Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Sprachfördergruppen ebenso wie die Juniorklassen als Kernelemente des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ etabliert werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Sprachfördergruppen sowie Juniorklassen werden als wesentliche Bausteine des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ gesetzlich verankert und die Bedingungen für ihre Einrichtung ebenso wie die entsprechenden Besuchspflichten und ihre Voraussetzungen geregelt. Die Grundschulförderklassen werden aufgehoben, die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch entfällt für Kinder mit der Verpflichtung, die Juniorklasse zu besuchen.
Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird auf neun Jahre verlängert und damit die Möglichkeit für eine Anreicherung mit neuen Innovationselementen geschaffen.
Der Auftrag der auf der Grundschule aufbauenden Schulen wird angepasst, um ihre Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
Das Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule wird durch die Einbeziehung der Kompetenzmessung valider und damit passgenauer ausgestaltet. Voraussetzung für die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium wird künftig eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz oder die erfolgreiche Teilnahme an einer zentral bereit gestellten Kompetenzmessung sein. Zusammen mit dem Elternwunsch basiert die Schulartwahl damit auf drei Elementen, von denen zwei erfüllt sein müssen.
Für den Fall, dass keine der genannten Voraussetzungen dem Elternwunsch entspricht, wird die Möglichkeit geschaffen, durch einen Potentialtest zusätzliche Orientierung zu erhalten und zugleich die Aufnahmevoraussetzung für das Gymnasium zu erfüllen.
Pädagogische Fachverfahren sollen über die vorhandene Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW erreichbar sein.
Die Auskunftspflichtigen, die zu erhebenden Daten und Hilfsmerkmale und der Erhebungsstichtag für die Ganztagsausbaustatistik werden bestimmt und die Ermächtigungsgrundlage für die erforderliche Rechtsverordnung geschaffen.
Keine.
Durch die Implementierung des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit den Sprachfördergruppen sowie den Juniorklassen, den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium mit seinen nicht im Schulgesetz verankerten fünf Innovationselementen, den Innovationselementen an Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, die Ausweitung des Ganztags nach Paragraf 4a SchG im Primarbereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW sowie die Ganztagsausbaustatistik entstehen Kosten für öffentliche Haushalte, die in der Begründung des Änderungsgesetzes unter Punkt 5 der Begründung (Finanzielle Auswirkungen) aufgeschlüsselt sind. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellen für die oben genannten Maßnahmen ist im Rahmen der künftigen Haushaltsplanaufstellungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und deren zielgerichteter Steuerung zu entscheiden.
Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Bürokratielasten. Der Schulaufsichtsbehörde werden neue schulaufsichtsrechtliche Aufgaben zugewiesen. Vollzugstauglichkeit wird gewährleistet.
Die Änderungen des Schulgesetzes fördern die nachhaltige Entwicklung in mehreren Zielbereichen, insbesondere in den Bereichen der sozialen und der ökonomischen Nachhaltigkeit.
Der Digitaltauglichkeits-Check nach Nummer 5.4.2 der Verwaltungsvorschrift (VwV) der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) wurde durchgeführt.
Mit den Regelungen wird eine grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Umsetzbarkeit der Übermittlung der Daten zur Einschätzung über den Entwicklungsstand beziehungsweise des Sprachförderbedarfes geschaffen.
Die Nutzung der bereits vorhandenen Nutzenden- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform Schule@BW dient der Umsetzung des langfristigen strategischen Leitbilds des Landes zur Digitalisierung von Prozessen.
Die Einführung der Ganztagsausbaustatistik enthält digitalrelevante Vorgaben, die einer zügigen, digitalen und medienbruchfreien Abwicklung des Verfahrens nicht entgegenstehen.
Die Maßnahmen der Schulgesetzänderung, insbesondere die Sprachfördermaß-nahmen und die Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs auf neun Jahre erhöhen die vergleichsrelevanten Kosten im Sinne von Paragraf 18 a Privatschulgesetz (PSchG) und wirken sich entsprechend finanziell auf die Kopfsatzzuschüsse an Ersatzschulen gemäß Paragraf 18 Absatz 2a PSchG aus.
Die Ausweitung des Ganztags im Bereich der SBBZ kann zu höheren Ausgaben bei den SBBZ in freier Trägerschaft führen, da sich die Bezuschussung der Lehrkräfte und Schulleitungen nach den sich für die öffentlichen SBBZ geltenden Bestimmungen richtet.
Die für die Ganztagsausbaustatistik zu erhebenden Daten liegen den freien Trägern regelmäßig vor. Es entsteht allenfalls unerheblicher Aufwand für die Aufbereitung der Daten.


Kommentare
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(B)NT - Naturphänomene und Technik - in Kl. 5 und 6 muss bleiben
Das naturwissenschaftliche Praktikum: Naturphänomene und Technik (im Bildungsplan 2016 im Fächerverbund mit Biologie – BNT) in den Klassen 5 und 6 muss erhalten bleiben.
Es ist die Wiege der Naturwissenschaften. Hier dürfen die SchülerInnen in geteilten Klassen endlich selbst experimentieren und erste Erfahrungen im naturwissenschaftlichen Arbeiten sammeln. Wichtige Kompetenzen, welche die Grundlage für alle Naturwissenschaften bilden, werden erworben.
Das Interesse wird geweckt, im Fach Naturphänomene entsteht die Motivation für die Naturwissenschaften. Es ist das Lieblingsfach der meisten SchülerInnen, auch weil es eines der wenigen Fächer ist, in denen praktisch gearbeitet werden darf.
Ein „projekthafter Physikunterricht“ in Kl. 7 (vgl. Gesetzentwurf-Änderung-Schulgesetz, S. 34, Innovationselement 2), der womöglich im Klassenverband stattfinden soll, setzt zu spät an.
Die Grundlagen müssen phänomenologisch und praxisnah in den Eingangsklassen vermittelt werden.
**Mehr Biologieunterricht in der Mittelstufe: Ein Muss für die Zukunft!**
Es gibt zentrale Gründe, warum mehr Biologiestunden in der Mittelstufe am Gymnasium notwendig sind.
1. Biologie ist direkt relevant für den Alltag, insbesondere für die Gesundheitserziehung. Schülerinnen und Schüler lernen, wie ihr Körper funktioniert, welche Lebensgewohnheiten gesund sind und wie Umwelteinflüsse ihre Gesundheit beeinflussen. Dieses Wissen ist essenziell, um frühzeitig gesunde Entscheidungen zu treffen. (Letztendlich ist es auch für die Wirtschaft wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, wie sie sich gesund erhalten, z.B. Rückenschmerzen vorbeugen und mit Stress umgehen...)
2. In einer Welt, die immer komplexer wird, vor allem durch Fortschritte in der Gentechnik und Klimaforschung, befähigen Kenntnisse der Biologie, informierte und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.
3. Ein Vergleich bspw. mit Bayern zeigt, dass dort in der Mittelstufe (G9) deutlich mehr Biologiestunden angeboten werden als in Baden-Württemberg. Dieses Modell könnte auch hier übernommen werden, um den Schülern eine stärkere naturwissenschaftliche Grundlage zu geben und sie besser auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten.
Mehr Biologie in der Mittelstufe bedeutet eine bessere Vorbereitung auf das Leben!
Zweite Fremdsprache im G9
Dass der Unterricht in den zweiten Fremdsprachen weiterhin in der sechsten Klasse beginnen und durchgängig dreistündig unterrichtet werden soll, ist nicht sinnvoll. Sollten hierfür nicht mehr als 18 Stunden ausgewiesen werden, hätte dies eine massive Schwächung der zweiten Fremdsprachen vor allem im Anfangsunterricht (Klasse 6 und 7) zur Folge, der an den meisten Schulen derzeit vierstündig erteilt wird. Zudem ist zu bedenken, dass eine Lehrkraft so i. d. R. mehr Klassen benötigen wird, um auf die gleiche Stundenzahl im Deputat zu kommen (verbunden mit mehr Klassenarbeiten, Korrekturen etc.).
Zweite Fremdsprache vierstündig
Wenn die 2. Fremdsprache ab der 6. Klasse erlernt wird und für die Sprache dennoch nur 18 Stunden zur Verfügung stehen, bedeutet das ein durchgehend dreistündiges Fach. Gerade in den ersten beiden Lernjahr halte ich es für sehr wichtig, dass die Fremdsprache angemessen Raum findet. 4 Wochenstunden und damit insgesamt 20 Stunden für das Fach wären angemessen und notwendig.
Ethikunterricht ab Klasse 1
Es ist begrüßenswert, dass seit dem Schuljahr 21/22 nunmehr auch in Baden-Württemberg der Besuch des Ethikunterrichtes ab Klasse 5 für alle Schüler*innen, die keinen Religionsunterricht besuchen, verbindlich ist. Unsere Gesellschaft wird jedoch immer pluraler. Auch die steigenden Kirchenaustritte zeigen unter anderem die Verbreitung einer atheistischen Weltanschauung.
Die Religionslehre für die verschiedenen Glaubensrichtungen, die in unserer Gesellschaft gelebt werden, ist und bleibt wichtig. Dennoch sollte auch denjenigen ein adäquater Unterricht ab Klasse 1 angeboten werden, für deren Religion kein Religionsunterricht zustande kommt oder für die Kinder, die atheistisch erzogen werden.
Auch für diese Schüler*innen sollte es bereits in der Grundschule möglich sein, ohne sich einer Religion zuordnen zu müssen, die verschiedenen Religionen kennenzulernen und vor allem ein Verständnis über gesellschaftliche Wertvorstellungen und Normen zu erlangen. Solch eine Wissensvermittlung kann nicht früh genug beginnen, da sie ebenso eine Basis für unser demokratisches Verständnis bildet.
Zudem zeigen auch die Entwicklungen in anderen Bundesländern, dass das Unterrichtsfach Ethik stark angenommen wird.
Wünschenswert wäre infolge der Änderung des Schulgesetzes die Schaffung einer Verbindlichkeit des Besuchs des Ethikunterrichtes an allen öffentlichen Schulen direkt im Schulgesetz. Damit wären auch Grundschulen eingebunden. Ansonsten sollten zumindest per Rechtsverordnung die Verbindlichkeit des Ethikunterrichtes bereits ab Klasse 1 eingeführt und die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Bereits im Koalitionsvertrag der Landesregierung wurde eine Einführung und sukzessive Ausweitung des Ethikunterrichtes an Grundschulen vereinbart. Dieses Ziel wurde bisher nicht erreicht.
BIO und BNT-Praktikum stärken!
Enorm wichtige BIO-Fragen sind bei den Jugendlichen in Klasse 7/8 zu klären: die den Körper, Ernährung, Suchtprävention, Immunbiologie, Entwicklung des Menschen betreffen. Hier in Stundenzahlen zu kürzen, bedeutet sehr lebensnahe Themen für die Jugendlichen streichen/kürzen zu müssen!
BNT-PRAKTIKUM muss als Biopraktikum erhalten bleiben! Hier dürfen die Schüler endlich einmal praktisch experimentieren. Als BNT Lehrer kann ich fachlich KEINESFALLS ein Physikpraktikum unterrichten, wer soll es machen bei zu wenig verfügbaren Physiklehrern? Überlastung und Frust bei den bestehenden Biolehrern durch das geplante neue Schulgesetz vorprogrammiert :(
Ist die Deputatsberechnung richtig?
Die Computerräume der Gymnasien verkraften keine 30er-Klassenstärke, deshalb gibt es einen Teilungsstundenpool für Medienbildung und Aufbaukurs Informatik. Müsste nicht auch der Teilungsstundenpool aufgestockt werden, wenn man Medienbildung/Informatik von 5 bis 11 durchzieht? Wurde das vergessen oder habe ich es überlesen?
Jörg Hanisch
Investition in Bildung
Diese Kernaussage ist mir grundsätzlich wichtig und dazu möchte ich ganz allgemein ermutigen. Ich bin kein Lehrer, nur 4facher Vater.
Als dieser möchte ich die Landesregierung animieren, das G9 wieder einzuführen, den Klassenteiler auf max. 20 ... 24 Schüler:Innen pro Klasse zu reduzieren, einen "Lehrerpool" auf Abruf gegen die ganzen Unterrichtsausfälle zu etablieren (z.B. auf Kreisebene) und der Empfehlung für die weiterführende Schule am Ende der Grundschule wieder mehr Gewicht zukommen zu lassen.
Kostet alles, ich weiß.
Was ich nicht weiß: wie wollen wir die Wirtschaft ankurbeln, Fachkräfte für innovative, nachhaltige, sozial gerechte Produkte und Dienstleistungen schaffen, dem Label "made in Germany" wieder Leben einhauchen, die Rente sichern, Rechtsruck eindämmen, Demokratie und Teilhabe stärken, etc., wenn wir nicht in Bildung investieren?
Fehlende Begabtenförderung
Der Anspruch an den Gymnasien wird seit Jahren immer weiter herabgesetzt. Die Universitäten klagen über die mangelnde Studierfähigkeit und man macht sich zu wenig Gedanken über die Ursachen. Man muss früher und intensiver begabte Schüler fördern und ungeeignete Schüler zu anderen Schulformen wechseln lassen. Diese ungeeigneten Schüler halten das Fortkommen der Begabten auf. Anstatt Spitzenleistungen zu fördern versucht die Landesregierung neue Gesamtschulen aus den Gymnasien zu machen.
Kommentar zur Änderung von §8
"Es fördert insbesondere die Fähigkeiten, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können."
Wieso soll der Wegfall dieses Satzes, der die Studierfähigkeit präzisiert, eine Modernisierung des Gymnasiums bedeuten?
Auf mich macht es eher den Eindruck, hier heimlich eine weitere Degradierung des Gymnasiums zur Gemeinschaftsschule einzuläuten.
Jörg Hanisch