Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Polizeigesetzes soll die erforderliche Rechtsgrundlage zur präventivpolizeilichen Nutzung einer verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform geschaffen werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Das Gesetz verfolgt im Wesentlichen drei Ziele. Zunächst soll eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, bisher unverbundene Daten und Datenquellen des Polizeivollzugsdienstes in einer Analyseplattform zusammenzuführen, um die vorhandenen Datenbestände durch Suchfunktionen systematisch erschließen zu können (automatisierte Datenanalyse). Zudem soll eine Rechtsgrundlage zur Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von Standortdaten geschaffen werden, die nach Anwahl der Notrufnummer mittels eines mobilen Endgerätes automatisiert und ohne Interaktion der anrufenden Person generiert und übermittelt wurden. Dies ermöglicht dem Polizeivollzugsdienst unter Nutzung der sogenannten Advanced-Mobile-Location-Technologie (AML-Technologie) die schnelle Ortung einer hilfesuchenden Person. Schließlich sollen die Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst mit Befugnissen zur Entwicklung, zum Training, zum Testen, zur Validierung und zur Beobachtung von informationstechnischen Produkten ausgestattet werden, um die eigenständige Entwicklung von informationstechnischen Produkten zu ermöglichen und die Abhängigkeit von ausländischen, insbesondere außereuropäischen Produkten zu verringern. Durch rechtliche, technische und organisatorische Maßgaben wird dabei ein hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleistet und gleichzeitig die Entwicklung und Nutzung von diskriminierungsfreien informationstechnischen Produkten sichergestellt.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen die Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse, zur Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von Standortdaten, die nach Anwahl der Notrufnummer mittels eines mobilen Endgerätes automatisiert generiert und übermittelt wurden, sowie zur Verarbeitung von Daten bei der Entwicklung, dem Training, dem Testen, der Validierung und der Beobachtung von informationstechischen Produkten.
Keine.
Die Umsetzung der durch die Änderung des Polizeigesetzes geschaffenen Rechtsgrundlagen führt nach einer ersten Grobabschätzung zu Mehrausgaben für den Landeshaushalt in Höhe von jährlich rund zehn Millionen Euro. Es handelt sich dabei um Personal- und Sachmittel für die Beschaffung von Software und für den Betrieb der zum Teil komplexen informationstechnischen Infrastruktur. Diese Mehrausgaben sind bereits im Staatshaushaltsplan 2025 / 2026 im Bereich des Innenministeriums vollständig etatisiert. Hinsichtlich der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten bei der Entwicklung, dem Training, dem Testen, der Validierung und der Beobachtung von informationstechnischen Produkten außerhalb von rein wissenschaftlichen Forschungsarbeiten können der Polizei Kosten im Rahmen von Softwarebeschaffung, -entwicklung und -erprobung, die sich derzeit noch nicht beziffern lassen, entstehen. Die Deckung dieser Kosten erfolgt jedoch im Rahmen der vorhandenen Mittel der Polizei. Über eventuell zukünftig entstehende Mehrbedarfe entscheidet der Haushaltsgesetzgeber.
Der Gesetzentwurf verursacht keine erheblichen Auswirkungen für Unternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger oder aufwendige Verwaltungsverfahren. Von der Durchführung eines Praxis-Checks und einer Bürokratielastenschätzung wurde daher abgesehen. Gleichwohl können punktuell Mehraufwände beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit entstehen, die im Rahmen vorhandener Mittel gedeckt werden.
Es ergeben sich positive Auswirkungen auf den Zielbereich IV. Wohl und Zufriedenheit.
Die automatisierte Datenanalyse ermöglicht es dem Polizeivollzugsdienst, vorhandene Datenbestände durch Suchfunktionen systematisch zu erschließen. Dadurch werden Medienbrüche reduziert und manuelle Abfragen verschiedener
Datenquellen entbehrlich, die aufgrund großer Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen sowie unterschiedlicher Dateiformate bislang zeitaufwendig und komplex sind. Durch Nutzung der AML-Technologie werden das Verfahren zur schnellen Standortbestimmung einer hilfesuchenden Person mittels einer Web-Anwendung digitalisiert und Medienbrüche reduziert. Zudem wird die Genauigkeit der Standortbestimmung durch die kombinierte Nutzung verschiedener technischer Positionsdienste erheblich verbessert. Durch die Einführung entsprechender elektronischer Fachverfahren ist daher sowohl bezogen auf die Analyse von polizeilichen Datenbeständen als auch bezogen auf die Standortbestimmung von notrufenden Personen eine Vereinfachung und Beschleunigung polizeilicher Abläufe zu erwarten.
Keine.


Kommentare : zur Änderung des Polizeigesetzes
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 19. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Palantir
Wird Zeit dass die Schnittstellen der diversen Datenbanken kompatibel gemacht werden, aber Palantir von Peter Thiel dafür zu kaufen ist ein no-go!
Zu teuer!
Die jährlichen Kosten sind astronomisch! Ich sehe nicht, wie diese Unmengen an Geld dafür gerechtfertigt sind, wenn Menschen unter der Armutsgrenze leben, es nicht genügend Sozialwohnungen gibt und deshalb der Rechtsextremismus in Deutschland zunimmt. Wir brauchen keine Notlösungen, sondern echte Lösungen für die Ursachen der steigenden
Die jährlichen Kosten sind astronomisch! Ich sehe nicht, wie diese Unmengen an Geld dafür gerechtfertigt sind, wenn Menschen unter der Armutsgrenze leben, es nicht genügend Sozialwohnungen gibt und deshalb der Rechtsextremismus in Deutschland zunimmt.
Wir brauchen keine Notlösungen, sondern echte Lösungen für die Ursachen der steigenden Kriminalität. Die Antwort ist fast immer die gleiche: Armut.
Das Leben in einem Polizei- oder Militärstaat führt nicht zu weniger Kriminalität, sondern zu mehr Kriminalität aufgrund von Hass und Verzweiflung.
Wenn wir auch noch die Einmischung in das GG und EG erwähnen, werden wir ziemlich bald keine Rechte mehr haben. Oder Rechte, die nicht im Interesse der Bevölkerung sind.
Daher aus meiner Sicht definitiv NEIN.
Änderung des Polizeigesetzes
Es ist höchste Zeit, dass durch eine Einmalabfrage in den polizeilichen Datensystemen alle bestehenden Erkenntnisse aus der Vielzahl der bestehenden Datenbanken mitgeteilt werden. Wichtig ist, dass deutlich erkennbar ist, welche Rolle die abgefragte Person bei den übermittelten Erkenntnissen hat.
Datenschutz
In der Erläuterung zu Gesetzentwurf vermisse ich eine Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Oder habe ich sie übersehen? Jedenfalls lese ich in vielen Medien, daß die Anschaffung von Palantir unter datenschutzrechtlichen Aspekten als sehr kritisch gesehen wird. Als Laie kann ich letztlich nicht
In der Erläuterung zu Gesetzentwurf vermisse ich eine Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Oder habe ich sie übersehen?
Jedenfalls lese ich in vielen Medien, daß die Anschaffung von Palantir unter datenschutzrechtlichen Aspekten als sehr kritisch gesehen wird. Als Laie kann ich letztlich nicht beurteilen, wie hoch beispielsweise das Risiko der Datenabschöpfung in die USA zu bewerten ist. Da wäre es doch sinnvoll, die beim Landesbeauftragten vorhandene Kompetenz zu nutzen und seine Stellungnahme dann auch (presse-) öffentlich zu machen.
Alternativen gibt es angeblich keine. In der Presse war zu lesen, daß es aber hierzulande Leute gibt, die sich mit solchen Möglichkeiten beschäftigen, nur noch nicht ganz so weit sind. Warum fördert man diese nicht und wartet nicht ab, bevor man sich dem fragwürdigen Inhaber eines Konzerns an den Hals wirft?
Änderung des Polizeigesetzes
Eine digitale Zusammenführung der unterschiedlichen Informationen und Datensätze ist mit den heutigen Möglichkeiten längst überfällig. Das sollte m.E. wegen des unkomplizierteren und schnelleren Zugriffs auf die Daten auch zu Zeit- und damit Kosteneinsparungen führen. Eine Kontrolle und Gewährleistung der Sicherheit der Daten beim
Eine digitale Zusammenführung der unterschiedlichen Informationen und Datensätze ist mit den heutigen Möglichkeiten längst überfällig. Das sollte m.E. wegen des unkomplizierteren und schnelleren Zugriffs auf die Daten auch zu Zeit- und damit Kosteneinsparungen führen.
Eine Kontrolle und Gewährleistung der Sicherheit der Daten beim Software-Anbieter ist aber unerlässlich
VeRA
Ich halte das für unausgegoren, übereilt, fehlerhaft. Auch ist merkwürdig, wie das ohne Wissen des Innenministers sein kann.
Datenschutz wird immer weiter ausgehöhlt
Ich lehne die Änderung ab. Polizeibefugnisse werden zur klammheimlichen Überwachung der Bürger immer weiter erweitert, Schritt für Schritt. Und das ganze wird immer begründet mit Terrorismusbekämpfung und Schutz der Kinder vor Mißbrauch. Das ist natürlich raffiniert, denn wer soll schon etwas dagegen haben. Technologien werden immer
Ich lehne die Änderung ab. Polizeibefugnisse werden zur klammheimlichen Überwachung der Bürger immer weiter erweitert, Schritt für Schritt. Und das ganze wird immer begründet mit Terrorismusbekämpfung und Schutz der Kinder vor Mißbrauch. Das ist natürlich raffiniert, denn wer soll schon etwas dagegen haben.
Technologien werden immer leistungsfähiger und Konzerne möchten ihre Produkte verkaufen. Als nächstes möchten die Chinesen ihre Überwachungssoftware bei uns verkaufen. Social Scoring ist dann nicht weit. Ein Herr Strobl würde auch das sicherlich gerne einführen. Warum nur werden Innenminister fast immer auch automatisch zu Grundrechtsabbauminister?
Der Hohn ist ja, dass die Polizeigesetzänderung so lapidar als „alternativlos“ bezeichnet wird. Unglaublich!
Nicht alles was technisch möglich ist, muss auch umgesetzt werden. Wir sollten ein klares Nein zur Überwachung, sondern ein klares Ja zur Freiheit abgeben - selbst mit dem Risiko, dass manche Kriminelle nicht überführt werden können. Aber es schützt auch Unbeteiligte, die durch falsche Algorithmen plötzlich in obskure Verdachtsmomente geraten könnten.
Deswegen ein klares Nein zu noch mehr Überwachung durch Verknüpfung verschiedenster Systeme. Nein zu Palantir - erst recht nicht, wenn die Funktionsweise dieses Systems nicht klar offengelegt wird und womöglich noch Daten in die USA abfließen.
Viel Geld, was besser in (Aus-)Bildung und Aufbau von Personen gesteckt werden sollte
10 Millionen Euro jährlich für eine Software und Infrastruktur, die nicht von den Behörden selbst sondern einem ausländischen Dienstleister kontrolliert und gesteuert wird, denen wichtige sensible Daten über Bürger übergeben werden (die teilweise nicht wegen Verbrechen gespeichert sind sondern nur in Polizei-Datenbanken sind weil sie Zeugen sind
10 Millionen Euro jährlich für eine Software und Infrastruktur, die nicht von den Behörden selbst sondern einem ausländischen Dienstleister kontrolliert und gesteuert wird, denen wichtige sensible Daten über Bürger übergeben werden (die teilweise nicht wegen Verbrechen gespeichert sind sondern nur in Polizei-Datenbanken sind weil sie Zeugen sind oder nur in der Nähe eines Tatorts) ist nicht der seriöse Umgang mit Steuergeldern oder den Daten der Bürger, der mir vorschwebt.
Insbesondere, da der Hersteller aus den USA stammt und damit - wie der französische Microsoft-Mitarbeiter unter EId zugeben musste - US-Geheimdienste alle Daten abgreifen dürfen und können, ohne das der Hersteller(!) dies weiss und/oder unterbinden kann, ist es für die Bürger sehr gefährlich, das diese Daten in der Software gespeichert werden. Selbst wenn einige Funktionen der Software nicht aktiviert werden, sind die Daten dafür vorhanden, die Funktionen später einzusetzen - mit den bereits vorhandenen Daten.
Nehmen Sie Abstand von dem Vorhaben, Gotham hier in Baden-Württemberg einzusetzen. Nutzen Sie das Geld lieber, eine eigene, europäosche, unserem Datenschutzstandard entsprechende Lösung zu bauen oder - noch besser - Polizeibeamte auszubilden, die dringend benötigt werden. Wir brauchen die Polizei präsent, als Freund und Helfer, nicht als drohendes Auge das alles sieht und nachforschen kann, egal wann und wo man etwas gemacht hat.
Ablehnung der geplanten Einführung von Datenanalyseplattformen im Rahmen der Polizeigesetz-Novelle BW
Die geplante Novellierung des Polizeigesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Ermöglichung des Einsatzes von Datenanalyseplattformen wie Palantir Gotham, lehne ich entschieden ab. Derartige Systeme stellen ein erhebliches Risiko für die Grundrechte, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Einsatz von Software zur
Die geplante Novellierung des Polizeigesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Ermöglichung des Einsatzes von Datenanalyseplattformen wie Palantir Gotham, lehne ich entschieden ab. Derartige Systeme stellen ein erhebliches Risiko für die Grundrechte, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.
Der Einsatz von Software zur automatisierten Datenverknüpfung und Mustererkennung im Rahmen der Gefahrenabwehr bedeutet eine erhebliche Ausweitung polizeilicher Befugnisse. Es besteht die Gefahr, dass ohne konkreten Tatverdacht große Datenmengen aus verschiedensten Quellen zusammengeführt und ausgewertet werden – was faktisch zu einer anlasslosen Rasterung der Bevölkerung führen kann.
Zudem ist die Funktionsweise von Systemen wie Palantir nicht öffentlich nachvollziehbar, was rechtsstaatliche Transparenz und Kontrolle massiv einschränkt. Die fehlende algorithmische Nachvollziehbarkeit widerspricht grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Prinzip der Normenklarheit.
Aus kriminalistischer Sicht ist die Wirksamkeit solcher Systeme bislang nicht belegt. Vielmehr zeigen internationale Beispiele, dass der Einsatz von Predictive-Policing-Technologie zu diskriminierenden Effekten und Fehlentscheidungen führen kann.
Ich fordere daher die vollständige Überarbeitung des Gesetzesentwurfs mit besonderem Augenmerk auf den Schutz der Grundrechte, digitaler Souveränität und die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien. Der präventive Einsatz intransparenter Analysewerkzeuge ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft nicht akzeptabel.