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Schule

Änderung des Schulgesetzes

Mit der Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) sollen die Sprachfördergruppen ebenso wie die Juniorklassen als Kernelemente des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ etabliert werden, die zum Ziel haben, dass die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit den sprachlichen Kompetenzen in den Bildungsgang der Grundschule eintreten, die für eine erfolgreiche Teilnahme erforderlich sind.

Die Aufträge der auf der Grundschule aufbauenden Schularten werden neu ausgerichtet und um Innovationselemente ergänzt, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird um ein Jahr auf dann neun Jahre verlängert. Als Option können allgemein bildende Gymnasien auch das Abitur in acht Jahren anbieten.

Der passgenaue Anschluss an die Grundschule hin zu den hierauf aufbauenden Schularten soll im Interesse gelingender Bildungsbiographien durch eine Neuausrichtung des Übergangs auf die weiterführenden Schulen erreicht werden.

Auch für Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot soll zukünftig ein qualitätsvolles Ganztagsangebot gemacht und dadurch ein wesentlicher Beitrag geleistet werden, um den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztag für diese Schülerinnen und Schüler zu erfüllen. Dies wird durch eine entsprechende Erweiterung des Paragraf 4a SchG erreicht.

Im Weiteren werden die Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung der Daten über die Inanspruchnahme von schulischen und außerschulischen Betreuungsangeboten für Kinder ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe geschaffen.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

: Information für Verbände und Organisationen

Verbände und Organisationen, die von der Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 17. September 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (PDF)

Kommentare

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Kommentare : zum Schulgesetz

3. Kommentar von :Jörg Hanisch

Inovationselement 5 und leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler

"auch Angebote für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler aufzeigen" Ich befürchte, dass dies für viele Kinder nur ein Einsammeln von Flyern bedeutet. Denn wenn die Schulen in Zukunft nur noch fünf Deputatsstunden für die Ausgestaltung ihres Profils haben, dann wird dies in den Schulen zu einem Hauen und Stechen, um diese wenigen Stunden

"auch Angebote für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler aufzeigen"
Ich befürchte, dass dies für viele Kinder nur ein Einsammeln von Flyern bedeutet. Denn wenn die Schulen in Zukunft nur noch fünf Deputatsstunden für die Ausgestaltung ihres Profils haben, dann wird dies in den Schulen zu einem Hauen und Stechen, um diese wenigen Stunden führen, die sie ja mit Fördermaßnahmen für Kinder, die um den Mindeststandard kämpfen, teilen müssen. Ich empfehle dringend den Schulen für die Ausgestaltung der verbleibenden Stunden eine Vorgabe der folgenden Form zu machen: "Die verbleibenden Poolstunden sind für Maßnahmen auf allen Niveaus zu vergeben: Von der Sicherung der Mindeststandards bis zu Angeboten für besonders Begabte in einem breiten Themenspektrum."
Nur so ist gewährleistet, dass jedes Kind etwas davon hat und sich nicht einfach die größten Erbhöfe an den Schulen durchsetzen, wenn von 13,7 auf 5 zusammengestrichen werden muss.
Begründung: Bei Vergleichsstudien zeigt sich regelmäßig, dass nicht nur der Durchschnitt eingebrochen ist, sondern z.B. auch die Spitze sehr dünn geworden ist. Deshalb muss sichergestellt sein, dass schulische Maßnahmen auf allen Leistungsebenen Wirkung zeigen, wenn sich die Werte/Rankings verbessern sollen und nicht bestimmte Schülergruppen vergessen werden.
Die Idee des Mentorings finde ich prinzipiell gut, aber wirken kann sie nur, wenn man dann auch noch etwas anzubieten hat.

2. Kommentar von :Jörg Hanisch

Ist die Deputatsberechnung richtig?

Die Computerräume der Gymnasien verkraften keine 30er-Klassenstärke, deshalb gibt es einen Teilungsstundenpool für Medienbildung und Aufbaukurs Informatik. Müsste nicht auch der Teilungsstundenpool aufgestockt werden, wenn man Medienbildung/Informatik von 5 bis 11 durchzieht? Wurde das vergessen oder habe ich es überlesen?

Jörg Hanisch

1. Kommentar von :Jörg Hanisch

Kommentar zur Änderung von §8

"Es fördert insbesondere die Fähigkeiten, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können." Wieso soll der Wegfall dieses Satzes, der die Studierfähigkeit präzisiert, eine Modernisierung

"Es fördert insbesondere die Fähigkeiten, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können."

Wieso soll der Wegfall dieses Satzes, der die Studierfähigkeit präzisiert, eine Modernisierung des Gymnasiums bedeuten?
Auf mich macht es eher den Eindruck, hier heimlich eine weitere Degradierung des Gymnasiums zur Gemeinschaftsschule einzuläuten.

Jörg Hanisch