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Mit der Änderung des Polizeigesetzes soll die erforderliche Rechtsgrundlage zur präventivpolizeilichen Nutzung einer verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform geschaffen werden.

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Im Rahmen des Sicherheitspakets (PDF) hat die Landesregierung im September 2024 beschlossen, eine verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (VeRA) einzuführen. Mit der Änderung des Polizeigesetzes soll die erforderliche Rechtsgrundlage zur präventivpolizeilichen Nutzung einer VeRA geschaffen werden. Die Polizei verfügt über eine Vielzahl gespeicherter Daten, die derzeit auf verschiedene Datenbanken und Quellsysteme verteilt sind. Die daraus entstehenden Datenmengen sind sehr umfangreich, heterogen strukturiert und zudem oftmals nicht über Schnittstellen miteinander verbunden. Eine manuelle Abfrage aus verschiedenen Datenquellen wird durch die großen Datenmengen sowie verschiedenste Quellen und Dateiformate immer zeitaufwendiger. In zeitkritischen Gefahrenlagen, beispielsweise bei der Verhinderung eines drohenden terroristischen Anschlags, des andauernden sexuellen Missbrauchs zum Nachteil eines Kindes oder einer drohenden schweren Gewalttat, ist eine schnelle Reaktionsfähigkeit ein erfolgskritischer Faktor. Die Verarbeitung gespeicherter personenbezogener Daten im Rahmen einer automatisierten Datenanalyse greift in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ein. In seinem Urteil vom 16. Februar 2023 (1 Verfassungsbeschwerde (BvR) 1547/19, 1 BvR 2634/20) hat das Bundesverfassungsgericht jedoch grundsätzlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine automatisierte Datenanalyse verfassungskonform geregelt werden kann. Die vorliegende Rechtsgrundlage enthält Regelungen sorgfältig entlang den höchstrichterlichen Vorgaben zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Des Weiteren soll eine Rechtsgrundlage zur Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von Standortdaten geschaffen werden, die nach Anwahl der Notrufnummer 110 mittels eines mobilen Endgerätes automatisiert und ohne Interaktion der anrufenden Person generiert wurden. Dies ermöglicht der Polizei unter Nutzung der sogenannten Advanced-Mobile-Location-Technologie (AML-Technologie) eine schnelle Ortung hilfesuchender Personen. In der mit einem Notfall einhergehenden Stresssituation wissen hilfesuchende Personen oftmals nicht genau, wo sie sich befinden, können bei Sprachbarrieren ihren Standort nicht mitteilen oder haben aus medizinischen oder sonstigen Gründen eine eingeschränkte räumliche Orientierung. Auch eine plötzlich unterbrochene Notrufverbindung kann dafür sorgen, dass die betroffenen Personen ihren Standort nicht mitteilen können. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben werden die Standortdaten mobiler Endgeräte bei Anwahl einer nationalen Notrufnummer automatisiert erhoben und unabhängig von föderalen Strukturen an einen sogenannten AML-Endpunkt übermittelt. Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei soll für die Notrufnummer 110 bundesweit als AML-Endpunkt fungieren und die automatisch übermittelten Standortdaten den zuständigen Polizeien der Länder zum Abruf zur Verfügung stellen.

Schließlich soll eine Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von Daten bei der Entwicklung, dem Training, dem Testen, der Validierung und der Beobachtung von informationstechnischen Produkten außerhalb von rein wissenschaftlichen Forschungsarbeiten geschaffen werden. Erfolgreiche Polizeiarbeit erfordert moderne und sachgerechte polizeiliche Befugnisse und vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung auch den Einsatz neuer Technologien – unter anderem solcher, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nummer 300/2008, (EU) Nummer 167/2013, (EU) Nummer 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (KI-VO) ausgestattet sind. Gerade KI-Anwendungen benötigen jedoch zur Entwicklung und zum Testen realitätsnahe Trainingsdaten. Eine zielgerichtete Entwicklung und Validierung ist daher in vielen Fällen nur durch die Nutzung polizeispezifischer – in aller Regel auch personenbezogener – Daten möglich. Damit informationstechnische Systeme einschließlich KI-Systemen und KI-Modellen im Sinne der KI-VO ordnungsgemäß getestet und trainiert werden können, bedarf es zur Verarbeitung personenbezogener Daten einer entsprechenden Rechtsgrundlage.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zur Änderung des Polizeigesetzes

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 19. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

27. Kommentar von :Stefan Leibfarth

Stellungnahme des Chaos Computer Club Stuttgart e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch der Chaos Computer Club Stuttgart e.V. möchte zum geplanten Gesetz Stellung beziehen.
Sie finden unsere Stellungnahme unter https://www.cccs.de/2025-08-19-stellungnahme-polg-analyseplattform/CCCS_Stellungnahme_Gesetzentwurf_PolG_2025.pdf zum Download.

26. Kommentar von :PeterSill

§ 57a (1): "Nachvollzierbarkeit, [...] SOWEIT dies technisch möglich ist"

"SOWEIT dies technisch möglich ist". Wie praktisch. Wenn z.B. Palantir nicht-nachvollziehbare KI einsetzt, ist dann ist es trotzdem gesetzeskonform, diese KI zu trainieren und einzusetzen? Warum die offenen Trump-Kritiker bei den Täter-Identifizierungsvorschlägen immer ganz oben und die offenen Trump-Unterstützer ganz unten stehen? Muss wohl

"SOWEIT dies technisch möglich ist". Wie praktisch. Wenn z.B. Palantir nicht-nachvollziehbare KI einsetzt, ist dann ist es trotzdem gesetzeskonform, diese KI zu trainieren und einzusetzen?

Warum die offenen Trump-Kritiker bei den Täter-Identifizierungsvorschlägen immer ganz oben und die offenen Trump-Unterstützer ganz unten stehen?
Muss wohl ein versehentlicher Trainingsfehler sein. Die von Palantir haben doch hierzu ein großes Indianerehrenwort geleistet! Und Trump hat schließlich einen Ehrencodex und ordnet nicht einfach Microsoft an, Chefermittlern im internationalen Gerichtshof das E-Mail Konto zu sperren, nur weil ihm die Meinung misfällt.

25. Kommentar von :ohne Name 2482

Polizeigesetz

Dieses Gesetz ist längst überfällig. Dass wir auf Palantir angewiesen sind ist mehr als traurig.
Allerdings was nützen Gesetze wenn Sie nicht angewendet werden , denn davon haben wir genügend!
Die Anarchie lässt grüßen.

24. Kommentar von :Jens

Alternative?

Warum gibt es keine Alternative zu Palantir? Warum wollen wir einer amerikanische Datenkrake mit höchst fragwürdigem Personal intimste Daten anvertrauen? Das ist echt ein Skandal.

23. Kommentar von :gabrielk

Allmachtsbegehrlichkeiten nach Überwachung, Macht und Befugnissen

In zeiten zunehmender Auflösung der informationellen Selbstbestimmung durch big tech und social media, tritt die Regierung in deren Fußstapfen, anstelle die Rechte derer die sie vertritt zu stärken. Und dann werden die Wählenden am Ende noch verschaukelt woher die Erosion des Demokratieverständnisses kommt. Mit einem zunehmenden Anwachsen der

In zeiten zunehmender Auflösung der informationellen Selbstbestimmung durch big tech und social media, tritt die Regierung in deren Fußstapfen, anstelle die Rechte derer die sie vertritt zu stärken. Und dann werden die Wählenden am Ende noch verschaukelt woher die Erosion des Demokratieverständnisses kommt.
Mit einem zunehmenden Anwachsen der rechten Welle ist das fahrlässig und gefährlich. Grundrechte müssen für solche Zeiten gestärkt werden, insbesondere zum Schutz vor polizeilicher Präventivwillkür.

22. Kommentar von :ohne Name 752113

Polizeigesetz

Kein Einsatz von Palantir, stattdessen europäische Software einsetzen!

21. Kommentar von :get2012

Überwachung

Nicht nur, dass sich die Verantwortlichen unsere Daten an Trump's CIA und NSA weitergeben. Man stelle sich vor: Deutschland in 20 Jahren, Weigel und Konsorten an der Macht: Dann wieder gute Nacht Deutscheland. Brilliant vorbereitet von CDU und den Grünen. "Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte!" (Berliner Maler Liebermann über

Nicht nur, dass sich die Verantwortlichen unsere Daten an Trump's CIA und NSA weitergeben. Man stelle sich vor: Deutschland in 20 Jahren, Weigel und Konsorten an der Macht: Dann wieder gute Nacht Deutscheland. Brilliant vorbereitet von CDU und den Grünen. "Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte!" (Berliner Maler Liebermann über Hitlers Machtübernahme). Na dann ...

20. Kommentar von :EisWolf007

Änderung des Polizeigesetzes

Dass wir in Notfällen endlich via Ortung gefunden werden können, ist schon lange überfällig. Dass Palantir trotz Alternativen wie das polnische DataWalk und das französische ChapVision eingekauft wurde, ist unverantwortlich. Ich vermisse die eindeutige Regelung, dass jedermann Video- bzw. Sprachaufzeichnungen von Polizeieinsätzen machen kann.

Dass wir in Notfällen endlich via Ortung gefunden werden können, ist schon lange überfällig.

Dass Palantir trotz Alternativen wie das polnische DataWalk und das französische ChapVision eingekauft wurde, ist unverantwortlich.

Ich vermisse die eindeutige Regelung, dass jedermann Video- bzw. Sprachaufzeichnungen von Polizeieinsätzen machen kann. Die Rechtslage ist hier leider nicht eindeutig.

19. Kommentar von :demo_grazie

Längst überfällig

Endlich Digitalisierung und zwar ohne Systembrüche nutzen! Ohne eine Zusammenführung und Auswertung von Daten sind erfolgreiche polizeiliche und rechtsstaatliche Ermittlungen nicht möglich, völlig ineffizient und führen zu einer Verstärkung der Wahrnehmung eines handlungsunfähigen Staates. Palantir sollten wir aus Ermangelung von besseren

Endlich Digitalisierung und zwar ohne Systembrüche nutzen! Ohne eine Zusammenführung und Auswertung von Daten sind erfolgreiche polizeiliche und rechtsstaatliche Ermittlungen nicht möglich, völlig ineffizient und führen zu einer Verstärkung der Wahrnehmung eines handlungsunfähigen Staates.

Palantir sollten wir aus Ermangelung von besseren Alternativen nutzen, allerdings daraus lernen, den Datenabfluss streng kontrollieren und mit Hochdruck an einer europäischen Lösung arbeiten.

18. Kommentar von :ohne Name 137096
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