E-/elektronische Demokratie meint die Unterstützung demokratischer Prozesse durch Informations- und Kommunikationstechnologien. Unterstützt werden politische Vorgänge und Institutionen, an denen sich Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligen können. Wahlen online durchzuführen, ist rechtlich (noch) nicht möglich. Die Online-Beteiligung an legislativen Entscheidungen hingegen wird von Parlamenten, Verwaltungen und Regierungen gefördert und zunehmend veranlasst.

Unter E-/electronic Government versteht man die Internet-gestützte Kommunikation bzw. die Nutzung von neuen Kommunikations- und Informationstechnologien durch Regierungen und Verwaltungen. Ziel ist es, die (internen) Arbeitsabläufe und Verfahren sowie die Kommunikation zu vereinfachen und effizienter zu machen. Das Nutzen von neuen Medien soll zudem die Beziehungen zu anderen gesellschaftlichen und politischen Akteuren stärken; etwa zu anderen Regierungen und Behörden, zur Mitarbeiter- und Bürgerschaft und zu Verbänden und Unternehmen.

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Am 1. August 2013 trat in Deutschland das E-Government-Gesetz in Kraft. Öffentliche Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sollen bessere, einfachere und bürgerfreundlichere elektronische Verwaltungsdienste anbieten. Dazu gehören zum Beispiel elektronische Aktenführung, freie Verfügbarkeit öffentlicher Daten (Open Data) und die elektronische Unterschrift, welche die Signatur auf Papier ersetzt.

Bundesministerium des Innern und für Heimat: E-Government-Gesetz

E-Services oder elektronische Dienste sind Dienstleistungen, die via Internet mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien erbracht werden. Hierzu zählen z.B. Online-Bestelldienste, Tarifvergleiche oder Preisrecherchen im Internet.

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI), durch den Vertrag von Lissabon beschlossen und am 1.4.2012 eingeführt, ist ein stark an direktdemokratische Verfahren angelehntes Instrument der politischen Teilhabe in der Europäischen Union (EU). EU-Bürger können über eine EBI bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befasst. Hierfür müssen innerhalb von zwölf Monaten Unterstützungsbekundungen in mindestens einem Viertel aller EU-Mitgliedsstaaten gesammelt werden, wobei die jeweiligen Quoren von der Zahl der EU-Parlamentssitze abhängen. In Deutschland liegt das Quorum bei 72.000 Unterstützern. Der Aktionsbereich der EBI ist auf die Kompetenzen der Europäischen Kommission beschränkt. Nach Ansicht der Kommission dürfen EBIs jedoch keine Vertragsreform fordern, etwa über den Beitritt neuer EU-Mitgliedsstaaten oder über die Umverteilung der politischen Kompetenzen innerhalb der EU.

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Europäische Kommission: European Citizens‘ Initiative