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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
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Tabaksucht nur mit robustem Gesetz einhegbar
Die Tabaksucht ist eine starke Sucht ähnlich wie bei den illegalen Drogen. Deshalb versuchen Raucherinnen und Raucher ihrem Zwang zum Nikotinnachschub, möglichst an jedem Ort und zu jeder Zeit ohne Rücksicht auf andere Menschen zu rauchen. Dieser Zwang ist leider nur mit einer entschlossenen Gesetzgebung beherrschbar.
Rauchen in Nähe von Kleinstkindern streng bestrafen
Vor drei Jahren waren wir als Großeltern, Eltern und Enkel an einem öffentlichen Badesee. Das jüngste Enkelkind war 1 - 2 Monate alt. Nachdem wir einige Zeit an frischer Luft gelagert hatten, legte sich ein Mann neben uns hin und begann zu rauchen. Unsere Bitte, das Rauchen zu beenden oder woanders zu rauchen, negierte er. Deshalb mussten wir uns
Vor drei Jahren waren wir als Großeltern, Eltern und Enkel an einem öffentlichen Badesee. Das jüngste Enkelkind war 1 - 2 Monate alt. Nachdem wir einige Zeit an frischer Luft gelagert hatten, legte sich ein Mann neben uns hin und begann zu rauchen. Unsere Bitte, das Rauchen zu beenden oder woanders zu rauchen, negierte er. Deshalb mussten wir uns woanders hinbegeben. Auf die Aufforderung an den zuständigen Ortsbürgermeister, an dem Badestrand das Rauchen zu verbieten, erhielt ich die Antwort, wir sollten woanders baden, da wir nicht zu dem Ort gehörten.
Kein Passivrauchen ohne ausdrückliches Einverständnis
Es muss gelten: Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch, E-Dampf, Cannabisrauch oder ähnlichem ausgesetzt werden, Minderjährige, Schutzbefohlene und wirtschaftlich Abhängige jedoch niemals!
Meine Lunge ist privat
Meine Privatsphäre endet nicht an der Haustür, auch in der Öffentlichkeit besitze ich eine Privatsphäre. Dazu gehören mein Körper und meine Lunge. Daher ist es zu respektieren, wenn ich keinen Tabakrauch oder ähnliches einatmen möchte. Letztlich greift mir niemand unbefugt in meine Jackentasche.
Als Ex-Raucher
Ich bin Süchtig und ich werde es mein ganzes Leben bleiben. Damit bin ich einer von Millionen in Deutschland. Ich war selbst verantwortlich die erste Zigarette zu rauchen und ich habe nur vor 3 Jahren durch die Geburt der eigenen Kinder den Absprung geschafft. Vorläufig, denn wie gesagt, ich bin süchtig und das werde ich bleiben. Ich
Ich bin Süchtig und ich werde es mein ganzes Leben bleiben.
Damit bin ich einer von Millionen in Deutschland.
Ich war selbst verantwortlich die erste Zigarette zu rauchen und ich habe nur vor 3 Jahren durch die Geburt der eigenen Kinder den Absprung geschafft.
Vorläufig, denn wie gesagt, ich bin süchtig und das werde ich bleiben.
Ich möchte für meine Kinder die Möglichkeit ihre Spätzle auf der Terrasse in einem Restaurant zu essen ohne dass sie im Tabakrauch sitzen.
Und ich möchte, dass keine Werbung suggeriert, dass es zum "cool sein" dazu gehört sich langsam zu vergiften. Denn das ist es, was wir alle (Raucher) tun oder getan haben.
Ich finde eine Anpassung an das Canabisgesetz sehr passend.
100m von Schulen und Spielplätzen und vorallem nicht in der Anwesheit von Minderjährigen.
Es wäre doch ein leichtes zumindest letzteres ins Gesetz zu schreiben. Der Begriff "Anwesenheit" wird doch eh bald juristisch geklärt werden müssen.
Die 100 Meter wären wünschenswert, sind aber natürlich absolut nicht Kontrollierbar und es ist für Täter ersichtlich wo die nächste Schule ist. Somit fehlt die Rechtssicherheit für die Bürger an diesem Punkt. Das geht also nicht.
Atemluft natürlicherweise hochgradig rein
Unsere Luft ist natürlicherweise hochgradig rein, und das ist gut so. Denn die Atemluft ist unser Lebensmittel Nummer Eins. Fast niemand kann ohne Luft länger als drei Minuten überleben. Darum ist unser Atemreflex nur schwer unterdrückbar. Wir können das Atmen nicht für längere Zeit aussetzen wie das Essen und Trinken. Daher ist es eine
Unsere Luft ist natürlicherweise hochgradig rein, und das ist gut so. Denn die Atemluft ist unser Lebensmittel Nummer Eins. Fast niemand kann ohne Luft länger als drei Minuten überleben. Darum ist unser Atemreflex nur schwer unterdrückbar. Wir können das Atmen nicht für längere Zeit aussetzen wie das Essen und Trinken. Daher ist es eine Unverschämtheit, uns erwachsenen Nichtrauchern und den Minderjährigen saubere Luft vorzuenthalten, indem die Luft sozusagen "nebenbei" mit Tabakrauch verschmutzt wird. In den 1960er Jahren hat man zu Recht große Anstrengungen unternommen, die Luft im Ruhrgebiet sauber zu bekommen.
Bergarbeiter und Flugreisende
Für Bergarbeiter unter Tage gilt ein strenges Rauchverbot. Flugreisende, also Personal und Fluggäste, überstehen problemlos zwölfstündige Langstreckenflüge ohne zu rauchen. Daher werden Raucherinnen und Raucher wohl für wenige Stunden in der Disko, im Festzelt, im Biergarten oder in Anwesenheit von Kindern auf ihre Tabakdroge verzichten können.
Für Bergarbeiter unter Tage gilt ein strenges Rauchverbot. Flugreisende, also Personal und Fluggäste, überstehen problemlos zwölfstündige Langstreckenflüge ohne zu rauchen. Daher werden Raucherinnen und Raucher wohl für wenige Stunden in der Disko, im Festzelt, im Biergarten oder in Anwesenheit von Kindern auf ihre Tabakdroge verzichten können.
Mein Kommentar zum neuen Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg
Ich bin Gastwirt in Baden-Württemberg und unterstütze ein vollständiges Rauchverbot in der Gastronomie – ohne Ausnahmen, auch nicht in Nebenräumen. Ich habe selbst einen abgetrennten Raucherraum in meiner Gaststätte. Aber ich erlebe täglich: Das funktioniert nicht. Morgens stinkt es im ganzen Betrieb, auch wenn Türen geschlossen sind. Der Rauch
Ich bin Gastwirt in Baden-Württemberg und unterstütze ein vollständiges Rauchverbot in der Gastronomie – ohne Ausnahmen, auch nicht in Nebenräumen.
Ich habe selbst einen abgetrennten Raucherraum in meiner Gaststätte. Aber ich erlebe täglich: Das funktioniert nicht. Morgens stinkt es im ganzen Betrieb, auch wenn Türen geschlossen sind. Der Rauch verteilt sich. Viele meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möchten dort nicht mehr bedienen – wegen der schlechten Luft und dem unangenehmen Geruch.
Manche sagen, Lüftungsanlagen würden das Problem lösen – das stimmt nicht.
Eine moderne Luftanlage für einen Nebenraum kostet rund 60.000 Euro – aber wer will das investieren?
Und selbst mit so einer Anlage bleibt der Rauchgeruch in der Luft, in den Möbeln, in den Wänden. Es funktioniert einfach nicht.
In anderen Ländern wie Österreich, Italien oder Frankreich wurde das Rauchen in der Gastronomie schon komplett verboten – und die Menschen gehen trotzdem gerne essen und trinken. Auch in mehreren deutschen Bundesländern gibt es bereits striktere Regelungen.
Ich finde auch, dass Shisha-Bars und Spielhallen mitgedacht werden müssen. Dort wird viel geraucht, oft ohne echte Kontrolle – und genau dort kommen viele Jugendliche das erste Mal mit Rauchen in Kontakt. Das passt nicht mehr in die heutige Zeit.
Wir reden über Digitalisierung, Klimaschutz und Gesundheitsvorsorge – aber erlauben im Jahr 2025 immer noch das Rauchen in Innenräumen? Das ist nicht zeitgemäß.
Rauchen soll draußen erlaubt sein – aber nicht mehr in geschlossenen Räumen.
Ich bin überzeugt: Auch ohne Raucherbereiche können Gastronomiebetriebe erfolgreich sein. Mit Qualität, frischer Luft und guten Angeboten.
Ich wünsche mir ein modernes, rauchfreies Baden-Württemberg – für unsere Gäste, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die nächste Generation.
Mit freundlichen Grüßen
AK
Nichtraucherschutz
Bitte keine ausnahmen auch nicht für Gaststätten
Rauchen als öffentliche Werbung – ein unterschätztes Risiko
Rauchen in der Öffentlichkeit ist mehr als eine private Angewohnheit – es ist eine dauerhafte, sichtbare Werbebotschaft für Nikotinprodukte. Wer auf einer Parkbank, am Bahnhof oder vor der Schule raucht, sendet unbewusst ein Signal: "Rauchen gehört zum Alltag." Für viele Menschen – insbesondere Kinder, Jugendliche und entwöhnungswillige Raucher –
Rauchen in der Öffentlichkeit ist mehr als eine private Angewohnheit – es ist eine dauerhafte, sichtbare Werbebotschaft für Nikotinprodukte. Wer auf einer Parkbank, am Bahnhof oder vor der Schule raucht, sendet unbewusst ein Signal: "Rauchen gehört zum Alltag." Für viele Menschen – insbesondere Kinder, Jugendliche und entwöhnungswillige Raucher – ist das eine starke psychologische Triggerquelle.
Viele Raucher berichten, dass sie gerne aufhören würden, aber die ständige Präsenz von Rauchsituationen in der Öffentlichkeit mache ihnen das unmöglich. Jeder Raucher im Park, im Café-Außenbereich, an der Bushaltestelle oder auf dem Gehweg vor dir – all das trägt zur sozialen Normalisierung eines Suchtmittels bei, das jährlich zehntausende Menschenleben kostet.
Besonders gefährlich ist die Wirkung auf Kinder und Jugendliche. Sie sind empfänglich für visuelle Vorbilder und Gruppendruck. Die rasante Verbreitung von E-Zigaretten bei Teenagern zeigt: Wo Nikotin sichtbar und stylisch präsentiert wird, ist der Einstieg leichter. Der frühere Erfolg des Alkopop-Verbots belegt, wie effektiv Regulierungen gegen Einstiegsdrogen sein können, wenn der politische Wille vorhanden ist.
Nichtraucherschutz bedeutet daher nicht nur Gesundheitsschutz durch Passivrauchvermeidung, sondern auch aktiver Jugendschutz und Entwöhnungsunterstützung. Wer Rauchen aus dem öffentlichen Raum zurückdrängt, entzieht der Tabakindustrie ihre informellste, billigste und wirksamste Werbefläche – unsere Straßen.