SWR-Staatsvertragsnovelle

Moderatorin im Sendestudio von SWR 1 in Stuttgart (Bild: © dpa).

Medienstaatsvertrag

Online-Kommentierung

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags soll insbesondere die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR stärken und ihn in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufstellen.

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Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.

Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.

Sie konnten die SWR-Staatsvertragsnovelle bis zum 26. November 2024 kommentieren.

Arbeitsfassung der Änderungssynopse zum Staatsvertrag über den Südwestrundfunk (PDF)

Kommentare : zur Änderung des SWR-Staatsvertrags

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36. Kommentar von :Friedrich Weinberger

Der SWR macht sich überflüssig

Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich wären die ganzen Spartenprogramme im Radio und Fernsehen überflüssig, wenn der SWR ein wirklich öffentlich-rechtliches Angebot machen würde. Früher liefen im Ersten und auf Südwest 3 anspruchsvolle und tiefgründige Sendungen, auch um 20:15 Uhr, heute nur noch einen Wettbewerb um die anspruchsloseste

Sehr geehrte Damen und Herren,

eigentlich wären die ganzen Spartenprogramme im Radio und Fernsehen überflüssig, wenn der SWR ein wirklich öffentlich-rechtliches Angebot machen würde. Früher liefen im Ersten und auf Südwest 3 anspruchsvolle und tiefgründige Sendungen, auch um 20:15 Uhr, heute nur noch einen Wettbewerb um die anspruchsloseste Rentnerbelustigung. Eigentlich bleiben einem, wie annodazumal, nur drei Programme: arte, 3sat, Phoenix. Im Radio läuft auf SWR1, SWR3 und SWR4 die ewig gleiche Popmusik, und auf SWR2 läuft inzwischen auch Popmusik, nur etwas anspruchsvoller. Das gleiche Prinzip hat man auch auf die Nachrichten übertragen, die werden immer kürzer, dafür aber inzwischen alle 30 Minuten wiederholt. Bulimie-Journalismus! Der Südfunk aus Stuttgart hatte früher nur drei oder vier Programme, dafür aber tatsächliche Inhalte. Das bräuchten wir heute wieder: Ein Programm für Informationen, ein Programm für Kultur, und von mir aus zwei Programme für Unterhaltung, die dann aber auch die Breite der Unterhaltung abdecken. Jugendkultur ins Dritte; Swing, Jazz, echte volkstümliche Musik ins Vierte. DAS wäre ein öffentlich-rechtliches Angebot.

Ich bin ein Verfechter der öffentlich-rechtlichen Idee im Rundfunk, aber vor allem der SWR macht es mir immer schwerer. Und nein, das ist keine Zwangsläufigkeit. Der Bayerische Rundfunk bietet heute ein Programm für Information, eines für Kultur, eines für Klassik, eines für Volkskultur, eines für Jugendkultur, eines für Schlager. Der SWR kann nur bumm-bumm-bumm. Ich verstehe nicht, wie die GESELLSCHAFTLICHEN Vertreter in der Politik dem so einfach zuschauen können. Wenn ich hier die anderen Kommentare lese, dann sind hier vor allem lauter Verbandsvertreter besorgt, dass sie ihren Sitz verlieren könnten. Einen Grund in der Sache, mit welcher inhaltlicher Arbeit sie ihren Sitz eigentlich verdient hätten, bringen sie nicht vor.

Mit solchen Vertretern, mit solchen Programmen, mit solchen Verantwortlichen braucht man keine AfD, um den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk abzuschaffen. Das schafft die ARD ganz alleine.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Weinberger

35. Kommentar von :IHK Reutlingen

60 Prozent Plus – Eine starke Filmbranche für einen starken Sender im Südwesten (Stellungnahme Filmverband Südwest e.V. und IHK Reutlingen)

Die Filmkonzeption der Landesregierung 2020 und die Studie „Medienproduktion der Zukunft“ der Uni Tübingen, der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart und der Film Commission Region Stuttgart von 2022 kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass der SWR mehr seiner Produktionen an in Baden-Württemberg ansässige Filmproduzentinnen und –produzenten

Die Filmkonzeption der Landesregierung 2020 und die Studie „Medienproduktion der Zukunft“ der Uni Tübingen, der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart und der Film Commission Region Stuttgart von 2022 kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass der SWR mehr seiner Produktionen an in Baden-Württemberg ansässige Filmproduzentinnen und –produzenten abgeben sollte, um den Standort zu stärken und nachhaltig zu entwickeln. Diese Einschätzung teilt die lokale Filmbranche mit Nachdruck. Doch die Realität sieht seit Jahren anders aus.

Der Anteil der vom SWR vergebenen Produktionsaufträge, die an Unternehmen im eigenen Sendegebiet (Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) gehen, lag im Jahr 2023 unter 30 Prozent, präzise bei 28,85 Prozent. Somit sind mehr als 70 Prozent der Aufträge des für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zuständigen ARD-Senders an Produktionsfirmen außerhalb des SWR-Sendegebiets vergeben worden.

Laut Produzentenbericht des SWR für 2023 sind dies mehr als 65 Mio. Euro, die in anderen Bundesländern und im Ausland ausgegeben wurden. Auch im Jahr 2022, als der SWR noch 38,75 Prozent im eigenen Sendegebiet ausgab, war dies keine gute Quote. Denn bei keiner anderen der großen ARD-Anstalten wurde prozentual so wenig Geld vor der eigenen Haustür investiert wie beim SWR, der zweitgrößten Landesrundfunkanstalt.

Zum Vergleich: Der WDR, die größte Landesrundfunkanstalt der ARD, vergab 2022 64 Prozent seiner Aufträge und damit 63,6 Mio. Euro an regionale Produzenten im eigenen Sendegebiet. Beim NDR, der drittgrößten Landesrundfunkanstalt, waren es 50 Prozent (41,7 Mio Euro). Selbst beim MDR, dessen Intendant Ralf Ludwig zum Amtsantritt Ende 2023 ein deutlich verstärktes Investment in die Senderregion ankündigte, lag die Quote mit 41,4 Prozent (26,4 Mio. Euro) höher als beim SWR.

Es stellt sich die Frage, warum es im Südwesten – Heimat einer international erfolgreichen Animations- und VFX-Industrie, einer beachtlichen Anzahl von Dokumentarfilmproduktionsfirmen, von potenten Film- und Serienproduzentinnen und -produzenten, der Filmakademie Baden-Württemberg, der HdM in Stuttgart sowie vieler weiterer Institutionen und Firmen – kein Bekenntnis des SWR zu substanzieller, nachhaltiger und strategischer Zusammenarbeit mit der regionalen Branche gibt.

Die vielen seit mehr als zwanzig Jahren durchgeführten Runden Tische, die verabschiedeten Filmkonzeptionen der Landesregierung, in denen jeweils sauber analysiert wurde, was auch der SWR für die Branche tun könnte, haben bisher nichts erbracht, was zu mehr Zusammenarbeit zwischen Sender und Branche im Land geführt hätte.

Deswegen schlagen wir die verbindliche Einführung einer Quote zur Vergabe von Aufträgen durch den SWR an konzernunabhängige Firmen mit Sitz und Mitarbeitern im Sendegebiet des SWR in Höhe von 60 Prozent vor. Dabei sind insbesondere für die Bereiche Film, Serie, Dokumentarfilm, Fernsehjournalismus und Animationsfilm und -serie – also die Bereiche, die unter anderem an der Filmakademie Baden-Württemberg ausgebildet werden – Aufträge des SWR bevorzugt an Firmen im Sendegebiet zu vergeben.
Eine verpflichtende Quote für regionale Produktionen des SWR wäre nicht mit Mehrkosten verbunden. Es geht somit nicht um Mehrausgaben oder Budgeterhöhungen, sondern um eine Kanalisierung der ohnehin budgetierten Ausgaben ins Sendegebiet. Davon würde die Kreativ- und Filmwirtschaft in hohem Maße profitieren, wie die Zukunftsstudie und Filmkonzeption des Landes dargelegt haben.

Im Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) ist zum Beispiel bereits in der Präambel festgehalten, dass „bei dieser Angebotsrealisierung regionale Produzentinnen und Produzenten zu berücksichtigen“ sind. Dies sollte auch im Staatsvertrag des SWR festgehalten werden.
Die Stärkung lokaler Produktionen durch den SWR wird sich mittel- bis längerfristig auch positiv auf die Programmqualität des SWR auswirken, indem sie dazu beiträgt, vielfältigere, authentischere und lokal relevantere Inhalte zu produzieren. Der Aufbau einer stabilen und vielfältigen lokalen Produktionslandschaft wird auch andere Sender dazu veranlassen, in Baden-Württemberg ansässige Produktionsfirmen zu beauftragen, was den gesamten Kreativstandort substantiell stärken wird.
Die Branche hat bereits eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, wie man zu dieser Quote von 60 Prozent kommen könnte. Diese umfassen beispielsweise den Abbau der internen Produktionskapazitäten zu Gunsten der heimischen Produzierenden. Die Tatortreihen des SWR, die Vorabendserie „Die Fallers“, Magazinbeiträge und Dokumentationen, die bislang im Sender selbst produziert werden, können nach dem Beispiel anderer Sendeanstalten auch an freie Produzentinnen und Produzenten gegeben werden. Die budgetäre Umwandlung eines typischen SWR-Mittwochsfilms in drei Kinokoproduktionen, die noch dazu Fördermittel auf Bundesebene einwerben würde, wäre ein weiterer äußerst starker Hebel für die Produktionslandschaft im Südwesten.
Viele weitere Maßnahmen wären möglich, die im Übrigen die Programmplanung und die Inhalte des SWR nicht beeinträchtigen. Die Filmschaffenden im Südwesten fordern Sender und Politik hiermit im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der heimischen Filmlandschaft auf, konkrete Schritte zu unternehmen, um von den derzeit 28,85 Prozent auf mindestens 50 Prozent (NDR) und langfristig 64 Prozent (WDR) zu kommen. Ein starker Sender im Südwesten braucht eine starke Branche – die Quote 60 Prozent plus wird dies möglich machen.

Die Stärkung lokaler Produktionsfirmen bringt mehr…
1. Kulturelle Vielfalt: Lokale Produzenten haben oft einen tieferen Einblick in die lokale Kultur und können Inhalte erstellen, die die kulturelle Vielfalt und Identität einer Region besser widerspiegeln. Dies kann dazu beitragen, dass das Programm für das lokale Publikum relevanter und ansprechender wird.
2. Authentizität: Lokale Produzenten sind oft mit den örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten vertraut, was zu authentischeren und glaubwürdigeren Inhalten führen kann. Dies kann dazu beitragen, dass das Publikum eine stärkere Bindung zu den Programmen entwickelt.
3. Wirtschaftliche Förderung: Die Beauftragung lokaler Produzenten unterstützt die lokale Wirtschaft und die Entwicklung der Medienbranche vor Ort. Dies kann dazu beitragen, Arbeitsplätze zu schaffen und das Wachstum des lokalen Kreativsektors zu fördern.
4. Nähe zum Publikum: Lokale Produzenten haben oft eine engere Verbindung zum lokalen Publikum und können besser auf dessen Bedürfnisse und Interessen eingehen. Dies kann dazu beitragen, dass das Programm relevanter und zugänglicher wird und eine loyalere Zuschauerschaft aufbaut.

34. Kommentar von :IHK Reutlingen

BWIHK-Stellungnahme zur SWR-Staatsvertragsnovelle

Im Namen der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (BWIHK) bedanken wir uns für die Möglichkeit, zum Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrages Stellung nehmen zu können. Aus Sicht der Wirtschaft möchten wir insbesondere folgende Aspekte kommentieren: Wirtschaftswissen Gemäß § 3 Abs. 2 hat das Angebot des SWR der

Im Namen der baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (BWIHK) bedanken wir uns für die Möglichkeit, zum Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrages Stellung nehmen zu können.

Aus Sicht der Wirtschaft möchten wir insbesondere folgende Aspekte kommentieren:

Wirtschaftswissen
Gemäß § 3 Abs. 2 hat das Angebot des SWR der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen (vgl. S. 5). Hier würden wir eine explizite Erwähnung der Wirtschaft als Rückgrat der Gesellschaft begrüßen. Neben allgemeinbildenden Inhalten sollten auch solche eine Rolle spielen, die wirtschaftliche Zusammenhänge erklären und das fernab von investigativen Dokumentationen, die Wirtschaftsskandale oder ähnliches aufarbeiten. Wir empfehlen eine Ergänzung der Aufzählung durch: „Bildung, insbesondere über das Verständnis von Wirt-schaft und Unternehmertum […]“.


Auftragsvergabe
Die IHKs in Baden-Württemberg fordern seit Jahren eine verstärkte Auftragsvergabe des SWR an regionale Filmproduzierende. Daher begrüßen wir grundsätzlich die Formulierung in der Präambel: „Die regionale Filmvielfalt soll zudem durch Produktionen in den beiden staats-vertragschließenden Ländern, im angemessenen Umfang gefördert werden“ (S.3).
Die Frage nach der Angemessenheit sollte jedoch klar und direkt benannt werden. Auch in § 3a Abs. 4 heißt es: „Die Angebote des SWR sollen auch einen angemessenen Anteil von Werken regionalen und europäischen Ursprungs enthalten. Dabei sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz besonders zu berücksichtigen“ (S. 9).
Die BWIHK-Federführung Medienpolitik schließt sich der Stellungnahme des Filmverbandes Südwest e.V. und der IHK Reutlingen an, die eine Quote zur Vergabe von Aufträgen durch den SWR an konzernunabhängige Firmen mit Sitz und Mitarbeitenden im Sendegebiet des SWR in Höhe von 60 Prozent vorschlagen. Eine entsprechende Formulierung sollte in den SWR-Staatsvertrag aufgenommen werden. Die Stärkung lokaler Produzierender durch den SWR wird sich mittel- bis langfristig positiv auf die Programmqualität auswirken, indem sie dazu beiträgt, vielfältigere, authentischere und lokal relevantere Inhalte zu produzieren. Die Branche hat bereits eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, wie der SWR zu dieser Quote von 60 Prozent kommen könnte. Diese haben der Filmverband Südwest und die IHK Reutlingen in ihrer Stellungnahme ebenfalls veröffentlicht. Die BWIHK-Federführung Medienpolitik unter-stützt diesen Vorschlag ausdrücklich.

Kooperationen zwischen SWR und privatwirtschaftlichen Medienunternehmen
Der §5 Abs. 1 wurde in der Synopse geändert zu „Der SWR soll in Erfüllung seines Auftrags mit anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten und Körperschaften zusammenarbeiten.“ (S. 12) Aus Sicht der Vermeidung von Doppelstrukturen und im Sinne von sinnvollen Einsparungen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ist diese Formulierung aus Sicht der Wirtschaft begrü-ßenswert.

Der neue § 5 Abs. 2 lautet nun: „Der SWR kann darüber hinaus mit Dritten zusammenarbei-ten und sich an anderen Unternehmen oder Programmen beteiligen.“ (S. 13) Das ist aus Sicht der Wirtschaft differenziert zu betrachten. Die Zusammenarbeit des SWR mit privaten Me-dienunternehmen ist keine Kann-Option, sondern ein Muss, um die Zukunftschancen der Branche zu nutzen. Der BWIHK spricht sich für eine kooperationsorientierte Weiterent-wicklung der Medienbranche in Baden-Württemberg aus, um im wachsenden internationalen Wettbewerb und der zunehmenden Digitalisierung auch zukünftig die Vielfalt und Qualität der medialen Berichterstattung zu gewährleisten. Das kann in der Berichterstattung passieren oder bei organisatorischen/infrastrukturellen Themen wie dem gemeinschaftlichen Betrieb von Mediatheken. Wir empfehlen daher eine „Soll“-Formulierung und eine prozentuale Vorga-be zur Zusammenarbeit mit Dritten unter Berücksichtigung der von der Filmwirtschaft gefor-derten 60 Prozent-Quote.
Kommerzielle Tätigkeiten des SWR sollten jedoch aufgrund der Beitragsfinanzierung auf be-stimmte Fälle beschränkt werden und insbesondere dort ausgeschlossen werden, wo sie me-dialen Mitbewerbern den Marktauftritt erschweren. Die Beteiligung des SWR an anderen Un-ternehmen oder Programmen sollte aus unserer Sicht jedoch klarer geregelt sein, als es im § 5 Abs. 2 der Fall ist. In der Präambel heißt es: „Hierbei sollen auch Möglichkeiten zu Koopera-tionen mit privaten Medien in den Blick genommen werden.“ (S.3). Statt „sollen“ empfehlen wir hier die Formulierung „müssen“.

Regionalität: Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft
Eine Umfrage des BWIHK zur Zufriedenheit mit dem SWR-Rundfunkprogramm und -auftrag im Frühjahr 2024 ergab, dass sich die Unternehmen der Region eine verstärkte Berichterstattung über regionale Ereignisse mit landesweiter Bedeutung wünschen. Dies sollte aus Sicht der BWIHK-Federführung Medienpolitik insbesondere von den privaten Rundfunkanbietern abgedeckt werden. § 3 Abs. 3 besagt, dass der SWR neben internationalen, europäischen und bundesweiten Themen „im Schwerpunkt über das länder- und regionenbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen“ (S. 6) einen Überblick geben soll. Wir emp-fehlen, im Kontext der Berichterstattung über regionale Inhalte insbesondere die Zusammenarbeit mit den regionalen Privatsendern verpflichtend zu regeln. Eine solche Regelung wird den Schulterschluss zwischen SWR und regionalen privaten Medienunter-nehmen begünstigen und den Qualitätsjournalismus in der Region zukunftsfähig aufstellen.
Im Sinne der Sparsamkeit begrüßen wir die Zusammenführung der Fernsehprogramme unter § 4 Abs. 1 sowie die klare Regelung zur landesspezifischen Ausgestaltung des Fernsehprogramms. Dies kommt dem in unserer BWIHK-Umfrage artikulierten Wunsch der Wirtschaft nach einer starken regionalen Berichterstattung entgegen. Gleichzeitig widerspricht diese Zusammenlegung dem Wunsch nach mehr Regionalität. Wir empfehlen auch in diesem Kontext die bessere Abstimmung mit den privaten Rundfunkanbietern, die in Baden-Württemberg vor allem mittelständisch geprägt sind und lokale und regionale Informationen prädestiniert verbreiten können.


Werbung und Sponsoring
Die Regelung unter § 8 Werbung und Sponsoring orientiert sich an dem Medienstaatsvertrag. Aus Sicht der Wirtschaft sollte Werbung jedoch aufgrund der Beitragsfinanzierung auf ein Minimum beschränkt werden und den privaten Rundfunkanbietern überlassen werden. Eine entsprechende Ausführung dazu wäre aus Sicht der Wirtschaft wünschenswert.

Rundfunk- und Verwaltungsrat
Aus Sicht des BWIHK ist die Verkleinerung des Rundfunks- und Verwaltungsrates begrüßenswert. Die neue Zusammensetzung gemäß § 14 Abs. 8 (S. 25ff) bietet sicherlich Anlass für Diskussionen und Erwartungshaltungen. Aus unserer Sicht erscheint insbesondere die Wirtschaft in ihrer Breite nicht ausreichend berücksichtigt. Neun Prozent der Rundfunkbeiträge werden von Unternehmen gezahlt. In dem Entwurf der neuen Zusammensetzung des Rundfunkrates ist die Wirtschaft jedoch nur noch mit ca. fünf Prozent berücksichtigt. Wir empfehlen, mindestens drei, besser vier Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft unter 8. zuzulassen.
Die IHKs haben den gesetzlichen Auftrag, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden zu eruieren und ausgleichend und abwägend in Entscheidungsprozesse einzubringen. Der BWIHK vertritt das Interesse von 650.000 Unternehmen in Baden-Württemberg, vom Solo-selbstständigen bis zum DAX-Konzern. Damit ist er prädestiniert, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden auch medienpolitischer und gesamtgesellschaftlicher Art zu vertreten. Das Gewicht des BWIHK sollte angemessen berücksichtigt werden, idealerweise auch mit einem festen Sitz im Rundfunkrat.
Eine Vorgabe zur inhaltlichen Kenntnis und Eignung oder/und regelmäßigen Weiterbildung der Mitglieder der Räte in medienrechtlichen Fragen wäre begrüßenswert, um die Qualität der inhaltlichen Arbeit des Rundfunkrats sicherzustellen. Die Möglichkeit der Weiterbildung ist unter § 15 Abs. 5 mit „auf Wunsch von mindestens zehn seiner Mitglieder“ (S. 36) gegeben. Wir empfehlen stattdessen verpflichtende Weiterbildungsformate. Die Verkürzung der ehren-amtlichen Tätigkeit auf maximal drei Amtsperioden unter § 13 Abs. 4 begrüßen wir.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Dr. Wolfgang Epp
Hauptgeschäftsführer
IHK Reutlingen

33. Kommentar von :Axel Brack

Änderungen des Staatsvertrages SWR

Das Gremium zu verkleinern ist zwingend notwendig. Aber eine Verkleinerung sollte demokratisch korrekt immer proportional stattfinden, denn es kann nicht sein dass der Anteil aus der Wirtschaft von über 10% auf unter 6% schrumpft. Wenn das Gremium um 30 % reduziert werden soll, darf sich der Wirtschaftsanteil auch nur um maximal 30%


Das Gremium zu verkleinern ist zwingend notwendig.

Aber eine Verkleinerung sollte demokratisch korrekt immer proportional stattfinden, denn es kann nicht sein dass der Anteil aus der Wirtschaft von über 10% auf unter 6% schrumpft.
Wenn das Gremium um 30 % reduziert werden soll, darf sich der Wirtschaftsanteil auch nur um maximal 30% reduzieren.

31. Kommentar von :Robert Wekenmann

Änderung des Staatsvertrags

Ein Gremium zu verkleinern finde ich im groben und ganzen eher von Vorteil.
Aber eine Verkleinerung sollte proportional stattfinden, denn es kann nicht sein dass der Anteil aus der Wirtschaft von über 10% auf unter 6% schrumpft.
Wenn das Gremium um 30 % reduziert werden soll, darf sich der Wirtschaftsanteil auch nur um maximal 30% reduzieren.

32. Kommentar von :Robert Wekenmann

Änderung des Staatsvertrags

Ein Gremium zu verkleinern finde ich im groben und ganzen eher von Vorteil.
Aber eine Verkleinerung sollte proportional stattfinden, denn es kann nicht sein dass der Anteil aus der Wirtschaft von über 10% auf unter 6% schrumpft.
Wenn das Gremium um 30 % reduziert werden soll, darf sich der Wirtschaftsanteil auch nur um maximal 30% reduzieren.

30. Kommentar von :Horst Kolb

Änderung zum Staatsvertrag über den Südwestrundfunk

Ein Gremium etwas kleiner zu gestalten kann mitunter sinnvoll und auch effektiv sein. Bei der Verkleinerung sollte man jedoch die Relation beibehalten. Bei einer Reduzierung des Gremiums um 30 % darf eine so wichtige Gruppe wie die Wirtschaft nicht überproportional reduziert werden, in diesem Fall von acht auf drei Personen. Dies entspicht einer

Ein Gremium etwas kleiner zu gestalten kann mitunter sinnvoll und auch effektiv sein.
Bei der Verkleinerung sollte man jedoch die Relation beibehalten. Bei einer Reduzierung des Gremiums um 30 % darf eine so wichtige Gruppe wie die Wirtschaft nicht überproportional reduziert werden, in diesem Fall von acht auf drei Personen. Dies entspicht einer Verminderung um über 62 %, während das Gremium nur um 30 % verkleinert wird.
In einer dermaßen prekären wirtschaftlichen Situation, in der wir uns zur Zeit befinden, würde dies defacto bedeuten, der Wirtschaft die Stimme zu entziehen.
Dies kann und darf nicht sein!
Korrekt wäre bei einer Reduzierung um 30 % ein Anteil am Gremium von 5,6 Personen d.h. sechs Vertreter der Wirtschaft.

29. Kommentar von :Landesfrauenrat Baden-Württemberg

Stellungnahme des Landesfrauenrats Baden-Württemberg (LFR BW) zum Entwurf des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk (SWR) vom 5. November 2024

Gleichstellung von Frauen und Männern gestalten und absichern, gerade JETZT! Sehr geehrte Damen und Herren der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die in der Präambel dezidierte Bestärkung der wichtigen demokratischen und integrierenden Funktion des SWR in unserer Gesellschaft. Diese beinhaltet die Verpflichtung, die


Gleichstellung von Frauen und Männern gestalten und absichern, gerade JETZT!

Sehr geehrte Damen und Herren

der Landesfrauenrat Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die in der Präambel dezidierte Bestärkung der wichtigen demokratischen und integrierenden Funktion des SWR in unserer Gesellschaft. Diese beinhaltet die Verpflichtung, die gesamte Gesellschaft mit Qualitätsangeboten zu versorgen, die insbesondere dazu beitragen, individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen.

Bezogen auf dieses Grundverständnis zum Auftrag des SWR reduzieren wir unsere Anmerkungen auf die wesentlichsten:

Zu § 6, Programmgrundsätze:
• Der LFR BW begrüßt, dass die Programmgrundsätze in Gänze beibehalten werden. Diese Grundsätze sind zeitlos gültig und eine tragende Säule eines demokratisch verfassten öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Zu § 13 Abs.4, Organe, Allgemeine Bestimmungen:
• Die Amtszeitbegrenzung für Rundfunk- und Verwaltungsrat birgt Probleme und sollte gestrichen werden.

Die Medienpolitik ist komplex, die Anforderungen an die Rundfunkräte und Rundfunkrätinnen steigen stetig, insbesondere durch die digitale Transformation, die technologischen Entwicklungen und die Herausforderungen der sich stark verändernden Medienlandschaft durch die dritte große Medienrevolution. Dies gilt ebenso für die sehr umfangreichen Qualifizierungseinheiten, die für Fragen der qualitativen Programmbeobachtung unerlässlich sind.
Um diese Aufgabe zu erfüllen, der Geschäftsführung auf Augenhöhe zu begegnen, die zunehmenden Anfeindungen und lancierten Programmbeschwerdewellen sachlich und fundiert zu bearbeiten, braucht es viel Expertise. Es braucht im Ehrenamt deutlich länger, um eine solche zu erlangen, als dies in einer hauptberuflichen Position möglich wäre.
Der LFR BW hält die Amtszeitbegrenzung daher für verzichtbar. Die entsendenden Organisationen sollten beurteilen, ob ihr jeweiliges Mitglied seinen Auftrag erfüllen kann und erfüllt, unabhängig von der Dauer.


Zu § 14, Zusammensetzung des Rundfunkrats:
• In Abs. 2, Ziffer 10 neu wird der LFR BW einem „Korb“ zugeordnet, die feste Mitgliedschaft wird gestrichen. Dieses Vorhaben ist für uns nicht nachvollziehbar. Der LFR BW vertritt im Unterschied zu vielen anderen Verbänden überparteilich und überkonfessionell die Interessen der in den über 50 Verbänden organisierten Frauen in BW, somit weit über 2,5 Mio. sich engagierenden Frauen in BW. Die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen, die aber weiterhin gerade in Gremien und in Parlamenten, im Landtag nur mit gut 30% vertreten, unterrepräsentiert sind.

In den Programmgrundsätzen wird explizit darauf hingewiesen, dass der SWR die Gleichberechtigung von Frau und Mann fördern soll. Dies geschieht aber nicht von selbst, wir müssen die Ursachen kennen und benennen, denn das oft weiterhin stereotype Frauen- und Familienbild ist von zentraler Bedeutung für die Umsetzung des aktiven Gestaltungsauftrags der Geschlechterverhältnisse an den Staat, Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG. Soziale Missstände wie die Lücken („Gaps“) in der Gleichstellung sind nur die Symptome und leider bei weitem nicht beseitigt, sondern verschlechtern sich gerade wieder massiv (siehe Gewaltstatistik gegen Frauen). Diese Missstände sind weiterhin strategisch und effektiv zu bekämpfen und zu beseitigen, beispielsweise die Verbesserung der Repräsentanz von Frauen in den Medien, der Expertinnen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft im Sendungsangebot.

Die Streichung des eigenständigen Sitzes für den LFR BW widerspricht auch dem Ziel und Vorhaben der Landesregierung, die umfassende Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und digitalen Belangen zu fördern.
Die Mitwirkung des LFR BW bei der Beachtung der Programmgrundsätze des SWR ist daher dringend abzusichern und für den LFR BW weiterhin ein eigenständiger Sitz im Rundfunkrat des SWR beizubehalten.
• In Abs. 9 ist die Altersgrenze von 25 Jahren zu eng. Hier sollte dieselbe Zielgruppe für das von den Bundesländern beauftrage Angebot FUNK, somit bis 29 Jahren, zugrunde gelegt werden.
Die Altersgrenze ist auf 29 Jahre anzuheben.

Zu § 20, Abs. 1 und 2, Zusammensetzung des Verwaltungsrats:
• Abs. 1, Satz 1: Die Festschreibung der beruflichen Anforderungen an die vom Rundfunkrat zu wählenden sachkundigen Personen blenden die gesamten im Ehrenamt oder durch sonstiges Tun erworbenen Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen aus. Im Widerspruch dazu stehen die Vertretungen der Landesregierungen und Landtagsfraktionen: Hier wird kein Berufsprofil vorausgesetzt. Und das aus gutem Grund: Abgeordnete, wie auch andere Bürger und Bügerinnen erwerben im Lauf ihres Lebens vielfach Kompetenzen, die sie für das verantwortungsvolle Amt im Verwaltungsrat qualifizieren. Dies trifft unbestritten auch für zahlreiche ehrenamtlich geführte Vereine, Stiftungen und Aufsichtsräte in gGmbHs zu.

Aus Sicht des LFR BW sollte der Rundfunkrat entscheiden können, welche Personen er für geeignet hält und keine starren Vorschriften einführen. Bestimmte Erfahrungen sollten allenfalls als Soll-Vorschrift aufgenommen werden.
• Abs. 2, Satz 2: Die Vorgabe einer Mindestquote bei der Besetzung des Verwaltungsrats ist unverzichtbar, wollen wir sicherstellen, dass in dieser verantwortungsvollen Aufsichtsfunktion Männer und Frauen gleichberechtigt sind.
Die Streichung des Satzes 2 ist rückgängig zu machen.

Wir appellieren an Sie, Regelungen, die die Bedürfnisse und Notwendigkeiten von Mädchen und Frauen in Baden-Württemberg betreffen und eine geschlechtergerechte Chancengleichheit ermöglichen, nicht zu streichen.


Wir würden uns über Ihre Unterstützung unserer Forderungen sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen Ihre


Prof.in Dr. Ute Mackenstedt Verena Hahn
Erste Vorsitzende LFR BW Zweite Vorsitzende LFR BW

28. Kommentar von :bkrautter

Schwächung der heimischen Wirtschaft

Durch die geplante Reduktion des Gremiums von 74 auf 52 Mitglieder wird der Anteil der Wirtschaftsvertreter drastisch gekürzt. Bislang hatten Vertreter der Wirtschaft aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg 8 von 74 Stimmen (10,8 %). Zukünftig sollen es nur noch 3 von 52 sein – das entspricht gerade einmal 5,8 %. Diese Halbierung schwächt die

Durch die geplante Reduktion des Gremiums von 74 auf 52 Mitglieder wird der Anteil der Wirtschaftsvertreter drastisch gekürzt. Bislang hatten Vertreter der Wirtschaft aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg 8 von 74 Stimmen (10,8 %). Zukünftig sollen es nur noch 3 von 52 sein – das entspricht gerade einmal 5,8 %. Diese Halbierung schwächt die Stimme der Wirtschaft erheblich.
"Zuerst die Verdiener und dann erst die Verteiler!"

27. Kommentar von :ohne Name 115977

Besetzung des zukünftigen Rundfunkrates, § 14 der Reform StV

Mit der vorgesehenen Reduzierung von 74 auf 52 bin ich einverstanden, ebenso mit der Qualifikation, Aufgaben etc. Allerdings wird bei der vorgeschlagenen gesellschaftlichen Repräsentanz eine deutlich abgeschwächte Stimme aus dem Wirtschafts- und Arbeitsleben manifestiert. Dies ist in einem Land, dessen Bürger stets und umfassend informiert sein

Mit der vorgesehenen Reduzierung von 74 auf 52 bin ich einverstanden, ebenso mit der Qualifikation, Aufgaben etc.

Allerdings wird bei der vorgeschlagenen gesellschaftlichen Repräsentanz eine deutlich abgeschwächte Stimme aus dem Wirtschafts- und Arbeitsleben manifestiert. Dies ist in einem Land, dessen Bürger stets und umfassend informiert sein sollten über wirtschaftliche Zusammenhänge, die Bedeutung von Industrie, Mittelstand, Handwerk für den Erfolg und die Sicherung von Stabilität und Wohlergehen, nicht adäquat und nicht zu akzeptieren. Diese Reduktion wird unweigerlich schleichend auf Auswahl, Schwerpunkte und Tendenz der Berichtserstattung Einfluss nehmen - und das zu einer Zeit, wo dringendes Gegensteuern in der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes und insbesondere in unseren beiden Bundesländern geboten ist!

Die Repräsentanz der entsprechenden Stimmen von IHK, HWK, LWK, LUV, Freie Berufe/Unternehmer wird von 10,8% (8 von 74) auf 5,7 % (3 von 52) reduziert, während z.B. die Repräsentanz der Politik (Landtagsabgeordnete) unverändert bleibt, von 16,2% (12 von 74) auf 15,4% (8 von 52), ebenso wie die der Gewerkschaften, von 5,4% (4 von 74) auf 5,7% (3 von 52).