Der Einwohnerantrag ist ein förmliches Beteiligungsinstrument auf kommunaler Ebene, mit dem Einwohnerinnen und Einwohner verlangen können, dass sich der Gemeinderat mit einem bestimmten Thema befasst. Voraussetzung ist in der Regel eine festgelegte Anzahl an Unterstützungsunterschriften. Im Unterschied zum Bürgerbegehren führt der Einwohnerantrag nicht unmittelbar zu einer verbindlichen Abstimmung aller Wahlberechtigten, sondern verpflichtet das zuständige Gremium zur Beratung des Anliegens.