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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
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Nikotindrogen-Erlaubnis-Gesetz - Erlaubnis der Menschen zu schädigen
Dem Autor des Kommentars "Nikotindrogen-Erlaubnis-Gesetz" kann ich nur zustimmen. Das war auch mein Gedanken. Das NR ist ein Flickenteppich und ein Kniefall vor der Tabaklobby. Eigentlich reicht nur ein Gesetz: "Das Rauchen ist erst ab einem Abstand von 5 Metern zu Menschen, Tiere, Eingängen und Fenster zulässig." Damit erschlägt man alle
Dem Autor des Kommentars "Nikotindrogen-Erlaubnis-Gesetz" kann ich nur zustimmen. Das war auch mein Gedanken. Das NR ist ein Flickenteppich und ein Kniefall vor der Tabaklobby.
Eigentlich reicht nur ein Gesetz:
"Das Rauchen ist erst ab einem Abstand von 5 Metern zu Menschen, Tiere, Eingängen und Fenster zulässig." Damit erschlägt man alle Punkte im Flickenteppich und füllt die Lücken. Ausserdem kommt man damit den Rauchern entgegen, damit sie mehr Zeit haben für die Umstellung auf kompletten Verzicht im öffentlichen Raum und im Freien.
Es geht nämlich nicht darum den Rauchern etwas wegzunehmen, sondern den Menschen wieder etwas zurückzugeben - frische Luft zu Atmen und das Recht der körperlichen Unversehrtheit.
Wie kann ich per Gesetz den Spruch
"Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu." als Warnhinweis auf Zigarettenschachteln drucken lassen, aber das Rauchen weiterhin erlauben?
D.h. in Baden-Württemberg ist es erlaubt, den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zuzufügen.
Vielleicht ändert sich das bald?
Besondere Dringlichkeit bei Cannabis Konsum im privaten Außenraum
Ich stimme dem heute eingestellten 45. Kommentar von :ohne Name 136406 15.07.202515:34 in vollem Umfang zu. Besondere Dringlichkeit sehe ich bei Cannabis Konsum, der nicht medizinisch begründet ist, und dazu geführt hat, dass junge Erwachsene sich zu privaten Partys treffen, so dass im umliegenden Wohnbereich kein Aufenthalt mehr im Freien
Ich stimme dem heute eingestellten 45. Kommentar von :ohne Name 136406 15.07.202515:34 in vollem Umfang zu.
Besondere Dringlichkeit sehe ich bei Cannabis Konsum, der nicht medizinisch begründet ist, und dazu geführt hat, dass junge Erwachsene sich zu privaten Partys treffen, so dass im umliegenden Wohnbereich kein Aufenthalt mehr im Freien möglich ist und auch kein Lüften.
Das Wohlbefinden von Säuglingen, Kindern, aber auch von Erwachsenen, die so dringend über eine längere Lebenszeit im Arbeitsleben gebraucht werden und sich im privaten Raum erholen können müssen, wird hier erheblich eingeschränkt.
Hier sollte die Studienlage betreffend Passivkonsum und Schädigungen besonders genau ins Auge gefasst werden. Das Nichtraucherschutzgesetz sollte auf jeden Fall einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen gesund bleiben können - im Sinne der Prävention ein aktiver Beitrag auch zur Regulierung der Krankenkassenbeiträge.
Erweiterung des Schutzbereiches des Gesetzes - Nachbarschaftsnichtraucherschutz
Es wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich des Gesetzes zu erweitern, indem § 2 Abs. 2 des Gesetzentwurfs um folgende Nummer 7 ergänzt wird: "7. im Außenbereich mit weniger als 5 Metern Abstand zu fremden Wohnräumen und Gärten" Begründung: Im eigenen Wohnbereich und im eigenen Garten hat man keine Möglichkeit dem Rauch des im freien
Es wird vorgeschlagen, den Anwendungsbereich des Gesetzes zu erweitern, indem § 2 Abs. 2 des Gesetzentwurfs um folgende Nummer 7 ergänzt wird:
"7. im Außenbereich mit weniger als 5 Metern Abstand zu fremden Wohnräumen und Gärten"
Begründung:
Im eigenen Wohnbereich und im eigenen Garten hat man keine Möglichkeit dem Rauch des im freien rauchenden Nachbarn (auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten) auszuweichen. Betrachtet man das Kindeswohl, so ist dies wichtiger als der Schutz auf dem Spielplatz, da die Aufenthaltsdauer im eigenen Zimmer, welches man lüften können muss, und im eigenen Garten länger ist.
Dem rauchenden Nachbarn kann zugemutet werden in seiner eigenen Wohnung oder mit Abstand zu fremden Wohnräumen und Gärten zu rauchen.
Jeder kann sich selbst so viel schädigen, wie er möchte, aber nicht seine Mitmenschen. So kann z.B. jeder auch so viel Alkohol trinken wie er möchte, darf dann aber nicht mehr Auto fahren, um die anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Entsprechend sollten auch alle Nichtraucher (Kinder und Erwachsene) vor gesundheitsgefährdenden Immissionen geschützt werden, insbesondere auch im eigenen Wohnraum.
Die Freiheit des Einen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
Kinder würden rauchfreie Festzelte wählen im "Musterländle"
Warum schafft man es noch nicht einmal, in BW die Festzelte rauchfrei zu machen? Auch Kinder gehen in die Festzelte! Warum funktioniert auf dem Oktoberfest, was das dem Wasn nicht klappen soll? In Bayern gab es einen Volksentscheid. Ist das Volk in BW egal? Sind Kinder egal? Sind Touristen egal? Ist das der Anspruch von einem "Musterländle"?
Warum schafft man es noch nicht einmal, in BW die Festzelte rauchfrei zu machen?
Auch Kinder gehen in die Festzelte!
Warum funktioniert auf dem Oktoberfest, was das dem Wasn nicht klappen soll? In Bayern gab es einen Volksentscheid.
Ist das Volk in BW egal? Sind Kinder egal? Sind Touristen egal?
Ist das der Anspruch von einem "Musterländle"?
Baden-Württemberg hat das schlechteste Gesetz Deutschlands!
Auch in NRW, Saarland, Hessen, Berlin, Hamburg oder Bremen sind die Bierzelte rauchfrei.
In BW sind 92 % der Diskotheken und Clubs (Studie DKFZ) verraucht! Die Jugend hat keine Wahl als die Schadstoffe einzuatmen.
Landenichtraucherschutzgesetz
1) Nicht im PKW oder LKW
2) Nicht in der Umgebung von Kindern. 15 Meter Abstand
Somit entfällt auch die Wohnung
3) Siehe Frankreich, Siehe Mailand, Siehe Mallorca Und weiter Orte
4) Konsequentes Durchsetzen der Verordnung
Nikotindrogen-Erlaubnis-Gesetz
Das verkorkste Gesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es steht! Anstatt immer neue Orte als "Schutzbereich" in einer Liste hinzuzufügen muß es heißen: "Gesundheitsschädigung von nicht nikotinsüchtigen Personen ist ausnahmslos überall und jederzeit verboten"! Alternativen: Keine! Der Gesetzgeber, der das nicht durchsetzt, macht sich
Das verkorkste Gesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es steht!
Anstatt immer neue Orte als "Schutzbereich" in einer Liste hinzuzufügen muß es heißen: "Gesundheitsschädigung von nicht nikotinsüchtigen Personen ist ausnahmslos überall und jederzeit verboten"!
Alternativen: Keine!
Der Gesetzgeber, der das nicht durchsetzt, macht sich mitschuldig an 140 000 Nikotindrogen-Leichen und 100 Milliarden Euro volkswirtschaftlichem Schaden - jedes Jahr - in Deutschland.
Der Gesetzgeber muß die ausnahmslose Tabakdrogen-Beseitigung in Deutschland zur Angelegenheit mit höchster Priorität machen. Staats-Ziel muß das Nikotindrogen-freie Deutschland sein.
Wichtige Zwischenschritte zu diesem Ziel sind die Durchsetzung und Einhaltung internationaler Absprachen. Deutschland ist in dieser Hinsicht das Schlußlicht in Europa.
Zu diesen Zwischenschritten gehört eine derartige Erhöhung der Tabak-Steuer, daß die 100 Milliarden Euro Verlust pro Jahr ausgeglichen werden. Weiterhin ist ein ausnahmsloses Werbeverbot für die giftigen Nikotindrogen durchzusetzen!
Kretschmann hatte 2011 die Abschaffung der Ausnahmen versprochen
Am 23.03.2011 hatte Herr Ministerpräsident Kretschmann vor seiner Amtsübernahme bei Abgeordnetenwatch auf eine Frage zum Nichtraucherschutzgesetz wie folgt geantwortet: „Sehr geehrter Herr …, Ich teile Ihre Meinung bezüglich des aus Ihrer Sicht "guten" Nichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg nicht. Für uns GRÜNEN hat der
Am 23.03.2011 hatte Herr Ministerpräsident Kretschmann vor seiner Amtsübernahme bei Abgeordnetenwatch auf eine Frage zum Nichtraucherschutzgesetz wie folgt geantwortet:
„Sehr geehrter Herr …,
Ich teile Ihre Meinung bezüglich des aus Ihrer Sicht "guten" Nichtraucherschutzgesetzes in Baden-Württemberg nicht.
Für uns GRÜNEN hat der Gesundheitsschutz von Menschen absolute Priorität. Das derzeitige Nichtraucherschutzgesetz geht uns insofern nicht weit genug, als es zu viele Ausnahmen zulässt. Wir setzen uns ein für ein konsequentes und absolutes Rauchverbot an Schulen und in allen öffentlichen Räumen, Geschäften, Büros und Ämtern mit Publikumsverkehr wie auch in der Gastronomie. Im Fall einer Regierungsbeteiligung werden wir das Nichtraucherschutzgesetz novellieren und für einen konsequenten Nichtraucherschutz sorgen.“
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/winfried-kretschmann/fragen-antworten/163573
Davon wurde bis heute nichts umgesetzt und wird es leider wohl auch nicht.
Nichtraucherschutzgesetz
Die Ergänzung zum bestehenden Gesetz ist viel zu lasch. Zum Schutz von Nichtrauchern und Kindern muss unbedingt auch in der Außengastronomie, in Fußballstadien (z. B. Familienblock), Bahnhöfen (komplett), an Bus- und Straßenbahnhaltestellen ein Rauchverbot gelten. Jeder Raucher kann Zuhause oder in Raucherkneipen so viel Rauch mit krebserregendem
Die Ergänzung zum bestehenden Gesetz ist viel zu lasch. Zum Schutz von Nichtrauchern und Kindern muss unbedingt auch in der Außengastronomie, in Fußballstadien (z. B. Familienblock), Bahnhöfen (komplett), an Bus- und Straßenbahnhaltestellen ein Rauchverbot gelten. Jeder Raucher kann Zuhause oder in Raucherkneipen so viel Rauch mit krebserregendem Inhalt einatmen wie er will. Aber seine nichtrauchenden Mitmenschen soll er bitte nicht zwangsberauchen. Da dies leider die wenigsten berücksichtigen, ist hier eigentlich der Staat in der Pflicht. Aber die Lobby der Zigarettenindustrie hat dort wohl mehr Einfluss als die Mehrheit der Bevölkerung.
Nichtraucherschutz
Es fehlt das dringend notwendige Rauchverbot auch im Aussenbereich von Gaststätten.
Es fehlen ausserden Kontrollen. Schon an Bahnhöfen kümmert sich keiner ums Rauchverbot, wie sollte das an Bushaltestellen anders sein?
Kinder lernen Flatulenzen zu unterdrücken
Kindern bringt man schon in jungen Jahren bei, ihre Winde nicht in Anwesenheit anderer Menschen abzulassen. Sehr viele Raucherinnen und Raucher und ihre bewussten und unbewussten Helfer glauben leider, den stinkenden Tabakrauch anderen Menschen ohne Beanstandung zumuten zu dürfen.