Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Sprachfördergruppen ebenso wie die Juniorklassen als Kernelemente des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ etabliert werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Sprachfördergruppen sowie Juniorklassen werden als wesentliche Bausteine des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ gesetzlich verankert und die Bedingungen für ihre Einrichtung ebenso wie die entsprechenden Besuchspflichten und ihre Voraussetzungen geregelt. Die Grundschulförderklassen werden aufgehoben, die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch entfällt für Kinder mit der Verpflichtung, die Juniorklasse zu besuchen.
Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird auf neun Jahre verlängert und damit die Möglichkeit für eine Anreicherung mit neuen Innovationselementen geschaffen.
Der Auftrag der auf der Grundschule aufbauenden Schulen wird angepasst, um ihre Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
Das Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule wird durch die Einbeziehung der Kompetenzmessung valider und damit passgenauer ausgestaltet. Voraussetzung für die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium wird künftig eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz oder die erfolgreiche Teilnahme an einer zentral bereit gestellten Kompetenzmessung sein. Zusammen mit dem Elternwunsch basiert die Schulartwahl damit auf drei Elementen, von denen zwei erfüllt sein müssen.
Für den Fall, dass keine der genannten Voraussetzungen dem Elternwunsch entspricht, wird die Möglichkeit geschaffen, durch einen Potentialtest zusätzliche Orientierung zu erhalten und zugleich die Aufnahmevoraussetzung für das Gymnasium zu erfüllen.
Pädagogische Fachverfahren sollen über die vorhandene Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW erreichbar sein.
Die Auskunftspflichtigen, die zu erhebenden Daten und Hilfsmerkmale und der Erhebungsstichtag für die Ganztagsausbaustatistik werden bestimmt und die Ermächtigungsgrundlage für die erforderliche Rechtsverordnung geschaffen.
Keine.
Durch die Implementierung des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit den Sprachfördergruppen sowie den Juniorklassen, den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium mit seinen nicht im Schulgesetz verankerten fünf Innovationselementen, den Innovationselementen an Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, die Ausweitung des Ganztags nach Paragraf 4a SchG im Primarbereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW sowie die Ganztagsausbaustatistik entstehen Kosten für öffentliche Haushalte, die in der Begründung des Änderungsgesetzes unter Punkt 5 der Begründung (Finanzielle Auswirkungen) aufgeschlüsselt sind. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellen für die oben genannten Maßnahmen ist im Rahmen der künftigen Haushaltsplanaufstellungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und deren zielgerichteter Steuerung zu entscheiden.
Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Bürokratielasten. Der Schulaufsichtsbehörde werden neue schulaufsichtsrechtliche Aufgaben zugewiesen. Vollzugstauglichkeit wird gewährleistet.
Die Änderungen des Schulgesetzes fördern die nachhaltige Entwicklung in mehreren Zielbereichen, insbesondere in den Bereichen der sozialen und der ökonomischen Nachhaltigkeit.
Der Digitaltauglichkeits-Check nach Nummer 5.4.2 der Verwaltungsvorschrift (VwV) der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) wurde durchgeführt.
Mit den Regelungen wird eine grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Umsetzbarkeit der Übermittlung der Daten zur Einschätzung über den Entwicklungsstand beziehungsweise des Sprachförderbedarfes geschaffen.
Die Nutzung der bereits vorhandenen Nutzenden- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform Schule@BW dient der Umsetzung des langfristigen strategischen Leitbilds des Landes zur Digitalisierung von Prozessen.
Die Einführung der Ganztagsausbaustatistik enthält digitalrelevante Vorgaben, die einer zügigen, digitalen und medienbruchfreien Abwicklung des Verfahrens nicht entgegenstehen.
Die Maßnahmen der Schulgesetzänderung, insbesondere die Sprachfördermaß-nahmen und die Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs auf neun Jahre erhöhen die vergleichsrelevanten Kosten im Sinne von Paragraf 18 a Privatschulgesetz (PSchG) und wirken sich entsprechend finanziell auf die Kopfsatzzuschüsse an Ersatzschulen gemäß Paragraf 18 Absatz 2a PSchG aus.
Die Ausweitung des Ganztags im Bereich der SBBZ kann zu höheren Ausgaben bei den SBBZ in freier Trägerschaft führen, da sich die Bezuschussung der Lehrkräfte und Schulleitungen nach den sich für die öffentlichen SBBZ geltenden Bestimmungen richtet.
Die für die Ganztagsausbaustatistik zu erhebenden Daten liegen den freien Trägern regelmäßig vor. Es entsteht allenfalls unerheblicher Aufwand für die Aufbereitung der Daten.


Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 17. September 2024 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
zweite Fremdsprache
Ein großes Plus von G9 ist doch die Möglichkeit des späteren Einstiegs in die zweite Fremdsprache! Also bitte erst ab Klasse 7, aber dafür mit 4 Stunden in Klasse 7+8. Mit 3 Wochenstunden im Anfangsunterricht lassen sich keine soliden Grundlagen legen!
2. und 3. Fremdsprache
Ich unterrichte Französisch (als 2. Fremdsprache) und Spanisch (als 3. Fremdsprache) an einem Gymnasium. Wie viele meiner VorrednerInnen bin ich entsetzt, was für meine Fächer in Planung ist. In einer Zeit, in der das Konzept „Europa“ auf immer wackligeren Beinen steht, wie wir täglich den Nachrichten entnehmen können, ist das Kennenlernen einer Sprache und ihrer dazugehörigen Kultur wichtiger denn je.
Ein durchgängig 3-stündiges Fach hätte für mich kaum noch den Status eines Hauptfaches und es ist mir ein Rätsel, wie ich SchülerInnen eine Fremdsprache beibringen soll, wenn ich sie wöchentlich nur 3h sehe (wenn’s gut läuft). Man merkt in den höheren Klassen - wo der Stundenumfang aktuell teilweise so ist -, wie die SchülerInnen nach und nach den Zugang zur Sprache verlieren; jede Woche dauert es eine Weile, bis sie wieder „reinkommen“. Im ersten Lernjahr, wo die grundlegenden Sprachmuster noch lange nicht konstituiert sind, käme man vermutlich kaum noch in eine Phase, die den Namen „Festigung“ oder „Vertiefung“ verdient hätte.
Für mich würde es deutlich mehr Sinn ergeben, jeweils ein Jahr später zu beginnen und die Stunden auf die Jahre zu verteilen. Beginnt die 2. Fremdsprache in Klasse 7, haben die SchülerInnen die Chance, neben der deutschen Sprache (welche auch immer lückenhafter ist) auch die englische erst mal zu festigen, sich einen guten Grundstock an Vokabular aufzubauen und ein grundlegendes Verständnis für Grammatik zu erhalten, sodass sie bereit sind, sich auf eine 2. Fremdsprache einzulassen (was neue Vokabeln, neue Grammatik, neue Aussprache usw. bedeutet). Beginnt die 3. Fremdsprache dann erst in Klasse 9, haben die SchülerInnen auch hier wieder die Chance, die Basis der 2. FS zu festigen (man unterschätzt, was es für SchülerInnen bedeutet, plötzlich in zwei Fächern gleichzeitig Vokabeln zu lernen).
Ich bitte inständig darum, den Aspekt der Notwendigkeit einer Festigung nicht außer Acht zu lassen und ernsthaft in Erwägung zu ziehen, die 2. FS in Klasse 7 sowie die 3. FS in Klasse 8 beginnen zu lassen (ohne die Gesamtstunden zu kürzen!).
Verschlechterung der Rahmenbedingungen für das Fach Musik
Nachdem vor 20 Jahren mit der Einführung von G8 und den damit verbundenen Auswirkungen ( Wegfall einer Stunde, Schwächung des AG Bereichs) der musische Bereich bereits schon einmal geschwächt wurde, lässt das aktuell vorliegende Konzept leider eine weitere Schwächung erwarten, z.B. jahrelange Einstündigkeit aufgrund einer fehlenden Erhöhung der Gesamtstundenzahl und massiver Kürzung des Poolstundenbereichs, mit dem die Schulen bisher weiterhin musische Schwerpunkte setzen konnten.
Auch wäre im Zuge der Wiedereinführung von G9 eine Abschaffung des KuMuTu-Erlasses wünschenswert, da Musik gleichwertig zu anderen Fächern einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung unserer Schüler*innen leistet.
Bildende Kunst im neuen G9
Das Fach Bildende Kunst leistet einen wichtigen Beitrag zu vielen Aspekten, die im zukünftigen G9 eine Stärkung erfahren sollen. Zum Beispiel können sich Schüler/innen in diesem Fach intensiv mit digitalen Medien auseinandersetzen (Medienbildung, Informatik), im Gestalten Selbstwirksamkeit erleben und gesellschaftliche Themen im künstlerischen Kontext kritisch reflektieren (Demokratiebildung), um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Das Fach fördert im besonderen Maße Kreativität, lösungsorientiertes, eigenständiges Denken und Reflekieren, und die persönliche Entwicklung. Kompetenzen, die in der freien Wirtschaft sehr gefragt sind, und von denen unsere Gesellschaft nur profitieren kann.
Laut meinen Informationen sollen die Unterrichtsstunden für Bildende Kunst im neuen G9 allerdings „gedehnt“ werden, das bestehende Stundenkontingent also auf neun Jahre gestreckt werden. Meiner Meinung nach ist das eine Bewegung in die falsche Richtung, die Bildende Kunst sollte zumindest für das zusätzliche Schuljahr auch zusätzlich Stunden erhalten.
§ 5c: Sprachfördergruppen
Ich vermisse die Verbindlichkeit (!) dieser Sprachfördergruppen, wenn bei einem Kind (z. B. in einer Familie mit Migrationshintergrund, in der zu Hause nur die Muttersprache [der Eltern] gesprochen wird) die deutschen Sprachkenntnisse zu schwach sind, um in der 1. Grundschulklasse reüssieren zu können.
Ohne Verbindlichkeit (natürlich nur bei objektiv festgestelltem Bedarf) sind die Sprachfördergruppen ein zahnloser Tiger!
§ 72: Pflicht zum Besuch einer Sprachfördergruppe: warum so spät?
Warum greift die Pflicht zum Besuch einer Sprachfördergruppe nicht schon früher (→ erst für Kinder, die ab dem 1.8.2028 (!) schulpflichtig werden!)? Das wird m. E. zu weiteren unnötigen Deutschdefiziten bei vielen Kindern in den Grundschulen führen.
Musik wird gedehnt statt gestärkt
Es stellen sich mir ein paar Fragen:
1.
Weshalb will man den SuS schon wieder in Musik Stunden vorenthalten?
In einem Fach, indem man sich selbst erLEBEN, Kreativität in Teams, Kreativität als Einzelleistung erbringen, zuhören, gemeinsam Ziele erreichen, Applaus nur für echte Leistung erhalten, aufeinander zugehen, diskutieren, kulturelle Bildung erfahren, miteinander demokratische Strukturen erleben und schaffen kann.
2.
Warum ist Berufsorientierung so wichtig, dass man sie ausweiten muss zu Ungunsten des tatsächlichen Erlebens in den "Momenten", in denen die SuS in der Schule sind?
An unserer Schule sind die musikalischen Aktivitäten die, von denen sehr viele SuS am Ende des Schuljahres sagen, es seinen die wichtigsten Erlebnisse gewesen und von denen einige berichten, dass sie das Schuljahr ohne diese nicht geschafft hätten.
3.
Wie kann ich die Menschen, die sich um Musik im Kultusministerium oder jetzt um diesem neuen Prozess kümmern und uns die Dehnung statt der Stärkung bieten, persönlich kennenlernen und mit ihnen zusammen mit sehr vielen anderen Musik-Kolleg*innen in den Austausch treten?
Ich möchte nicht immer wieder denken müssen, dass offensichtlich keine Musiklehrer*innen gefragt wurden und dafür jetzt alle mit einem sehr unbefriedigenden Irgendwas zurechtkommen müssen.
4.
Warum muss ich denn um mehrere Ecken von jemandem, der auch nur um mehrere Ecken davon erfahren hat, erfahren, dass die Zeit bis heute um 17 Uhr drängt?
Ich wäre so dankbar für klare und transparente Strukturen im Umgang mit uns Lehrerinnen und Lehrern. Wir sind alle Menschen, die es gewohnt sind, zu kommunizieren.
Stundenkürzung im Fach Musik
Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Stundentafel für das Fach Musik ist keineswegs eine Dehnung, sondern eine Kürzung. Musik um eine Stunde zu kürzen hätte gerade für die Unterstufe negative Folgen. Hier werden die Grundlagen gelegt und das Interesse für Musik geweckt. Es ist dringend erforderlich die Stundentafel zu erweitern, so dass auch in Zukunft guter Musikunterricht an den Baden-Württembergischen Gymnasien stattfinden kann.
Musik nicht nur „dehnen“
Musik, Kreativität und Kultur gehörten bereits in der Antike zu den sieben Artes liberales. Das Fach Musik in der Unterstufe muss unbedingt mit zwei Stunden erhalten bleiben und nicht in der Oberstufe bzw. Gelenkstufe gedehnt werden, was einer Reduktion gleichkäme. Im Musikunterricht lernen die Kinder mehr als nur Noten und Musikstile kennen. Sie entdecken ihre Stimme und stärken Körperpräsenz und Selbstbewusstsein. Dass eine grüne Regierung hier den Rotstift ansetzen will, kann einen nur schockieren. Oder ist Kultur zu elitär? Bereits jetzt kommen kaum noch (hier auf der Ostalb fast nur noch an katholische Privatschulen) Musik-Neigungskurse zustande. Wenn dieser wertvolle Beitrag zur Kultur unseres Landes vollends eingehen soll und die Spaltung in Privatschulen (mit kultureller Wertschätzung) und öffentlichen Schulen auf der anderen Seite weitergehen soll, dann macht so weiter.