Online-Kommentierung
Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Sprachfördergruppen ebenso wie die Juniorklassen als Kernelemente des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ etabliert werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Sprachfördergruppen sowie Juniorklassen werden als wesentliche Bausteine des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ gesetzlich verankert und die Bedingungen für ihre Einrichtung ebenso wie die entsprechenden Besuchspflichten und ihre Voraussetzungen geregelt. Die Grundschulförderklassen werden aufgehoben, die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch entfällt für Kinder mit der Verpflichtung, die Juniorklasse zu besuchen.
Der Bildungsgang des allgemein bildenden Gymnasiums der Normalform wird auf neun Jahre verlängert und damit die Möglichkeit für eine Anreicherung mit neuen Innovationselementen geschaffen.
Der Auftrag der auf der Grundschule aufbauenden Schulen wird angepasst, um ihre Attraktivität für leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler zu erhalten.
Das Übergangsverfahren von der Grundschule auf die weiterführende Schule wird durch die Einbeziehung der Kompetenzmessung valider und damit passgenauer ausgestaltet. Voraussetzung für die Aufnahme in das allgemein bildende Gymnasium wird künftig eine pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz oder die erfolgreiche Teilnahme an einer zentral bereit gestellten Kompetenzmessung sein. Zusammen mit dem Elternwunsch basiert die Schulartwahl damit auf drei Elementen, von denen zwei erfüllt sein müssen.
Für den Fall, dass keine der genannten Voraussetzungen dem Elternwunsch entspricht, wird die Möglichkeit geschaffen, durch einen Potentialtest zusätzliche Orientierung zu erhalten und zugleich die Aufnahmevoraussetzung für das Gymnasium zu erfüllen.
Pädagogische Fachverfahren sollen über die vorhandene Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW erreichbar sein.
Die Auskunftspflichtigen, die zu erhebenden Daten und Hilfsmerkmale und der Erhebungsstichtag für die Ganztagsausbaustatistik werden bestimmt und die Ermächtigungsgrundlage für die erforderliche Rechtsverordnung geschaffen.
Keine.
Durch die Implementierung des Sprachförderkonzepts „SprachFit“ mit den Sprachfördergruppen sowie den Juniorklassen, den neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium mit seinen nicht im Schulgesetz verankerten fünf Innovationselementen, den Innovationselementen an Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen, die Ausweitung des Ganztags nach Paragraf 4a SchG im Primarbereich der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die Nutzer- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW sowie die Ganztagsausbaustatistik entstehen Kosten für öffentliche Haushalte, die in der Begründung des Änderungsgesetzes unter Punkt 5 der Begründung (Finanzielle Auswirkungen) aufgeschlüsselt sind. Über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Stellen für die oben genannten Maßnahmen ist im Rahmen der künftigen Haushaltsplanaufstellungen unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und deren zielgerichteter Steuerung zu entscheiden.
Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Bürokratielasten. Der Schulaufsichtsbehörde werden neue schulaufsichtsrechtliche Aufgaben zugewiesen. Vollzugstauglichkeit wird gewährleistet.
Die Änderungen des Schulgesetzes fördern die nachhaltige Entwicklung in mehreren Zielbereichen, insbesondere in den Bereichen der sozialen und der ökonomischen Nachhaltigkeit.
Der Digitaltauglichkeits-Check nach Nummer 5.4.2 der Verwaltungsvorschrift (VwV) der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) wurde durchgeführt.
Mit den Regelungen wird eine grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Umsetzbarkeit der Übermittlung der Daten zur Einschätzung über den Entwicklungsstand beziehungsweise des Sprachförderbedarfes geschaffen.
Die Nutzung der bereits vorhandenen Nutzenden- und Zugangsverwaltung der Digitalen Bildungsplattform Schule@BW dient der Umsetzung des langfristigen strategischen Leitbilds des Landes zur Digitalisierung von Prozessen.
Die Einführung der Ganztagsausbaustatistik enthält digitalrelevante Vorgaben, die einer zügigen, digitalen und medienbruchfreien Abwicklung des Verfahrens nicht entgegenstehen.
Die Maßnahmen der Schulgesetzänderung, insbesondere die Sprachfördermaß-nahmen und die Verlängerung des gymnasialen Bildungsgangs auf neun Jahre erhöhen die vergleichsrelevanten Kosten im Sinne von Paragraf 18 a Privatschulgesetz (PSchG) und wirken sich entsprechend finanziell auf die Kopfsatzzuschüsse an Ersatzschulen gemäß Paragraf 18 Absatz 2a PSchG aus.
Die Ausweitung des Ganztags im Bereich der SBBZ kann zu höheren Ausgaben bei den SBBZ in freier Trägerschaft führen, da sich die Bezuschussung der Lehrkräfte und Schulleitungen nach den sich für die öffentlichen SBBZ geltenden Bestimmungen richtet.
Die für die Ganztagsausbaustatistik zu erhebenden Daten liegen den freien Trägern regelmäßig vor. Es entsteht allenfalls unerheblicher Aufwand für die Aufbereitung der Daten.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 17. September 2024 kommentieren.
Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (PDF)
Kommentare : zum Schulgesetz
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Freie Nachmittagszeiten: Herausfordernung für die Kommunen, AG-Stunden
Durch die Reduzierung der Stundentafel haben Kinder mehr Stunden am Nachmittag frei. So wie sich die Gesellschaft inzwischen entwickelt hat, werden dann nicht für jedes Kind Eltern zur Betreuung zu Hause sein. Wissen die Kommunen schon welche Betreuungsaufgaben da auf sie zu kommen? Es werden qualitativ hochwertige Angebote gebraucht:
Durch die Reduzierung der Stundentafel haben Kinder mehr Stunden am Nachmittag frei. So wie sich die Gesellschaft inzwischen entwickelt hat, werden dann nicht für jedes Kind Eltern zur Betreuung zu Hause sein.
Wissen die Kommunen schon welche Betreuungsaufgaben da auf sie zu kommen?
Es werden qualitativ hochwertige Angebote gebraucht: Maker-Space, Musik, Sport, Theater etc... Das ist eine Chance für (oft selbstgesteuertes) ausserschulisches Lernen, für soziales Lernen etc.
Diese Angebote dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern oder der Finanzlage der Kommunen abhängen sondern müssen vom Land unterstützt werden. Die Angebote müssen teilweise auch in den Schulen abgebildet werden. Die AG-Stunden müssen deshalb massiv erhöht werden.
Zweite Fremdsprache nur Profil?
Derzeit haben sprachliche Fächer ein starkes Übergewicht in der Stundentafel und bei den Hauptfächern gegenüber MINT und Sozialwissenschaftl. Fächern. In der Zeit ausgezeichneter maschineller Übersetzer könnten man beginnen darüber nachzudenken, nur noch eine Fremdsprache verpflichtend zu unterrichten und dafür andere Fächer vertieft anzubieten.
Derzeit haben sprachliche Fächer ein starkes Übergewicht in der Stundentafel und bei den Hauptfächern gegenüber MINT und Sozialwissenschaftl. Fächern.
In der Zeit ausgezeichneter maschineller Übersetzer könnten man beginnen darüber nachzudenken, nur noch eine Fremdsprache verpflichtend zu unterrichten und dafür andere Fächer vertieft anzubieten.
Möglichweise ist es für bestimmte SuS zielführender, die Basis für den benötigten MINT-Bereich zu verbreitern, als sie mit Latein zu "quälen", dass sie nur wählen, damit sie dem schwierigen und gesprochenem Französisch entfliehen.
Ein weiterer Schnellschuss?
Die Umstellung von G8 auf G9 hat (zu recht) zu viel Unmut in der Bevölkerung geführt. Die Reform wurde zu schnell eingeführt und wies sehr viele Schwächen auf. Dieser Fehler droht sich nun zu wiederholen. Die Einführung kommt in einer Zeit, in der es nicht genug Lehrer für die Einführung gibt und sich damit die Frage nach der Umsetzbarkeit
Die Umstellung von G8 auf G9 hat (zu recht) zu viel Unmut in der Bevölkerung geführt. Die Reform wurde zu schnell eingeführt und wies sehr viele Schwächen auf.
Dieser Fehler droht sich nun zu wiederholen. Die Einführung kommt in einer Zeit, in der es nicht genug Lehrer für die Einführung gibt und sich damit die Frage nach der Umsetzbarkeit stellt.
Darüber hinaus sind die Schulen und Lehrer ungenügend vorbereitet. Die Schulen erfahren jetzt ca. 10 Monate vor der Einführung, was geplant ist.
Neue Fächer müssen fortgebildet werden bevor man sie unterrichtet, nicht währenddessen.
Demokratie und den Umgang mit digitalen Medien stärken. Gut! Aber wo sind die Forschungsergebnisse, die nahelegen, dass das durch den Unterricht geschieht, in dem die Kinder sitzen und zuhören. Das tun unsere Jugendliche bis zu 10 Schulstunden am Tag.
Unsere Schüler brauchen Projekte, wie Schulaufführungen, die eigenes Engagement stärken. Sie brauchen Raum für Kreativität, denn die wird später zur Problemlösung gebraucht. Aber Kunst und Musik werden „gedehnt“, also ausgedünnt.
Die Evidenz dieser Entscheidung fehlt mir! Ich möchte, dass die Entscheidungen fundiert, aufgrund wissenschaftlicher Ergebnisse, getroffen werden und nicht überstürzt.
Bitte kein weiterer Schnellschuss. Nur die Einführung von G9 wird die Eltern, Schüler und Lehrer nicht zufriedener machen.
Darüber hinaus möchte ich anregen, dass solche Änderungen mit den Schulen in einem gemeinsamen Prozess passieren sollen. Nicht in einem Portal in dem jeder anonym etwas schreibt. Unsere Kinder sollen in der Gemeinschaft gestärkt werden und Gesellschaft und Gemeinschaft leben. Was machen wir? Tippen anonym etwas ein, das vermutlich sowieso nicht gelesen wird.
Gedanken zur 2. und 3. Fremdsprache, zur Demokratiebildung und zu § 88(6)
Grundsätzlich unterstützt der Deutsche Altphilologenverband (Baden-Württemberg) den Wechsel zum neunjährigen Gymnasium mit größtem Nachdruck. Um die Berücksichtigung der folgenden Anregungen wird dennoch dringend gebeten (auch nachzulesen auf
Grundsätzlich unterstützt der Deutsche Altphilologenverband (Baden-Württemberg) den Wechsel zum neunjährigen Gymnasium mit größtem Nachdruck. Um die Berücksichtigung der folgenden Anregungen wird dennoch dringend gebeten (auch nachzulesen auf https://www.dav-bw.de/stellungnahme-des-deutschen-altphilologenverbandes-baden-wuerttemberg-zu-den-g9-planungen-des-kultusministeriums/):
1. Die Stärkung der ersten Fremdsprache durch eine zusätzliche Unterrichtsstunde in den Klassen 5 und 6 ist zu begrüßen. Der DAV (BW) geht davon aus, dass mit der ersten Fremdsprache hier nicht zwingend Englisch gemeint ist, sondern an Gymnasien mit altsprachlicher Prägung (humanistisches Gymnasium, Biberacher Modell) auch Latein diese Stelle einnehmen kann. Für Gymnasien mit Französisch (bzw. anderen Sprachen) ab Klasse 5 müsste Entsprechendes gelten.
2. Aus Sicht der Gymnasien, die in Klasse 5 mit Latein beginnen, ist der Beginn der zweiten FS in Klasse 6 ebenfalls zu begrüßen. Wenn wirklich vorgesehen ist, dass die 2. Fremdsprache durchweg mit 3 Wochenstunden unterrichtet wird, ist das insbesondere für den Anfangsunterricht deutlich zu wenig. Der DAV (BW) rät hier dringend zu eine Erhöhung der Stundenzahl (Näheres s. Punkt 4).
3. Dasselbe gilt für die dritte Fremdsprache – 3 Wochenstunden sind zumindest für den Anfangsunterricht keinesfalls ausreichend.
4. Aus Sicht des DAV (BW) wäre es mit Blick auf die Punkte 2 und 3 unbedingt ratsam, insgesamt 6 Jahreswochenstunden mehr für die zweite und die dritte Fremdsprache anzusetzen. Ein dreistündiger Anfangsunterricht ist Stückwerk und wird entweder zu niedrigen Kompetenzniveaus oder zu relativ hohen Nichtbestehensquoten führen; vier Stunden wären das Minimum, besser wären fünf. Auch im Folgejahr (bzw. bei Latein und Griechisch als 3. FS: im Jahr der Latinums-/Graecumsprüfung) wäre eine Erhöhung überaus sinnvoll.
5. Das sogenannte „Biberacher Modell“ (Latein und Englisch ab Klasse 5) ist unbedingt erhaltenswert; die Rahmenbedingungen dafür müssten präzisiert werden.
6. Beim „Innovationselement 3“ des Gesetzesentwurfs und seiner Begründung (Stärkung der Demokratiebildung) sei daran erinnert, dass neben Fächern wie Geographie, Gemeinschaftskunde und Geschichte (!) auch die Fächer Latein und Altgriechisch etliches beizusteuern haben. Einige der Texte, die im Unterricht gelesen werden können, gehören zu den Grundlagen der politischen Bildung.
7. Zu § 88 (6) (Zumutbarkeit der Zuweisung an eine andere Schule desselben Schultyps): Da der Begriff „Schultyp“ eher vage definiert ist, könnte man im Gesetzestext evtl. auf den Beschluss 9 S 2178/99 des VGH Baden-Württemberg (Mannheim) vom 15.09.1999 verweisen, in dem deutlich gemacht wird, dass der Begriff z.B. nicht nur einfach als „Gymnasium“ zu verstehen ist, sondern namentlich unterschiedliche Lehrangebote zu berücksichtigen sind.
(Fremd-)Sprachen nicht vergessen!
Wir Menschen sind soziale Wesen und auf die Interaktion mit unseren Mitmenschen angewiesen. Technik kann dies nicht ersetzen. Was nützen also Informatik, KI & Co, wenn wir nicht mithilfe unserer Sprache in den direkten Austausch mit anderen gehen können? Gerade in einer globalisierten Welt sind Fremdsprachenkenntnisse unverzichtbar und dazu zählt
Wir Menschen sind soziale Wesen und auf die Interaktion mit unseren Mitmenschen angewiesen. Technik kann dies nicht ersetzen. Was nützen also Informatik, KI & Co, wenn wir nicht mithilfe unserer Sprache in den direkten Austausch mit anderen gehen können? Gerade in einer globalisierten Welt sind Fremdsprachenkenntnisse unverzichtbar und dazu zählt nicht nur Englisch. Je mehr Sprachen wir beherrschen, desto mehr Zugänge zur Welt stehen uns offen.
Daher sollten die (modernen) Fremdsprachen nicht zu Nebenfächern herabgestuft, sondern weiter als mindestens vierstündige Hauptfächer geführt werden. An Gymnasien sollte dies - wie früher - wieder ab der 7. Klasse bei der zweiten Fremdsprache und ab der 9. Klasse bei der dritten Fremdsprache oder einem anderen Profil erfolgen. Der spätere Beginn kommt der kognitiven Entwicklung der Kinder entgegen. Ein früherer Beginn bei weniger Stunden ist nicht sinnvoll, ja sogar falsch.