Der Einwohnerantrag ist ein förmliches Beteiligungsinstrument auf kommunaler Ebene, mit dem Einwohnerinnen und Einwohner verlangen können, dass sich der Gemeinderat mit einem bestimmten Thema befasst. Voraussetzung ist in der Regel eine festgelegte Anzahl an Unterstützungsunterschriften. Im Unterschied zum Bürgerbegehren führt der Einwohnerantrag nicht unmittelbar zu einer verbindlichen Abstimmung aller Wahlberechtigten, sondern verpflichtet das zuständige Gremium zur Beratung des Anliegens.

Eine Einwohnerversammlung ist ein Beteiligungsformat auf kommunaler Ebene, bei dem alle Einwohnerinnen und Einwohner über kommunale Angelegenheiten informiert werden und Fragen, Anregungen oder Anliegen einbringen können. Sie wird in der Regel von der Gemeinde organisiert und bezieht sich häufig auf konkrete kommunale Vorhaben oder Entwicklungen. Einwohnerversammlungen dienen dem direkten Austausch zwischen Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung. Sie können zugleich Ausgangspunkt für weiterführende Beteiligungsprozesse sein. Laut der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg soll eine Gemeinde einmal im Jahr eine Einwohnerversammlung durchführen.

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI), ist ein stark an direktdemokratische Verfahren und Petitionen angelehntes Instrument der politischen Teilhabe in der Europäischen Union (EU). EU-Bürger können über eine EBI bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befasst. Hierfür müssen innerhalb von zwölf Monaten Unterstützungsbekundungen in mindestens einem Viertel aller EU-Mitgliedsstaaten gesammelt werden. Wobei die jeweiligen Quoren von der Zahl der EU-Parlamentssitze abhängen. In Deutschland liegt das Quorum bei 72.000 Unterstützern. Der Aktionsbereich der EBI ist auf die Kompetenzen der Europäischen Kommission beschränkt. Nach Ansicht der Kommission dürfen EBIs jedoch keine Vertragsreform fordern, etwa über den Beitritt neuer EU-Mitgliedsstaaten oder über die Umverteilung der politischen Kompetenzen innerhalb der EU.

Mehr Informationen zur EBI

Europäische Kommission: European Citizens‘ Initiative

Engagement bezeichnet allgemein den freiwilligen Einsatz von Personen für bestimmte Anliegen, Interessen oder Ziele. Bürgerschaftliches Engagement ist eine gemeinwohlorientierte Form des Engagements, bei der sich Bürgerinnen und Bürger freiwillig und meist unentgeltlich für gesellschaftliche, soziale, kulturelle, politische oder ökologische Belange einsetzen. Es kann informell oder organisiert erfolgen und umfasst auch ehrenamtliche Tätigkeiten. Ziel ist es, gesellschaftliche Teilhabe, Mitverantwortung und Zusammenhalt zu fördern.

Ein Ehrenamt ist die freiwillige und unentgeltliche Übernahme einer verantwortungsvollen Tätigkeit als Teil eines Engagements innerhalb einer Organisation oder eines Vereins, oder als Teil einer öffentlichen Institution. Ehrenamtliche werden in der Regel gewählt oder ernannt. Dazu gehörten Vorsitzende, Kassierer oder auch Gemeinderäte und Ortvorsitzende. Ehrenamtliche übernehmen dabei feste Aufgaben oder Funktionen über einen längeren Zeitraum.