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Anfragen zu Corona

Ihre Anfragen, Anregungen oder sonstigen Themen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden an dieser Stelle nicht mehr beantwortet und auch nicht veröffentlicht.

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Sozialministerium: Informationen zum Coronavirus

Sozialministerium: Kontaktformular 
Wirtschaftsministerium: Soforthilfe Corona mit Hilfe und Beratung

Wirtschaftsministerium: Kontaktformular

Baden-Württemberg.de: Aktuelle Infos zu Corona

Beteiligungsportal: Was lernen wir aus der Pandemie?

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Kommentare : zum Beteiligungsportal

71. Kommentar von :ohne Name 8783

Rundfunkgebühren

Es wäre ein schöner Zug gewesen wenn man in dieser Phase die Rundfunkgebühren erlassen hätte.
So wären die Bürger zumindest etwas entlastet worden.
Da viele Menschen gerade weniger Geld zur Verfügung haben und jeden Euro zweimal umdrehen müssen.

70. Kommentar von :ohne Name 8840

Corona und Kontaktsperre und Wochenendreisen?????

Ich habe keinen Kommentar sondern eine Frage: Ist es erlaubt, als deutscher Staatsbürger mit Arbeits- und Wohnort in Basel in der Schweiz an jedem Wochenende mit dem eigenen Auto mit schweizer Autokennzeichen in den Kreis Esslingen zu reisen??
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte informieren Sie sich über die Einreisebeschränkungen der Schweizer Regierung. Die deutschen Bestimmungen finden Sie ebenfalls online.

Als deutscher Staatsbürger/deutsche Staatsbürgerin dürfen Sie weiterhin einreisen. Bitte beachten Sie allerdings, dass Sie derzeit auf

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte informieren Sie sich über die Einreisebeschränkungen der Schweizer Regierung. Die deutschen Bestimmungen finden Sie ebenfalls online.

Als deutscher Staatsbürger/deutsche Staatsbürgerin dürfen Sie weiterhin einreisen. Bitte beachten Sie allerdings, dass Sie derzeit auf Reisen grundsätzlich verzichten sollten. Sollten Sie Ihre engere Familie im Landkreis Esslingen haben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber um die Möglichkeit ersuchen, Ihre Arbeit per Homeoffice von dort zu erledigen – falls dies bei Ihrer Tätigkeit möglich ist. Auf Besuche von oder bei nicht-engen Familienmitgliedern sollten Sie vorerst verzichten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

69. Kommentar von :ohne Name 8783

Soforthilfe für Unternehmer ohne Prüfung des Privatvermögen

Möchte meinen Unmut zum Ausdruck bringen.

Das Unternehmen, Staatliche Hilfe bekommen in dieser Ausnahmesituation ist vernünftig.

Aber und da komme ich mir milde ausgedrückt veräppelt vor,dass Unternehmen ohne Prüfung ihres Privatvermögen Geld bekommen.

Privatpersonen aber wo durch die Pandemie weniger Geld zur Verfügung

haben, weil kein Lohn

Möchte meinen Unmut zum Ausdruck bringen.
Das Unternehmen, Staatliche Hilfe bekommen in dieser Ausnahmesituation ist vernünftig.
Aber und da komme ich mir milde ausgedrückt veräppelt vor,dass Unternehmen ohne Prüfung ihres Privatvermögen Geld bekommen.
Privatpersonen aber wo durch die Pandemie weniger Geld zur Verfügung
haben, weil kein Lohn fliesst und der Hauptverdiener Kurzgeld bekommt, die werden geprüft. Bekommen keine Unterstützung, weil sie immer noch angeblich zu viel haben.
Da schlägt die Politikverdrossenheit voll zu.
So etwas beschliessen Politiker/innen die viel Geld bekommen (verdient???)
Liebe Landesregierung es kommt einem vor das ihr vom Arbeitendem Bürgern und Rentnern weit weg seit.
Wir brauchen Politik für die Bürger.
Wenn Unternehmen nicht geprüft werden, wieso Privatpersonen?
Bitte um Stellungnahme aber kein Standartschreiben.

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Es ist richtig, dass die Landesregierung in dieser Ausnahmesituation ein Hilfspaket von über vier Milliarden Euro verabschiedet hat, über das betroffene Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, aber auch Soloselbständige, Soforthilfen von bis zu 30.000 Euro beantragen

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Es ist richtig, dass die Landesregierung in dieser Ausnahmesituation ein Hilfspaket von über vier Milliarden Euro verabschiedet hat, über das betroffene Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten, aber auch Soloselbständige, Soforthilfen von bis zu 30.000 Euro beantragen können. Diese finanziellen Hilfen sollen den Fortbestand der Unternehmen und damit auch die Arbeitsplätze von vielen Bürgerinnen und Bürgern sichern.

Die anfängliche Regelung, dass eine Unternehmung mindestens ein Drittel des Einkommens ausmachen musste, hat vor allem viele Kleinstunternehmer und –unternehmerinnen getroffen. Grund hierfür ist, dass der Ehepartner zum Beispiel mehr Geld mitbringt. Mit der Änderung gewährleisten wir, dass auch die kleinen Geschäfte in Ihrer Nachbarschaft weiter existieren, und diese Menschen nicht auf ihr Privatvermögen zugreifen müssen. Außerdem wurden einige Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld, ein Kündigungsschutz für Mieter sowie ein Zahlungsaufschub für Verbraucher in Kraft gesetzt, um Privatpersonen vor den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

68. Kommentar von :ohne Name 8827
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
67. Kommentar von :ohne Name 8821

Soforthilfe Corona

Als künstlerisch Selbständiger MUSS ich immer einen Puffer für Krisenzeiten beiseite legen. Auch ich muss die Miete meines Büros weiterzahlen, obwohl ich die Stätte (Gemeinschaftsbüro mit sechs Personen) nicht aufsuchen darf. Natürlich habe ich liquide Mittel dafür - wer das nicht hat wirtschaftet doch nicht vernünftig.

Dürfte ich meinen Teil der

Als künstlerisch Selbständiger MUSS ich immer einen Puffer für Krisenzeiten beiseite legen. Auch ich muss die Miete meines Büros weiterzahlen, obwohl ich die Stätte (Gemeinschaftsbüro mit sechs Personen) nicht aufsuchen darf. Natürlich habe ich liquide Mittel dafür - wer das nicht hat wirtschaftet doch nicht vernünftig.
Dürfte ich meinen Teil der Büromiete für drei Monate anfordern? Das wären circa 750€.
Ich finde es unfair, dass die Soforthilfe nicht für Sparer ausgelegt ist sondern scheinbar nur für unvernünftige Leute die ihr Einkommen verprasseln und feststellen, dass sie nach einer Woche Corona zahlungsunfähig sind.
Danke für eine Antwort.

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Bundesregierung hat deutschlandweit einen Kündigungsschutz für Mieter in Kraft gesetzt, laut dem Vermieter aufgrund von Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 das Mietverhältnis nicht kündigen dürfen.

Diese Regelung gilt nur,

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Bundesregierung hat deutschlandweit einen Kündigungsschutz für Mieter in Kraft gesetzt, laut dem Vermieter aufgrund von Mietschulden aus dem Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 das Mietverhältnis nicht kündigen dürfen.

Diese Regelung gilt nur, sofern es sich um einen Wohn- als auch Gewerberaummietvertrag handelt und die Mietschulden auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, können Sie in den drei Monaten wegen Mietschulden nicht aus ihrem Büro geschmissen werden. Der Kündigungsschutz ist genauso wie finanzielle Soforthilfen für Unternehmen notwendig, da viele Betriebe durch die nicht zu erwartenden Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Zudem hat das Wirtschaftsministerium die Antragsvoraussetzungen verändert, so dass Sie nicht auf Ihr Angespartes zurückgreifen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium 

66. Kommentar von :Christian

Leider immer noch Entsetzt! - Es müssen Sonderregeln her!

Antragsberechtigt. Eindeutig Hilfebedürftig und trotzdem am ARSCH. Als die Soforthilfe auf Soloselbständige ausgeweitet wurde ist mir die Existenzangst erstmal genommen worden. Aber nur bis ich den Antrag gesehen hatte. Nun muss ich nämlich entsetzt feststellen dass ich genau gar keinen Zuschuss erwarten kann aus dem einzigen Grund weil wir gerade

Antragsberechtigt. Eindeutig Hilfebedürftig und trotzdem am ARSCH. Als die Soforthilfe auf Soloselbständige ausgeweitet wurde ist mir die Existenzangst erstmal genommen worden. Aber nur bis ich den Antrag gesehen hatte. Nun muss ich nämlich entsetzt feststellen dass ich genau gar keinen Zuschuss erwarten kann aus dem einzigen Grund weil wir gerade intensiv nach einem Haus geschaut haben und wir deshalb und NUR deshalb von den Großeltern und Schwiegereltern ein mühsam zusammengekratztes Startkapital schon bei uns auf dem Tagesgeldkonto liegen haben. ZWECKGEBUNDEN! Ein EINMAL im Leben Zuschuss von den Eltern ohne den es nie zu einem Eigenheim kommen wird da wir unsere laufenden Kosten geradeso decken können.
Meine Frau arbeitet 70% und muss bald in Kurzarbeit. Ich habe mit meiner kleinen Soloselbständigkeit ca. 1/3 unserer laufenden Kosten gedeckt. Kurz wir werden die Miete NICHT bezahlen können ohne Zuschuss. Aber den bekommen wir nicht. Weil Geld auf dem Tagesgeldkonto liegt. Das wir jetzt plündern sollen. Wäre es noch bei meinen Großeltern würde ich den Zuschuss ohne Zweifel bekommen. DAS kann doch nicht die Absicht sein. Hier müssen Härtefallregeln her!

Kommentar vom Moderator

Antwort des Staatsministeriums

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir können Ihren Frust über die aktuelle Lage verstehen. Das Wirtschaftsministerium hat die Antragsvoraussetzungen verändert, so dass Sie nicht auf Ihr Angespartes zurückgreifen müssen.

Die Landesregierung ist ständig auf der Suche nach adäquaten Lösungen, um die

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir können Ihren Frust über die aktuelle Lage verstehen. Das Wirtschaftsministerium hat die Antragsvoraussetzungen verändert, so dass Sie nicht auf Ihr Angespartes zurückgreifen müssen.

Die Landesregierung ist ständig auf der Suche nach adäquaten Lösungen, um die Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit zu stabilisieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Staatsministerium

65. Kommentar von :Sylvia Knoss

...es wäre schön gewesen, Sie hätten meinen Kommentar zumindest richtig gelesen

...denn mein Mann ist Hauptverdiener und ich kann mit meinem Freiberuf nicht 1/3 oder gar 100 % des Haupteinkommens erwirtschaften. Auch wenn ich schon 20 Jahre diesen Job erfolgreich und seither gewinnbringend durchgeführt habe. Jetzt muss ich schließen! Denn ich habe kein Anrecht auf einen Zuschuss, um mein Unternehmen am laufen zu halten.

Kommentar vom Moderator

Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Sehr geehrte Frau Knoss,

zur Verdeutlichung möchten wir folgende Erläuterung hinzufügen: Ab sofort sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie mit Ihrer Selbstständigkeit mindestens ein Drittel IHRES Einkommens bestreiten. Das Einkommen Ihres Mannes ist davon nun unabhängig.

Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Sehr geehrte Frau Knoss,

zur Verdeutlichung möchten wir folgende Erläuterung hinzufügen: Ab sofort sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie mit Ihrer Selbstständigkeit mindestens ein Drittel IHRES Einkommens bestreiten. Das Einkommen Ihres Mannes ist davon nun unabhängig.

Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

64. Kommentar von :Sylvia Knoss

Entsetzt über die Soforthilfe-Regelung - man wird wieder alleine gelassen

Ich muss sagen, dass ich zum einen tief entsetzt und zum anderen schwer enttäuscht über die Handhabe der Corona-Soforthilfe bin!!

Ich bin seit 20 Jahren Freiberuflerin als Interkulturelle Trainerin/Coach für den Bereich Asien und habe viele baden-württembergische Unternehmen auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Asiaten trainiert.

Ich bin

Ich muss sagen, dass ich zum einen tief entsetzt und zum anderen schwer enttäuscht über die Handhabe der Corona-Soforthilfe bin!!

Ich bin seit 20 Jahren Freiberuflerin als Interkulturelle Trainerin/Coach für den Bereich Asien und habe viele baden-württembergische Unternehmen auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Asiaten trainiert.

Ich bin ABER NICHT BERECHTIGT Soforthilfe zu beantragen, weil ich nicht 1/3 des Haushaltseinkommens trage. Zudem muss ich vorher mein ganzes Privatvermögen einbringen, um mein Unternehmen zu retten.

Aufgrund COVID-19 habe ich einen Umsatz von 0,00 Euro und werde diesen auch bis sicherlich Mitte des Jahres haben. Die Ausgaben (monatlich ca. 1.000 – 1.800 Euro) laufen weiter.

Ich werde also meine Arbeit nach 20 Jahren einstellen müssen, weil ich pleite bin. Ich kann nicht erwarten, dass mein Mann meine Schulden für mein Unternehmen bezahlt. Ist es nicht das, was das Land Ba-Wü eigentlich verhindern will/soll?

In Bayern wird das anders geregelt. Schade, dass ich meinen Firmensitz nicht dort habe. Dann müsste ich jetzt nicht bald schließen.

Kommentar vom Moderator

Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

Sehr geehrte Frau Knoss,

das Programm wurde bereits ausgeweitet. Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind antragsberechtigt, wenn sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens einer Person bestreiten.

Wir aktualisieren ständig unsere FAQs zur Soforthilfe

Sehr geehrte Frau Knoss,

 

das Programm wurde bereits ausgeweitet. Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind antragsberechtigt, wenn sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens einer Person bestreiten.

Wir aktualisieren ständig unsere FAQs zur Soforthilfe Corona. Wir arbeiten wirklich mit Hochdruck an diesem Hilfsprogramm und hoffen auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

63. Kommentar von :ohne Name 8783

Minijober in der Coronakrise

Mich Ärgert das bei den Hilfspaketen für die Kleinbetriebe wegen Corona z.B Frisöre die Mini-jober die Leittragende sind. Ich mache mal ein Beispiel: Meine Frau Arbeitet bei einem Frisör auf 450€ Basis alle Frisöre mussten seit 20.03.2020 bis Voraussichtlich 19.04.2020 stand 23.03.2020 schliessen. Ein paar Tage später bekam meine Frau ein

Mich Ärgert das bei den Hilfspaketen für die Kleinbetriebe wegen Corona z.B Frisöre die Mini-jober die Leittragende sind.
Ich mache mal ein Beispiel:
Meine Frau Arbeitet bei einem Frisör auf 450€ Basis alle Frisöre mussten seit 20.03.2020 bis Voraussichtlich 19.04.2020 stand 23.03.2020 schliessen.
Ein paar Tage später bekam meine Frau ein Schreiben Wortlaut:
wird zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigung mit
Wirkung vom 01.04.2020-31.12.2020 unbezahlter Urlaub vereinbart.
-Betrieb ist von der Regierung geschlossen worden zum 20.03.2020
-sobald der Salon wieder öffnet darf ist diese Vereinbarung hinfällig.
Da werden Mitarbeiter vor die Wahl gestellt verzichte oder ich Kündige.
Wo bleibt da die Soziale Verantwortung wer Schützt die Mini-jober vor der Willkür.
Die Kleinunternehmer bekommen zwischen 9000-15000€ sofort Hilfe für 3 Monate.
Lohn für die Mini-jober fliesst aber nicht die bekommen kein Kurzgeld nichts müssen aber ihre Laufende kosten weiter abdecken.
Wer Kümmert sich um diese Menschen wo bleibt ihr Schutz.
Was da passiert ist Menschenunwürdig. Im Grundgesetz steht die würde des Menschen ist Unantastbar da fühlt man sich wie ein Mensch zweiter Klasse.
Warum werden die Kleinbetriebe wenn sie Staatliche Förderung bekommen nicht verpflichtet davon auch die Löhne zu Zahlen.

62. Kommentar von :ohne Name 8780

Sportstätten geschlossen

Natürlich ist es richtig, sicherheitshalber erst mal pauschal alles dicht zu machen. Je länger die Krise dauert, desto mehr kann und muss man differenzieren:
Einzel- und Kleinstgruppensport im Freien wie Tennis , Golf, Minigolf u.a sollte schnellstens wieder möglich sein. Das verringert den Lagerkoller!