :SB

Wieder ein Stück Bürokratie mehr.

Was soll das? Ein Gesetz verschärfen, toll. Was ist der Handlungsbedarf? Wie viele Krankheiten/Todesfälle gibt es ohne das Gesetz, wie viele wird es geben wenn das Gesetzt in Kraft ist? Wie wird das gemessen? Ich habe keine Antwort gesehen. Und dann noch " in der Folge wird es keine zusätzlichen Kosten mit sich bringen ? " Also liegt die

Was soll das? Ein Gesetz verschärfen, toll. Was ist der Handlungsbedarf? Wie viele Krankheiten/Todesfälle gibt es ohne das Gesetz, wie viele wird es geben wenn das Gesetzt in Kraft ist? Wie wird das gemessen? Ich habe keine Antwort gesehen.

Und dann noch " in der Folge wird es keine zusätzlichen Kosten mit sich bringen ? " Also liegt die Durchsetzung des Gesetzes bei Privatpersonen, über welchen Weg auch immer das gehen soll. Der Wirt als Erfüllungsgehilfe der Justiz ? Das ist eine Steilvorlage für alle selbsternannten Parksheriffs etc. Und was passiert dann nach einer Anzeige? Die Justiz wird sich damit befassen und andere Themen liegenlassen (müssen). Kein Folgekosten ? Wer ist denn so naiv ?

Im ersten Moment denkt man, stimmt schon, da könnte mehr gemacht werden, aber wenn man etwas nachdenkt merkt man: Hier wird ein weiterer Sargnagel für unsere Justiz geschmiedet.. Nein, Nein, Nein lasst das sein. Wir haben ganz andere Themen, die wichtig sind.

Da fällt mir noch ein: In letzter Zeit war ich bei einigen kirchlichen Veranstaltungen. Die Dosis Weihrauch, die da inhalieren durfte überstieg bei Weitem die durch den Tabakrauch im Freien. Wenn ich die Erstklässler in der ersten Bankreihe fast nicht mehr sehen kann durch den Rauch übersteigt das alles was ich im Freien so erlebe. Also: Verbot von Weihrauch bei kirchlichen Veranstaltungen?

Das Ganze erscheint mir eher wie ein Ideologie getriebener Kampf als ein notwendiges und nützliches Vorhaben und dafür wurde unsere Regierung nicht gewählt.