Pflege

Online-Kommentierung

Ziel des Gesetzes für Teilhabe- und Pflegequalität ist der staatliche Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen vor Gefahren, die sich aus ihrem Lebensalltag als Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen ergeben können.

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Das Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz – WTPG) vom 20. Mai 2014 (Gesetzblatt Seite 241), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2023 (Gesetzblatt 2023 Seite 270, 273) geändert worden ist, wird neu gefasst und erhält die neue Überschrift Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz – TPQG).

Ziel des Gesetzes für Teilhabe- und Pflegequalität (Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz – TPQG) ist der staatliche Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen vor Gefahren, die sich aus ihrem Lebensalltag als Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen im Sinne dieses Gesetzes ergeben können.

Ziel der Änderung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) ist die Ergänzung der bereits bestehenden Regelung zum Amt der oder des Landes-Behindertenbeauftragten um klarstellende Regelungen, insbesondere auch die Regelung zur Geschäftsführung durch die Geschäftsstelle im Fall der Verhinderung der oder des Landes-Behindertenbeauftragten.

Ziel der Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes (ÖGDG) ist es, der herausfordernden Personalsituation im öffentlichen Gesundheitsdienst und dem demografischen Wandel zu begegnen. Dafür wird die Gesamtkonzeption zur bedarfsgerechten Personalentwicklung in den Gesundheitsämtern zur Öffnung des Anwendungsbereichs von Paragraf 4 Absatz 1 ÖGDG für weitere Berufsgruppen gesetzlich normiert.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zur Teilhabe- und Pflegequalität

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 31. Juli 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

11. Kommentar von : Victoria

Wer setzt bei allen Kommentaren das Daumen-Runter dazu?

Beim Lesen der Stellungnahmen zum TPQG fällt auf: Naturgemäß setzen sich ja alle kritisch mit dem Geplanten auseinander. Wer einverstanden ist, muss nichts schreiben. Aber - kaum veröffentlicht, setzt jemand, setzen mehrere das Daumen-Runter unter das Geschriebene drunter? Wer ist das? Zu welchem Zweck? Das Daumen-Hoch lässt sich nachvollziehen,

Beim Lesen der Stellungnahmen zum TPQG fällt auf: Naturgemäß setzen sich ja alle kritisch mit dem Geplanten auseinander. Wer einverstanden ist, muss nichts schreiben. Aber - kaum veröffentlicht, setzt jemand, setzen mehrere das Daumen-Runter unter das Geschriebene drunter? Wer ist das? Zu welchem Zweck? Das Daumen-Hoch lässt sich nachvollziehen, das Daumen-Runter nicht, denn es signalisiert eine Ablehnung zu der Meinung, ohne dies zu begründen. Eine Bitte also an die Daumen-Runter-"Kommentatoren": Outet Euch und sagt EURE Meinung!

12. Kommentar von :WOGE-Vorstand

Nein zum Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) in geplanter Form

Als Verein WOGE e.V. - Wohnen und Leben - Gemeinsam für Menschen mit Demenz setzen wir uns seit vielen Jahren in Freiburg für Demenzbetroffene und ihre Angehörigen ein. Vor 17 Jahren ist auf unsere Initiative eine vollständig selbstverantwortete, ambulant betreute Wohngruppe entstanden, in der Menschen mit Demenz selbstbestimmt und rund um die Uhr

Als Verein WOGE e.V. - Wohnen und Leben - Gemeinsam für Menschen mit Demenz setzen wir uns seit vielen Jahren in Freiburg für Demenzbetroffene und ihre Angehörigen ein. Vor 17 Jahren ist auf unsere Initiative eine vollständig selbstverantwortete, ambulant betreute Wohngruppe entstanden, in der Menschen mit Demenz selbstbestimmt und rund um die Uhr betreut eine hohe Lebensqualität genießen. Das neue TPQG ist in seiner geplanten Form für alle daran Beteiligten - für professionelle Kräfte wie Angehörige und bürgerschaftlich Engagierte - ein herber Schlag und konterkariert ihre, unsere jahrelangen Anstrengungen. "Entbürokratisieren" ist laut Landesregierung das Ziel, de facto zöge sich das Land damit vollständig aus dem gesetzlichen Schutz einer vulnerablen Bevölkerungsgruppe zurück. Das kann nicht sein!
Das Geplante steht dabei im kompletten Widerspruch zur „Landesstrategie 2030 – Gemeinsam.Gestalten“, die neue innovative Wohn- und Pflegeformen wie die Pflege-WGs in den Kommunen als förder- und unterstützenswürdige Zukunftsaufgabe sieht, die qualitätsgesichert weiterentwickelt werden sollen. Und nun schlägt der allgegenwärtige Ruf nach "Entbürokratisierung", von dem man sich für solche Wohnformen lediglich mehr Gestaltungsspielräume wünschte, darin um, alle Regelungen für diese WGs zurücknehmen und deren Zukunft allein dem freien Markt zu überlassen. Das darf nicht sein!
Jeder könnte dann Pflege-WGs anbieten und darin machen, was er will. Da ist Wildwuchs und Missbrauch programmiert, mit Folgen, wie sie im Land Berlin vor Jahren zu besichtigen waren. Ein unregulierter Pflegemarkt ohne Mindeststandards erlaubte das Entstehen von WGs, die Pflegebedürftige unter teils unwürdigen Bedingungen unterbrachten, gleichzeitig aber Anbieter mit Fachkräftebetreuung und guten Standards durch ihre günstigeren Preise unter Druck setzten.
Ziel des Gesetzes für Teilhabe- und Pflegequalität ist "der staatliche Schutz von Menschen mit Pflegebedarf" - so schreibt die Landesregierung zur geplanten Gesetzesnovellierung ausdrücklich: und genau daran sollte sich sie sich auch mit Blick auf die Pflege-WGs halten: mit einem Gesetz, das weiter zu Qualitätsstandards verpflichtet, Konzepte einfordert und für eine Weiterentwicklung neuer Wohnformen zusammen mit anderen Akteuren sorgt. Unbedingt muss es auch weiter eine unabhängige Stelle für Beschwerden und die Möglichkeit anlassbezogener Prüfungen geben. Der Staat darf sich nicht aus der Verantwortung für pflegebedürftige Menschen ziehen. Entbürokratisiertung ja - aber nicht auf Kosten von Schutzrechten. Bitte nehmen Sie die geplanten Änderungen für Pflege-WGs zurück.
Vorstand WOGE e.V. - www.wogevauban.de

13. Kommentar von :Renate F.

Widerspruch in sich

Ziel des Gesetzes für Teilhabe- und Pflegequalität ist der staatliche Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen vor Gefahren, die sich aus ihrem Lebensalltag als Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen ergeben können. So die Überschrift. Und fast im selben Atemzug hebt man diesen Schutz für einem Teil dieser Menschen auf.

Ziel des Gesetzes für Teilhabe- und Pflegequalität ist der staatliche Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen vor Gefahren, die sich aus ihrem Lebensalltag als Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen ergeben können.
So die Überschrift. Und fast im selben Atemzug hebt man diesen Schutz für einem Teil dieser Menschen auf. Wer soll das verstehen? In anderen Bundesländern hat man aus Fehlern gelernt. Warum nutzt man nicht die Chance auf eine gute Lösung?

14. Kommentar von :Thomas Knoll

WGs brauchen Mindeststandards

Es ist ein Armutszeugnis, wenn Bürokratieabbau dazu führt, dass man den Schwächsten in unserer Gesellschaft den Patientenschutz entzieht. So und nicht anders sehen es die Planungen der grün-schwarzen Regierung vor. Für pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Demenz oder Menschen mit Behinderungen, die sich für eine ambulant betreute WG

Es ist ein Armutszeugnis, wenn Bürokratieabbau dazu führt, dass man den Schwächsten in unserer Gesellschaft den Patientenschutz entzieht. So und nicht anders sehen es die Planungen der grün-schwarzen Regierung vor. Für pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Demenz oder Menschen mit Behinderungen, die sich für eine ambulant betreute WG entscheiden, gilt künftig das staatliche Schutzversprechen nicht mehr.

Anders als bisher will man Pflege-WGs nun als private Häuslichkeit einstufen. Anstelle von behördlicher Kontrolle soll die soziale Kontrolle dann verantwortlich von An- und Zugehörigen und Ehrenamtlichen übernommen werden. Das ist schön und gut, setzt allerdings voraus, dass sich alle Beteiligten auf eine Konzeption verständigt haben, die Mitsprache und Beteiligungsrechte von Angehörigen und engagierten Bürgern sichert und über eine entsprechende Vertragsgestaltung verbindlich geregelt. Nur genau dies sieht der Gesetzentwurf ja nicht mehr vor. Initiativen, die eine WG gründen wollen, müssen keinerlei Qualitätsauflagen mehr erfüllen, sie müssen kein Konzept mehr vorlegen. Für Anbieter gilt künftig „Vertragsfreiheit“.
Und dabei ist Fakt, dass über 70 % der Pflege-WGs und 92 % der Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen in Trägerverantwortung sind.
In vielen dieser WGs liegt die Vermietung und Betreuung in einer Hand, d.h. die Bewohner:innen befinden sich – anders als zu Hause – in einer strukturellen Abhängigkeit und dies künftig ohne jegliche Schutzrechte, ohne eine staatliche Anlaufstelle für Beschwerden und Missbräuche. Die geplante Einstufung als private Häuslichkeit verkennt diese Realität und ignoriert die Notwendigkeit von Mindeststandards. Gerade Angehörige brauchen bei Missständen eine niederschwellige Anlaufstelle.

Jetzt liegt es an den Abgeordneten diese pflege- und sozialpolitische Fehlentwicklung zu korrigieren – zugunsten von Menschenrechten und dem Schutz der Schwächsten.

15. Kommentar von :ohne Name 136748

Warum?

Diese geplante Gesetzgebung führt doch genau zum Gegenteil der angekündigten Absicht. "Ziel des Gesetzes für Teilhabe- und Pflegequalität (Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz – TPQG) ist der staatliche Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen vor Gefahren, die sich aus ihrem Lebensalltag als Bewohnerinnen und Bewohner von

Diese geplante Gesetzgebung führt doch genau zum Gegenteil der angekündigten Absicht.

"Ziel des Gesetzes für Teilhabe- und Pflegequalität (Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz – TPQG) ist der staatliche Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen vor Gefahren, die sich aus ihrem Lebensalltag als Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen im Sinne dieses Gesetzes ergeben können."

Ich verstehe nicht, wie man die Schwächsten noch weiter benachteiligen kann.

Wenn ich sarkastisch wäre würde ich sagen: Wehrt sich ja keiner!

Schöne Grüße

16. Kommentar von :Rudolf Hartmann KSR Biberach und ehemaliger Bewohnerfürsprecher

BW plant Entmündigung der Pflegeheimbewohner

Die Bewohnerbeiräte als Sprachrohr der Bewohner sollen abgeschafft werden. Viele Träger begrüßen das auch noch! Das Sozialministerium Baden-Württemberg kapituliert vor der Aufgabe, den Pflegbedürftigen durch die Bewohnerbeiräte und -fürsprecher eine weiterhin einklagbare Stimme zu geben. Offenbar ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass die

Die Bewohnerbeiräte als Sprachrohr der Bewohner sollen abgeschafft werden. Viele Träger begrüßen das auch noch! Das Sozialministerium Baden-Württemberg kapituliert vor der Aufgabe, den Pflegbedürftigen durch die Bewohnerbeiräte und -fürsprecher eine weiterhin einklagbare Stimme zu geben. Offenbar ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Mitwirkung der Bewohner nicht „wirklich gebraucht“ wird und im Rahmen der „Entbürokratisierung“ ersatzlos gestrichen werden kann. Jahrelange ehrenamtliche Arbeit wird dadurch mit Füßen getreten.
Die Bewohnerbeiräte in Baden-Württemberg hatten im Vergleich zu anderen Bundesländern nur eingeschränkte Mitwirkungsmöglichkeiten. In Bayern oder NRW gibt es in vielen Bereichen neben der Mitwirkung auch eine Mitbestimmung wie z. B. bei der Verpflegungsplanung, bei der Einstellung von Einrichtungsleitungen, bei der Gestaltung von Gemeinschaftsräumen usw.
Ich habe daher nach mehr als 14 Jahren Erfahrung als Bewohnerfürsprecher im neuen Gesetz eigentlich auf eine verstärkte Mitbestimmung gehofft und nun ist genau das Gegenteil eingetreten. Die „Entbürokratisierung“ auf Kosten von Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung ist ein eklatanter Verstoß gegen die Würde unserer älteren Bewohner und kommt deren Entrechtung und Entmündigung gleich. Als Konsequenz dieser demokratiefeindlichen Entwicklung überlege ich mir den Rückzug aus allen meinen ehrenamtlichen Funktionen.

17. Kommentar von :KBB

Heimbeiräte

Das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz soll den Schutz von Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf verbessern. Umso unverständlicher ist der Vorschlag, Heimbeiräte aus Gründen der Entbürokratisierung abzuschaffen. Heimbeiräte vertreten die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie unterstützen bei Fragen, Beschwerden und wichtigen Themen

Das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz soll den Schutz von Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf verbessern. Umso unverständlicher ist der Vorschlag, Heimbeiräte aus Gründen der Entbürokratisierung abzuschaffen.

Heimbeiräte vertreten die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie unterstützen bei Fragen, Beschwerden und wichtigen Themen wie Verpflegung, Personal oder Gewaltschutz – besonders für Menschen, die sich nicht gut ausdrücken können.

Die neue Formulierung, dass Einrichtungen Mitwirkung nur ermöglichen sollen, reicht nicht aus. Sie gefährdet die Beteiligung und Stimme der Betroffenen – und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention und dem BtHG.

18. Kommentar von :Michael Lucke

Sparen auf Kosten der alten Menschen in den Wohngemeinschaften

Klar waren die bisherigen Regelungen umständlich, kompliziert und den Verhältnissen in den Wohngemeinschaften nicht angemessen. Aber sie haben den vulnerablen Menschen ein Mindestmaß von Schutz gewährleistet. Diesen Schutz will sich unsere Gesellschaft v.a. unser Sozialminister, der sich viele Jahre als großer Fan von Wohngemeinschaften hingestellt

Klar waren die bisherigen Regelungen umständlich, kompliziert und den Verhältnissen in den Wohngemeinschaften nicht angemessen. Aber sie haben den vulnerablen Menschen ein Mindestmaß von Schutz gewährleistet. Diesen Schutz will sich unsere Gesellschaft v.a. unser Sozialminister, der sich viele Jahre als großer Fan von Wohngemeinschaften hingestellt hat, nicht mehr leisten. Wenn überhaupt keine Aufsicht mehr vorhanden ist und die Wohngemeinschaften der Häuslichkeit zugeordnet werden, dann werden viele Wohngemeinschaften entstehen, in denen die Bewohner*innen einer Billigpflege ausgesetzt sein werden. Und dazu wird der Umstand eintreten, dass die Sozialhilfeträger, die ja schon immer sehr zurückhaltend bei der Finanzierung der Alltagsbegleitung waren, noch weniger bereit sein werden, in Wohngemeinschaften zu investieren. Denn sie haben allen Grund, in der WG, die ja künftig als Häuslichkeit gilt, keine Sozialhilfe zu zahlen oder sie legen selber fest, welche Betreuung und welche Kosten angemessen sind. Das dürfte der Tod der WG's sein, denn welcher Anbieter investiert in ein System, in dem die Erträge nicht kalkulierbar sind, aber die Kosten nicht zu reduzieren sind, wenn man eine 24-Stunden-Betreuung sicherstellen will.

19. Kommentar von :ohne Name 136853

Teilhabe und Pflegequalität

Sehr geehrte Abgeordnete des Landtages in Baden-Württemberg! Die Landesheim-Mitwirkungs-Verordnung muss bleiben, damit die gewählten ehrenamtlichen Beiräte von BEWOHNERN, FÜRSPRECHER und ANGEHÖRIGEN die Belange und Anliegen von Menschen mit Behinderung unterstützen und vertreten können. Die Verordnung muss im neuen Teilhabe-

Sehr geehrte Abgeordnete des Landtages in Baden-Württemberg!

Die Landesheim-Mitwirkungs-Verordnung muss bleiben, damit die gewählten ehrenamtlichen Beiräte

von BEWOHNERN, FÜRSPRECHER und ANGEHÖRIGEN die Belange und Anliegen von Menschen

mit Behinderung unterstützen und vertreten können. Die Verordnung muss im neuen Teilhabe-

Qualitäts-Gesetz verankert werden.

Die Aufgabenbereiche über Wählbarkeit, Mitwirkung und Infopflicht der Einrichtung müssen

für die Beiräte gelistet und dokumentiert sein, damit in erster Linie die Menschen mit Behinderung

wissen, für was sie sich einsetzen. Das sind im übrigen die Stützpfeiler zur UN-BRK !

Eine bereits aktualisierte Version der Verordnung liegt dem Sozialministerium seit 2023 vor.



Weiterhin fordern wir, dass zumindest alle 3 Jahre die Kontrollpflicht über die Heimaufsicht

durchgeführt werden soll und nicht alle 5 Jahre, was Schutz und Sicherheit für Menschen

mit Behinderung garantiert.



Name:
Ursula Nickels-Scholer

Heimfürsprecherin des Fachpflegeheims:

HAUS Sonnenhalde der Johannes-Diakonie in Unterschwarzach

20. Kommentar von :Dirk Heyn

Gesetzesvorlage für Teilhabe- und Pflegequalität

Sehr geehrter Herr Lucha, Ihren Gesetzentwurf habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bin erschrocken, dass Sie dabei ambulant betreute Pflege-WGs ausnehmen wollen. Damit wenden Sie sich von den bisherigen Zusagen ab, wie: 02.02.2015: Pressemitteilung Ihres Ministeriums: „… Eine weitere Konsequenz aus den seniorenpolitischen Werkstattgesprächen

Sehr geehrter Herr Lucha,
Ihren Gesetzentwurf habe ich zur Kenntnis genommen.
Ich bin erschrocken, dass Sie dabei ambulant betreute Pflege-WGs ausnehmen wollen.
Damit wenden Sie sich von den bisherigen Zusagen ab, wie:
02.02.2015: Pressemitteilung Ihres Ministeriums:
„… Eine weitere Konsequenz aus den seniorenpolitischen Werkstattgesprächen bezieht sich auf die Forderung nach gemeinschaftlichem Wohnen im Alter: Um den Aufbau von Pflege-WG’s im Land voranzubringen, plant die Ministerin, das „Innovationsprogramm Pflege“ 2015 so auszugestalten, dass die Investitionen einiger innovativer ambulant betreuter Wohngemeinschaften gefördert werden können. Altpeter setzt sich zudem für den flächendeckenden Ausbau von Pflegestützpunkten im Land ein, damit Menschen unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu einer zentralen Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Thema Pflege haben. …“
01.05.2019: Pressemitteilung aus Ihrem Haus:
Förderung der ambulanten Pflege-WGs mit jährlich 15 Millionen €.
August 2024: Pressemitteilung aus Ihrem Ministerium:
Besuch von 2 Pflege-WGs in Tübingen und Kirchheim Teck.
Und jetzt im Juli 2025 wollen Sie in Ihrem Gesetzentwurf die Unterstützung fallen lassen.
Meine 94-jährige Mutter lebt seit 12/2015 in einer ambulant betreuten Pflege-WG in Stuttgart/ Rot und fühlt sich dort wohl.
Mit dem Ausschluss dieser Wohnform im neuen Gesetzesentwurf, entziehen Sie dieser Wohnform bewusst Ihrer Unterstützung und Kontrolle. Ich befürchte, dass hier neue Firmen einen Markt finden und Qualitätsstandards auf Kosten der Bewohner aufgeweicht werden.
Für mich ist dieser Entwurf eine 180-Grad-Wende zum Negativen und nicht akzeptabel.