Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Sprachfördergruppen ebenso wie die Juniorklassen als Kernelemente des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ etabliert werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Sprachfördergruppen sowie Juniorklassen werden als wesentliche Bausteine des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ gesetzlich verankert und die Bedingungen für ihre Einrichtung ebenso wie die entsprechenden Besuchspflichten und ihre Voraussetzungen geregelt. Die Grundschulförderklassen werden aufgehoben, die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch entfällt für Kinder mit der Verpflichtung, die Juniorklasse zu besuchen.
Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird auf neun Jahre verlängert und damit die Möglichkeit für eine Anreicherung mit neuen Innovationselementen geschaffen.
Der Auftrag der auf der Grundschule aufbauenden Schulen wird angepasst, um ihre Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
Das Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule wird durch die Einbeziehung der Kompetenzmessung valider und damit passgenauer ausgestaltet. Voraussetzung für die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium wird künftig eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz oder die erfolgreiche Teilnahme an einer zentral bereit gestellten Kompetenzmessung sein. Zusammen mit dem Elternwunsch basiert die Schulartwahl damit auf drei Elementen, von denen zwei erfüllt sein müssen.
Für den Fall, dass keine der genannten Voraussetzungen dem Elternwunsch entspricht, wird die Möglichkeit geschaffen, durch einen Potentialtest zusätzliche Orientierung zu erhalten und zugleich die Aufnahmevoraussetzung für das Gymnasium zu erfüllen.
Pädagogische Fachverfahren sollen über die vorhandene Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW erreichbar sein.
Die Auskunftspflichtigen, die zu erhebenden Daten und Hilfsmerkmale und der Erhebungsstichtag für die Ganztagsausbaustatistik werden bestimmt und die Ermächtigungsgrundlage für die erforderliche Rechtsverordnung geschaffen.
Keine.
Durch die Implementierung des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit den Sprachfördergruppen sowie den Juniorklassen, den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium mit seinen nicht im Schulgesetz verankerten fünf Innovationselementen, den Innovationselementen an Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, die Ausweitung des Ganztags nach Paragraf 4a SchG im Primarbereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW sowie die Ganztagsausbaustatistik entstehen Kosten für öffentliche Haushalte, die in der Begründung des Änderungsgesetzes unter Punkt 5 der Begründung (Finanzielle Auswirkungen) aufgeschlüsselt sind. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellen für die oben genannten Maßnahmen ist im Rahmen der künftigen Haushaltsplanaufstellungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und deren zielgerichteter Steuerung zu entscheiden.
Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Bürokratielasten. Der Schulaufsichtsbehörde werden neue schulaufsichtsrechtliche Aufgaben zugewiesen. Vollzugstauglichkeit wird gewährleistet.
Die Änderungen des Schulgesetzes fördern die nachhaltige Entwicklung in mehreren Zielbereichen, insbesondere in den Bereichen der sozialen und der ökonomischen Nachhaltigkeit.
Der Digitaltauglichkeits-Check nach Nummer 5.4.2 der Verwaltungsvorschrift (VwV) der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) wurde durchgeführt.
Mit den Regelungen wird eine grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Umsetzbarkeit der Übermittlung der Daten zur Einschätzung über den Entwicklungsstand beziehungsweise des Sprachförderbedarfes geschaffen.
Die Nutzung der bereits vorhandenen Nutzenden- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform Schule@BW dient der Umsetzung des langfristigen strategischen Leitbilds des Landes zur Digitalisierung von Prozessen.
Die Einführung der Ganztagsausbaustatistik enthält digitalrelevante Vorgaben, die einer zügigen, digitalen und medienbruchfreien Abwicklung des Verfahrens nicht entgegenstehen.
Die Maßnahmen der Schulgesetzänderung, insbesondere die Sprachfördermaß-nahmen und die Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs auf neun Jahre erhöhen die vergleichsrelevanten Kosten im Sinne von Paragraf 18 a Privatschulgesetz (PSchG) und wirken sich entsprechend finanziell auf die Kopfsatzzuschüsse an Ersatzschulen gemäß Paragraf 18 Absatz 2a PSchG aus.
Die Ausweitung des Ganztags im Bereich der SBBZ kann zu höheren Ausgaben bei den SBBZ in freier Trägerschaft führen, da sich die Bezuschussung der Lehrkräfte und Schulleitungen nach den sich für die öffentlichen SBBZ geltenden Bestimmungen richtet.
Die für die Ganztagsausbaustatistik zu erhebenden Daten liegen den freien Trägern regelmäßig vor. Es entsteht allenfalls unerheblicher Aufwand für die Aufbereitung der Daten.


Kommentare
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Weitere Jahrgänge berücksichtigen
Die Schüler, die während der Pandemie von Schulschließungen betroffen waren, werden nicht berücksichtigt. Dies sollte geändert werden, um die Studierfähigkeit nicht noch weiter auszuhöhlen.
Entweder, indem auch sie vom "neuen G9" profitieren dürfen (zumindest die unteren Jahrgänge) oder indem man ihnen zumindest mehr Zeit gibt im Stil einer zeitlichen Dehnung der G9-Modellschulen. Je höher die Klassen, desto weniger flächendeckend müsste dies erfolgen. Die durch die G9-Umstellung frei werdenden Deputatsstunden könnten dazu verwendet werden.
Weniger Bulimie-Lernen, evtl Entlastung in der Kursstufe... bis zum ersten G9-Abitur wird es noch 9 Jahre dauern - bis dahin folgen die "vergessenen Jahrgänge" mit auch psychisch fatalen Folgen.
Eine konkrete Stundentafel wäre außerdem wünschenswert, bitte schnell nachliefern.
In Informatik bitte möglichst viel Kooperation mit der Industrie, möglichst viel projektbezogenes Arbeiten. Es geht darum, algorithmisches Denken zu lernen.
Ethikunterricht ab Klasse 1
Es ist begrüßenswert, dass seit dem Schuljahr 21/22 nunmehr auch in Baden-Württemberg der Besuch des Ethikunterrichtes ab Klasse 5 für alle Schüler*innen, die keinen Religionsunterricht besuchen, verbindlich ist. Unsere Gesellschaft wird jedoch immer pluraler. Auch die steigenden Kirchenaustritte zeigen unter anderem die Verbreitung einer atheistischen Weltanschauung.
Die Religionslehre für die verschiedenen Glaubensrichtungen, die in unserer Gesellschaft gelebt werden, ist und bleibt wichtig. Dennoch sollte auch denjenigen ein adäquater Unterricht ab Klasse 1 angeboten werden, für deren Religion kein Religionsunterricht zustande kommt oder für die Kinder, die atheistisch erzogen werden.
Auch für diese Schüler*innen sollte es bereits in der Grundschule möglich sein, ohne sich einer Religion zuordnen zu müssen, die verschiedenen Religionen kennenzulernen und vor allem ein Verständnis über gesellschaftliche Wertvorstellungen und Normen zu erlangen. Solch eine Wissensvermittlung kann nicht früh genug beginnen, da sie ebenso eine Basis für unser demokratisches Verständnis bildet.
Zudem zeigen auch die Entwicklungen in anderen Bundesländern, dass das Unterrichtsfach Ethik stark angenommen wird.
Wünschenswert wäre infolge der Änderung des Schulgesetzes die Schaffung einer Verbindlichkeit des Besuchs des Ethikunterrichtes an allen öffentlichen Schulen direkt im Schulgesetz. Damit wären auch Grundschulen eingebunden. Ansonsten sollten zumindest per Rechtsverordnung die Verbindlichkeit des Ethikunterrichtes bereits ab Klasse 1 eingeführt und die dafür notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Bereits im Koalitionsvertrag der Landesregierung wurde eine Einführung und sukzessive Ausweitung des Ethikunterrichtes an Grundschulen vereinbart. Dieses Ziel wurde bisher nicht erreicht.
Berufe- und Studienorientierung fördern
Es ist gut und sinnvoll dieses Thema im neuen Bildungsplan weiter zu fördern. Habe selbst 20 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich. Meine persönlicher Erfahrung ist, dass an sehr vielen Schulen dazu bereits sehr viele und sehr gute Veranstaltungen geplant, organisiert und durchgeführt wurden. Die Zertifizierung der schulischen Maßnahmen (bspw. Boris-Berufswahlsiegel) und die Kooperation mit außerschulischen Partnern erweist sich insgesamt als gewinnbringend.
Es mangelt leider an Stundenkontingenten für die betreuenden BOGY-Lehrkräfte. Es fehlen hierfür verbindliche Angaben zu Anrechnungsstunden. Auch andere Anreize (Leistungsstufen, A14 Stellen) wären sinnvoll, wenn hier neben dem Fachunterricht noch so viel mehr geleistet wird. Das bislang zweitägige BEST-Seminar zu modularisierten ist eine Möglichkeit, besser wäre es m. E. dieses intensive 2tägige Training, das zusammen mit einem außerschulischen Experten der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt wird, in dieser Form beizubehalten und zukünftig für alle Oberstufenschüler verpflichtend zu machen.
Das Fach WBS, das ja als eigenständiges Fach aus Gemeinschaftskunde "ausgegliedert" wurde und ab Klasse 8 unterrichtet wird, benötigt hierfür gut qualifizierte Fachlehrer.
Es gibt zwar Fortbildungen, aber die werden nicht so sehr nachgefragt. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
A13 für Grundschullehrkräfte
Eine stetige Verbesserung des Schulsystems ist wichtig. Ebenso gut finde ich den Ansatz eines stärkeren Fokus auf die Sprachvermittlung, gerade in der Grundschule.
Doch gerade hier gibt es große Herausforderungen in Rahmen der stetigen Diversifizierung unserer Gesellschaft, vor allem durch den steigenden Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund.
Die Grundschule legt hier mit ihrer Vermittlung der Basiskompetenzen den mitunter wichtigsten Baustein in der potentiellen Entwicklung des Kindes.
Eine Honorierung der Arbeit der Grundschullehrkräfte mit einer A13 Besoldung, gleichwertig zu Sekundarstufe 1 und 2- Lehrkräften ist ein Schritt um diesen wichtigen Beruf noch attraktiver zu machen.
Juniorklassen
Ich arbeite selbst in einer Grundschulförderklasse, und unterstütze ausdrücklich die geplanten Änderungen.
Vor allem die Verbindlichkeit dürfte auch den Status der künftigen Juniorklassen gegenüber den bisherigen Grundschulförderklassen deutlich stärken.
Dennoch erscheint es mir viel zu kurz gegriffen, den Fokus bei den geplanten Juniorklassen so stark auf die Sprachförderung zu legen. Es wäre sehr wichtig, wie bisher, alle Entwicklungsbereiche der Kinder zu berücksichtigen.
Außerdem wäre es sehr hilfreich, wenn zum einen die Übernahme der jetzigen Grundschulförderklassenlehrkräfte als künftige Lehrkräfte für die Juniorklassen gesetzlich festgeschrieben werden würde. Momentan bekommen wir betroffenen Lehrerinnen leider keinerlei Information bzgl. unserer beruflichen Zukunft.
In diesem Zusammenhang, auch in Anbetracht der teils sehr herausfordernden Schülerschaft in den künftigen Juniorklassen, wäre eine Angleichung der Gehälter an das übliche Fachlehrergehalt mehr als überfällig.
Zum anderen wäre es auch sehr wünschenswert, wenn mit Einführung der Juniorklassen auch ein verbindlicher Bildungsplan sowohl für die Juniorklassen als auch für die Kitas eingeführt werden würde. Dies bedarf einer gewissen Planungszeit, und sollte daher jetzt in Angriff genommen werden, damit im Schuljahr 26/27 ein entsprechend verbindliches Dokument vorliegt.
Stärkung der Naturwissenschaften G9 S.34 5. b) bb) Innovationselement 2
Generell finde ich die Stärkung der Naturwissenschaften wichtig und richtig! Bei genauerem Hinsehen (siehe Kapitel 5b) bb) wird jedoch deutlich, dass die Stärkung der Basis-Naturwissenschaften Biologie Chemie und Physik sehr "übersichtlich" ausfällt:
Physik + 2WS (WS = Wochenstunden) (d.h. 8+2 = 10)
Chemie + 1WS (d.h. 6+1 =7)
Biologie + 4 WS (d.h. 5+4 = 9)
Das klingt üppig, dabei gilt jedoch zu berücksichtigen, dass die 6 WS BNT entfallen.
Inhaltlich kann man grob sagen, dass 4 WS auf biologische Fachinhalte entfallen und 2 WS auf naturwissenschaftliche und technische Fachinhalte u.a. mit physikalischem und chemischen Bezug.
In Summe kann man daher lediglich von einer Stärkung von einer Wochenstunde sprechen, die dem Fach Physik zugesprochen wird.
Hier hätte ich mehr erwartet, gerade im Hinblick auf den viel beschworenen Fachkräftemangel im naturwissenschaftlichen Bereich.
Bei der Planung wünsche ich mir auch, dass die konkrete Umsetzung mitgedacht wird. Für das Fach Chemie wäre z.B. 8 WS sinnvoll umsetzbar:
Zweistündiger Unterricht von 8 bis 11 bedeutet Kontinuität und ermöglicht Doppelstunden für praktisches Arbeiten (Experimente).
An anderer Stelle ist zu lesen, dass Informatik durchgängig von 5-11 unterrichtet werden soll. Bei geplanten 7-8 WS (?) würde das auf ein einstündiges Fach hinauslaufen. Für eine praxisnahen Vermittlung (eigenständiges Programmieren, Anwenden usw.) keine gute Voraussetzung!
Ganztagsangebot am SBBZ „Lernen“
Das ist überfällig! Als pensionierte Sonderschullehrerin habe ich viel zu oft erlebt, dass Eltern von Kindern im Grundschulalter trotz Einsicht in die Vorteile der Beschulung am SBBZ sich für die Inklusivlösung in großen Klassen mit seltener sonderpädagogischen Unterstützung entschieden: Hortplätze sind nicht nur sehr rar, sondern auch teuer und berufstätige Eltern brauchen eine Betreuung am Nachmittag. Bleibt zu hoffen, dass die notorisch armen Kommunen das auch umsetzen können!
Ganztags an SBBZ
An vielen SBBZs wird wegen hohem Personalmangel nur noch verkürzter Unterricht angeboten. Woher soll das Personal für den Ganztags kommen? Wieso werden dringend gebrauchte Referendar_innen auch im Bereich Gent in den Sommerferien entlassen? Einige bewerben sich aus finanziellen Gründen in nördlichen Bundesländern mit früheren Schulstarts. Das vergrößert die Not. Ähnliches gilt für die schlechtere Bezahlung der Grundschullehrkräfte. Das Land muss dringend umdenken. Hilfreich wäre zudem eine Pflicht zur Luftreinhaltung an Schulen und Kitas, zum Schutz der Kinder und des Personals.
Den Bock zum Gärtner gemacht!
Die Bildungsreform enthält mehrere Elemente. Ich bin Schulleiter einer Grund- und Werkrealschule und möchte zu den mir wichtigen Punkten gerne eine kurze Stellungnahme abgeben.
Ich finde, Juniorklassen vor dem Schuleintritt zur Sprachvermittlung einzurichten, ist sehr sinnvoll. Es ist auch der einzige Weg, wenn der Migrationsanteil an manchen Schulen mehr als 60 % beträgt. Es stellt sich die Frage, wieso dieser Schritt auf sich hat so lange warten lassen? Die Sprachprobleme sind schon seeehr lange bekannt und noch länger da. Diese wurden von den Bildungsverbänden und - organisationen oft genug geäußert und thematisiert. Diese Probleme haben die einzelnen Schulen in mühseliger Arbeit mit überfüllten VKL-Klassen und einzelnen ehrenamtlichen Personen versucht abzufedern.
Die Maßnahme "Sprachfit" ist schon lange fällig. Bedauerlicherweise dauert es mehrere Jahre, bis alle Schulen im Land von dieser wichtigen Maßnahmen profitieren können.
Meine Herzensangelegenheit ist das Thema "Ausbau der weiterführenden Schulen nach der Grundschulzeit". Geplant ist hier die Stärkung der Sekundarschulen "Real- und Gemeinschaftsschulen". Die Werkrealschule soll als Schulart aufgelöst und durch die alte Bezeichnung "Hauptschule" ersetzt werden. Demzufolge können Hauptschulen keinen Werkrealschulanschluss bzw. Mittlere Reife mehr anbieten. Dieser Schritt bringt eine weitere Schwächung der Werk- bzw. Hauptschulen mit sich und soll die von der Landesregierung favorisierten Gemeinschaftsschulen stärken. Es ist kein Geheimnis, dass ein Großteil der Schülerschaft an der Gemeinschaftsschulen eine Werkrealschulempfehlung hat. Und gerade diese schwache Schülerklientel soll eigenverantwortlich und selbstständig lernen?! Jeder Schulpraktiker weiß, wie utopisch und praxisfern dieser Ansatz ist.
Diese Schüler, die teilweise massive Sprachprobleme haben, müssen von Vollblut-Pädagogen und nicht von Lerncoaches an die Hand genommen werden und durch die Schuljahre mit viel Zuspruch und Einsatz durchgelotst und nicht sich selbst überlassen werden.
Leider erlebe ich, dass wir immer mehr solcher Schüler mit besonderem Förder- und Zuwendungsbedarf haben. Es wäre in diesem Kontext ratsam gewesen, die Werkrealschulen ebenfalls zu stärken.
Die Bildungsplanreform wurde von ministerialen Gremien erarbeitet ohne Beteiligung von Pädagogen und Praktikern. Diese Gremien denken und handeln wirtschaftlich und nicht praxisorientiert und pädagogisch. Ich finde, der pädagogische Blickwinkel zu dieser Reform wäre essentiell gewesen.
So macht man den Bock zum Gärtner und schafft keine bedarfsgerechte Bildungsreform!
Berücksichtigung des Biberacher Modells bei der Kontingentstundentafel
Bereits in der Grundschule haben die Kinder in weiten Teilen des Landes Englisch-Unterricht, der in der 5.Klasse fortgeführt werden soll. Viele altsprachliche Gymnasien beginnen daher in der 5.Klasse mit Latein und Englisch (Biberacher Modell/Latein plus). Diesen Zusatzbedarf sollen die altsprachlichen Gymnasien laut Gesetzesentwurf S.37 über ihre fünf verbleibenden Poolstunden „(mit)finanzieren“. Dies könnte z.B. durch vier zusätzliche Stunden Unterricht in Klasse 5 in der zweiten Sprache geschehen. Leider liegt noch kein Entwurf für eine Kontingentstundentafel vor; hier wäre eine flexible Verteilung der Stunden von erster und zweiter Fremdsprachen wünschenswert, etwa ein Gesamtstundenpool für beide. Andernfalls könnten die vier Zusatzstunden bei einer angenommenen Grundstundenzahl von 30 in der 5.Klasse zu zwei zusätzlichen Nachmittagen führen. In Bayern gilt dazu etwa die Regelung, dass bei gleichzeitig einsetzenden Sprachen jede jeweils mit mindestens 3 Wochenstunden unterrichtet werden muss, die genaue Platzierung der insgesamt 24 Stunden in beiden Sprachen von Klasse 5 bis 7 kann dann jedoch jede Schule individuell festlegen. [https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-ANL_1]