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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
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Gegen die Gleichstellung von Dampfen und Rauchen im Landesnichtraucherschutzgesetz – persönliche Stellungnahme
Ich halte es für nicht gerechtfertigt, das Dampfen im neuen Landesnichtraucherschutzgesetz auf eine Stufe mit dem klassischen Rauchen zu stellen. Rauchen ist ein Verbrennungsprozess, bei dem durch Oxidation zahlreiche neue, gesundheitsschädliche und krebserregende Stoffe entstehen – darunter Teer, Kohlenmonoxid und Feinstaub. Dampfen hingegen
Ich halte es für nicht gerechtfertigt, das Dampfen im neuen Landesnichtraucherschutzgesetz auf eine Stufe mit dem klassischen Rauchen zu stellen.
Rauchen ist ein Verbrennungsprozess, bei dem durch Oxidation zahlreiche neue, gesundheitsschädliche und krebserregende Stoffe entstehen – darunter Teer, Kohlenmonoxid und Feinstaub.
Dampfen hingegen bedeutet lediglich das Erhitzen einer Flüssigkeit, die verdampft wird – kein Verbrennen, keine neuen chemischen Verbindungen.
Die Bestandteile der sogenannten Liquids bestehen zu über 99 % aus gesundheitlich weitgehend unbedenklichen Stoffen wie Glycerin und Propylenglykol, die seit Jahren in Lebensmitteln, Kosmetika und Medikamenten eingesetzt werden.
Auch bei den Aromen gibt es zahlreiche Varianten, die biologisch geprüft und für die Inhalation geeignet sind.
Die Gefährdung für unbeteiligte Personen durch ausgeatmeten Dampf ist laut mehreren Studien vernachlässigbar im Vergleich zu Zigarettenrauch. Viele Untersuchungen zeigen, dass das sogenannte „Passivdampfen“ kaum messbare Schadstoffbelastung verursacht – ganz im Gegensatz zum Rauchen.
Ich selbst habe den Umstieg vom Rauchen aufs Dampfen im Jahre 2019 vollzogen (nun komplett ohne Nikotin) und dadurch meine Gesundheit und Lebensqualität deutlich verbessert. Für mich ist es unverständlich, warum ein alternatives Konsumverhalten, das Menschen nachweislich hilft, vom Rauchen loszukommen, nun gesetzlich undifferenziert eingeschränkt werden soll.
Ein moderner Nichtraucherschutz muss wissenschaftlich fundiert und differenziert sein – nicht pauschal. Ich fordere daher, das Dampfen von E-Zigaretten im Gesetz gesondert zu behandeln und nicht mit dem klassischen Rauchen gleichzusetzen.
Weniger Freiheit, mehr Rauch – super Idee!
Was hier passiert, ist einfach nur unlogisch: E-Zigaretten sollen genauso verboten werden wie Tabakzigaretten – dabei ist der Unterschied riesig. Dampfen produziert keinen Rauch, keine stinkenden Kippen, die Wissenschaft sagt ganz klar: Keine relevante Gefahr für Passivdampfer. Aber statt diese Fakten ernst zu nehmen, wird einfach blind verboten.
Was hier passiert, ist einfach nur unlogisch: E-Zigaretten sollen genauso verboten werden wie Tabakzigaretten – dabei ist der Unterschied riesig. Dampfen produziert keinen Rauch, keine stinkenden Kippen, die Wissenschaft sagt ganz klar: Keine relevante Gefahr für Passivdampfer. Aber statt diese Fakten ernst zu nehmen, wird einfach blind verboten.
Aber was macht das Gesetz? Es wirft einfach alles in einen Topf. Und das Allerschärfste: Wer dampft, wird durch die neuen Regeln gezwungen, in denselben Zonen zu stehen wie die Raucher. Also darf ich mir als Ex-Raucher wieder Tabakrauch reinziehen – obwohl ich bewusst damit aufgehört habe?
Gesundheitsschutz sieht anders aus.
Diese Politik ist kein Fortschritt, sondern Rückschritt. Ich bin klar dagegen. Wer das Dampfen verbietet, treibt Menschen zurück zur Kippe. Herzlichen Glückwunsch.
Schluss mit der Diskriminierung der E-Zigarette!
Politiker sollten endlich verstehen, dass Rauch und Dampf nicht das gleiche sind. Die Belastung Dritter durch ausgeatmetem Dampf ist minimal und nicht mit dem Rauch von verbranntem Tabak zu vergleichen. Außerdem braucht es grundsätzlich nicht noch mehr Verbote.
Nicht noch mehr Verbote und Verordnungen
Moin, es reicht. Statt neuer Verbote sollten lieber einige wieder abgeschafft werden. Die Freiheit wird immer weiter eingeschränkt und die Bevormundung wird vorangetrieben. Wenn wir jetzt nicht aufpassen, stellt sich die Frage wo die staatliche Bevormundung endet? Ist der Staat befugt unsere Freiheit immer weiter einzuschränken?
Moin, es reicht.
Statt neuer Verbote sollten lieber einige wieder abgeschafft werden.
Die Freiheit wird immer weiter eingeschränkt und die Bevormundung wird vorangetrieben.
Wenn wir jetzt nicht aufpassen, stellt sich die Frage wo die staatliche Bevormundung endet?
Ist der Staat befugt unsere Freiheit immer weiter einzuschränken?
Wollen hier einige einfach nur Ihren Arbeitsplatz sichern und wir steuern wieder auf eine Regierung mit Mauer zu?
Leute es reicht, lasst euch das nicht gefallen!!!
Nichtraucherschutzgesetz
Finde es super. Vor allem um die Kinder und Jugendliche davor zu bewahren selbst zur Zigarette zu greifen. Durch geringere Präsenz in der Gesellschaft.
Solang Rücksicht geübt wird brauchts keine Einschränkungen
Ich bin selbst überzeugter Nutzer eines 'Zigarettenersatzgerätes' und habe die Erfahrung gemacht, dass ich mit meinem Flavour zumeist nicht einmal auffalle, wenn ich im Freien in Gesellschaft anderer rauche. Schon kurz nach dem Wechsel auf die eZigarette ist mir aufgefallen, wie geruchsintensiv echte Tabakverbrenner eigentlich sind. eZigaretten
Ich bin selbst überzeugter Nutzer eines 'Zigarettenersatzgerätes' und habe die Erfahrung gemacht, dass ich mit meinem Flavour zumeist nicht einmal auffalle, wenn ich im Freien in Gesellschaft anderer rauche.
Schon kurz nach dem Wechsel auf die eZigarette ist mir aufgefallen, wie geruchsintensiv echte Tabakverbrenner eigentlich sind. eZigaretten und Dampfer sind ein Segen und sollten - unter Wahrung gegenseitiger Rücksichtsnahme - ohne Einschränkungen im Freien genutzt werden dürfen.
Elektroische Zigaretten - kein Schutz erforderlich.
Bei elektrischen Zigaretten, die nikotinhaltiges Liquid verdampfen, ist in dem Dampf bei exhalation so gut wie kein Nikotin mehr enthalten. Die Restbelastung ist vergleichbar mit dem Nikotingehalt im Dampf von kochenden Kartoffeln - davor muss die Öffentlichkeit ja auch nicht geschützt werden. Es handelt sich weder um Rauch, noch sind die
Bei elektrischen Zigaretten, die nikotinhaltiges Liquid verdampfen, ist in dem Dampf bei exhalation so gut wie kein Nikotin mehr enthalten. Die Restbelastung ist vergleichbar mit dem Nikotingehalt im Dampf von kochenden Kartoffeln - davor muss die Öffentlichkeit ja auch nicht geschützt werden.
Es handelt sich weder um Rauch, noch sind die tausenden Gift- und Schadstoffe verbrennenden Tabaks enthalten. Es gibt schlicht nichts, vor dem geschützt werden könnte oder müsste. Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage soll hier überhaupt gehandelt werden?
Das geht zu weit!
• Bevormundung statt Freiheit: Wer raucht, wird stückweise aus dem Alltag gedrängt. • Schleichende Ausweitung: Unter dem Deckmantel "Nichtraucherschutz" werden Verbote ins Freie getragen. Es stellen sich u.a. die Fragen: Wo endet die staatliche Bevormundung? Wie weit ist der Staat befugt persönliche Freiheiten einzuschränken? Und was waren
• Bevormundung statt Freiheit: Wer raucht, wird stückweise aus dem Alltag gedrängt.
• Schleichende Ausweitung: Unter dem Deckmantel "Nichtraucherschutz" werden Verbote ins Freie getragen.
Es stellen sich u.a. die Fragen: Wo endet die staatliche Bevormundung? Wie weit ist der Staat befugt persönliche Freiheiten einzuschränken? Und was waren eigentlich die originären Aufgaben des Staates?
NSG
Ich selbst bin Nichtraucher und finde das es schon genügend verbote bezüglich des Rauchens gibt. Diese Verbotskultur wird mir langsam zu viel. Mich wundert es nur dass Gegen das Rauchen ,so gewettert wird. Alkohol ,Werbung und trinken werden als selbstverständlich weiter so hingenommen . Ob wohl die ganzen Rauchgegner auch so eifrig für ein
Ich selbst bin Nichtraucher und finde das es schon genügend verbote bezüglich des Rauchens gibt.
Diese Verbotskultur wird mir langsam zu viel.
Mich wundert es nur dass Gegen das Rauchen ,so gewettert wird.
Alkohol ,Werbung und trinken werden als selbstverständlich weiter so hingenommen .
Ob wohl die ganzen Rauchgegner auch so eifrig für ein Alkoholverbot sich einsetzen würden .
PS ich bin kein Alkohol Gegner und wollte es nur mal so in den Raum stellen.
Bevormundung hoch 3
Gerade in Außenbereichen und bei E-Zigaretten ist es geradezu lächerlich von irgendeiner Belastung durch passivrauchen zu sprechen. E-Zigaretten erzeugen quasi keinen sekundären Rauch und eine entsprechende Belastung durch Passivrauchen ist in diesem Falle absolut nicht gegeben. Nichtsdestotrotz wird in dieser Vorlage alles über einen Kamm
Gerade in Außenbereichen und bei E-Zigaretten ist es geradezu lächerlich von irgendeiner Belastung durch passivrauchen zu sprechen. E-Zigaretten erzeugen quasi keinen sekundären Rauch und eine entsprechende Belastung durch Passivrauchen ist in diesem Falle absolut nicht gegeben. Nichtsdestotrotz wird in dieser Vorlage alles über einen Kamm geschoren, ohne Differenzierung und wissenschaftliche Evidenz. Insofern handelt es sich wie auch im Prinzip herauszulesen um ein Gesetz welches geneigt ist die Menschen (entsprechend der Meinung des Verfassers) zu besseren Menschen zu erziehen und ist demgemäß abzulehnen. Lieber Verfasser, lassen Sie Ihre erzieherichen Maßnahmen an Ihren Kindern und nicht an der Gesamtheit der Bevölkerung aus.
Anmerkung der Redaktion
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