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Mit der Änderung des Polizeigesetzes soll die erforderliche Rechtsgrundlage zur präventivpolizeilichen Nutzung einer verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform geschaffen werden.

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Im Rahmen des Sicherheitspakets (PDF) hat die Landesregierung im September 2024 beschlossen, eine verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (VeRA) einzuführen. Mit der Änderung des Polizeigesetzes soll die erforderliche Rechtsgrundlage zur präventivpolizeilichen Nutzung einer VeRA geschaffen werden. Die Polizei verfügt über eine Vielzahl gespeicherter Daten, die derzeit auf verschiedene Datenbanken und Quellsysteme verteilt sind. Die daraus entstehenden Datenmengen sind sehr umfangreich, heterogen strukturiert und zudem oftmals nicht über Schnittstellen miteinander verbunden. Eine manuelle Abfrage aus verschiedenen Datenquellen wird durch die großen Datenmengen sowie verschiedenste Quellen und Dateiformate immer zeitaufwendiger. In zeitkritischen Gefahrenlagen, beispielsweise bei der Verhinderung eines drohenden terroristischen Anschlags, des andauernden sexuellen Missbrauchs zum Nachteil eines Kindes oder einer drohenden schweren Gewalttat, ist eine schnelle Reaktionsfähigkeit ein erfolgskritischer Faktor. Die Verarbeitung gespeicherter personenbezogener Daten im Rahmen einer automatisierten Datenanalyse greift in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ein. In seinem Urteil vom 16. Februar 2023 (1 Verfassungsbeschwerde (BvR) 1547/19, 1 BvR 2634/20) hat das Bundesverfassungsgericht jedoch grundsätzlich geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine automatisierte Datenanalyse verfassungskonform geregelt werden kann. Die vorliegende Rechtsgrundlage enthält Regelungen sorgfältig entlang den höchstrichterlichen Vorgaben zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Des Weiteren soll eine Rechtsgrundlage zur Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von Standortdaten geschaffen werden, die nach Anwahl der Notrufnummer 110 mittels eines mobilen Endgerätes automatisiert und ohne Interaktion der anrufenden Person generiert wurden. Dies ermöglicht der Polizei unter Nutzung der sogenannten Advanced-Mobile-Location-Technologie (AML-Technologie) eine schnelle Ortung hilfesuchender Personen. In der mit einem Notfall einhergehenden Stresssituation wissen hilfesuchende Personen oftmals nicht genau, wo sie sich befinden, können bei Sprachbarrieren ihren Standort nicht mitteilen oder haben aus medizinischen oder sonstigen Gründen eine eingeschränkte räumliche Orientierung. Auch eine plötzlich unterbrochene Notrufverbindung kann dafür sorgen, dass die betroffenen Personen ihren Standort nicht mitteilen können. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben werden die Standortdaten mobiler Endgeräte bei Anwahl einer nationalen Notrufnummer automatisiert erhoben und unabhängig von föderalen Strukturen an einen sogenannten AML-Endpunkt übermittelt. Das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei soll für die Notrufnummer 110 bundesweit als AML-Endpunkt fungieren und die automatisch übermittelten Standortdaten den zuständigen Polizeien der Länder zum Abruf zur Verfügung stellen.

Schließlich soll eine Rechtsgrundlage zur Verarbeitung von Daten bei der Entwicklung, dem Training, dem Testen, der Validierung und der Beobachtung von informationstechnischen Produkten außerhalb von rein wissenschaftlichen Forschungsarbeiten geschaffen werden. Erfolgreiche Polizeiarbeit erfordert moderne und sachgerechte polizeiliche Befugnisse und vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung auch den Einsatz neuer Technologien – unter anderem solcher, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nummer 300/2008, (EU) Nummer 167/2013, (EU) Nummer 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (KI-VO) ausgestattet sind. Gerade KI-Anwendungen benötigen jedoch zur Entwicklung und zum Testen realitätsnahe Trainingsdaten. Eine zielgerichtete Entwicklung und Validierung ist daher in vielen Fällen nur durch die Nutzung polizeispezifischer – in aller Regel auch personenbezogener – Daten möglich. Damit informationstechnische Systeme einschließlich KI-Systemen und KI-Modellen im Sinne der KI-VO ordnungsgemäß getestet und trainiert werden können, bedarf es zur Verarbeitung personenbezogener Daten einer entsprechenden Rechtsgrundlage.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zur Änderung des Polizeigesetzes

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 19. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

17. Kommentar von :Christine W.

Palantir ist eine große Gefahr für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie und darf nicht genutzt werden!

Palantir scheint nur mehr Sicherheit zu bieten. Stattdessen besteht die Gefahr einer militärischen Überwachung, Lieferung sensibler Daten an die USA , einer übermässigen Kontrolle und eventuellen falschen Anschuldigungen, sowie der Aushöhlung unserer Demokratie. Sie dient eher dem Erhalt einem Machtimperium der USA. Bitte entscheiden Sie sich

Palantir scheint nur mehr Sicherheit zu bieten.
Stattdessen besteht die Gefahr einer militärischen Überwachung, Lieferung sensibler Daten an die USA , einer übermässigen Kontrolle und eventuellen falschen Anschuldigungen, sowie der Aushöhlung unserer Demokratie.
Sie dient eher dem Erhalt einem Machtimperium der USA.
Bitte entscheiden Sie sich gegen Palantir!
Ich will es auf keinen Fall nicht in unserem System haben!

16. Kommentar von :Steph

Palantir = Lieferung sensibelster Daten an USA

Rölf Gössner nach https://de.wikipedia.org/wiki/Palantir_Technologies "Die Kundenliste der Firma liest sich wie das Who-is-who der US-Militär- und Sicherheitsbürokratie: CIA, FBI, NSA, Pentagon, Marines und Airforce. Oder anders ausgedrückt: Als Hauslieferant dieser Behörden ist die Firma tief in den militärisch-digitalen Komplex der USA

Rölf Gössner nach https://de.wikipedia.org/wiki/Palantir_Technologies
"Die Kundenliste der Firma liest sich wie das Who-is-who der US-Militär- und Sicherheitsbürokratie: CIA, FBI, NSA, Pentagon, Marines und Airforce. Oder anders ausgedrückt: Als Hauslieferant dieser Behörden ist die Firma tief in den militärisch-digitalen Komplex der USA verstrickt und ihr Geschäftsmodell heißt: BigData for BigBrother."
...und dafür zahlen wir auch noch!

15. Kommentar von :Merkel_User

Permanente Bodycam Aufnahme sollte streng und klar geregelt werden.

Ich lehne insbesondere die geplante Ausweitung des Bodycam-Einsatzes strikt ab. Es ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich hoch problematisch, dass Bodycams künftig auch in privaten Wohnungen zum Einsatz kommen sollen. Privaträume sind besonders geschützte Rückzugsorte – nicht ohne Grund gelten sie als „letzte Bastion der

Ich lehne insbesondere die geplante Ausweitung des Bodycam-Einsatzes strikt ab. Es ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich hoch problematisch, dass Bodycams künftig auch in privaten Wohnungen zum Einsatz kommen sollen.

Privaträume sind besonders geschützte Rückzugsorte – nicht ohne Grund gelten sie als „letzte Bastion der Privatsphäre“. Die Vorstellung, dass hier Polizeibeamte mit aktivierter Kamera eingreifen dürfen, verletzt aus meiner Sicht die Würde und das Vertrauen der Bevölkerung. Selbst wenn diese Funktion nur im Einzelfall genutzt würde, schafft sie einen gefährlichen Präzedenzfall für die Aushöhlung der informationellen Selbstbestimmung.

Auch der Einsatz von sogenannten Pre-Recording-Funktionen führt zu einer pauschalen Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Anlass – das ist in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht akzeptabel.

Statt auf technologische Aufrüstung und weitere Überwachung zu setzen, sollte der Fokus auf bessere Ausbildung, Deeskalationstechniken und klare rechtliche Grenzen für Eingriffe in die Privatsphäre gelegt werden.

Ich fordere daher:

Kein Einsatz von Bodycams in Wohnungen

Strikte Einschränkung aller audiovisuellen Überwachungsmaßnahmen

Stärkere Kontrolle durch unabhängige Datenschutzstellen

Mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit

14. Kommentar von :esreicht

Palantir Überwachungswerkzeug

Weiter werden unsere Grundrechte eingeschränkt, damit dann die Demokratie abgebaut und weiter versucht eine anlasslose Totale Überwachung der Bürger einzuführen. 1984 wird nun langsam zur Realität.

13. Kommentar von :ohne Name 137048

Palantir

Geht es nach dem Willen von CDU und CSU, kommt die Überwachungssoftware von Palantir bald in ganz Deutschland zum Einsatz. Sie soll der Polizei ermöglichen, sensible Daten von Bürger*innen zu verknüpfen und auszuwerten. Millionen Menschen könnten so ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Ein drastischer Eingriff in die Privatsphäre – für den

Geht es nach dem Willen von CDU und CSU, kommt die Überwachungssoftware von Palantir bald in ganz Deutschland zum Einsatz. Sie soll der Polizei ermöglichen, sensible Daten von Bürger*innen zu verknüpfen und auszuwerten. Millionen Menschen könnten so ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Ein drastischer Eingriff in die Privatsphäre – für den eigentlich strenge Voraussetzungen und höchste Anforderungen an den Datenschutz erfüllt sein müssen. Das ist bei Palantir nicht der Fall.

Hinter der Software steht der Tech-Milliardär Peter Thiel, einer der wichtigsten Unterstützer Donald Trumps. Thiel ist für seine demokratiefeindlichen Aussagen bekannt. Um das komplexe Programm zu betreuen und zu warten, müssen Palantir-Mitarbeitende direkt in deutschen Polizeibehörden sitzen. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sensible Daten an US-Geheimdienste abfließen – denn wie die Software genau funktioniert, ist völlig intransparent.

Einerseits behauptet die Bundesregierung, dass sie eigenständige datenschutzkonforme europäische Lösungen unterstützen möchte, andererseits kauft sie US-amerikanische Produkte ein, die diesen Standards nicht genügen. Beides passt nicht zusammen. Die Daten sind nicht vor unserem nordamerikanischen "Verbündeten" sicher, der seine eigene Agenda zur Sicherung seiner Hegemonie verfolgt und der seine wirtschaftlichen und machtpolitischen Interessen rücksichtslos verfolgt, ohne sich um die Folgen für Demokratie und Menschenrechte zu scheren. Dafür steht nicht zuletzt (wenn auch nicht allein) Trumps Politik. Ich fordere die Bundesregierung auf, den drohenden Schaden für das deutsche Volk abzuwenden. Achten Sie auch in diesem Punkt das Grundgesetz!

Ich fordere deshalb von der SPD: Lassen Sie nicht zu, dass die Union sich durchsetzt – verhindern Sie überall die Überwachung durch Palantir!

12. Kommentar von :FlächenschützerMaBoeh

Trotz Millionen-Investition muss Palantir ungenutzt bleiben - Gefahr ungerechtfertigter Kriminalisierung

Die getätigten finanziellen Vorleistungen und ein Knebelvertrag mit Palantir sind kein Grund unser Polizeigesetz zu ändern, nur um Software von Demokratiefeinden einzuführen. Lieber eben die Millionen zahlen, aber OHNE Nutzung als Nutzung nur damit die Millionen nicht umsonst seien. Damit wären unser Bürger*innenschutz gesichert. Keine

Die getätigten finanziellen Vorleistungen und ein Knebelvertrag mit Palantir sind kein Grund unser Polizeigesetz zu ändern, nur um Software von Demokratiefeinden einzuführen. Lieber eben die Millionen zahlen, aber OHNE Nutzung als Nutzung nur damit die Millionen nicht umsonst seien. Damit wären unser Bürger*innenschutz gesichert. Keine Vorverurteilung von Menschen weil Maschinen dies meinen!

Edward Snowden hat uns alle vor über 10 Jahren gewarnt und die USA entzaubert. Und jetzt will Baden-Württemberg in dreister Weise Informationen gegen unser freies demokratisches Leben zusammenführen.

Die Gefahr ungerechtfertigter Kriminalisierung bspl für die Umwelt oder Menschenrechte ist groß!!

Palantir ist ein US-amerikanisches Überwachungsunternehmen, das Software zur Analyse großer Datenmengen anbietet. Die Gründung des Konzerns wurde maßgeblich von der CIA finanziert. Auf Bundesebene möchten CDU und CSU die deutsche Polizei mit der Palantir-Software „Gotham“ ausstatten. Diese wurde entwickelt, um Daten aus verschiedenen Quellen wie Polizeidatenbanken, Gesundheitsdaten oder Social-Media-Inhalte zusammenzuführen und mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Sekundenschnelle auszuwerten.
Das Zusammenführen und die dann automatisierte Analyse dieser riesigen Datensätze stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Bundesbürger*innen dar!

Die Software erstellt Profile aus Polizeidaten, um Straftaten vorherzusagen und Verdächtige zu identifizieren – doch auch Zeug*innen, Opfer oder sogar völlig Unbeteiligte geraten dabei in den Mittelpunkt von polizeilichen Ermittlungen. Für Außenstehende ist Palantir eine Blackbox. Nur der Konzern selbst weiß, wie die Software arbeitet; kaum jemand kennt den Software-Code. Schon jetzt entsendet Palantir eigene Mitarbeiter*innen in die deutschen Behörden, die Technologie bereits einsetzen, um die Software zu betreuen. Demokratische Kontrolle ist damit unmöglich. Allein in
Bayern, wo die Software schon eingesetzt wird, haben Palantir-Mitarbeitende Zugriff auf die Daten von rund 30 Millionen Bürger*innen – das sind mehr als ein Drittel aller Deutschen.

Unter dem Deckmantel der Sicherheitspolitik treibt die Bundesregierung derzeit in zahlreichen Bereichen eine Ausweitung der staatlichen Überwachung voran. Vorhaben wie KI-Gesichtserkennung bei Videoüberwachung, Chatkontrolle und ein Zentralregister für psychisch kranke Menschen geben einen Vorgeschmack darauf, welche Daten
in Zukunft in die Hände von Palantir geraten könnten.

In vielen Datensätzen sind People of Color überrepräsentiert – weil sie öfter durch die Polizei kontrolliert werden. Automatische Datenanalysen verstärken diese Diskriminierung, deshalb landen nicht-weiße Menschen überproportional häufig im Visier von Ermittler*innen.

Wie mit Hilfe von Palantir ein demokratischer Rechtsstaat in einen Überwachungsstaat verwandelt werden kann, sehen
wir gerade in den USA. Dort nutzt die ultrarechte Trump-Regierung die Software bereits, um Migrant*innen aufzuspüren, zu deportieren und den autoritären Umbau des Staates voranzutreiben.
Bekommt Palantir vollständigen Zugriff auf die Datenbank der deutschen Polizei, kann zudem niemand ausschließen, dass die Daten an US-Geheimdienste weitergegeben werden. Zwar versichert Palantir-Gründer und Großaktionär Peter Thiel, Datenschutz ernst zu nehmen. Seine engen Verbindungen zur Trump-Administration und den US-Geheimdiensten
geben jedoch Anlass zum Zweifel.

Peter Thiel ist einer der mächtigsten Tech-Milliardäre der Welt – und bekennender Demokratiefeind. Er erklärte 2009 öffentlich: „Ich glaube nicht länger, dass Demokratie und Freiheit kompatibel sind“. Thiel hält das Wahlrecht für Frauen für einen Fehler und möchte private Inseln sowie Städte für Reiche bauen, in denen sie sich vom Rest der Gesellschaft
abkapseln können.
Der Milliardär ist ein enger Vertrauter von US-Präsident Donald Trump und gilt als einflussreicher Macher hinter dem Rechtsruck in den USA. Thiel finanzierte auch den Wahlkampf von J.D. Vance und verhalf ihm zur Position als USVizepräsident.
Sein Unternehmen Palantir benannte er nach den magischen Steinen aus dem Roman „Der Herr der Ringe“, die der Bösewicht Sauron zur Überwachung nutzt. Heute ist Thiel nicht mehr der Konzernchef, hat aber als Gründer und Großaktionär erheblichen Einfluss auf Palantir.

Die Palantir-Software kann uns erfassen, ohne etwas Falsches getan zu haben. Einfach zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein kann Auswirkungen haben. Datenschützer*innen warnen davor, dass bei einem bundesweiten Einsatz massenhaft unbescholtene Menschen von polizeilichen Folgemaßnahmen bedroht sein könnten. Besonders gefährlich ist das mit Blick auf das Erstarken der rechtsextremen AfD. Schafft sie es in eine Landesregierung, könnte sie Palantir für ihre Zwecke nutzen. Denkbar wäre
etwa, dass die Rechtsextremen versuchen, nach dem Vorbild von US-Präsident Trump die Software zur Deportation von Menschen zu nutzen.

Die Rechtslage rund um den Einsatz der Technologie ist jedoch höchst umstritten, denn Palantir verstößt gegen wesentliche Grundrechte: Die Software hält sich nicht an wesentliche Vorgaben des Datenschutzes und überwacht unschuldige Menschen. Da nicht geregelt ist, in welchen Fällen das Programm konkret eingesetzt wird, verletzt die Anwendung unser
individuelles Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat deshalb beim Bundesverfassungsgericht Beschwerden gegen den Einsatz
von Palantir-Software in Hessen und Nordrhein-Westfalen eingereicht. Mit Erfolg: Die Richter*innen verhängten im Urteil zu Hessen strenge Auflagen. Seit Kurzem prüft das Gericht aufgrund einer weiteren Verfassungsbeschwerde der GFF auch den Einsatz der Software in Bayern.
Wenn Sicherheitsbehörden mit sensiblen Daten arbeiten, sollten die Programme transparent, quelloffen und demokratisch kontrollierbar sein. Viele Expert*innen fordern deshalb die Entwicklung einer europäischen Alternative zu Palantir.

Auch der Vorschlag, die Palantir-Software als zwischenzeitliche Lösung zu nutzen, ist fragwürdig: Ist das Programm einmal implementiert, tritt der sogenannte Lock-in-Effekt ein – es sind Abhängigkeiten entstanden, die einen Softwarewechsel zu einem späteren Zeitpunkt erschweren. Palantir bietet nämlich keine Möglichkeit an, das einmal aufgebaute System zu einem anderen Anbieter umzuziehen.
Zudem ist umstritten, wie effektiv der Einsatz von Palantir aktuell überhaupt ist. Offiziell dient das Programm der Abwehr von Terrorismus. Die deutsche Polizei setzt Palantir aber vor allem bei kleineren Delikten ein, manchmal sogar bei Fahrraddiebstahl. Es gibt bisher keine wissenschaftliche Auswertung zum tatsächlichen Anwendungsbereich der
Software.

11. Kommentar von :Claudia0711

Datenschutz, Sicherheit, Effizienz und dann auch noch Palantir

Ich kann es überhaupt nicht nachvoll, wie ein Ministerium bei einem so sensiblen Thema eine Software-Entscheidung treffen kann, die bereits vorhandenen Fronten nur noch verstärken. Der Wunsch, die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern, die Strafverfolgung zu erleichtern und Effizienz in der polizeilichen Arbeit zu erhöhen ist sehr gut

Ich kann es überhaupt nicht nachvoll, wie ein Ministerium bei einem so sensiblen Thema eine Software-Entscheidung treffen kann, die bereits vorhandenen Fronten nur noch verstärken.
Der Wunsch, die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern, die Strafverfolgung zu erleichtern und Effizienz in der polizeilichen Arbeit zu erhöhen ist sehr gut nachvollziehbar.
Die Bestrebungen diese Ziele umzusetzen führen immer auch zu Fragen des Datenschutzes. Auch der Wunsch und die Notwendigkeit personelle Daten und die eigene Person zu schützen sollten bei allen Regierungsentscheidungen mitgedacht werden.
Die Novellierung des Polizeigesetztes alleine wirft bei vielen bereits Zweifel auf, ob dem Schutz der Daten und der Personen vor Willkür wirklich ausreichend Raum Rechnung getragen wird.
Das diese bereits schwierige Gemengelage durch die Wahl der Software auf eine derartige Weise zusätzlich belastet wird ist unerträglich. In der heutigen Weltlage sich als Landesregierung von einem Anbieter abhängig zu machen, bei dem mehr als berichtigte Zweifel bestehen dürften, dass er tatsächlich in jeder Situation die Datenhoheit des Landes wart ist nicht akzeptabel.
Statt Autonomie und digitaler Souveränität - was Hinsichtlich der IT-Infrastruktur eigentlich das Ziel einer jeden souveränen Demokratie sein sollte - sich in eine strukturelle Abhängigkeit von einem us-amerikanischen Konzern zu begeben, der fragliche Verbindungen hat, sollte trotz des bestehenden Vertrages unbedingt abgewandt werden.

10. Kommentar von :Philip Köngeter

Ablehnung der geplanten Einführung von Datenanalyseplattformen im Rahmen der Polizeigesetz-Novelle BW

Die geplante Novellierung des Polizeigesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Ermöglichung des Einsatzes von Datenanalyseplattformen wie Palantir Gotham, lehne ich entschieden ab. Derartige Systeme stellen ein erhebliches Risiko für die Grundrechte, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Einsatz von Software zur

Die geplante Novellierung des Polizeigesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Ermöglichung des Einsatzes von Datenanalyseplattformen wie Palantir Gotham, lehne ich entschieden ab. Derartige Systeme stellen ein erhebliches Risiko für die Grundrechte, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

Der Einsatz von Software zur automatisierten Datenverknüpfung und Mustererkennung im Rahmen der Gefahrenabwehr bedeutet eine erhebliche Ausweitung polizeilicher Befugnisse. Es besteht die Gefahr, dass ohne konkreten Tatverdacht große Datenmengen aus verschiedensten Quellen zusammengeführt und ausgewertet werden – was faktisch zu einer anlasslosen Rasterung der Bevölkerung führen kann.

Zudem ist die Funktionsweise von Systemen wie Palantir nicht öffentlich nachvollziehbar, was rechtsstaatliche Transparenz und Kontrolle massiv einschränkt. Die fehlende algorithmische Nachvollziehbarkeit widerspricht grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Prinzip der Normenklarheit.

Aus kriminalistischer Sicht ist die Wirksamkeit solcher Systeme bislang nicht belegt. Vielmehr zeigen internationale Beispiele, dass der Einsatz von Predictive-Policing-Technologie zu diskriminierenden Effekten und Fehlentscheidungen führen kann.

Ich fordere daher die vollständige Überarbeitung des Gesetzesentwurfs mit besonderem Augenmerk auf den Schutz der Grundrechte, digitaler Souveränität und die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien. Der präventive Einsatz intransparenter Analysewerkzeuge ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft nicht akzeptabel.

9. Kommentar von :FlächenschützerMaBoeh
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8. Kommentar von :Hanno Wagner

Viel Geld, was besser in (Aus-)Bildung und Aufbau von Personen gesteckt werden sollte

10 Millionen Euro jährlich für eine Software und Infrastruktur, die nicht von den Behörden selbst sondern einem ausländischen Dienstleister kontrolliert und gesteuert wird, denen wichtige sensible Daten über Bürger übergeben werden (die teilweise nicht wegen Verbrechen gespeichert sind sondern nur in Polizei-Datenbanken sind weil sie Zeugen sind

10 Millionen Euro jährlich für eine Software und Infrastruktur, die nicht von den Behörden selbst sondern einem ausländischen Dienstleister kontrolliert und gesteuert wird, denen wichtige sensible Daten über Bürger übergeben werden (die teilweise nicht wegen Verbrechen gespeichert sind sondern nur in Polizei-Datenbanken sind weil sie Zeugen sind oder nur in der Nähe eines Tatorts) ist nicht der seriöse Umgang mit Steuergeldern oder den Daten der Bürger, der mir vorschwebt.
Insbesondere, da der Hersteller aus den USA stammt und damit - wie der französische Microsoft-Mitarbeiter unter EId zugeben musste - US-Geheimdienste alle Daten abgreifen dürfen und können, ohne das der Hersteller(!) dies weiss und/oder unterbinden kann, ist es für die Bürger sehr gefährlich, das diese Daten in der Software gespeichert werden. Selbst wenn einige Funktionen der Software nicht aktiviert werden, sind die Daten dafür vorhanden, die Funktionen später einzusetzen - mit den bereits vorhandenen Daten.
Nehmen Sie Abstand von dem Vorhaben, Gotham hier in Baden-Württemberg einzusetzen. Nutzen Sie das Geld lieber, eine eigene, europäosche, unserem Datenschutzstandard entsprechende Lösung zu bauen oder - noch besser - Polizeibeamte auszubilden, die dringend benötigt werden. Wir brauchen die Polizei präsent, als Freund und Helfer, nicht als drohendes Auge das alles sieht und nachforschen kann, egal wann und wo man etwas gemacht hat.