Die Europäische Bürgerinitiative (EBI), durch den Vertrag von Lissabon beschlossen und am 1.4.2012 eingeführt, ist ein stark an direktdemokratische Verfahren angelehntes Instrument der politischen Teilhabe in der Europäischen Union (EU). EU-Bürger können über eine EBI bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befasst. Hierfür müssen innerhalb von zwölf Monaten Unterstützungsbekundungen in mindestens einem Viertel aller EU-Mitgliedsstaaten gesammelt werden, wobei die jeweiligen Quoren von der Zahl der EU-Parlamentssitze abhängen. In Deutschland liegt das Quorum bei 72.000 Unterstützern. Der Aktionsbereich der EBI ist auf die Kompetenzen der Europäischen Kommission beschränkt. Nach Ansicht der Kommission dürfen EBIs jedoch keine Vertragsreform fordern, etwa über den Beitritt neuer EU-Mitgliedsstaaten oder über die Umverteilung der politischen Kompetenzen innerhalb der EU.
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Europäische Kommission: European Citizens‘ Initiative